Wer muss den Kredit bei einer Scheidung zahlen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header Kredit bei einer Scheidung

Haben sich Ehepartner getrennt und ziehen eine Scheidung in Erwägung, müssen auch zahlreiche finanzielle Fragen Klärung finden. Besonders, wenn für gemeinsame Anschaffungen während der Ehezeit Kredite und Darlehen aufgenommen wurden, stellt sich häufig die Frage: Wer muss den Kredit nach der Trennung zahlen?

Das Wichtigste zu Krediten bei der Scheidung in Kürze

  • Hat einer der Partner allein einen Kredit abgeschlossen, dann muss der andere im Normalfall nicht hierfür haften.
  • Gemeinsam aufgenommene Kredite müssen hingegen auch gemeinsam abbezahlt werden.
  • Kredite für Häuser und Immobilien stellen eine Ausnahme dar.

Mehr zur Ableistung von Krediten bei einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.

Kredit bei Scheidung – wer zahlt?

Kredit von einem Ehepartner

A haftet nicht für die Kreditverträge, die allein von B abgeschlossen wurden.

Wenn ein Kreditvertrag nur von einer Partei aufgenommen wurde, kann er von dem anderen Partner keine Ausgleichsleistung verlangen. Der Ehegatte ist in diesem Falle nicht für die Schulden des anderen haftbar und tritt im Außenverhältnis auch nicht als Schuldner auf.

Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?
Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?

Vorsicht gilt jedoch dann, wenn Ehegatte A in einem Vertrag, den Partner B geschlossen hat als Bürge auftritt. In diesem Falle kann die Bank Person A im Außenverhältnis in Haftung nehmen, sollte B den Kredit nicht mehr bedienen.

Im Rahmen einer Vereinbarung sollte aus diesem Grunde eine Einigung getroffen werden: Partner A sollte noch vor der Scheidung gegenüber Partner B eine Befreiung von der Bürgschaft veranlassen, damit er für den Kredit bei einer Scheidung nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann.

Der Alleinschulnder kann von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Beteiligung an der Abzahlung seiner persönlichen Schulden verlangen.

Gemeinsam aufgenommener Kredit vor der Trennung – wer zahlt?

Haben die Ehegatten während der gemeinsamen Lebensführung auch gemeinsam Kredite aufgenommen, müssen sie diese in der Regel auch beide ableisten.

Definition gemeinsamer Kredit:
Beide Eheleute haben mit einer Bank einen Ratenkredit vereinbart und den Vertrag beide unterzeichnet. Sie treten somit gegenüber den Gläubigern als Gesamtschuldner auf.

Ein gemeinsam aufgenommener Kredit nach der Trennung bedeutet: Die Eheleute bleiben auch weiterhin im Außenverhältnis zu gleichen Teilen Schuldner gegenüber dem Gläubiger (Bank, Kreditinstitut u.a.). Bedient ein Ehegatte die Kreditraten nicht mehr oder verweigert er die weitere Tilgung, kann die Bank den anderen in Haftung nehmen.

Mögliche Lösung der gemeinsamen Schulden im Familienrecht:

  • im Außenverhältnis: Die Ehegatten können sich darauf einigen, dass gemeinsame Kreditverträge nur noch dem Partner zu verantworten sind, dem der finanzierte Gegenstand bzw. Immobilie zugesprochen wird. Hiernach gilt es, eine Abänderung der Kreditverträge bei der zuständigen Bank beantragen.
  • im Innenverhältnis: Bleiben die Kreditverträge in der Form beibehalten, kann die Kreditleistung im Innenverhältnis auch auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden. Auch eine andere Entschädigungsleistung für die Schulden ist möglich.

In der Regel folgt die Vereinbarung folgender Logik: Die Kredite sollen von demjenigen Partner bedient werden, der sich im Alleineigentum der finanzierten Gegenstände befindet.

Ausnahmen bei Haus und Immobilien: Kredit nach der Scheidung

Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?
Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?

Sind beide Eheleute laut Grundbucheintragung Eigentümer einer Immobilie bzw. eines Hauses, treten beide stets als Gesamtschuldner im Außenverhältnis auf – auch wenn ein Kreditvertrag nur von einem Partner unterschrieben ist.

Gewertet wird dies also als gemeinsamer Kredit bei einer Scheidung.

Wenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleiben möchte, besteht die Möglichkeit, dass er den anderen Ehepartner für seinen Hausanteil auszahlt. Um das zu finanzieren, kann er in Absprache mit der Bank einen weiteren Kredit aufnehmen. Auf Vergleichsportalen wie z. B. https://www.smava.de/ kann sich ein guter Überblick über die aktuellen Kreditkonditionen verschafft werden.

Wichtig: Überträgt eine Partei bei der Scheidung ihren Hauseigentumsanteil auf die andere, sollte er auch darauf bestehen, aus den gemeinsamen Kreditverbindlichkeiten entlassen zu werden, um nicht weiter für ein nicht genutztes Objekt zahlen zu müssen. Der zukünftige Alleineigentümer darf in diesem Falle keine weitere Zahlung verlangen.

Wird die Befreiung von den Kreditverbindlichkeiten durch den anderen Partner verwehrt, kann die zu leistende Zahlung auf den Ehegattenunterhalt bzw. auf das Einkommen des weiterhin zahlenden Ehepartner Anrechnung finden.

Ausnahme: Hat nur A den Hauskreditvertrag unterzeichnet, gelten beide Ehepartner dann als Gesamtschuldner, wenn sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum befindet. Darüber hinaus ist dies auch dann der Fall, wenn nur einer der beiden Partner im Grundbuch eingetragen ist.

In vielen Fällen bietet sich der Hausverkauf an. Mit dem Verkaufserlös können die Parteien einen etwaigen Kredit zahlen. Die restliche Summe teilen die Ehegatten untereinander auf. Haben Sie Fragen zu Schulden oder benötigen Hilfe beim Abbau von Schulden, ist der Gang zu einer Schuldnerberatung empfehlenswert.

Was geschieht mit der Baufinanzierung bei Scheidung?

Auch hinsichtlich der aufgenommenen Kredite zur Baufinanzierung inklusive der Bauzinsen sollten sich die Ehegatten einigen. Dienten diese zum Verwirklichen des Traums vom Eigenheim, kann derjenige Partner den Kredit übernehmen, der auch Grundstück und/oder Immobilie erhält. Grundsätzlich ist jedoch keine Bank verpflichtet, einen der beiden Vertragspartner aus dem Vertrag zu entlassen – sofern beide diesen unterzeichneten. Eine Umschuldung kann in diesem Fall erfolgversprechend, aber mitunter mit hohen Verlusten verbunden sein. Suchen Sie vorab stets den Rat eines Fachmannes.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Michael H. sagt:

    Hallo,
    bin mittlerweile geschieden. Habe Haus durch Notarvertrag an Ex verkauft. In dem Vertrag ist lediglich das Darlehen bei der Hausbank geregelt. Dies hat sie übernommen. Es ist auch geregelt, dass auf Zugewinnausgleich verzichtet wird.
    Nun gibt es noch ein Darlehen der Schwester, welches wir beide als Eigentümer seinerzeit zur Sondertilgung des Bankdarlehens genommen haben. Die Rückzahlung ist bisher nicht geregelt.
    Ich sehe es so, dass ich zwar gegenüber der Gläubigerin zahlen muss, wenn sie mich zur Tilgung auffordert, ich dies aber über den gesamtschuldnerischen Ausgleich zurückholen könnte. Meine Ex bewohnt das Haus und ist alleinige Eigentümerin. Dann ist sie doch letztendlich auch für dieses Darlehen jetzt zuständig. Oder? Immerhin hat dieses Darlehen (10.000 €) dazu geführt, das Bankdarlehen um 12.000 € durch Sondertilgung zu reduzieren. Daher hatte sie beim Kaufpreis wesentlich weniger zu zahlen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um zu prüfen, inwieweit diese Summe Anrechnung finden kann. Hier lässt sich der Fall nicht eindeutig bewerten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. E.s. sagt:

    Hallo,
    Bin alleiniger Eigentümer (zugewinng.) Eigentümer seit 1999 ein 3FH. Selbst bewohnt und vermieter.
    EK durch mich und meiner Mutter erst möglich gewesen. Sehr viel Eigenleistung für Renovierung / Modernisierung / Umbauten geleistet.

    Darlehennehmer bin ich allein, habe 3 Bürgen u.a. meine Ehefrau (die nun von Scheidung redet) u. 2 Geschwister.

    Grade erst vom damaligen Kaufpreis erst 1/3 an Darlehen zurückgezahlt (Immobilie ist noch verschuldet und Zinsbindung endet in ca 2.5Jahren)

    Zwischendurch musste ich zusätzlich von der Familie für die Familie und Eigentum von Eltern darlehen aufnehmen weil über 2 Jahre Arbeitslos wurde.

    Haben gemeinsame Kinder, für die ich alles tuen würde. Mein Ziel war auch das sie später etwas vom Eigentum haben, da ich auch ihren Kindergeld quasie zeitweise in die Finanzierung mit einsetzen muss.

    1. Als alleiniger ET habe ich doch das Recht ein Teil oder es insg. zu verkaufen oder?

    2.Bei Zugewinngemeinschaft hat Sie vermutlich Anspruch auf Entschädigung obwohl finanziell sie nichts eingezahlt hat.

    3. Was passiert bzw Falls sie Anspruch haben sollte, mit meinem Eigenkapital ? Familiendarlehen ? Kosten für Ein-und Umbauten ?

    4. Ich muss in kürze meine Anschlussfinanzierung sichern?

    5. Wenn ich die Immobilie halten nöchte….. Wie würde die Teilung erfolgen, vor allen bezüglich ihren möglichen Anteils könnte ich nach dem aktuellen VKW nach Abzug aller Kosten auszahlen oder müsste ich sie evtl Gerichtlich dazu zwingen.

    Ich würde mich sehr freuen wenn sie mir ein Tipp oder weg zeigen.

    VD
    E. S.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      derart umfassende Auskünfte bewegen sich im Rahmen einer Rechtsberatung. Wir sind an dieser Stelle jedoch nicht befugt, eine solche zu erteilen. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Dieser kann die Angelegenheit genau prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. E.B. sagt:

    Hallo ich habe auch eine Frage mit einem Fiktivem Beispiel.

    Die Ehepartner A+B haben ein gemeinsames Darlehen aufgenommen für ein Haus wo beide zu gleichen Teilen als Eigentümer im GRundbuch stehen.
    Jetzt wollen sich die Ehepartner trennen.
    Ehepartner B möchte mit dem gemeinsamen Kind im Haus bleiben.
    Ehepartner A würde ausziehen.
    Keiner von beiden möchte sein Hausanteil dem Anderen übertragen.
    Können die geschiedenen Ehepartner das gemeinsame witerhin zu gleichen Teilen behalten und jeweils hälftig das Darlehen abbezahlen?
    Kann der Ehepartner A von der Ehepartnerin B mit Kind eine „halbe“ Miete für die weiter-bewohnung des Hauses verlangen?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

    E.B.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      eine Miete für das eigene Eigentum zu entrichten, ist in aller Regel nicht vorgesehen. Es ist jedoch möglich, einen Wohnwertvorteil bei der Berechnung zu berücksichtigen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Unterhaltsansprüche berechnen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Frank J. sagt:

    Hallo,
    meine Ehefrau und ich haben 2013 ein Haus gebaut, welches wir derzeit noch gemeinsam bewohnen. Gemeinsame Kinder haben wir nicht. Zur Finanzierung wurde auf unser beider Namen als Eheleute ein Kredit aufgenommen. Der Kredit wurde von uns beiden je zur Hälfte bedient. Im Grundbuch sind wir ebenso beide eingetragen. Als Eigenkapital wurden ca. 10% der Kreditsumme von meiner Ehefrau eingebracht. Zwischenzeitlich sind mehr als 30.000 Euro der ursprünglichen Kreditsumme gemeinsam getilgt worden.
    Nun erfolgt die Trennung und meine Ehefrau möchte das Haus alleine weiter bewohnen und finanzieren. Gespräche mit der Bank sind noch im Gange, und es sieht wohl ganz gut aus, dass ich aus dem Kreditvertrag entlassen werde und meine Ehefrau Alleinschuldnerin gegenüber der Bank sein wird. Im Grundbuch soll sie dann alleine eingetragen werden. Geschieden sind wir noch nicht.
    Vor einigen Tagen hat meine Ehefrau mir in einem Gespräch mitgeteilt, dass mir, sollte sie das Haus mit allen Verpflichtungen übernehmen, keinerlei Ausgleich für den bisher gemeinsam getilgten Kreditbetrag zusteht. Ich hatte eigentlich auf die Hälfte des bisher getilgten Betrages (also etwa 15.000 Euro) gehofft. Sie begründet dies damit, dass sie ja schließlich mehr Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht habe.
    Kann es tatsächlich sein, dass ich keinen anteiligen Ausgleich für den bisher getilgten Kreditbetrag bekomme? Schließlich übernimmt sie nun ein Haus mit einer geringeren Schuldenlast. Das von ihr eingebrachte Eigenkapital bleibt unverändert Bestandteil des sich dann in ihrem alleinigen Eigentum befindlichen Hauses.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der sich mit Ihrer Situation befasst.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. LadyLogo79 sagt:

    Hallo,
    ich ärgere mich jetzt schon seit fast 5 Jahren mit meinem Ex herum wegen dem gemeinsamen Haus.
    Ich bin damals ausgezogen. Hab aber nach langem Rumstreiten dann einfach meinen Anteil am Darlehen bezahlt ohne von ihm Nutzungsentschädigung oder sonstiges zu erhalten.
    Nach 3 Jahren kam er, er ist ausgezogen, ob ich nicht wieder einziehen möchte, da ich ja dann nicht mehr doppelt zahlen müsste (Hauskredit und Miete). Weil er diesbezüglich Recht hatte, ich aber ihm gegenüber vorsichtig bin, habe ich mir etwas unterschreiben lassen, das er ebenfalls keine Nutzungsentschädigung von mir verlangt.
    Dies ging dann ca. 1 Jahr gut. Und dann zahlte er plötzlich ohne Begründung nur die Hälfte und jetzt seit einem halben Jahr gar nichts mehr fürs Haus. Kindesunterhalt wird gezahlt.
    Ich verdiene wirklich nicht viel Geld und habe einen Nebenjob, also schwierig. Die Darlehenszahlung wird aber von meinem Konto abgebucht, da dies früher unser gemeinsames Konto war. d.h. vorerst bleibe ich mal auf den Kosten alleine sitzen.
    Ich ziehe jetzt allerdings auch wieder aus. Weil meine EX-Schwiegermutter im Haus unten drin wohnt, mein Ex mir ständig im Haus rumstiefelt und mein neuer Freund auch deshalb schon die Krise bekommt.
    Das Haus steht mittlerweile auch zum Verkauf. Wird wohl aber etwas dauern.
    Eigentlich ist mein Ex verpflichtet die Hälfte des Darlehens sowie die Hälfte der nichtverbrauchsabhängigen Nebenkosten zu tragen. Was er nicht tut im Moment. Die Bank interressiert es nicht, wo das Geld herkommt, Hauptsache sie bekommen es.
    Würde ein Brief von Rechtsanwalt an meinen Ex da Abhilfe schaffen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Meißner sagt:

    Hallo,

    ich habe mit der Exfrau ein Haus mit gemeinsamen Kredit. Nach notarieller Trennungsvereinbahrung zahlt sie den Kredit problemlos allein ab. Sie steht jetzt auch allein für das Haus im Grundbuch.
    Ich selbst habe ebenfalls ein Haus, dessen Raten ich problemlos zahle. Allerdings bürgt die Exfrau bei mir ebenfalls gegenüber der Bank. Für mein Haus stehe ich allein im Grundbuch.
    Die Exfrau muss nun ihren Kredit umschulden, was daran scheitert, dass meine Bank sie bei mir nicht aus der Schuldhaft entlässt.
    Kann die Exfrau deswegen eine Zwangsversteigerung gegen mich erzwingen, weil ihre Bank ihr den Neukredit ohne Schuldhaftentlassung bei mir nicht auszahlt? Beide Seiten sind ja prinzipiell in der Lage ihre Häuser allein zu bezahlen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihre Situation prüft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. NuMa sagt:

    Hallo, ich habe da auch 2 Fragen.
    Im Laufe unserer Ehe haben wir einen Kredit aufgenommen. Und da mein Mann weniger als ich verdiente, reichte mein Lohn für den Kredit von 43 tsd. Es reichte auch nur meine Unterschrift. Vor 8 Monaten haben wir uns aber getrennt. Scheidung ist eingereicht. Augenblicklich zahlt mein noch Mann nicht für den Kredit.
    1.Bleibe ich jetzt drauf sitzen und zahle alles alleine ab?
    2. Kann der Kredit bis zur Klärung ob mein Ex zahlen muss vom Gericht gestundet werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      da Sie im Außenverhältnis als Alleinschuldner für den Kredit auftreten, kann Ihr Ehemann hierfür nicht ohne Weiteres in Haftung genommen werden. Unter Umständen kann eine Anrechnung im Innenverhältnis möglich sein. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche Ihres Mannes oder Ihrerseits prüfen zu lassen.

      Eine Stundung kann in aller Regel nur von der kreditgebenden Bank genehmigt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Sina sagt:

    Hallo, wir haben 2005 ein Haus gekauft und zu 110% finanziert. Wir stehen beide im Grundbuch zu 50%. Vor der Scheidung 2015 wurde mit Scheidungsvereinbarung beim Notar festgelegt, dass wir jeder ein Teil des Doppelhauses nutzen und den Kredit je zu 50% bedienen. Nach der Scheidung in 2016 kippte die Situation und mein Ex weigert sich die Hypothek mit dem Anteil zu bedienen. Die Bank will natürlich von mir die 100%. Unterhaltsverpflichtungen bestehen nicht. Welche Möglichkeiten habe ich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sina,

      das Vorgehen Ihrer Bank ist soweit berechtigt. Sie können sich allerdings im Innenverhältnis auf die Scheidungsvereinbarung berufen und von Ihrem Mann den hälftigen Anteil verlangen. Am besten ziehen Sie einen Anwalt hinzu, der Ihr Recht durchsetzt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Andreas M. sagt:

    Hallo,
    ich habe mal eine andere Frage. Meine Frau und ich sind ½ Eigentümer einer Immobilie und beiden haben für den Kreditvertrag unterschrieben.
    Da ich selbstständig bin und weitere Immobilien mein Eigenen nenne, würde ich gerne das Haus auf meine Frau übertragen (zu 100%), aber weiter für den Kredit einstehen – damit möchte ich erreichen, dass wenn bei meinen anderen Investments etwas schief gehen sollte, dass die Bank(en) nicht das Haus meiner Frau „Zwangsversteigern“ kann!
    Ist das so möglich?
    DANKE

    P.S. Bei einer möglichen Scheidung bin ich mir im Klaren, habe ich keinen Anspruch mehr auf das „gemeinsam“ genutze Haus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      ob Ihr Vorhaben aufgeht, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Güterstand Sie leben. Sollten Sie in der Zugewinngemeinschaft leben, kann die Übertragung an Ihre Frau unter diesen Umständen sinnvoll sein. Kontaktieren Sie allerdings vorab einen Anwalt, der alle Eventualitäten mit Ihnen durchspielt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Seidler sagt:

    Hallo
    Kann meine exfrau die sich nie an abtragszahlungen, renovierungskosten usw nie beteiligt hat jetzt beim verkauf des hauses die hälfte des gewinns beantragen? Obwohl ich in der zeit nach der scheidung mehr ausgaben wie einnahmen hatte bei dem haus das mittlerweile vermietet ist?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Seidler,

      insofern Ihre Ex-Frau Miteigentümerin der Immobilie ist (mit im Grundbuch steht), steht ihr regelmäßig auch der entsprechende Anteil aus dem Erlös eines Verkaufs zu. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Ben sagt:

    Hallo,
    meine noch Frau hat vor ca 10 Jahren Wohnungsbaudarlehen unterschrieben, auch für mich mit Vollmacht (ich befand mich im Ausland). Ich habe den Vertrag nie gelesen und hätte den auch nicht verstanden, da ich kein Deutsch spreche (dieser Text wird gerade von einem Freund erfasst), ich befand mich zum Zeitpunkt der Unterschrift arbeitsbedingt im Ausland.
    Vor 6 Jahren hat mich meine noch Frau aus dem Haus ausgesperrt. Die Miete wird seit 10 Jahren alleine von mir bezahlt, da sie kein Einkommen hat, ich besitze weder den Schlüssel, noch wohne ich dort, noch habe ich etwas mitgenommen. Sie steht alleine im Grundbuch. Mein Name taucht nur auf Darlehensvertrag auf.

    Wir sind nun kurz vor der Scheidung und sie verlangt, dass ich das Haus weiterhin bezahle (habe es nur bezahlt, da die Kinder dort wohnen). Ich kann es mir aber nicht leisten, da ich bis dato keine eigene Unterkunft habe und so nicht mehr leben kann. Außerdem endet bald mein Arbeitsverhältnis in Deutschland.

    Gibt es eine Möglichkeit für mich aus dem Darlehensvertrag rauszukommen?

    Danke im Voraus. Bin etwas am verzweifeln.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ben,

      aus dem Darlehensvertrag rauszukommen kann schwierig werden. Da Sie allerdings nicht der Eigentümer des Hauses sind, kann von Ihnen nicht automatisch auch abverlangt werden, dass Sie die Miete allein ableisten. Zudem können die Kreditraten im Innenverhältnis mit Unterhaltsleistungen (ausgenommen Kindesunterhalt) verrechnet werden. Sie sollten sich daher dringend an einen Anwalt wenden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Frank sagt:

    Hallo,
    ich habe 2014 mit meiner damaligen Freundin ein Haus auf einem Grundstück gebaut, welches mir gehört bzw. mir von meinen Eltern geschenkt wurde. Ich bin gemäß Grundbuch alleiniger Eigentümer. Den Darlehensvertrag haben wir gemeinsam als Kreditnehmer unterzeichnet. Anfang dieses Jahres haben wir uns getrennt (nicht verheiratet, wir lebten in eheähnlicher Gemeinschaft).
    Selbstverständlich tilge ich den Kredit alleine weiter und ich habe jede Zahlungsverpflichtung ohne Verzögerung beglichen.
    Die Bank möchte meine Ex-Freundin trotzdem nicht aus der Mithaftung entlassen, da mein Einkommen angeblich nicht ausreicht. Selbstverständlich versuche ich weiter eine Möglichkeit zu finden, allerdings droht sie mir mittlerweile mit rechtlichen Konsequenzen.

    Kann meine Ex-Freundin mich zwingen das Haus zu verkaufen? Muss ich ihr eine Entschädigung zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      wie Ihre Ex-Freundin Sie zum Verkauf des Hauses zwingen sollte, sehen wir nicht. Auch ergibt sich aus der Sachlage nicht, inwiefern Sie ihr eine Entschädigung schuldig sein sollen. Steht sie allerdings mit im Grundbuch, so ist ihr Anteil am Haus auszuzahlen. Für eine gütliche Einigung steht es Ihnen offen, in einem Trennungsvertrag zu vereinbaren, dass Sie die Raten auch in Zukunft alleine begelichen werden o.ä. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Rechtssicherheit zu erlangen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Christina F. sagt:

    Hallo, wir haben 1999 ein Haus gebaut. Seit 2001 bin ich ausgezogen und seit 2003 geschieden. Der Kredit läuft auf uns beide. Seit 2001 bezahlt mein Ex-Mann die Hausraten alleine und ich stehe nicht mit im Grundbuch. Was passiert, wenn mein Ex-Mann die Raten nicht mehr zahlen kann? Ich bekomme nur eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christina,

      da Sie nach wie vor gemeinsam mit Ihrem Ex-Ehemann als Gesamtschuldner gegenüber der kreditgebenden Bank auftreten, können im Zweifel auch Sie voll in Haftung genommen werden, sollte dieser die Ratenzahlungen nicht mehr bedienen. Suchen Sie im Zweifel Rat bei einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Countdown sagt:

    Guten Tag,
    ich habe ein komplizierten Fall!!
    Wir hatten uns 1 Monat vor unserer Trennung Oktober 2013 Grundstück gekauft um dann Haus zu drauf zu bauen
    Finanzierung gemeinsam gemacht
    Danach ist die Trennung gekommen
    und 2015 dann die Scheidung
    Bis dato habe ich allein das Haus fertiggestellt und komplett alleine die Kosten für Darlehen getragen.
    Jetzt steht das Haus zum verkauf.
    Und jetzt kommt die Frage
    Wem steht was zu?
    Wenn das mit Gewinn verkauft wird, wird der Gewinn geteilt?
    Da ich über drei Jahre den Darlehen allein getragen habe, kann ich diese Kosten geltend machen.
    Es kann doch nicht sein das ich den Gewinn teilen muss obwohl die andere Partei kein Cent aber wirklich kein Cent dazu beigetragen hat, und sich somit bereichern will?
    Wenn das so ist dann würde ja mit unserem Rechtstaat ja was nicht stimmen.
    Hab die Immobilie allein gezahlt und getragen?
    Sie ist im Darlehen drin und im Grundbuch.
    Sorry meine nerven liegen blank, nach so viel schweiss und arbeit so Geld zu verlieren ist der Hammer
    Danke für ein Feedback

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      da Ihre Frau Miteigentümer ist und Sie beide für den Kredit als Gesamtschuldner auftreten, kann Ihre Frau auch einen Anspruch auf den Im Grundbuch eingetragenen Anteil am Grundstück und dem Haus erheben. Dabei können die Schulden auch ihr zur Hälfte angerechnet werden, da sie ebenfalls als Schuldner auftritt. Etwaige andere Regelungen können im Innenverhältnis geregelt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Nur dieser kann Sie in einer solchen Angelegenheit umfassend beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Linda sagt:

    Hallo.
    Mein Ex und ich hatten einen gemeinsamen Kreditvertrag unterschrieben 2004.
    2006 war die Scheidung und ich hab bis 2016 den Kredit alleine zurück bezahlt.
    Leider hatte mein Ex ohne mein Wissen bereits ein paar Monate nach Kreditvergabe nicht mehr bezahlt. Also erlebte ich mein blaues Wunder 2006 in Form eines Gerichttsvollzieher.
    Da ich die Summe 16.000,€ nicht sofort und in “angemessenen Raten“ zahlen konnte kam es zur Pfändung. Jetzt bin ich im Besitz des entwerteten Mahnbescheids der auf uns beide ausgestellt war. Ich möchte gerne seinen Anteil einklagen. Kann/Soll ich einen normalen Mahnbescheid oder soll ich einen Urkunden mahnbescheid erlassen. Kreditinstitut hatte sich (die ganze Zeit) lediglich an mich gehalten da ich im öff. Dienst beschäftigt bin, obwohl er auch bezahlen hätte können.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Linda,

      in welcher Form Sie die Kreditraten von Ihrem Mann einfordern können, ist hier nicht bekannt. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt.

      Durch Unterzeichnung des Kreditvertrages waren Sie beide Gesamtschuldner, hafteten also jeweils für die volle Kredithöhe, nicht nur für die Hälfte. Verweigert ein Vertragspartner die Zahlung, kann der Gläubiger somit den anderen voll in Haftung nehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Ralph G. sagt:

    Meine Frau und ich stehen beide im Grundbuch und haben auch gemeinsame kreditverträge,weil wir ein Haus haben.Jetzt hat sich meine Frau von mir getrennt.s
    Sie möchte aus den verträgen raus und auch aus dem Grundbuch.
    Problem ist das die Bank sich weigert mich alleine in den verträgen zu lassen,und sagen einfach verkaufen sie das Haus.
    Aber ich möchte das Haus berhalten.Zahlen kann ich weiterhin alles normal weil meine Frau hat nie gearbeitet deswegen kann ich alles weiterhin zahlen-
    Frage, kann die Bank einfach sagen wir wollen sie nicht alleine als vertragsnehmer berhalten?
    Ich verstehe den Unsinn nicht.Meine Frau ist mit alles einverstanden.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ralph,

      die Bank kann sich Ihre Kunden aussuchen und muss die Konditionen für den Kredit nicht ändern. Allerdings können Sie sich mit Ihrer Frau gütlich einigen und beispielsweise vereinbaren, dass Sie keine Ansprüche auf die Immobilie erhebt. Dies können Sie gemeinsam mit einem Mediator besprechen oder direkt eine Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar abschließen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Gerrit sagt:

    Guten Tag,

    meine Partnerin und ich möchten ein Haus kaufen. Sie hat 100.000 € Eigenkapital, ich habe 50.000 € Eigenkapital. Das Haus kostet samt Umbauten und Nebenkosten 350.000 €
    Wir möchten beide 50% im Grundbuch stehen. Somit muss sie 75.000 € abbezahlen und ich 125.000 €.

    Fragen:
    -Lässt sich dies in einem Parterschaftsvertrag genau regeln, wer monatlich wie viel bezahlt (beispielsweise zahlt sie monatlich 500 €, ich zahle 1000 €/Monat), sodass man genau erkennen kann, wer wie viel Geld nach wie vielen Monaten/Jahren bezahlt hat? Es könnte ja nach x Jahren zur Trennung kommen und dann hat einer mehr/weniger gezahlt, als der andere.

    -Meine Partnerin ist befristet angestellt und hat eine Eigentumswohnung. Ich bin unbefristet angestellt mit höherem Einkommen. Was geschieht, wenn ihr jährlicher Arbeitsvertrag nicht verlängert wird und sie die Tilgung (ihren Teil) dauerhaft nicht zahlen kann? Mittelfristig kann ich den Teil übernehmen, aber langfristig ist dies nicht möglich. Was passiert dann? Wird die Bank von mir die Rate (bzw. eine Erhöhung meines Teils) fordern oder verlangen, dass die Eigentumswohnung meiner Partnerin zu diesem Zweck versteigert/verkauft wird?

    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gerrit,

      grundsätzlich lässt sich diese Angelegenheit durch einen Vertrag regeln. Gegenüber der Bank sind Sie allerdings beide Gesamtschuldner. Kann also eine Partei seinen Beitrag nicht mehr leisten, entfällt dieser voll umfänglich auf die andere Partei.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Jenny L. sagt:

    Hallo,
    mein Freund und ich planen nächstes Jahr ein Haus zu bauen. Das Grundstück hat er von seinen Eltern vererbt bekommen und möchte daher alleine im Grundbuch stehen. Sein Eigenkapitaleinsatz ist auch um ca. 100.000€ höher als meiner. Geplant ist aber, dass wir das Haus zusammen bauen und ich den Kredit daher mit unterschreiben werde. Wir möchten uns durch einen Partnerschaftsvertag gegenseitig absichern. Was kann ich denn jetzt schon beachten, damit ich im Falle einer Trennung (wenn ich aus dem Haus ausziehen werde) rechtlich abgesichert bin?
    Eine Heirat ist die kommenden Jahre nicht geplant, wir wollen aber schon irgendwann heiraten. Bin ich in diesem Konstrukt (Ich zahle, bin faktisch aber keine Eigentümerin) mit dem Zugewinnausgleich ausreichend abgesichert?

    Vielen lieben Dank für ihren Rat und viele Grüße
    Jenny

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jenny,

      wir dürfen keine Rechtsberatungen geben. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder Notar, um sich ausführlich beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Klaus77 sagt:

    Hallo, wie sieht das aus mit einem gmeinsamen Kreditvertrag ohne Grundbucheintragung für das Elternhaus des Expartners ?! Ich bin eingezogen, wir haben das Haus aufgrund der FAmilienplanung vergrössert – Hauptkreditnehmer bin ich …Vertrag rennt auch auf meine Ex (Tochter des Hauses) Nun kam es zur plötzlichen Trennung ! Ich musste ohne Abfindung das Haus verlassen natürlich mit der Haftung für den Kredit! Bezahlt wird seit 3 Jahren der Kredit von den Eltern der ex die ja auch im Haus wohnen. Also stellt sich mir die Frage warum man mich nicht aus dem Vertrag raus lassen kann wo doch 3 zahlungsfähige Personen vorhanden sind die wie schon erwähnt die Raten bezahlen. Mir sind die Hände auf ein neues Leben gebundnen ! Info wäre spitze! Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Klaus77,

      besprechen Sie die Situation mit ihre Ex-Partnerin und Ihrem Kredit-Institut. Letztlich bleibt Ihnen nur der Gang zum Anwalt, wenn keine Einigung getroffen werden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Bibi sagt:

    Hallo,

    Mein Mann und ich haben uns vor knapp zwei Monaten getrennt.
    Vor ein paar Jahren haben wir ein Auto gekauft, mein Mann hat den Kaufvertrag unterschrieben und auch den Kreditvertrag, ich jedoch keines von beidem. Er hat auch immer die monatliche Rate bezahlt und behält auch nun nach der Trennung das Auto.
    Jetzt meine Frage kann mein Ex-Mann mich wegen den Schulden belangen? Er meint immer wieder es seien unsere gemeinsamen Schulden.

    Vielen Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bibi,

      handelte es sich um das Familienauto kann Ihnen unter Umständen bei Bewertung des Rechtsgeschäfts als der Schlüsselgewalt unterliegend auch auf Ihre Schulden Anrechnung finden. Wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

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