Kinderfreibetrag: Definition und Bedeutung der Kinderfreibeträge in Deutschland
Inhaltsverzeichnis
Durch die Gewährung von einem Kinderfreibetrag bei der Steuer soll das Existenzminimum eines Kindes berücksichtigt werden. Eltern sind ihren Kindern gegenüber in aller Regel bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung (bzw. eines Studiums) zu Unterhalt verpflichtet. Damit Eltern die Sicherung des Existenzminimums ihrer Kinder sicherstellen können, wird bei der Steuer ein Kinderfreibetrag berücksichtigt. Doch wer hat überhaupt Anspruch auf den Kinderfreibetrag? Und wie hoch ist er?
Das Wichtigste in Kürze zum Kinderfreibetrag
Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um eine steuerliche Entlastung für Eltern, die sicherstellen soll, dass diese das Existenzminimum ihrer Kinder finanziell decken und so ihren Unterhaltspflichten nachkommen können.
Jeder Elternteil eines Kindes, für den auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht und über ein Einkommen verfügt. Der Kinderfreibetrag kommt bei der Einkommenssteuererklärung zum Tragen.
Ja, bis zum 18. Lebensjahr des Kindes berücksichtigt das Finanzamt bei der Steuer den Kinderfreibetrag automatisch. Es prüft selbstständig, ob für das jeweilige Elternteil der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld die steuergünstigste Alternative ist (Günstigerprüfung).
Sie müssen den Kinderfreibetrag nicht beantragen, sondern haben automatisch bei Geburt des Kindes einen Anspruch hierauf. Anders als bei der Einkommenssteuer wird der Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer jedoch nicht berücksichtigt, mit Ausnahme von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Das bedeutet, auch in Ihrer Lohnabrechnung kann der Kinderfreibetrag genannt sein. Mehr dazu erfahren Sie hier.
So funktioniert der Kinderfreibetrag!
Der Kinderfreibetrag spielt in erster Linie eine Rolle bei der Einkommenssteuererklärung. Er wird Eltern gewährt und soll diese soweit entlasten, dass sie das sächliche Existenzminimums ihres Kindes decken können. Einen generellen Anspruch hierauf hat grundsätzlich jedes Elternteil. Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn ein barunterhaltspflichtiges Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht ausreichend (zu mindestens 75 %) nachkommt.
Neben dem Kinderfreibetrag besteht zudem auch ein Anspruch auf einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dadurch werden Eltern über das Existenzminimum des Kindes hinaus für weitere erforderliche Aufwendungen entlastet.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
2022 | 2023 | 2024 | |
---|---|---|---|
Kinderfreibetrag je Elternteil | 2.810 € | 3.012 € | 3.192 € |
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf je Elternteil | 1.464 € | 1.464 € | 1.464 € |
Was ist der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld?
Bei der Prüfung der Einkommenssteuererklärung vergleicht das Finanzamt automatisch, von welcher Entlastung der jeweilige Elternteil am meisten profitiert: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Grundsätzlich nämlich soll das Kindergeld dazu dienen, die Eltern entsprechend steuerlich zu entlasten.
Liegt die Entlastung durch das Kindergeld über dem gewährten Kinderfreibetrag, so kommt letzterer nicht zur Anwendung, sondern erst, wenn dieser höher liegt als das Kindergeld. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Zusammenveranlagung (Ehegatten) bei zirka 72.600 Euro und bei Besteuerung nach Grundtabelle bei etwa 36.275 Euro liegt (Stand 2023).
Warum steht der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte?
Anders als bei der Einkommenssteuer spielt der Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer direkt keine Rolle. Er kommt jedoch bei der Ermittlung von Solidaritätszuschlag sowie ggf. der Kirchensteuer zum Tragen. Deshalb erfolgt die Eintragung vom Kinderfreibetrag in der Lohnabrechnung.
Die Zahl der Kinderfreibeträge richtet sich dabei nach unterschiedlichen Kriterien:
- Sind die Eltern verheiratet und nicht dauerhaft getrennt lebend?
- Welche ehelichen Steuerklassen haben die Eltern gewählt?
- Bei getrennt lebenden, unverheirateten Eltern: Kommt der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nach?
„Welchen Kinderfreibetrag hab ich?“
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, leben aber zusammen und befinden sich beide in Lohnsteuerklasse 1, so wird bei beiden ein Kinderfreibetrag von je 0,5 in der Lohnabrechnung berücksichtigt. Dies gilt auch für einen alleinerziehenden Elternteil. Eine Ausnahme gilt zum Beispiel dann, wenn der andere Elternteil nicht bekannt oder verstorben ist. In diesem Fall läge die Zahl der Kinderfreibeträge ebenfalls bei 1. Eine Prüfung wäre in einem weiteren möglichen Ausnahmefall erforderlich: Zahlt der anderen Elternteil weniger als 75 % des Unterhalts, hat dieser ebenfalls keinen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag. Der Alleinerziehende erhielte den vollen Zähler 1.
Bei verheirateten, nicht getrennt lebenden Eltern ist vor allem die Steuerklasse ausschlaggebend:
- Steuerklassenkombination aus 3 und 5: Nur der Elternteil mit Steuerklasse 3 hat einen Kinderfreibetrag von 1, bei dem anderen in Steuerklasse 5 bleibt der Freibetrag unberücksichtigt (= 0).
- Steuerklassenkombination aus 4 und 4: Beide Elternteile haben einen Kinderfreibetrag von 1.
In der folgenden Tabelle haben wir noch einmal übersichtlich zusammengefasst, welche Zahl an Kinderfreibeträgen in der Lohnabrechnung je Kind, Lebenssituation und Steuerklasse anfallen:
Anzahl der Kinderfreibeträge je Kind | |
---|---|
Eltern sind nicht verheiratet | |
Kinderfreibetrag bei Steuerklasse 1 (beide nicht getrennt lebend) | 0,5 |
Kinderfreibetrag bei Steuerklasse 2 (alleinerziehender Elternteil) | 0,5 |
... wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht angemessen nachkommt*, verstorben oder nicht ermittelbar ist o. Ä.) | 1,0 |
Eltern sind verheiratet | |
Kinderfreibetrag bei Steuerklasse 3 | 1,0 |
Kinderfreibetrag bei Steuerklasse 4 | 1,0 |
Kinderfreibetrag bei Steuerklasse 5 | nicht berücksichtigt |
* Unterhaltsleistung weniger als 75 % |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin seit 4 Jahren in Deutschland. Seit dem Jahr 2022 arbeite ich Teilzeit. Ich habe einen Sohn. Er ist 9 Jahre alt. Ich bin verheiratet. Wir wohnen zusammen ( Ich, mein Sohn und mein Mann). Der Papa von meinem Sohn ist in einem anderen Land. Also, mein Mann ist nicht echter Papa von meinem Sohn. Meine Frage: Welches von Kinderfreibeitrag bekomme ich?
Ich bedanke mich bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Serap