Erlischt die Krankenversicherung nach Scheidung?
Inhaltsverzeichnis
Neben Auseinandersetzungen zum Vermögen bringt eine Scheidung auch zahlreiche Folgesachen mit sich, die sich auf die Gesundheits- und Altersvorsorge beziehen. In einer Ehe können Ehegatten und Kinder etwa von einer Familienversicherung profitieren. Partner, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können beitragsfrei in die gesetzliche Krankenkasse ihres Ehegatten eintreten. Doch was geschieht mit der Krankenversicherung nach der Scheidung? Besonders ohne eigenes Einkommen haben viele Furcht vor fehlenden Versicherungsleistungen.
Das Wichtigste zur Krankenversicherung nach einer Scheidung in Kürze
- Ist die Ehe offiziell geschieden, dann erlischt die Familienversicherung.
- Einer solchen Auflösung folgt im Normalfall der Übergang in eine kündbare Weiterversicherung.
- Kinder bleiben in der Regel bei einem Elternteil familienversichert.
Mehr zur Krankenversicherung nach einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.
So sind Sie nach der Trennung versichert
Erlischt die Krankenversicherung bei rechtskräftiger Scheidung?
Ehegatten können grundsätzlich nur dann von der Familienversicherung profitieren, wenn diese selbst keiner Beschäftigung nachgehen, die sozialversicherungspflichtig ist, und der Ehegatte in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. In diesem Fall kann die beitragsfreie Mitversicherung aufgrund des Ehestandes beantragt werden.
Da die Voraussetzung an den Bestand der Ehe geknüpft ist, erlischt eine solche Familienversicherung für den Ehegatten immer dann, sobald die Ehe rechtskräftig geschieden wurde – nicht schon bei Trennung. Mit der Aufhebung der Stellung als Ehegatte erlischt mithin auch die Mitversicherung.
Hiernach tritt seit Januar 2013 dann automatisch eine freiwillige Weiterversicherung ein, die eine Austrittsoption bereitstellt. Will der nicht mehr Familienversicherte einen anderen Versicherer suchen, kann er die freiwillige Weiterversicherung einfach auflösen.
Für gemeinsame Kinder, die ebenfalls in der Familienversicherung gemeldet sind, gilt dies hingegen nicht. Diese bleiben grundsätzlich auch weiterhin bei dem Elternteil familienversichert. Die Krankenversicherung der Scheidungskinder erlischt also nicht durch die Eheaufhebung.
Der mitversicherte Ehegatte muss sich nach Rechtskraft der Scheidung bei einer Krankenversicherung neu melden. Er kann dabei jedoch auch in derselben Krankenversicherung bleiben wie bisher – nur alleinversichert. Die Versicherer sind dazu verpflichtet, den Betroffenen aufzunehmen, sofern dieser innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Rechtskraft einen entsprechenden Antrag stellt.
Neue Krankenversicherung nach Scheidung – Wer zahlt?
Für die Neuanmeldung bei einer Krankenversicherung entstehen nach der Scheidung zusätzliche Kosten für den vormals Familienversicherten, da er sich nunmehr selbst versichern muss. Die Kosten für eine freiwillige Versicherung können mitunter hoch sein. Doch wie soll ein nicht Erwerbstätiger diese Mehrkosten tragen?
Grundsätzlich fallen auch die Krankenkassenkosten unter die Unterhaltspflicht. Ist der ehemalige Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet und leistungsfähig, so muss dieser in der Regel auch die Krankenversicherung nach der Scheidung zahlen (Krankenvorsorgeunterhalt).
Für Personen, die selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ändert sich bei der Krankenversicherung bei Trennung und Scheidung nichts. Sie führen weiterhin selbst Krankenversicherungsbeiträge an den eigenen Versicherer ab. Personen ohne Einkommen können ggf. auch eine geringfügige Beschäftigung oberhalb von 450 Euro aufnehmen, um so sozial- und krankenversichert zu sein.
Private Krankenversicherung nach Scheidung – Brauchen Ehefrau/-mann und Kinder neue Versicherer?
Auch eine private Krankenversicherung kann bei Scheidung zu höheren Kosten und Veränderungen führen. Dies geschieht immer dann, wenn einer der Ehegatten als Beamter privatversichert war und der andere über diesen einen Beihilfeanspruch bezüglich der Gesundheitsausgaben hatte.
Bei Scheidung erlischt dieser Zugriff auf den Beihilfeanspruch, sodass der nicht beschäftigte Versicherungspflichtige sich voll versichern muss. Ein zusätzliches Problem dabei: Der Wechsel aus der privaten in eine gesetzliche Krankenkasse ist dann nur möglich, wenn der nicht berufstätige Partner eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.
Ein weiteres Manko: Ist der mitversicherte Partner zum Zeitpunkt der Scheidung bereits 55 Jahre oder älter, kann er unter keinen Umständen mehr aus der privaten Krankenversicherung wechseln. Auch nach der Scheidung muss er bei dem Anbieter bleiben. Die Aufnahme in eine gesetzlichen Krankenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Ich bin seid 2011 geschieden.
Meine damalige Frau war, neben den Kinder, über meine Kasse familenversichert.
Nun bekomme ich, 13 Jahre nach der Scheidung, meine Ex Frau hat mittlerweile wieder geheiratet und trägt seitdem (ca. 5 Jahre) auch nicht mehr meinen Namen, Post von der Krankenkasse um meinen aktuellen Familienstand zu überprüfen.
(Wäre gesetzlich vorgeschrieben)
Im Fragebogen wird meine Ex Frau (Kinder sind längst erwachsen und raus) als familienversicherte mit aufgelistet!???
Wenn ich mich nicht bis zum 28. melde würde diese aufgehoben und sie müsste gut 200€ monatlich selber zahlen.
Wie soll ich mich da verhalten?
…besonders könnten da irgendwelche nachträglichen Forderungen auf mich zu kommen, falls meine Ex wirklich die ganze Zeit über mich versichert war (ohne mein Wissen) und sich nach der Scheidung nicht neu angemeldet hat.
Ich könnte mich einfach nicht melden, oder eben das mit der Kasse abklären (wenn diese keine Forderungen an mich stellen können)
Ob das Ganze eine bürokratischer Fehler ist oder ob meine Ex wirklich die ganze Zeit über mich lief weiß ich nicht 🤷♂️
Ich kann mir nicht vorstellen das ICH, als Versicherungsnehmer, mit Rechtskraft der Scheidung meine Ex Frau abmelden muss.
Dies müsste doch eigentlich automatisch gehen, bzw. in der Pflicht der betreffenden Person
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar S.
Hallo.
Ich war von 1999-2001 nach meiner Heirat bei meiner Frau bei der City BKK Familienversichert und bin nach der Scheidung zur AOK gewechselt .Ich habe mich damal bei der BKK nicht abgemeldet da ich in der Annahme war ,dass ich nach der Scheidung und der Anmeldung bei der Aok automatisch aus der Familienversicherung raus bin.Nun verlangt die City BKK, die übrigens im Jahr 2011 aufgelöst wurde ,die Beiträge von 2001-2011 in höhe von 9000€von mir da ich angeblich weiterhin dort versichert gewesen sein soll,was ich aber nicht beantragt habe.Ist dies eigentlich rechtens?Ich habe hier gelesen, dass man dies innerhalb von 3 Monaten tun muss um eben dort weiter versichert zu sein und ansonsten rausgeworfen wird.Die drohen mir jetzt mit Pfändung und wollen eine eidesstattliche Erklärung von mir.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Danke im voraus
M.P.
Gibt es eine Möglichkeit, nach der die Kinder weiter in der PKV/Beihilfe bleiben können, wenn ich als geschiedene Ehefrau in der GKV sozialversicherungspflichtig bin?
Es heißt, dass diese dann in meine GKV rutschen.
Guten Tag, ich lebe in Scheidung,bin erwerbstätig und familienversichert über meinen Nochmann,kann ich trotzdem eine Härtefall Regelung bei Zähnen bekommen??????
Meine Eltern haben sich scheiden lassen und sind beide im Rentenalter. Meine Mutter bezieht eine Rente plus Grundsicherung von insgesamt 1190, 08 Euro. Sie zahlt davon ihren gesamten Unterhalt und Miete selbst, nur wenn die Nebenkosten zu hoch werden springt das Sozialamt ein. Seit Jahren zahlt sie fast 250 Euro Krankenkassenbeitrag (inkl Pflegeversicherung) selbst, was mir bei ihrer finanziellen Situation sehr hoch erscheint. Sie begründet es damit dass sie durch die Scheidung alleine zahlen müsse. Würde sie weniger bezahlen, bekäme sie auch weniger vom „Amt“. Ist das korrekt, oder hat sie etwas falsch verstanden und es wäre ratsam bei der Krankenkasse / Amt nachzuforschen?
Nach der Scheidung 2019/2020 bekam der geschiedene Mann eine recht hohe Rückerstattung, die jetzt dazu führt, dass ich knapp 200 € Krankenkassenbeiträge für 2019 nachzahlen muss. Er war Alleinverdiener, privat versichert, wir wurden bis 2019 gemeinsam veranlagt. Irgendeine Chance, diese Nachzahlung zu umgehen? Er hat die Scheidungskosten abgesetzt. Von der Scheidung habe ich profitiert, ja. Von der Nachzahlung nicht. Frage nur, weil meine Tochter und ich wenig Geld haben.
Ich würde dringend Hilfe brauchen. Wir haben eine einvernämliche Scheidung in Aussicht und ich arbeite seit 10 Jahren aufgrund besonderer Umstände nicht. DIe Frage ist, wenn ich mich scheiden lasse, wie komme ich zu einer Versicherung, bzw. wie soll ich diese bezahlen. Ich habe vor wieder Vollzeit arbeiten zu gehen, aber diese Arbeit muss doch erst mal gefunden werden und bin ich dann bis dahin nicht versichert?
Hallo zusammen,
meine Freundin war bis 2018 bei einer privaten Krankenkasse über ihren Ex Mann versichert. Seit der Scheidung in dem Jahr ist sie immer noch in der privaten Krankenversicherung obwohl sie nicht selbständig ist, sondern auf 450 € Basis bis 2020 gearbeitet hat und seit 2020 in Vollzeit arbeitet. Hätte die private Krankenversicherung ihr nicht kündigen müssen bzw. hätte sie doch gar nicht versichern dürfen? Beste Grüße
Hallo Carsten,
nach einer Scheidung kann ein Ehegatte in der Regel in der Versicherung bleiben, in der er zuvor familienversichert war. Wenden Sie sich zur Klärung ggf. an die zuständige Krankenkasse.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Exfrau hat nach der Scheidung den Beamtenstatus erlangt und möchte nun das Kind (6 Jahre alt) mit in die private Krankenversicherung nehmen. Ich habe ihr angeboten, das Kind bei mir in die GKV kostenlos rein zu nehmen, da ich dies nicht für nötig erachte. Nun ist meine Frage: Wer muss für die Krankenkassenkosten und die Vorauszahlung bei Behandlungen aufkommen? Ich als unterhaltspflichtiger geschiedener Exmann oder die Mutter, bei der das Kind auch lebt?
Vielen Dank und Grüße
Markus
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein bisherige Ehefrau und ich sind seit September 2019 geschieden. Wir haben ein gemeinsames Kind, welches 17 Jahre alt ist.
Meine Frau ist in der GKV, ich bin in der PKV, für das Kind bezahle ich derzeit eine PKV.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, den Wechsel meines Kindes von der PKV in die Familienversicherung der GKV meiner Exfrau zu fordern?
Viele Grüße
Thomas
Hallo,
ich lebe getrennt. Mein (noch) Ehemann ist Pensionär und ich bin in der PK Familienversichert. Darf er mich aus der PK kündigen so lange wir noch verheiratet sind und wer muss die PK für meinen Teil zahlen? Ich bin 64 J. und werde in keiner gesetzlichen KV mehr aufgemommen.
Guten Tag,
ich bin privat versichert. Meine (noch) Frau gesetzlich. Unsere Kinder sind bei mir (ziemlich teuer) mit versichert.
Frage: Können die Kinder nach der Scheidung in die gesetzliche KV meiner Ex?
Sehr geehrter Berater,
meine Frage bezieht sich auf eventuelle Pflegezahlungen für den Unterhaltszahler verglichen im Trennungs- bzw. Scheidungsfall.
Wird der Unterhaltszahler selbst zum Pflegefall, es ist Gütertrennung vereinbart und der Anteil seines ihm verbleibenden Einkommens genügt nicht um für die ganzen Pflegekosten aufzukommen, wird dann zuerst auf sein Vermögen (Aktien, Immobilien, auch nicht selbstgenutzte) zurückgegriffen, oder werden die Unterhaltszahlungen an den (Ex-) Ehepartner zuerst gekürzt?
Und gibt es für den Unterhaltsempfänger eine Möglichkeit sich davor zu schützen (beidseitiger Verzicht auf gegenseitige Pflegeaufwendungen?)
Vielen Dank für Ihre Auskunft
Hallo,
wie wird der Selbstbehalt bei privaten KV in den Unterhalt verrechnet? Wird er zu den KV-Kosten gerechnet und vor der Unterhaltsberechnung abgezogen, oder muss er von dem privatversicherten Unterhaltszahler allein getragen werden?
Kann der Privatversicherte, wenn er nach Abzug der Unterhaltszahlung die Beitragsbemessungsgrenze unterschreitet in die gesetzliche KV wechseln?
Der letzte Absatz – welche sind die Ausnahmen? Muss mein Beamter Nochehemann die private KV auch nach der Scheidung (ich bin 58) übernehmen? Was für Chancen habe ich außer einer Neuheirat, in die gesetzliche KV zu kommen?
Danke
Hallo,
das lässt sich nicht pauschal festlegen, sondern richtet sich stets nach dem jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Klärung an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team