Kindesunterhalt bei Schulstart: Gelten Bücher, Hefte und Schultüte als Sonderbedarf?

Von Gitte H.

Veröffentlichungsdatum: 23. August 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das alljährliche Ende der Sommerferien bereitet nicht nur Kindern Frust, auch viele Eltern sehen dem Beginn des neuen Schuljahres mit gemischten Gefühlen entgegen. Schließlich bringt der Schulstart oft hohe Ausgaben mit sich, für Bücher, Hefte und vieles mehr. Rechtfertigen diese Kosten somit mehr Kindesunterhalt beim Schulstart?

Sind Schulsachen Mehr- oder Sonderbedarf?

Muss mehr Kindesunterhalt für Schulbedarf gezahlt werden?
Muss mehr Kindesunterhalt für Schulbedarf gezahlt werden?

Der Kindesunterhalt soll dazu dienen, alle grundlegenden Bedürfnisse eines Kindes finanziell abzudecken. Dazu zählen nicht nur Kleidung, Essen und ein Dach über dem Kopf, sondern auch die Ausbildung des Kindes. Aus diesem Grund sind die Ausgaben für Schulsachen grundsätzlich bereits im Kindesunterhalt mit eingerechnet. In der Realität müssen die meisten Schulsachen jedoch nur zu Beginn des Schuljahres gekauft werden, also sollte es sich dabei doch um Mehr- oder Sonderbedarf handeln, oder?

Tatsächlich ist das nicht der Fall. Zum Mehrbedarf zählen Ausgaben, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum anfallen. Das trifft auf Schulbedarf üblicherweise nicht zu, denn schließlich müssen Sie nicht jede Woche ein neues Heft oder Schulbuch für Ihr Kind kaufen. Die Regelmäßigkeit über einen längeren Zeitraum ist hier also nicht gegeben.

Sonderbedarf wiederum bedeutet, dass ein Bedarf unregelmäßig eintritt und außergewöhnlich hoch ist. Um diese Definition zu erfüllen, muss der entsprechende Bedarf überraschend eingetreten und so hoch sein, dass der betreuende Elternteil ihn nicht alleine tragen kann. Neue Schulsachen zählen üblicherweise nicht dazu, denn schließlich beginnt das neue Schuljahr jedes Jahr zur annähernd gleichen Zeit, also kommen die damit verbundenen Ausgaben nicht überraschend. Gleiches gilt übrigens auch bei einer Einschulung: Die Eltern wissen lange vorher, wann ihr Kind in die erste Klasse kommt und wann demnach zusätzliche Kosten für Schultüte, Schulranzen, Sporttasche etc. anfallen.

Kurzum: Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf mehr Kindesunterhalt für Schulbedarf, da diese Ausgaben in der Regel nicht überraschend oder langfristig sind und deshalb bereits im regulären Barunterhalt mit einkalkuliert sind. Etwas anderes wäre es, wenn ein Kind z. B. aufgrund eines Unfalls plötzlich seine gesamten Schulsachen verliert und diese schnellstmöglich ersetzt werden müssen. Diese unvorhergesehenen Kosten könnten je nach Einzelfall tatsächlich einen Sonderbedarf darstellen.

Wenn der Kindesunterhalt nicht für Schulsachen reicht: Was tun?

Kindesunterhalt: Ausgaben zum Schulstart gelten nicht als Mehr- oder Sonderbedarf.
Kindesunterhalt: Ausgaben zum Schulstart gelten nicht als Mehr- oder Sonderbedarf.

Aus rechtlicher Sicht steht Ihnen also kein zusätzlicher Kindesunterhalt für den Schulstart Ihres Nachwuchses zu. Steigen Ihnen die Ausgaben für die neuen Sachen aber wirklich über den Kopf, sollten Sie überlegen, sich trotzdem an Ihren Ex-Partner zu wenden, sofern Ihr Verhältnis zueinander das zulässt. Denn auch viele nicht-betreuende Elternteile wollen sicherstellen, dass ihr Kind alles bekommt, was es benötigt, und sind freiwillig bereit, weitere Zahlungen neben dem Unterhalt zu leisten.

Aber natürlich gibt es auch viele Situationen, in denen dies nicht der Fall ist oder der unterhaltspflichtige Elternteil zwar mehr zahlen möchte, aber es nicht kann. Dann sollten Sie versuchen, die Kosten für die Schulsachen niedrig zu halten:

  • An vielen Schulen können Sie die Bücher ausleihen, anstatt sie selbst kaufen zu müssen. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Kind diese Bücher pfleglich behandelt, da es sie am Ende des Schuljahres in gleichem Zustand zurückgeben muss.
  • Beziehen Sie staatliche Unterstützung wie z. B. Grundsicherung oder Sozialhilfe, haben Sie in der Regel auch Anspruch auf das staatliche Bildungspaket. Mit diesem lassen sich u. a. Schulranzen, Hefte und Lernsoftware kaufen. Lassen Sie sie sich hier von der zuständigen Gemeinde beraten.
  • Kaufen Sie Schulbedarf möglichst schon einige Monate vor Beginn des neuen Schuljahres. Viele Sachen sind dann im Angebot, weil die Händler Platz für die aktuellen Kollektionen schaffen wollen. Dabei ist ein Schulranzen aus der Vorjahreskollektion genauso gut.

Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat Germanistik und Kommunikationswissenschaften studiert und ist seit 2017 ein Mitglied des scheidung.org-Teams. Im Familienrecht befasst sie sich vor allem mit den Themen Unterhalt, Sorgerecht und Erbrecht.

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