Kindergelderhöhung fällt stärker aus: Ab 2023 gibt es 250 Euro

Von Sarah K.

Veröffentlichungsdatum: 9. November 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Markus Herbrand, finanzpolitische Sprecher der FDP, kündigte heute gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters an, dass sich die Fachpolitiker der Ampel-Fraktionen auf eine stärkere Kindergelderhöhung als bisher geplant geeinigt haben. Zum 1. Januar 2023 gibt es 250 Euro ab dem ersten Kind.

Update vom 05.12.2022: Neben der Kindergelderhöhung steigen ab Januar auch der Mindestunterhalt sowie die Selbstbehalte für Unterhaltspflichtige. Die Änderungen führen zudem für Anpassungen der Unterhaltstabelle sowie beim Unterhaltsvorschuss. Alle Infos hierzu finden Sie in unserer News „Neue Düsseldorfer Tabelle 2023: So verändert sich der Kindesunterhalt!“

Wie hoch ist die geplante Kindergelderhöhung?

Die Kindergelderhöhung soll stärker ausfallen als bisher geplant.
Die Kindergelderhöhung soll stärker ausfallen als bisher geplant.

Eigentlich sollte zu Beginn des Jahres 2023 eine Kindergelderhöhung auf 237 Euro für die ersten drei Kinder erfolgen. Aufgrund der hohen Inflation und damit verbundenen starken finanziellen Belastungen der Familien einigten sich die Fachpolitiker der Ampel-Fraktionen nun aber auf einen höheren Betrag: Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 250 Euro betragen. Dadurch erhalten Familien für die ersten beiden Kinder jeweils 31 Euro mehr.

Aktuell gilt die nachfolgende Höhe für das Kindergeld:

  • 219 Euro für das erste und zweite Kind
  • 225 Euro für das dritte Kind
  • 250 Euro ab dem vierten Kind

Damit die Kindergelderhöhung auch tatsächlich zum Jahresbeginn in Kraft treten kann, müssen die entsprechenden Änderungen am Inflationsausgleichsgesetz am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden.

Wie wirkt sich die Kindergelderhöhung auf den Kindesunterhalt aus?

Durch die Kindergelderhöhung auf 250 Euro werden sich auch die Zahlbeträge für den Kindesunterhalt ändern. Kindergeld wird nämlich auf den allgemeinen Unterhaltsbedarf angerechnet.

Bei minderjährigen Kindern erfolgt eine hälftige Anrechnung, bei volljährigen findet der gesamte Betrag Berücksichtigung. Anhand der Düsseldorfer Tabelle wird dann ermittelt, wie viel Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Im Folgenden die Düsseldorfer Tabelle für 2022:

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Al­ters­stu­fen in Jah­ren & Be­trä­ge in Eu­ro pro Mo­nat

Pro­zent­satz
Be­darfs­kon­troll­be­trag in Eu­ro pro Mo­nat

0-56-1112-17ab 18
1.bis 1.900396455533569100960 bzw. 1.160
2.1.901 - 2.3004164785605981051.400
3.2.301 - 2.7004365015876261101.500
4.2.701 - 3.1004565246136551151.600
5.3.101 - 3.5004765466406831201.700
6.3.501 - 3.9005075836837291281.800
7.3.901 - 4.3005396197257741361.900
8.4.301 - 4.7005716567688201442.000
9.4.701 - 5.1006026928118651522.100
10.5.101 - 5.5006347288539111602.200
11.5.501 - 6.2006667658969561682.500
12.6201 - 7.0006978019391.0021762.900
13.7.001 - 8.0007298389811.0471843.400
14.8.001 - 9.5007618741.0241.0931924.000
15.9.501 - 11.0007929101.0661.1382004.700

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Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium mit dem Schwerpunkt "Online-Journalismus" wurde Sarah 2016 Teil der scheidung.org-Redaktion. Sie ist für den Newsbereich verantwortlich und versorgt unsere Leser mit spannenden Neuigkeiten aus dem Familienrecht.

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