Wer muss den Kredit bei einer Scheidung zahlen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 8. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header Kredit bei einer Scheidung

Haben sich Ehepartner getrennt und ziehen eine Scheidung in Erwägung, müssen auch zahlreiche finanzielle Fragen Klärung finden. Besonders, wenn für gemeinsame Anschaffungen während der Ehezeit Kredite und Darlehen aufgenommen wurden, stellt sich häufig die Frage: Wer muss den Kredit nach der Trennung zahlen?

Das Wichtigste zu Krediten bei der Scheidung in Kürze

  • Hat einer der Partner allein einen Kredit abgeschlossen, dann muss der andere im Normalfall nicht hierfür haften.
  • Gemeinsam aufgenommene Kredite müssen hingegen auch gemeinsam abbezahlt werden.
  • Kredite für Häuser und Immobilien stellen eine Ausnahme dar.

Mehr zur Ableistung von Krediten bei einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.

Kredit bei Scheidung – wer zahlt?

Kredit von einem Ehepartner

A haftet nicht für die Kreditverträge, die allein von B abgeschlossen wurden.

Wenn ein Kreditvertrag nur von einer Partei aufgenommen wurde, kann er von dem anderen Partner keine Ausgleichsleistung verlangen. Der Ehegatte ist in diesem Falle nicht für die Schulden des anderen haftbar und tritt im Außenverhältnis auch nicht als Schuldner auf.

Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?
Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?

Vorsicht gilt jedoch dann, wenn Ehegatte A in einem Vertrag, den Partner B geschlossen hat als Bürge auftritt. In diesem Falle kann die Bank Person A im Außenverhältnis in Haftung nehmen, sollte B den Kredit nicht mehr bedienen.

Im Rahmen einer Vereinbarung sollte aus diesem Grunde eine Einigung getroffen werden: Partner A sollte noch vor der Scheidung gegenüber Partner B eine Befreiung von der Bürgschaft veranlassen, damit er für den Kredit bei einer Scheidung nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann.

Der Alleinschulnder kann von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Beteiligung an der Abzahlung seiner persönlichen Schulden verlangen.

Gemeinsam aufgenommener Kredit vor der Trennung – wer zahlt?

Haben die Ehegatten während der gemeinsamen Lebensführung auch gemeinsam Kredite aufgenommen, müssen sie diese in der Regel auch beide ableisten.

Definition gemeinsamer Kredit:
Beide Eheleute haben mit einer Bank einen Ratenkredit vereinbart und den Vertrag beide unterzeichnet. Sie treten somit gegenüber den Gläubigern als Gesamtschuldner auf.

Ein gemeinsam aufgenommener Kredit nach der Trennung bedeutet: Die Eheleute bleiben auch weiterhin im Außenverhältnis zu gleichen Teilen Schuldner gegenüber dem Gläubiger (Bank, Kreditinstitut u.a.). Bedient ein Ehegatte die Kreditraten nicht mehr oder verweigert er die weitere Tilgung, kann die Bank den anderen in Haftung nehmen.

Mögliche Lösung der gemeinsamen Schulden im Familienrecht:

  • im Außenverhältnis: Die Ehegatten können sich darauf einigen, dass gemeinsame Kreditverträge nur noch dem Partner zu verantworten sind, dem der finanzierte Gegenstand bzw. Immobilie zugesprochen wird. Hiernach gilt es, eine Abänderung der Kreditverträge bei der zuständigen Bank beantragen.
  • im Innenverhältnis: Bleiben die Kreditverträge in der Form beibehalten, kann die Kreditleistung im Innenverhältnis auch auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden. Auch eine andere Entschädigungsleistung für die Schulden ist möglich.

In der Regel folgt die Vereinbarung folgender Logik: Die Kredite sollen von demjenigen Partner bedient werden, der sich im Alleineigentum der finanzierten Gegenstände befindet.

Ausnahmen bei Haus und Immobilien: Kredit nach der Scheidung

Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?
Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?

Sind beide Eheleute laut Grundbucheintragung Eigentümer einer Immobilie bzw. eines Hauses, treten beide stets als Gesamtschuldner im Außenverhältnis auf – auch wenn ein Kreditvertrag nur von einem Partner unterschrieben ist.

Gewertet wird dies also als gemeinsamer Kredit bei einer Scheidung.

Wenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleiben möchte, besteht die Möglichkeit, dass er den anderen Ehepartner für seinen Hausanteil auszahlt. Um das zu finanzieren, kann er in Absprache mit der Bank einen weiteren Kredit aufnehmen. Auf Vergleichsportalen wie z. B. https://www.smava.de/ kann sich ein guter Überblick über die aktuellen Kreditkonditionen verschafft werden.

Wichtig: Überträgt eine Partei bei der Scheidung ihren Hauseigentumsanteil auf die andere, sollte er auch darauf bestehen, aus den gemeinsamen Kreditverbindlichkeiten entlassen zu werden, um nicht weiter für ein nicht genutztes Objekt zahlen zu müssen. Der zukünftige Alleineigentümer darf in diesem Falle keine weitere Zahlung verlangen.

Wird die Befreiung von den Kreditverbindlichkeiten durch den anderen Partner verwehrt, kann die zu leistende Zahlung auf den Ehegattenunterhalt bzw. auf das Einkommen des weiterhin zahlenden Ehepartner Anrechnung finden.

Ausnahme: Hat nur A den Hauskreditvertrag unterzeichnet, gelten beide Ehepartner dann als Gesamtschuldner, wenn sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum befindet. Darüber hinaus ist dies auch dann der Fall, wenn nur einer der beiden Partner im Grundbuch eingetragen ist.

In vielen Fällen bietet sich der Hausverkauf an. Mit dem Verkaufserlös können die Parteien einen etwaigen Kredit zahlen. Die restliche Summe teilen die Ehegatten untereinander auf. Haben Sie Fragen zu Schulden oder benötigen Hilfe beim Abbau von Schulden, ist der Gang zu einer Schuldnerberatung empfehlenswert.

Was geschieht mit der Baufinanzierung bei Scheidung?

Auch hinsichtlich der aufgenommenen Kredite zur Baufinanzierung inklusive der Bauzinsen sollten sich die Ehegatten einigen. Dienten diese zum Verwirklichen des Traums vom Eigenheim, kann derjenige Partner den Kredit übernehmen, der auch Grundstück und/oder Immobilie erhält. Grundsätzlich ist jedoch keine Bank verpflichtet, einen der beiden Vertragspartner aus dem Vertrag zu entlassen – sofern beide diesen unterzeichneten. Eine Umschuldung kann in diesem Fall erfolgversprechend, aber mitunter mit hohen Verlusten verbunden sein. Suchen Sie vorab stets den Rat eines Fachmannes.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Susa sagt:

    Guten Abend,

    Frage zur Darlehensmithaft:
    Während der Ehe hat mein Ex eine Ferienwohnung in Spanien gekauft. Ich stehe im Grundbuch nicht als Eigentümer, habe jedoch den Darlehensvertrag als Mithafter unterzeichnet. Habe ich denn aus dieser Mithaft auch Rechte oder nur Pflichten?

    Vielen Dank für eine Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susa,

      in aller Regel können Sie keinen Anspruch auf ein Haus erheben, für das Sie nicht Miteigentümer sind. Gegebenenfalls besteht jedoch aufgrund der finanziellen Auslagen die Möglichkeit, diese auf anderem Wege verrechnen zu lassen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie eingehend hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gutwald sagt:

    Halli Hallo. Ich benötige dringend einen Rat. Ich hatte mit meiner Ex ein Haus finanziert. Das Grundstück gehört ihr nur ich stehe mit ihr im gemeinsamen kreditvertrag der noch bis 2036 läuft. Wir waren nicht verheiratet. Ich möchte nach dem ich nach der Trennung von ihr das Haus verlassen habe aus dem Kreditvertrag raus. Die Bank würde gern prüfen in wie fern sie die Finanzierung selber tragen könnte, jedoch weigert sich meine Ex die geforderten Unterlagen an die Bank zu senden. Gibt es da eine rechtliche Handhabe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gutwald,

      ein gemeinsamer Kreditvertrag kann in der Regel nicht gegen den Willen eines Ehegatten auf diesen allein umgeschrieben werden. Besprechen Sie die Situation mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ronald sagt:

    Hallo,
    bin seit 2007 geschieden. Unser damals gemeinsames Haus, wurde meiner geschiedenen
    Frau überschrieben. Aus dem Grundbuch bin ich ausgetragen.Sie übernahm den Kredit für den Darlehensvertrag und ich wurde aus der Schuldhaft entlassen.
    Als zweites Dahrlehen hatten wir noch einen Vertrag vom Landesförderinstitut M-V von
    ungefähe 40.000,- Euro mit einer monatl. Rate von 115,- Euro.
    Laut Gerichtsurteil ,ich zitiere:
    von dieser monatl. Rate verpflichtet ich mich, auch weiterhin bis zur vollständigen
    Tilgung einen Anteil von 65,- Euro zu übernehmen.
    Meine Ex-Frau übernimmt einen Haftungsanteil von 50,- Euro.
    Der Betrag wurde damals nach Höhe der Gehälter festgelegt.
    Am 01.08.2016 erhielt ich Post vom Landesförderinstitut M-V, mit der Nachricht, das
    das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde und anliegend wird die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und die Löschungsbewilligung zugeschickt.
    Am gleichen Tage rief meine Ex-Frau an und teilte mir mit, dass Sie eine Umschuldung für diesen Kredit abgeschlossen hat, ich die Zahlung an Sie aber nicht einstellen soll um Ärger zu vermeiden.
    Meine Frage:
    1. Muß ich nun meinen Anteil weiter zahlen, da ich von nicht wusste, bzw. auch nichts unterschrieben habe.
    2. Bin ab 01.08 2016 Rentner, verdiene ja nun auch weniger wie früher.
    könnte ich sonst ohne weiteres meinen Anteil etwas kürzen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ronald,

      von einer eigenmächtigen Änderung von gerichtlich beschlossenen und damit rechtsgültigen Vereinbarung ist abzuraten. Jedoch besteht das Schuldverhältnis gegenüber dem Gläubiger dem Grunde nach nicht mehr. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um zu ergründen, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und ob die Verpflichtung nun verwirkt ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Steffen S. sagt:

    Meine Frau und ich befinden uns in Trennung. Wir haben ein gemeinsames Haus mit einem Kredit. Nun möchte meine Frau das Haus und den Kredit übernehmen. Mein Zustimmung hat sie, zumindestens mündlich. Ich bin auch dafür. Was muss Sie jetzt machen, damit der Kredit, Darlehn vom Landesförderinstitut und das Haus zu übernehmen. Reicht mein mündliches Einverständnis aus oder muss da noch was anderes gemacht werden, damit sie das Haus, den Kredit und das Darlehn bekommt?
    Was möchten die Banken sehen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffen,

      zunächst ist es ratsam, zu prüfen, ob Abmachungen dieser Art nicht in einer Scheidungsfolgenvereinbarung (lesen Sie hierzu unseren Artikel) festgehalten werden sollten.

      Was die Überschreibung des Kredites und sämtlicher Pflichten und Rechte auf Ihre Frau angeht, raten wir Ihnen, sich dafür an die einzelnen Institutionen (Banken, Förderinstitute etc.) zu wenden, da die Vertragsbedingungen individuell geregelt werden müssen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Wally sagt:

    Guten Abend kurze frage ich bin berufstätig und mein noch Ehemann lebt vom Amt :wir haben einen gemeinsamen Kredit von 23000euro da er nicht Arbeit wurde ich ran gezogen um diesen zu bedienen was ich aber nicht schaffe ich selbst erhalte keine Wohnung dadurch wegen den schlechten schufa wert,mein ex geht noch neben bei schwarz arbeiten was kann ich tun?Könnte ich es per Anwalt festlegen lassen das jeder die Hälfte zahlen muss ich kann doch nicht noch meine Arbeit verlieren ich brauche den ich selbst bin 56 Jahre bitte helfen Sie mir danke wally

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Wally,

      im Außenverhältnis treten Sie beide gleichermaßen als Schuldner gegenüber der Bank auf. Das bedeutet, dass Sie jeweils für die volle Kredithöhe haften, nicht nur für die Hälfte. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Sie hinsichtlich möglicher Lösungswege beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Elke sagt:

    Hallo,
    ich wüsste gerne ob bei einer Scheidung, das gemeinsame Eigentum die Scheidungskosten erhöht ,sofern eine Vereinbarung getroffen wurde die von beiden Partnern schriftlich geregelt wurde.
    Oder wäre es ein Vorteil für die Kosten wenn einer seine Anteile an den besser verdienenden Partner überschreibt. der in diesem Fall auch das Eigentum behalten würde.
    Vielen Dank
    Grüsse Elke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elke,

      Vermögenswerte können von den Gerichten ebenfalls zur Ermittlung des Verfahrenswertes herangezogen werden. Dies geschieht in aller Regel jedoch erst dann, wenn es sich um größere Beträge handelt. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alexandra sagt:

    Hallo,
    mein Mann ist vor einigen Jahren aus dem Ausland gekommen, hat erst gar nicht arbeiten dürfen, dann zu niedrigem Gehalt. Mittlerweile verdient er mehr, weil ich wegen dem Kind nur Teilzeit arbeite, aber immer mehr Ersparnisse hatte. Ehevertrag gibt es keinen.
    Wir haben vor 4 Jahren eine Wohnung gekauft, mein Eigenkapital war fast 50%. Danach wurde der Bankkredit (rest) abgezahlt. Die Wohnung wurde verkauft, von dem Gewinn und einem Darlehen meiner Eltern eine neue Wohnung gekauft. Nun mit der Trennung meint mein Mann er bekommt einfach die Hälfte der hochwertigeren Whg 2 und ich wäre selbst dran schuld, soviel Eigenkapital damals für Whg 1 eingebracht zu haben. Auch sonst habe ich alle Einrichtung und Anschaffungen getilgt. Er möchte also nun die Hälfte des Wohnungswerts, unabhängig vom eingebrachten Kapital und verlangt außerdem die Rückzahlung aller der von ihm überwiesenen Beträge (die aber nicht eine Kreditzurückzahlung als solche referenzieren, sondern eine Pauschale auch für Essen, Wasser etc. darstellen).
    Werde ich wirklich dafür bestraft, dass ich unseren Kredit damals mit Kapital geschmälert habe und wird dieses Kapital nun nicht mehr angerechnet? Irgendwie habe ich das Gefühl, er glaubt sich an der Scheidung bereichern zu können und ich bin komplett auf 0.
    Kann man tatsächlich durch Aufrechnung seinen Anteil abkaufen und sich überschreiben lassen und „genügt“ da ein Aufrechnen von Zahlungen kombiniert auf andere Ausgleiche bei der Scheidung oder muss man anders vorgehen? Kann man eine Überschreibung als Regelung vor der Scheidung vornehmen, wenn beide Parteien sich einigen oder läuft man Gefahr, dass es dann mit dem Urteil noch einmal berücksichtigt wird?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alexandra,

      ist Ihr Ehemann Miteigentümer, so kann er durchaus einen Anspruch auf Auszahlung stellen. Die Aufrechnung von Unterhalts- und Lebenshaltungskosten ist in aller Regel jedoch nicht möglich. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jill sagt:

    Mein Partner hat Stress mit seiner Ex, er hat nach der Trennung die Kredite für 2 Häuser allein abgezahlt. Sie waren vermietet und sollten ursprünglich mal der Altersvorsorge dienen. Einem Verkauf der Häuser hat Madam vor einem Jahr nur zugestimmt mit der Maßgabe, dass sie die Hälfte des Verkaufserlöses bekommt, obwohl sie seit der Trennung in 2009 nichts dazu zahlte, sie war aber wirtschaftlich sogar viel besser in der Lage als er. Er hat sie mittlerweile schon vor 2 Jahren aufgefordert, sich an den Zahlungen zu beteiligen, funzte nicht, er musste klagen – und jetzt kommts, sie bekam in der ersten Instanz Recht – mit der lapidaren Begründung, dass er sich ja hätte eher melden können (er hat in 2013 für 2011 geklagt, es geht als nicht um die Frist nach BGB) und er möge sich das dann im Zugewinnausgleich zurückholen (Hallo gehts noch???) . Er zog 2009 aus und begann erst 2013 das Geld einzufordern. Er konnte sich den juristischen Beistand vorher nicht leisten, da er schon unter dem Existenzminimum lebte. Jedenfalls gab es 2015 dazu in einem anderen Verfahren ein eindeutiges Urteil vom BGH, dass solche Schulden gemeinsam abgezahlt werden müssen. Er ging nun in Revision und in dieser Woche findet dazu der abschließende Gerichtstermin statt. Die Anwältin der Gegenseite hat seine Tochter als Zeugin einer angeblich mündlichen Vereinbarung aufgeführt, die es natürlich nicht gab, denn die hätte ihn erheblich benachteiligt. Die angebliche Vereinbarung sollte so lauten. Die Ex Frau kümmert sich um den Unterhalt der Tochter, er um die Abzahlung der Häuser. Die Tochter ist befangen, weil sie bei der Mutter eine Ausbildung gemacht hat und auch teilweise dort lebte. Außerdem war die Tochter 2009 schon volljährig, so eine „Vereinbarung“ hätte gar nicht geschlossen werden dürfen, da die Tochter für die Einforderung des Unterhalts selbst zuständig ist, da volljährig. Außerdem hat er ja weiterhin die private Krankenversicherung, Handykosten, KFZ-Kosten getragen, das ist ja wohl auch eine Form von Unterhalt. Das hätte er außerdem bei so einer Vereinbarung wohl kaum getan. Die Anwältin der Gegenseite ist ziemlich aggressiv und erzählt auch nachweislich viel Unwahrheiten. Zum Glück hat mein Partner E Mail und SMS Verkehr komplett aufgehoben, so dass er diese Lügen oft gut widerlegen kann. Was ist nun aber, wenn die Tochter bewusst falsch aussagt? Kann man sie wegen der Abhängigkeit zur Mutter als befangen hinstellen? Mein Partner hat Angst, einen eventuellen Meineid seiner Tochter aufzudecken, weil er ihr das eigentlich nicht antun will aber muss sich nun mal wehren.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jill,

      wenden Sie sich in Ihrem speziellen Fall stets an einen Anwalt. Wir sind nicht befugt, rechtsbreatend tätig zu sein.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marie sagt:

    Guten Abend.
    Wir haben in 2014 eine private Scheidungsfolgevereinbarung geschlossen, da wir uns eigentlich trennen wollten. Es gibt eine Ausführung (wegen Hauseigentum) ohne Notar. Die 2. neue Vereinbarung von März 2015 ist notariell und beinhaltet zusätzlich den Verzicht auf Versorgungsausgleich und ein Recht in der gemeinsamen Immobile wohnen zu bleiben. Jetzt in 2016 wäre es soweit, dass ich (w) die Scheidung einreichen will, da es nicht mehr geht. Mein Mann ist bockig und immer gegen alles, er vermutet in jeder Handlung von mir eine Intrige und denkt an Verschwörung (mit dem Arzt, mit dem Notar, mit dem Anwalt und und….). Von der Scheidungsfolgevereinbarung will er nix mehr wissen, da er meint, dass er sie ,,unter falschen Voraussetzungen“ unterschrieben habe, der Notar wäre angeblich auf meiner Seite.

    Welche Gültigkeit haben nun die Vereinbarungen von 2014 und 2015?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marie,

      ein Ehevertrag, der ohne Notar abgeschlossen wird, ist in der Regel rechtlich sehr leicht anfechtbar. Ein notariell beglaubigter Vertrag ist zunächst bindend. Dieser kann jedoch in Gänze oder Teilen von einem Familiengericht auch gekippt werden, wenn die Richter zu dem Entschluss kommen, dass einer der Partner unzulässig benachteiligt wird (zum Beispiel durch den Verzicht auf Versorgungsausgleich). Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Rechtskraft der Verträge prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lilli12 sagt:

    Hallo
    Mein zukünftiger ehemann bringt ein Haus mit in die Ehe auf dem aber noch über 200.000€ Schulden sind. Wir wollen keine Ehevertrag machen und die normale zugewinngemeinschaft sowie ein gemeinsames Sparkonto von dem die Hausrate abgeht. Zählt das abbezahlen des Kredits als Zugewinn? Was würde ich bekommen im Falle einer Scheidung wenn ich nicht im Grundbuch und nicht im Kredit eingetragen bin?
    Lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      als Nichteigentümer können Sie in der Regel keinen Anspruch auf das Haus erheben, sofern Sie nicht in umfangreichen Maße an dem Bestand, Erhalt und Ausbau mitwirkten. Die Abzahlung des Kredits kann im Rahmen des Zugewinns Betrachtung finden.

      Suchen Sie im Zweifel den Rat eines Anwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Android25 sagt:

    Hallo

    Wir haben ein Haus welches vor dem Eröffnen der Scheidung verkauft werden soll. Wir haben 2 Kinder 5 und 8.

    Jetzt droht die Situation zu kippen und sie will die Zahlungen für den gemeinsamen Kredit einstellen. Wir stehen beide mit ja 50% im Grundbuch und sind beide gleich im Kredit drin.
    Sie würde mich damit, da ich den Kredit nicht alleine tragen kann, in die Zwangsversteigerung zwingen.
    Sie sagt: Sie will ausziehen und müsse dann auch nicht mehr zahlen, da sie das Haus ja nicht mehr nutzt.
    Wir sind gemeinschaftlich veranlagt, es gibt keine Gütertrennung.
    Was gibt es für Möglichkeiten?
    Wir wollten eigentlich das Haus ordentlich verkaufen…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Android25,

      gegenüber der Bank entzieht sich ein Schuldner in der Regel nicht seinen Schulden dadurch, dass er eine gekaufte Immobilie nicht nutzt.

      Im beschriebenen Fall scheint es angebracht, in einer Mediation genau die Interessen aller Parteien (und der Kinder) in Augenschein zu nehmen, um ein weiteres Vorgehen kalkuliert und mit kühlen Köpfen zu planen. Mehr über Mediationen können Sie auf unserer Ratgeberseite dazu finden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Theresa sagt:

    Wir haben während der Ehe einen notariellen Ehevertrag schreiben lassen. In diesem wurde festgelegt, dass wir das gemeinsame Haus mit Einliegerwohnung und die gemeinsame Hypothek im Verhältnis 40%/60% aufteilen, und mein Mann die Einliegerwohnung bezieht,falls wir uns trennen. Die Bank lies uns damals nicht aus der Hypothek und stimmte der Teilung nicht zu (durch Vertragsänderung).Auch weigerte sie sich die Hypothek mit Vorfälligkeit an eine andere Bank abzugeben.
    Im Grundbuch stehen wir beide je zu 1/2 mit der Bank drin. Nach der Scheidung weigerte sich mein Ex-Mann weiter zu zahlen und die Bank verlangte die komplette Summe von mir.
    Die Scheidung interessiert die Bank nicht und verweist auf AGB´s. Mein Ex-Mann interessiert der Ehevertrag Null und Unterhaltsansprüche gibt es zwischen uns nicht.
    Inwieweit habe ich Chancen mit dem Ehevertrag rechtlich gegen meinen ExMann vorzugehen?Was habe ich für Möglichkeiten, außer das Haus komplett zu verkaufen, mein Mann ist unkooperativ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Theresa,

      ein Ehevertrag ist rechtlich bindend, ihr Ex-mann an die Vereinbarungen gebunden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um konkrete Schritte zu planen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ehemann sagt:

    Hallo,

    während der Ehe habe wir unter Gütergemeinschaft einen Hauskredit aufgenomm.
    Diesen habe ich zu 80% von meinem Einkommen abbezahlt.
    Wenn es nun zur Scheidung kommt, kann die einseitig höhere Abzahlungsleistung verrechnet werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      zugrunde zu legen wäre in einem solchen Falle zumindest, wer das Haus am Ende übernehmen soll. Sind Sie beide Eigentümer, kann die prozentual höhere Finanzleistung auf einen eventuellen Unterhaltsanwspruch Anrechnung finden. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Olga sagt:

    Hallo, ich würde gerne auch eine Frage stellen:
    Leider ist mein Partner bereits ausgezogen und besteht auf den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Diese würde ich gerne behalten und kann die monatliche Abtragung auch alleine bezahlen. Es soll quasi später für die Kinder bleiben. Kann er mich zum Verkauf zwingen? Oder das ohne meine Zustimmung machen? Immerhin gehört mir ja eine Hälfte und noch zu unsere „Ehezeiten“ habe ich die komplette monatliche Darlehensabtragung alleine bezahlt. Was kann ich tun um der Verkauf der Immobilie zu verhindern und diese komplett auf mich zu überschreiben?
    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Olga,

      in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, den Miteigentümer auszuzahlen. Der eigenmächtige Verkauf ohne Zustimmung beider Eigentümer ist nicht vorgesehen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nicole sagt:

    Mein Ex-Ehemann und ich waren 25 Jahre verheiratet. Mittlerweile sind wir fast 4 Jahre geschieden, aber bis jetzt haben wir kein Nenner gefunden , beide Parteien kommunizieren nur durch ihre Anwälte . Wir haben 2 Kinder zusammen , beide sind Volljährig , einer ist momentan Arbeitssuchend , mein Ex darf das Grundstück nicht betretten bzw darf sich uns nicht nähern ist sehr aggressiv , deshalb musste er vom Gericht ausziehen und eine Wohnung beziehen , die ich zahlen muss aufgrund der Nutzungsentschädigung , wir beide sind im Grundbuch eingetragen. das Haus wird immer noch durch Kredite finanziert in welchen beide Kreditnehmer sind . Ich bin Berufstätig , mein älterer Sohn unterstützt mich finanziell und das auch schon vor der Scheidung . Mein Ex ist Arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld 2 , will auch nicht mehr Arbeiten gehen , lässt sich immer wieder Krankschreiben und hat Frührente beantragt , er kann also auch den Kredit nicht tilgen . Ich will das Haus behalten und er fordert von mir ein Betrag von ca 150000 euro , mein Angebot lag bei 40000 euro , einmal war er sogar einverstanden , ich machte ein Termin beim Notar , den Termin lies er kurz davor durch seinen Anwalt streichen und lehnte das Angebot wieder ab , Geld musste ich an den Notar trotzdem zahlen . Er will mich einfach fertig machen , finanziell und psychisch .
    Ich will seine Anteile abkaufen , damit es zu keiner Versteigerung kommt , kann er seine Anteile Versteigern bzw verkaufen ich aber meine dafür behalten ? Muss ich ihn auszahlen, auch wenn das Haus noch nicht abgezahlt ist und durch hohe kredite belastet ist?
    Wie ist es mit den Kreditzahlungen? Wie gesagt mein Ex hat keine Arbeit und bekommt Arbeitslosengeld. er muss doch seinen Teil der Kredite selber tragen oder muss ich das alles alleine zahlen ? Ist die Wertermittlung des Hauses durch einen Zuständigen von der Bank (Sparkasse) zum Zeitpunkt der Scheidung wichtig ?Hat mein Sohn eventuell auch anspruch auf das Haus ? Wie gesagt er hat vor der Scheidung als mein Ex Arbeitslos war viel Geld reingesteckt , und die neue Heizung von 7000 euro hat er auch bezahlt . Ich habe eben was im Erbrecht gelesen etwas von Pflichterbteil , das beide Kinder ihr Erbe sogar zu lebzeit ihres Vaters beantragen kann ( 1/6 ). Ich danke euch jetzt schon , toll das es eine Seite wie diese gibt , die Menschen helfen können denn ich bin mittlerweile am verzweifeln

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nicole,

      die Teilversteigerung und der Verkauf können erfolgen. Bei einer Teilversteigerung hätten Sie als Miteigentümer Vorrecht. Einem Verkauf müssten Sie in der Regel zustimmen. Da Sie beide als Schuldner gegenüber der Bank auftreten, kann die Bank im Falle von Zahlungsunfähigkeit einer Partei, die andere in Haftung nehmen. Die Wertermittlung muss durch einen Sachverständigen erfolgen. Der Zeitpunkt der Scheidung ist hier anzusetzen, um die die Auslösesumme zu ermitteln. Suchen Sie in Ihrem speziellen Fall dringend den Rat eines qualifizierten Rechtsanwalts, der befugt ist, ausführliche Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Viola sagt:

    eine Frage zur Realteilung habe ich, hier Eigenheim mit Einliegerwohnung(2 Wohneinheiten):
    Laut Grundbuch sind 2 Einträge beim Kauf vorhanden gewesen, dh. wir als Ehepartner haben beide Grundbuchblätter mit einer Hypothek finanziert. Nun wollen wir das bei der Scheidung wieder teilen und jeder Partner soll in ein Grundbuchblatt eingetragen werden um das Haus weiter zu erhalten. Bei der Bank wollen wir auch bleiben, aber die Hypothek soll nun entsprechend geteilt werden. Die Bank will aber kein Ehepartner aus der Haftung entlassen. Ich sehe aber nicht ein, dass ich für meinen Expartner haften soll, wenn er nicht zahlt. Unterhaltsanprüche gibt es nicht.
    Was muss ich tun, damit die Bank die Hypothek nach der Scheidung neu festlegt? Sie bleibt ja im Grundbuch. Kann die Bank sich verweigern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Viola,

      generell sind Kreditinstitute nicht dazu verpflichtet, einen der Vertragspartner aus dem Darlehensvertrag zu entlassen. Im Zweifel besteht die Möglichkeit, den Kredit durch ein weiteres Darlehen abzulösen. Aber auch in diesem Fall muss die Bank dem Vorhaben zustimmen. Zudem kann diese dann eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Lassen Sie sich hierzu ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jennifer H. sagt:

    Ich hätte auch mal eine frage, mein noch ehe mann und ich haben einen gemeinsamen kredit aufgenommen ( beide haben unterschrieben) nun stehen wir vor der Trennung… Ich werde mit unseren 3 Kinder alleine leben somit erst einmal harz 4 beantragen müssen, mein Mann hat noch 2 weitere Kinder für die er unterhalt zahlen soll… So das er max 1200 netto über hat, der kredit beträgt im Montag fast 600 Euro, das kann er davon ja nicht zahlen aber ich vom Amt auch nicht, wie läuft es da ( er verdient sehr gutes Geld, aber er muss auch sehr hohen unterhalt zahlen….

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jennifer,

      auch Ihre Kinder haben Anspruch auf Unterhaltsleistungen. Sind die Unterhaltsleistungen für die anderen zwei Kinder zu hoch angesetzt, kann hier eine Abänderungsklage dienlich sein. Andernfalls können Sie hinsichtlich des Unterhalts auf einen Unterhalsvorschuss zurückgreifen. Erkundigen Sie sich hierzu beim zuständigen Jugendamt oder beim Jobcenter. Da Sie als Schuldner gegenüber der Bank auftreten, sind Sie gleichermaßen dazu verpflichtet, die Darlehensraten zu bedienen. Hierzu können ggf. mit der Bank auch im Nachhinein eine neue Ratenhöhe vereinbaren. Suchen Sie hierzu das Gespräch mit der kreditgebenden Bank. Auch der Rat eines Anwalts kann in einigen Belangen sicher weiterhelfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andreas sagt:

    Hallo! Wie ist es bei einem Kredit für ein Gartenhaus auf einen Pachtgrundstück? Ich habe damals einen Kredit mit meiner Exfrau gemeinsam aufgenommen. Sie und ihr jetziger Mann nutzen das Haus, sie zahlt aber auch die Rate. Ich würde trotzdem gerne aus dem Kredit aussteigen. Meine Ex hätte mich aber gerne weiterhin im Vertrag damit ich für die Rate aufkomme falls sie es nicht kann. Kann ich aus dem Vertrag aussteigen und wie am besten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      Sie können eine Entlassung aus dem Kreditvertrag mit Zustimmung Ihrer Frau bei dem Kreditunternehmen beantragen. Die Bank ist dabei generell nicht verpflichtet, dem Anliegen nachzukommen und Sie aus dem Vertrag zu entlassen. Suchen Sie hierzu ggf. den Rat eines Anwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Manuela sagt:

    Ich hätte mal eine Frage?
    Gibt es Lösungen aus einem gemeinsamen Kredit raus zu kommen. Meine Eltern haben sich einen genommen und meine Mutter ist Bürgin des Kredites. Das Problem ist das sie die raten nicht bezahlen kann. Unter anderem hat sie nie was von dem Geld gesehen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      Ihre Mutter kann die Bürgschaft mit Einverständnis Ihres Vaters oder wegen Unbilligkeit ggf. widerrufen. Dann kann Sie für etwaige Lasten im Außenverhältnis nicht mehr belangt werden und Ihr Vater ist allein für den Kredit zuständig. Lassen Sie sich hierzu am besten anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Heike sagt:

    Ich habe eine Frage:
    Für das Haus, das laut Grundbuch nur mir gehört, haben beide Eheleute den Kredit unterzeichnet, der noch sechs Jahre laufen sollte. Jetzt lassen wir uns scheiden. Ich alleine werde das Haus nicht halten können. Welche Zahlungen muss ich an meinen Noch-Ehemann leisten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heike,

      da Sie beide im Außenverhältnis als Schuldner auftreten, kann Ihr ehemann verlangen, dass Sie im Rahmen von Unterhaltsleistungen oder aAusgleichszahlungen, die geleisteten Kreditsummen im Innenverhältnis ausgleichen. Können Sie das Haus allein nicht finanzieren, kann häufig auch der Hausverkauf angeraten sein, mit dessen Erlös Sie den Kredit komplett auslösen könnten. Zudem kann Ihr Ehemann je nach Umstand auch Ansprüche auf das Haus erheben, obwohl er nicht im Grundbuch steht – z. B. wenn er aktiv am Haus viele Arbeiten vollzogen hat oder selbst umfassend zur Finanzierung beigetragen hat. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt beraten.

      Mehr zum Thema „Haus bei Scheidung“ finden Sie auf der folgenden Seite: http://www.scheidung.org/haus/

      Ihr Scheidung.org-Team

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