Trennung mit Kind – Was ist das Beste für die gemeinsamen Kinder?
Die Leidtragenden einer Scheidung sind immer die Kinder – ein Satz, der so nicht ganz richtig ist. Sicherlich ist die Trennung und Scheidung seiner Eltern für ein Kind alles andere als schön. Aber leiden Kinder nicht weitaus mehr, wenn ihre Eltern zusammen bleiben und tagtäglich aggressiv miteinander streiten? So gesehen kann die Trennung und Scheidung der Eltern auch für die Kinder besser sein. Wichtig dabei ist, dass die Eltern auf ihre Kinder eingehen – und ihnen vor allem das Gefühl geben, für sie trotz der Trennung da zu sein.
Das Wichtigste in Kürze: Trennung mit Kind
- Bei einer Scheidung mit Kindern sollten Eltern ihre Kinder rechtzeitig über die Trennung informieren, jedoch nur, wenn diese absolut feststeht. Diskussionen darüber, ob sie sich tatsächlich trennen sollten, sollten nicht mit den Kindern geführt werden.
- Der verlassene Elternteil sollte nicht das Opfer spielen und das Kind gegen den anderen Elternteil ausspielen. Des Weiteren sollte er nicht beim Kind Trost suchen und dieses damit überfordern.
- Die Eltern sollten rechtzeitig mit den Kindern reden, wie es nach der Trennung oder nach der Scheidung weitergeht. Sie sollten ihnen klar machen, dass sie trotz der Trennung nach wie vor für das Kind da sind und das Kind an der gescheiterten Beziehung nicht schuld ist.
Ausführliche Informationen zur Trennung mit Kind erhalten Sie im Folgenden.
Scheidung mit Kindern – ein Leitfaden für Eltern
Inhaltsverzeichnis
Nähere Informationen zu den Regelungen, wenn Kinder von Trennung & Scheidung betroffen sind:
Umgangsrecht Sorgerecht Vaterschaftsanerkennung Aufenthaltsbestimmungsrecht Wechselmodell Jugendamt
Vernachlässigung von Kindern
Wenn die Trennung bevor steht: Wie sage ich das den Kindern?
Eine der schwierigsten Dinge für Eltern ist, den Kindern zu sagen, dass Vater und Mutter sich trennen. Da dies ein erheblicher Einschnitt in das Leben der Kinder ist, sollte mit ihnen nur darüber gesprochen werden, wenn die Trennung fest und endgültig beschlossen ist. Überlegungen der Eltern, ob eine Trennung oder Scheidung mit Kindern tatsächlich stattfinden soll, sind mit den Kindern auf keinen Fall zu diskutieren. Das würde die Kinder, die je nach Alter etwa wegen Schule oder Pubertät mit sich selber beschäftigt sind, nur unnötig belasten. Umgekehrt sollte über eine fest beschlossene Trennung, die sich noch verzögert (etwa weil ein Elternteil noch auf Wohnungssuche ist), trotzdem gesprochen werden. Denn die Kinder bekommen es zwangsläufig mit, wenn sich die Eltern aufgrund der endgültig beschlossenen und bevorstehenden Trennung distanziert zueinander verhalten. Hier sollten die Kinder nicht im Ungewissen gelassen und dadurch verunsichert, sondern klare Verhältnisse geschaffen werden.
Eine weitere Frage ist, wie den späteren Scheidungskindern vermittelt werden kann, dass sich die Eltern nicht mehr lieben. Erst jüngere Schulkinder, die in die Grundschule gehen, können von ihrem Denken her begreifen, dass die Elter sich nicht mehr verstehen und daher die Möglichkeit haben, sich zu trennen. Bei kleineren Kindern ist das weitaus schwieriger. Würde ihnen etwa gesagt, dass die Trennung wegen ständigem Streit erfolgt, würde die Antwort aus ihrer Denkweise heraus ungefähr lauten: „Aber wieso denn, ich habe mich mit Linda aus dem Kindergarten doch auch gestritten und jetzt sind wir wieder Freunde“. Kleineren Kindern wird daher am besten gesagt, dass Vater und Mutter nicht mehr zusammen leben wollen sowie jeder sein eigenes Leben führen möchte.
Inhaltsverzeichnis
Kinder wollen wissen, wie es weiter geht
Haben die Kinder verstanden, dass die Eltern sich trennen, stellen speziell kleinere Kinder und jüngere Schulkinder sehr pragmatische Fragen. Diese lauten etwa: „Wo schlafe ich dann (wenn wir ausziehen)?“, „Ist genug Platz für meine Spielsachen da?“ oder „Wer fährt mich zum Kindergarten?“ Eltern, die mit ihren Kindern erstmalig über die fest beschlossene Trennung sprechen, sollten sich auf alle diese Fragen bereits im Vorfeld eine Antwort überlegt haben. Das setzt auch voraus, dass die Eltern sich zumindest im Groben darüber verständigt haben, wie das künftige Zusammensein mit den Kindern aussehen soll. Zudem sollten die Kinder in allen Fragen, die die Zukunft betreffen, miteinbezogen werden. Sucht die Mutter etwa für sich und die Kinder eine neue Wohnung, kann sie die Kinder zum Besichtigungstermin mitnehmen und sagen, das könnten eure Zimmer sein und so könnten wir die Wohnung einrichten. Wird die neue Wohnung selber renoviert, können die Kinder dabei helfen. Auf diese Weise wissen die Kinder, wie es weiter geht, und erfahren dadurch eine gewisse Sicherheit, die ihnen die Angst nimmt.
So erleben Kinder Trennung und Scheidung – und wie Eltern damit umgehen sollten
Kinder haben erhebliche Probleme, wenn Vater und Mutter sich endgültig trennen. Mit Auszug eines Elternteils bricht für die künftigen Scheidungskinder die bisherige Welt zusammen. Die Sicherheit der Familie fällt aus Sicht der Kinder weg, sie sind zunächst völlig desorientiert und müssen erst lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Auch wenn jedes Kind anders reagiert: Bestimmte alterstypische Reaktionen zeigt fast jedes Kind, wobei die Übergänge fließend sind.
Babys und Kleinkinder: Hilflosigkeit überwiegt
Auch Babys und Kleinkinder bekommen mit, wenn ein Elternteil auszieht und so die Trennung mit Kleinkind erfolgt. Die Hilflosigkeit der Kinder zeigt sich oft in Wutanfällen und aggressivem Verhalten. Andere haben Angst und lassen das verbliebene Elternteil keinen Moment alleine. Denn nach dem Denken der Kinder könnte dieses Elternteil sie ebenfalls verlassen. Und schließlich machen einige Kinder Rückschritte: Sie nässen sich wieder ein oder wollen wieder den Schnuller, obwohl das alles schon Vergangenheit war.
Kinder im Kindergartenalter: „Ich bin schuld“
Kinder im Kindergartenalter reagieren ähnlich wie Babys und Kleinkinder, wenn auch wesentlich ausgeprägter. So kann es passieren, dass sie andere Kinder in der Kita schlagen, nicht zu Mittag essen wollen oder den Gang zur Toilette verweigern. In diesem Alter ist ihnen nicht bewusst, dass andere Personen die Welt anders wahrnehmen können als sie selber. Beziehung und Zuneigung wird über konkretes „miteinander etwas machen“ entwickelt, in dem die Kinder sich als Mittelpunkt sehen. Ist nun ein Elternteil aufgrund seines Auszugs weniger verfügbar, wird dies von den Kindern aufgrund ihrer Denkweise als Liebesentzug empfunden. Die Gründe dafür suchen die Kinder bei sich und glauben, schuld an der Trennung zu sein.
Wichtig für die Kinder im Kindergartenalter sind klare Strukturen und eine ungefähre Orientierung, was künftig sein wird. Beide Elternteile – vor allem derjenige, bei dem die Kinder leben – sind gefordert, den Kindern trotz der Trennung Sicherheit zu geben und Angst zu nehmen. Die Verlässlichkeit der Eltern ist hier oberstes Gebot. Daneben sollte alles, was für die Kinder wichtig ist, genauso in die neuen Lebensformen der Eltern eingebunden werden wie die Personen, zu denen die Kinder einen festen Bezug haben.
Jüngere Schulkinder: Erste Loyalitätskonflikte
Gehen die Kinder zur Grundschule, können sie teilweise bereits verstehen, was in der Familie passiert und wie die Trennung mit Kindern erfolgt. Die späteren Scheidungskinder erkennen, dass andere Personen die Welt anders wahrnehmen als sie. Dabei denken die Kinder aber, die anderen bringen durch ihr Handeln ihre tatsächlichen Absichten zum Ausdruck. Versteckte Absichten der anderen Personen können die Kinder noch nicht erkennen. Erstmals sind die Kinder in der Lage, die sie selbst durch die Trennung der Eltern betreffenden Änderungen zu erfassen sowie Gefühle wie Traurigkeit und den Wunsch nach Rückkehr des ausgezogenen Elternteils auszudrücken.
Trotzdem sind die Kinder hilflos, traurig und wütend. Manchmal werden die Leistungen in der Schule schlechter und auch der Umgang mit Freunden und Mitschülern leidet. Zudem treten erste Loyalitätskonflikte auf. Einerseits möchten manche Kinder dem „verlassenen“, „einsameren“ und unterstützungsbedürftigerem Elternteil etwa durch die Erledigung von Arbeiten im Haushalt beistehen. Andererseits benötigen die Kinder selber die Unterstützung von dem ihrer Ansicht nach stärkeren Elternteil. Meistens wünschen die Kinder daher, dass die Eltern wieder zusammenfinden und es erst gar nicht zur Scheidung mit Kindern kommt – wodurch das Verlangen der Kinder zum Ausdruck kommt, den Loyalitätskonflikt zu vermeiden.
Ältere Schulkinder: Allianz bzw. Partnerersatz
Ältere Schulkinder bis ca. 12 Jahre erkennen, dass Handeln und Absicht anderer Personen auseinander fallen können, wobei hinter „unangenehmen“ Handlungsweisen auch gute Absichten stecken können. Liebe und Nähe zwischen Kinder und Eltern wird nun nicht mehr durch Handeln geprägt, sondern durch wechselseitige Gefühle. Gemeint ist damit die Sorge um das Wohlergehen des anderen, verbunden mit der Anerkennung des guten Willens. Erkennt das Kind die guten Absichten und Gefühle der Eltern, werden bei ihm positive Gefühle hervorgerufen. Umgekehrt kann es jetzt aber auch zu Konflikten zwischen Kindern und Eltern aufgrund unterschiedlicher Einstellungen und Meinungen kommen – und nicht mehr wie zuvor ausschließlich aufgrund von als unangenehm empfundenen Verhalten.
Bedingt durch diese Entwicklung ist es möglich, dass es zwischen den Kindern und einem Elternteil aufgrund der Trennung bzw. Scheidung eine starke Solidarisierung entsteht. Die Kinder bilden eine Allianz mit dem von der Trennung verletzten Elternteil und nehmen teilweise sogar die Rolle des fehlenden Partners ein, was vom Elternteil unbewusst akzeptiert wird. Dadurch tritt zwangsläufig eine Entfremdung zum anderen Elternteil ein. Wird dies vom Elternteil erkannt, mit dem die Kinder eine Allianz bilden, können sie extrem manipuliert werden (sogenanntes Parental Alienation Syndrome – PAS). Bedauerlicherweise finden sich in der Praxis immer wieder Fälle, in denen von ihrem Ehemann verlassene Mütter die Kinder auf diese Weise gegen den Vater beeinflussen, was teilweise zu Kontaktabbrüchen der Kinder führt.
Andere mögliche Reaktionen der Kinder in diesem Alter sind, dass sie aufgrund der ständigen Streitereien zwischen den Eltern vor diesen jeglichen Respekt verlieren. Da die Eltern damit ihre Autorität gegenüber den Kindern verlieren, entstehen häufig massive Erziehungsprobleme.
Jugendliche: Pubertät kommt hinzu
Spätestens ab ca. 15 Jahren sind die Kinder in der Lage, Dinge übergeordnet zu betrachten, also den eigenen Standpunkt und den von anderen aus „Sicht einer dritten Person“ zu sehen und zu verallgemeinern. Zugleich sind die Kinder aufgrund der Pubertät damit beschäftigt, sich von den Eltern zu lösen und sich zu einer eigenen Persönlichkeit zu entwickeln. Umgekehrt suchen die Eltern aufgrund der Trennung häufig Trost und Unterstützung bei ihren Kindern, wodurch diese in ihrer Entwicklung gestört werden. Die Folge sind teilweise sehr heftige Reaktionen der Jugendlichen, die von „Null Bock“ über Drogen- bzw. Alkoholkonsum bis hin zur Suche nach Unterstützung bei Freunden reichen. Manche Jugendliche ergreifen aber auch Partei für ein Elternteil und reagieren auf den anderen fast schon feindselig. Und einige Jugendliche möchten Kontakt zu beiden Elternteilen, befürchten aber, dadurch den „schwächeren“ Elternteil zu verletzen. Sind die Jugendlichen älter, kann es auch passieren, dass diese sich dem Elternhaus komplett entziehen, in dem sie etwa ausziehen möchten oder zu Freunden flüchten. Im Ergebnis führt die Trennung mit Kindern häufig dazu, dass die Jugendlichen schneller erwachsen werden als es gut für sie ist.
Eines der größten Probleme der Jugendlichen bei einer Trennung der Eltern ist, dass in der schwierigen Phase der Persönlichkeitsentwicklung der gewohnte Rückhalt quasi zusammenbricht. Auch wenn Jugendliche in der Pubertät „rebellisch“ sind und sich häufig gegenüber den Eltern negativ benehmen, wissen sie doch, dass die Eltern in letzter Konsequenz für sie da sind. Die Eltern sollten daher trotz der Trennung ihre eigenen Probleme gegenüber den Jugendlichen deutlich zurücknehmen. Den Jugendlichen ist zuzustehen, ihre eigenen Erfahrungen zu machen. Dabei sollten die Eltern ihren Kindern aber eindeutig vermitteln, dass sie für diese trotz der Trennung mit Hilfe und Rat da sind, wenn die Jugendlichen dies wünschen. Dieser Rückhalt sollte den Kindern selbst dann angeboten werden, wenn sie sich schlecht gegenüber den Eltern benehmen. Zugleich sind klare Regeln wichtig. Im Idealfall sprechen sich die Eltern hierüber ab und tauschen sich über die gemeinsam beobachtete Entwicklung der Jugendlichen aus.
Das sind die rechtlichen Gegebenheiten bei der Trennung mit Kindern
Nach der Trennung sind weitere Fragen im Zusammenhang mit Kindern von Bedeutung. Hierzu gehören das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht, der Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes und der Unterhalt für die Kinder. Im Rahmen des Kindesunterhaltes wird auch geregelt, welcher Elternteil das Kindergeld bei Trennung bzw. das Kindergeld bei Scheidung erhält.
Das Sorgerecht steht beiden Elternteilen zu
Waren die Eltern miteinander verheiratet (oder haben jeweils Sorgeerklärungen für die Kinder abgegeben), steht ihnen das Sorgerecht für die Kinder gemeinsam zu, § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dies gilt auch für die Zeit nach der Trennung oder Scheidung.
Insgesamt sind drei Bereiche der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung zu unterscheiden, § 1687 BGB:
- Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens
Die Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens trifft derjenige Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dazu gehören etwa Entscheidungen über schulische Nachhilfe, die Behandlung leichter Erkrankungen oder der konkrete Aufenthalt bei Verwandten.
- Entscheidungen in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung
In Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung entscheidet der umgangsberechtigte Elternteil in der Zeit, in der sich das Kind bei ihm aufhält. Davon umfasst sind etwa die Art der Ernährung oder die Schlafenszeiten.
- Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können die Eltern nur gemeinsam treffen. Gegenstand solcher Entscheidungen ist etwa die Wahl der Schule bzw. der Berufsausbildung, die Zustimmung zu Operationen (außer in Eilfällen) oder Grundentscheidungen über den Lebensmittelpunkt.
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Bei wem die Kinder leben
Von erheblicher Bedeutung in der Praxis ist die Frage, bei wem die Kinder nach der Trennung leben sollen. Hierzu müssen die Eltern – als Ausfluss der Personensorge – sich darüber einigen, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben soll, § 1627 BGB. Ist dies nicht möglich, entscheidet das Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, § 1628 BGB. Sorgerecht und Aufenthaltshaltbestimmungsrecht sind allerdings zu trennen. So kann etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter liegen, aber beiden Eltern das Sorgerecht zustehen.
Umgangsrecht: Die Eltern sind verpflichtet und berechtigt
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, wobei jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist, § 1684 Abs. 1 BGB. Danach hat das Kind einen eigenen Anspruch auf den Umgang mit beiden Eltern, aus dem die Elternteile wiederum das eigene Recht zum Umgang mit dem Kind herleiten können. Umgekehrt soll der umgangsberechtigte Elternteil aus Gründen des Kindeswohls auf seinen Umgang mit dem Kind nicht verzichten.
Damit der Umgang nicht beeinträchtigt wird, gilt für beide Eltern die sogenannte Wohlverhaltensklausel nach § 1684 Abs. 2 BGB. Nach dieser Vorschrift haben beide Eltern „alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert“. Damit ist es den Eltern wechselseitig untersagt, das Kind gegenüber dem jeweils anderen Elternteil negativ zu beeinflussen. Darüber hinaus haben auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere wichtige Bezugspersonen ein Recht auf Umgang mit den Scheidungskindern, wenn dies dem Kindeswohl dient, § 1685 Abs. 1 und 2 BGB.
Kommt es zu Streitigkeiten über den Umgang oder soll dieser aus Kindeswohlgründen eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden, entscheidet das Familiengericht, §§ 1684 Abs. 3, 1685 Abs. 3 BGB. Hierzu gehören auch die Fälle, in denen das Gericht einen „begleiteten“ („behüteten“) Umgang im Beisein einer mitwirkungsbereiten dritten Person (etwa vom Deutschen Kinderschutzbund) anordnet, um eine Gefährdung des Kindeswohls auszuschließen oder einen ersten Kontakt zwischen Vater und Kind anzubahnen.
Die Kinder dürfen mitreden
Beim Sorgerecht, der Aufenthaltsbestimmung und dem Umgang dürfen die Kinder – je nachdem, wie alt sie sind – mitreden. So ist etwa beim Umgang der Wunsch selbst eines sechs- bis siebenjährigen Kindes vom Familiengericht zu berücksichtigen, während beispielsweise der Entzug des Sorgerechts von einem Elternteil gegen den Willen eines 14-jährigen Kindes nahezu ausgeschlossen ist. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte erhalten die Kinder zudem vom Gericht einen Verfahrensbeistand zugeordnet (sogenannter Anwalt des Kindes), § 158 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
In der Praxis ist aber der Wunsch von vor allem von kleineren Kindern nach etwa einem gewöhnlichen Aufenthalt beim Vater schwer zu realisieren, wenn dieser in Vollzeit seinem Beruf nachgeht, während die Mutter Hausfrau ist.
Ein häufiges Schattendasein: Der Auskunftsanspruch über die Verhältnisse des Kindes
Eher selten wird in der Praxis vom Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes nach § 1686 BGB Gebrauch gemacht. Über diesen Anspruch, der von manchen Familiengerichten eher „stiefmütterlich“ behandelt wird, entscheidet der Rechtspfleger. Danach sind die Eltern verpflichtet, bei berechtigtem Interesse dem anderen Elternteil Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu erteilen, soweit dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Bedeutsam ist dieser Anspruch, wenn etwa ein Elternteil keinen Umgang mit dem Kind hat. Hier kann dieser Elternteil vom anderen – in der Regel halbjährlich – zwei Fotos des Kindes, eine Kopie des Schulzeugnisses sowie einen Bericht über die Entwicklung, den Interessen und den Gesundheitszustand des Kindes fordern. Darauf, dass das Kind keine Herausgabe dieser Informationen wünscht, kommt es nicht an. Der Anspruch ist lediglich ausgeschlossen, wenn die Gefahr besteht, dass diese Informationen missbräuchlich verwendet werden.
Kinder haben Anspruch auf Unterhalt
Zu den Fragen, die bei Trennung mit Kindern bzw. Scheidung mit Kindern zu regeln sind, gehört auch der Unterhalt.
Wo es Hilfe und Beratung zur außergerichtlichen Konfliktlösung gibt
Auch wenn viele Eltern nach einer Trennung zum Wohle der Kinder kompromissbereit sind, lässt sich nicht immer eine einvernehmliche Lösung finden. Hilfe und Beratung bieten hier die kommunalen Jugendämter, die auch über das Beratungsangebot weiterer örtlicher Träger und Einrichtungen informieren.
Kommt es auf diese Weise ebenfalls zu keiner Einigung, bleibt als letzte Möglichkeit nur der Weg zum Familiengericht. Aufgrund der für Laien unübersichtlichen Materie ist es jedoch sinnvoll, einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen. Bei schwierigen finanziellen Verhältnissen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Auch dazu berät der Rechtsanwalt Sie gerne.
Hallo, ich bin US-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und meine Frau ist Deutsche. Wir haben vor 7 Jahren ein Kind in den USA adoptiert, mein Sohn hat die doppelte Staatsbürgerschaft. Ich will die Scheidung, aber meine Frau ist dagegen und droht, mir mein Kind wegzunehmen und ich werde es nie wieder sehen. Ich liebe eine andere Frau, aber ich habe sie verloren, weil ich meine Frau wegen des Kindes nicht verlassen kann. Kann meine Frau ihre Drohungen wahr machen und gibt es im Falle einer Scheidung einen Unterschied zwischen leiblichen und adoptierten Kindern? Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat!
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin geschieden. Mein Kind ist 8 Jahre alt. Ab wann darf er selbst entscheiden, wann er zu seinem Vater geht und wann nicht(er ist nicht gerne bei ihm, obwohl ich alles versuche, dass der Kontakt zwischen ihm und dem Vater bleibt). danke. mfg
Ich bin mit meinem Mann verheiratet wir haben eine kleine Tochter sie ist 1 Jahr alt.
Mich würde interessieren ob man sich trennen kann ohne sich direkt schreiden zu lassen .
Bekommt man dan irgendwelche Gelder für Wohnung usw .Oder muss man erst geschieden sein das ein irgendwas zu steht.
Und wo ist die erste Anlaufstelle wo muss man zuerst hingehen?
Hallo N.,
Eheleute können sich auch trennen, ohne sich letztlich scheiden zu lassen. Zu beachten ist jedoch in der Regel, dass gegenüber den Kindern und dem ehemaligen Ehepartner Unterhaltsansprüche bestehen können (auch nach einer rechtskräftigen Scheidung). Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um sich bezüglich der möglichen Folgen einer Trennung (auch ohne anvisierte Scheidung) beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe vollgendes Problem, nach 10 Jahren Ehe und bereits 2 Jahren gründlicher Überlegung, muss ich mich von meinem Mann trennen.
Es gibt regelmäßig Verbale Gewalt, gegenüber mir und den Kindern, die große ist knapp 13 Jahre und seine Stieftochter, ich habe Sie mit in die Ehe gebracht, unser geminsamer Sohn ist 10 Jahre alt und körperlich und geistig zu 100% behindert. Von den Kindern will er sowieso nichts wissen, sein Sohn Schiebt er oft im Rollstuhl einfach in sein Zimmer und überlässt Ihm sein Schicksal, er kann es weder ertragen wenn er lacht, noch wenn er weint. Somit denk ich wird es keine Diskusion geben, wo die Kinder nun bleiben, allerdings haben wir zusammen ein Haus gebaut, wo noch Schulden drauf sind, Wir sind beide Darlehensnehmer, allerdings stehen meine Schwiegereltern im Grundbuch, ich denke mit hilfe meiner Eltern könnte ich Ihn ausbezahlen, allerdings will er einfach nicht ausziehen, er will mich mit den Kindern vor die Tür setzen, hab ich irgendwelche chancen, auch wenn ich nicht im Grundbuch stehe, dass mir auch wegen der Kinder das Haus zugesprochen wird, ich kann mit meinem Sohn doch kaum wo anders hin, es gibt so wenig Behindertengerechte Wohnungen in seinem gewohnten Umfeld.
Ich hoffe sie können mir einen Rat geben
Meine Tochter ist mit einem Amerikaner verheiratet. Sie haben zwei Kinder zusammen, drei und sechs Jahre. Bis zum 16. April 2019 wohnten sie in der Eigentumswohnung meiner Tochter. Am 17.April 2019 zog die Familie in die USA, weil der Schwiegersohn
dort Arbeit gefunden hatte. Am 25. April 2020 kamen sie dann wieder nach Deutschland und wohnen in der Wohnung meiner Tochter. Der Schwiegersohn will jetzt wieder in die USA. Meine Tochter mit den Kindern nicht, weil die Ehe nicht mehr funktioniert. Der Schwiegersohn droht mit einer Anzeige wegen Kinderentführung. Er ist der Meinung, daß ein Gerichtsverfahren in den USA zu führen ist, weil die Familie über 6 Monate in den USA gewohnt hat. Was kann meine Tochter tun?
Hallo,
Ihre Tochter kann sich für eine Klärung und Prüfung der Sachlage an einen Anwalt wenden. Dieser kann auch die Frage nach der Anwendung des jeweiligen Landesrechts beantworten.
Ihr Scheidung.org-Team
hallo ich hätte eine frage ich bin verheiratet aber lebe seit fast einem jahr getrennt habe einen freund und ein Kind bekommen was nicht mein mann gehört sondern mein freund ich habe in einem Monat scheidungstermin habe vaterschaftsanerkennungen schon gemacht aber mein freund noch nicht was wird auf mich zukommen ich will kein dann test machen lassen muss ich es ?
Hallo guten Abend ich habe bitte eine frage ich habe 3 kinder und meine Frau hat syichlogiche Krankheit und wollte sich paar mal und mich umbringen meine frage ist vun Ihnen bitte wer recht hat die kinder zu kümmern?ich freue mich auf die antwort
Hallo Resa,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie prüfen lassen wollen, inwieweit Sie ggf. Chancen haben, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder alleinige Sorgerecht zu erhalten. Eine Klärung ist hier nicht möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Mann und ich wollen uns nach 22 Jahren trennen, nun besteht der Fall er ist zu Hause und ich arbeite in Vollzeit. Unser gemeinsames Kind 9 Jahre bleibt bei mir. Mein Mann ist komplett mittellos da er nicht beim Amt gemeldet ist. Wo finde ich einen Leitfaden wer wem Unterhalt zahlen muss und wieviel? Zudem müßte er wieder einen Hartz 4 Antrag stellen auch dabei ist nicht ersichtlich wie man sich in diesem Fall verhält da wir erstmal als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden nur ohne Antrag bekommt er auch keine Wohnung, ohne Wohnung ist keine Trennung möglich. Ich kann ihn ja schlecht auf die Straße setzen. Die Beispiele im Internet geben mir nicht wirklich Auskunft da sie immer nur den Fall: Kind bleibt bei der Mutter und der Vater geht arbeiten und ist Unterhaltspflichtig.
Danke
Hallo Lene,
Informationen rund um Unterhaltsansprüche finden Sie u. a. auf der folgenden Seite: https://www.scheidung.org/unterhalt/
Bitte wenden Sie sich für eine fallspezifische Ananylse und Bezifferung an Ihren Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meinen Fall ist die folgende. Meiner Frau will dass wir Trennen. Wir haben 2kinder -10 und 3 Jahre alt. Sie will entwieder 50:50 oder dass die Kinder bei der bleiben. Mein Gehalt ist 2 mal ihre. Der Großer will mit mir bleiben. Sie hat schon einen neuen Freund(der sein Kind nich sehen darf und probleme mit Alkohol hat). Meine Frau trinkt auch. Viel. Sie ist noch nicht alkoholikerin, aber hat defonitif Probleme mit Alkohol. Wenn sie Stres und Probleme hat trinkt sie. Und sie kann nicht nur mit einen Glas Wein durchmachen – sie trinkt eine Flasche und die Kinder sehen das. Wenn mehr alkohol zu hause gibt, trinkt sie die auch.
Wir haben nichts – wir Wohnen in Mietwohnung, ich habe ein Auto, das ich noch auszahlen muss. Aber es gehet um die Kinder. Was für Chansen habe ich dass die bei mir bleiben. Ich habe beweise dass sie trinkt -videos, Bilder….
Habe ich auch Zeuge, die das bestätigen können. Leztes mal war wenn der kleiner krank war, wir hatten nur 30€ im Konto und trotzdem sie war zu Disko mit ihren neuen Freund. Was ich meine ist, dass ich glaube dass sie kann nicht gut um die Kinder gut kümmern. Also ich habe Ängst, dass was schlechtes passiert. Ich will nicht dass die Kinder sehen die beide (Frau und Boyfriend)trinken und streiten. Außer der große Loch die mit der Große hat – deswegen will er bei mir bleiben. Was kann ich machen. Soll ich zum Jungendamt? Ich versuche jetzt(ohne ihre wissen), Anwaltstermin zu bekommen.
Danke
Hallo Nick,
bitte lassen Sie sich bezüglich der möglichen Regelungen zum Umgangsrecht und Sorgerecht von einem Anwalt beraten. Eine Einschätzung können wir an dieser Stelle nicht abgeben.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo scheidungsteam,
3 Monate lebe ich getrennt von meinem Mann. Wir hatten Streitigkeiten. 5 gemeinsame Kinder. Ich habe mich zum Jugendamt gewendet. Ich möchte hilfreiche Tipps, was soll ich machen? Wie bekomme ich allein das Sorgerecht,ich möchte die Kinder bei mir haben. Lieber einen Anwalt oder beim Familienrecht sich melden.
Wir haben ein Haus und Schulden, wie teilen wir das? Meine Kinder sind momentan bei meinem Mann seinen Eltern. Haben sie die richtigen Vorgehensschritte für mich?
Lg
Hallo Dunja,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht, um sich bezüglich der Trennung und Scheidung sowie der damit einhergehenden Kindschaftssachen beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Scheidungs-team,
Ich und mein Mann sind seit 1 Jahr verheiratet. Mein Mann hat mit der Ex-Frau 2 Kinder. Seine Kinder wohnen mit ihrer Mutter in anderer Stadt. Mein Mann würde die Einbürgerung beantragen. Das Ausländerbehörde verlangt ihm eine schriftliche Erklärung über den aktuellen Aufenthaltsort der Kinder. Wir haben gar keine Ahnung dafür. Was oder Wie sollen wir darüber am besten schreiben ? Vielen Dank
Hallo Scheidungs-Team,
Meine frau hat mich betrogen und belogen. Wir sind uns einig das nur eine Scheidung in Frage kommt. Ich möchte unser gemeinsames Haus Verkaufen um ohne schulden neu anzufangen. Unsere beiden Kinder (11und 15) Wollen bei ihr bleiben. Sie möchte aber im Haus mit den Kindern bleiben und sagt mir ich soll an die Kinder denken , ich habe sie NICHT Betrogen sondern sie mich.Ich Denke es wäre besser für alle neu anzufangen und ich kann ihr das Haus einfach nicht überlassen.
Ich möchte nur das Beste für meine Kinder , aber nach 15 Jahren Ehe und diesen Tiefschlag kann ich es ihr nicht Überlassen.
Was habe ich für möglichkeiten? Kann Sie das Verlangen?
Danke
Gruß
René
Was habe ich da für möglichkeiten?
Hallo René,
ob ein Anspruch auf eine Immobilie besteht, richtet sich maßgeblich nach den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbuch. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten im Falle einer Scheidung aufklären zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
im Dezember letzten Jahres bin ich aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Meine Frau arbeitet zurzeit nicht und hat lediglich das Kindergeld für ein Kind und die Mieteinnahmen aus unserem Apartment zur Verfügung. Es handelt sich um Wochenendvermietung und meine Frau hat mir trotz mehrmaligem Nachfragen noch nicht mitgeteilt, wie hoch diese Einnahmen sind. Die Vermietung begann erst mit meinem Auszug richtig.
Meine Frau konnte bisher nicht arbeiten gehen, da unser Sohn starke Probleme in der Schule hatte und oft schon nach zwei Stunden abgeholt werden musste.
Alles in allem bezahle ich alles; den Abtrag für das Haus, sämtliche Nebenkosten wie Strom, Wasser, Müll, Grundsteuer, Versicherungen, Telefon, Kabel etc. Außerdem bezahle ich Steuern und Versicherung für das Auto, welches sie fährt, Reparaturen daran, TÜV usw. Auch habe ich meiner Frau monatlich einen nicht fest stehenden Betrag ausgehändigt, um Lebensmittel und Benzin zu bezahlen.
Ich wohne bei Freunden auf einer Matratze und zahle ihnen 100€ pro Monat. Jeden Ende des Monats habe ich nichts mehr übrig und mittlerweile auch keine Ersparnisse mehr. Ich habe mir von meinen Eltern Geld geliehen, um ein Auto zu kaufen, damit ich unseren jetzt 7-jährigen Sohn sehen und abholen kann. Bis zum Ende des Jahres muss ich dieses Geld zurückzahlen.
Nun hat meine Frau einen Bausparvertrag über mehrere tausend Euro ausgezahlt bekommen, welchen sie bereits seit ihrer ersten Ausbildung besparte. Mit dem Geld hat sie zu allererst eine zweiwöchige Reise für sich allein gebucht und tritt diese auch demnächst an. Trotzdem hat sie mich zum Teil die notwendigen Reparaturen an „ihrem“ Auto bezahlen lassen.
Tatsächlich sehe ich es nun nicht mehr ein, für alles aufzukommen. Ich will ihr nichts mehr für Lebensmittel und Benzin geben und wenn sie im September eine neue Arbeitsstelle antritt (450€), will ich, dass sie sämtliche Verbrauchskosten wie Wasser, Strom, Müll, Telefon, Autoversicherung und -steuer selbst übernimmt. Die Kosten für den Abtrag des Hauses und die damit verbundenen Fixkosten (z.B. Grundsteuer) bin ich bereit, weiterhin auszugleichen.
Als Zusatzinfo: Da ich bisher für ALLES aufgekommen bin, war meine Frau in der Lage, mit dem Kindergeld, den Einnahmen aus gelegentlichen kurzen Beschäftigungen und kurz ausgezahltem Arbeitslosengeld in den letzten beiden Jahren eine Ausbildung zu finanzieren.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Bin ich verpflichtet, so viel zu bezahlen?
Gibt es Präzedenzfälle?
Vielen Dank
Maik
Hallo Maik,
bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Angemessenheit der Forderungen Ihrer Ehefrau sowie deren Ansprüche genauer prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrtes Scheidungsteam, meine Frau (Vollzeit berufstätig) und ich sind seit 16 verheiratet, wir leben seit 19 Jahren in einem sehr großen Haus/großes Grundstück ohne Schulden, haben ein leibliches Kind, ein Pflegekind (1. und 4. Schuljahr) und ein erw. Kind. Seit ca. 10 Jahren haben wir Beziehungsprobleme, die im Laufe der Jahre immer dringlicher wurden und die ich immer wieder ansprach. Jedoch erfolglos, meine Frau verweigerte, bis vor kurzem, immer eine Eheberatung. So habe ich selbst aus monatelanger Gesprächstherapie Kraft für meine Kinder geschöpft. Als die Trümmer unserer Ehe immer sichtbarer wurden, sah meine Frau ein, dass wir Hilfe brauchten, jedoch zu spät. Wir haben vor kurzem die Scheidung eingereicht. Es tobt ein Rosenkrieg um Geld und Sorgerecht und meine Frau drängt meine Kinder dazu mich zu belügen und beeinflusst sie negativ über mich. Als Ehemann bin ich seit 10 Jahren die „Hausfrau“ mit positivem Feedback, „ausgebildete Tagesmutter“ , Handwerker und erfolgreicher Pädagoge für unser traumarisiertes Pflegekind. Seine Stabilität und seine sehr gute Entwicklung habe ich der guten Zusammenarbeit zwischen Therapeuten, Ärzten, Psychologen und mir zu verdanken. Von morgens um 06:00 Uhr bis Abends um 17 Uhr bin ich für meine Kinder da, so wie es normalerweise HAUSFRAUEN sind. Unser gemeinsames Vermögen verwaltet bis heute meine Ehefrau und sie verweigert mir den Zugang dazu. Nun soll ich ausziehen, mir eine Wohnung und Arbeit suchen. Das Haus gehört, lt. Grundbucheintrag, meiner Frau, jedoch waren wir lange Jahre Doppelverdiener und haben die Kredite seit 19 Jahren beide getilgt. Normalerweise gehen Hausfrauen mit ihren Kindern in eine neue Wohnung. Hier muß man echt umdenken. Eigentlich sollte doch meine Frau ausziehen, da Sie finanziell liquide ist und eine feste Anstellung hat. Niemand hatte bei der „Gleichberechtigung der Frau“ auch nur ansatzweise Zweifel ob dies wirklich 50:50 gemeint ist. Ich bin echt um einen guten Rat dankbar. Ich bin, wie eine Hausfrau, die erste Bezugsperson für meine Kinder. Das sind Frauen, die nach der Trennung mit ihren Kindern in eine neue Wohnung ziehen auch. Bin ich nun gleichberechtigt oder nicht? Das Jugendamt hält sich bisher raus. Wir wohnen in einem sehr angespannten Verhältnis alle noch zusammen, aber es rappelt doch schon wegen Kleinigkeiten manchmal ganz gewaltig. Ein Frauenhaus für Männer gibt es leider nicht. Meine Kinder sind sehr verstört, da meine Frau schon am Frühstückstisch anfängt mit mir vor den Kindern zu streiten. Vielleicht haben Sie Tipps für mich. Zugegeben kenne ich keine andere Familie, in der der ein Rollentausch stattfindet. Vielen lieben Dank an Sie und die Redaktion im Voraus.
Hallo Harry,
eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Sorgerechtsstreitigkeiten und anderen Auseinandersetzungen im Rahmen von Scheidungen können wir an dieser Stelle nicht treffen. Aus rechtlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, Rechtsberatung zu erteilen und können daher nicht auf Einzelfälle eingehen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich Ihres Falles umfassend beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich möchte mich von meinem Mann trennen (seit 10 Jahren verheiratet), aber er möchte nicht und will nicht ausziehen. Er leidet unter Depression und Angststörungen und macht dass Leben für meine Kinder (7 und 9 Jahre) und ich sehr schwierig. Was kann ich machen? Ich nehme an, dass ich nicht ausziehen soll. Vielen Dank und viele Gruesse, Kerstin
Hallo Kerstin,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann beurteilen, welche Maßnahmen im Rahmen der Trennung für Sie und Ihre Kinder zu empfehlen sind. Ggf. kann auch das Jugendamt beratend tätig werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Wenn ich die Kommentare lese, dann muss ich dich wirklich daran apellieren an die Kinder zu denken. Auch wenn eine Trennung nichts schönes ist, bitte ich darum bei einer Scheidung, den Kindern nicht noch mehr Belastung zukommen zu lassen als sie ohnehin schon haben.