Wer muss den Kredit bei einer Scheidung zahlen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header Kredit bei einer Scheidung

Haben sich Ehepartner getrennt und ziehen eine Scheidung in Erwägung, müssen auch zahlreiche finanzielle Fragen Klärung finden. Besonders, wenn für gemeinsame Anschaffungen während der Ehezeit Kredite und Darlehen aufgenommen wurden, stellt sich häufig die Frage: Wer muss den Kredit nach der Trennung zahlen?

Das Wichtigste zu Krediten bei der Scheidung in Kürze

  • Hat einer der Partner allein einen Kredit abgeschlossen, dann muss der andere im Normalfall nicht hierfür haften.
  • Gemeinsam aufgenommene Kredite müssen hingegen auch gemeinsam abbezahlt werden.
  • Kredite für Häuser und Immobilien stellen eine Ausnahme dar.

Mehr zur Ableistung von Krediten bei einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.

Kredit bei Scheidung – wer zahlt?

Kredit von einem Ehepartner

A haftet nicht für die Kreditverträge, die allein von B abgeschlossen wurden.

Wenn ein Kreditvertrag nur von einer Partei aufgenommen wurde, kann er von dem anderen Partner keine Ausgleichsleistung verlangen. Der Ehegatte ist in diesem Falle nicht für die Schulden des anderen haftbar und tritt im Außenverhältnis auch nicht als Schuldner auf.

Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?
Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?

Vorsicht gilt jedoch dann, wenn Ehegatte A in einem Vertrag, den Partner B geschlossen hat als Bürge auftritt. In diesem Falle kann die Bank Person A im Außenverhältnis in Haftung nehmen, sollte B den Kredit nicht mehr bedienen.

Im Rahmen einer Vereinbarung sollte aus diesem Grunde eine Einigung getroffen werden: Partner A sollte noch vor der Scheidung gegenüber Partner B eine Befreiung von der Bürgschaft veranlassen, damit er für den Kredit bei einer Scheidung nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann.

Der Alleinschulnder kann von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Beteiligung an der Abzahlung seiner persönlichen Schulden verlangen.

Gemeinsam aufgenommener Kredit vor der Trennung – wer zahlt?

Haben die Ehegatten während der gemeinsamen Lebensführung auch gemeinsam Kredite aufgenommen, müssen sie diese in der Regel auch beide ableisten.

Definition gemeinsamer Kredit:
Beide Eheleute haben mit einer Bank einen Ratenkredit vereinbart und den Vertrag beide unterzeichnet. Sie treten somit gegenüber den Gläubigern als Gesamtschuldner auf.

Ein gemeinsam aufgenommener Kredit nach der Trennung bedeutet: Die Eheleute bleiben auch weiterhin im Außenverhältnis zu gleichen Teilen Schuldner gegenüber dem Gläubiger (Bank, Kreditinstitut u.a.). Bedient ein Ehegatte die Kreditraten nicht mehr oder verweigert er die weitere Tilgung, kann die Bank den anderen in Haftung nehmen.

Mögliche Lösung der gemeinsamen Schulden im Familienrecht:

  • im Außenverhältnis: Die Ehegatten können sich darauf einigen, dass gemeinsame Kreditverträge nur noch dem Partner zu verantworten sind, dem der finanzierte Gegenstand bzw. Immobilie zugesprochen wird. Hiernach gilt es, eine Abänderung der Kreditverträge bei der zuständigen Bank beantragen.
  • im Innenverhältnis: Bleiben die Kreditverträge in der Form beibehalten, kann die Kreditleistung im Innenverhältnis auch auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden. Auch eine andere Entschädigungsleistung für die Schulden ist möglich.

In der Regel folgt die Vereinbarung folgender Logik: Die Kredite sollen von demjenigen Partner bedient werden, der sich im Alleineigentum der finanzierten Gegenstände befindet.

Ausnahmen bei Haus und Immobilien: Kredit nach der Scheidung

Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?
Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?

Sind beide Eheleute laut Grundbucheintragung Eigentümer einer Immobilie bzw. eines Hauses, treten beide stets als Gesamtschuldner im Außenverhältnis auf – auch wenn ein Kreditvertrag nur von einem Partner unterschrieben ist.

Gewertet wird dies also als gemeinsamer Kredit bei einer Scheidung.

Wenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleiben möchte, besteht die Möglichkeit, dass er den anderen Ehepartner für seinen Hausanteil auszahlt. Um das zu finanzieren, kann er in Absprache mit der Bank einen weiteren Kredit aufnehmen. Auf Vergleichsportalen wie z. B. https://www.smava.de/ kann sich ein guter Überblick über die aktuellen Kreditkonditionen verschafft werden.

Wichtig: Überträgt eine Partei bei der Scheidung ihren Hauseigentumsanteil auf die andere, sollte er auch darauf bestehen, aus den gemeinsamen Kreditverbindlichkeiten entlassen zu werden, um nicht weiter für ein nicht genutztes Objekt zahlen zu müssen. Der zukünftige Alleineigentümer darf in diesem Falle keine weitere Zahlung verlangen.

Wird die Befreiung von den Kreditverbindlichkeiten durch den anderen Partner verwehrt, kann die zu leistende Zahlung auf den Ehegattenunterhalt bzw. auf das Einkommen des weiterhin zahlenden Ehepartner Anrechnung finden.

Ausnahme: Hat nur A den Hauskreditvertrag unterzeichnet, gelten beide Ehepartner dann als Gesamtschuldner, wenn sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum befindet. Darüber hinaus ist dies auch dann der Fall, wenn nur einer der beiden Partner im Grundbuch eingetragen ist.

In vielen Fällen bietet sich der Hausverkauf an. Mit dem Verkaufserlös können die Parteien einen etwaigen Kredit zahlen. Die restliche Summe teilen die Ehegatten untereinander auf. Haben Sie Fragen zu Schulden oder benötigen Hilfe beim Abbau von Schulden, ist der Gang zu einer Schuldnerberatung empfehlenswert.

Was geschieht mit der Baufinanzierung bei Scheidung?

Auch hinsichtlich der aufgenommenen Kredite zur Baufinanzierung inklusive der Bauzinsen sollten sich die Ehegatten einigen. Dienten diese zum Verwirklichen des Traums vom Eigenheim, kann derjenige Partner den Kredit übernehmen, der auch Grundstück und/oder Immobilie erhält. Grundsätzlich ist jedoch keine Bank verpflichtet, einen der beiden Vertragspartner aus dem Vertrag zu entlassen – sofern beide diesen unterzeichneten. Eine Umschuldung kann in diesem Fall erfolgversprechend, aber mitunter mit hohen Verlusten verbunden sein. Suchen Sie vorab stets den Rat eines Fachmannes.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. D. sagt:

    Hallo,
    Ich hätte auch eine kurze Frage zu dem Thema.
    Vor 3 Jahren habe ich mit meiner Ex Frau die nachfinanzierung bei Bausparkasse X gemeinsam Unterschrieben. Vor einem Jahr haben wir uns Scheiden lassen. Nur ich stehe im Grundbuch. Seit dem möchte meine Ex Frau aus der Schuld bei der Bausparkasse entlassen werden. Nach dem ich den Antrag eingereicht habe hat die Bank nicht zugestimmt. Was passiert in diesem Fall, mehr als versuchen kann ich es für meine Ex Frau nicht. Sie besteht weiterhin auf die Entlassung aber mir sind die Hände gebunden. Die Raten zahle ich von Anfang an.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      die Bank hat das gute Recht, diesen Antrag abzulehnen. Sie können nochmals mit der Bank in Kontakt treten.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. D. sagt:

        Das habe ich auch getan. Die Bank hat die Schuldhaftentlassung abermals abgelehnt. Muss sich meine Ex Frau nun mit dem Ergebnis zufrieden stellen oder hat sie Möglichkeiten den Vertrag zu kippen???? Ich kann ja wohl nicht zum Umschulden gezwungen werden und muss die Vorfälligkeitsendschädigung tragen ???

        Mit freundlichen Grüßen

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo,

          in diesem Fall kann eine Ausgleichslösung im Innenverhältnis erwirkt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Möglichkeiten zu erörtern.

          Ihr Scheidung.org-Team

  2. mirco sagt:

    Hallo, ich würde gerne mal fragen was für Möglichkeiten bestehen.
    Ich hatte vor einigen Jahren mit meiner damaligen Partnerin ein Haus von ihren Eltern gekauft, doch es kam später zu der Trennung,ich musste ausziehen und sie wohnt weiterhin im Haus. Es ist ein zwei geteilter Kredit,wir stehen beide in den Krediten drin und auch beide im Grundbuch. Beide Kredite gingen immer von meinen Konto ab und sie musste mir die Hälfte monatlich überweisen, das ging aber nicht lange gut und so musste ich beide Raten allein zahlen bis ich der Bank die Ermächtigung für die eine Rate entzogen habe und diese nun von ihr gezahlt werden muss, was auch nur bedingt klappt da öfters mal eine Mahnung dafür kommt. Hinzu kommt das sie sich auch weigert mir mein Grundbuch auszuhändigen was nach wie vor im Haus ist.
    Gibt es für mich irgendwelche Möglichkeiten da raus zu kommen?
    und was passiert genau wenn es zu einer Kündigung des Kredits kommt weil sie die raten nicht zahlt und ich mich weigere wieder beide zu zahlen und sie wohnt in dem Haus?
    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mirco,

      das Sie gemeinsame Schuldner sind, kann die Bank auch von Ihnen die entsprechenden Raten verlangen. Zahlen Sie beide nicht, kann die Bank das Haus zwangsvollstrecken. Ihre Ex-Frau muss dann ausziehen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie braten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Z. sagt:

    Hallo, auch ich habe eine sehr komplizierte Geschichte und dazu eine Frage: ich habe während meiner (7 Jahre) Ehezeit (13 Jahre zusammen) für meinen Ehemann, der nie Kreditwürdig war, insgesamt 4 Kredite aufgenommen – Restschuld insgesamt ca. 30.000€ hinzu 5 Kreditkarten bis zum Limit ausgeschöpft- hier Restschuld ca. 20.000€ ! Ich habe mir nie was schriftlich geben lassen, dass die Kredite für ihn sind, auch diverses Bargeld in Höhe von 12.000€ ! Das einzige was ich wohl nachweisen kann, dass die ausgezahlten Summen auf meinem Konto nie länger als 1 Woche unberührt lagen bis ich das Geld auf sein Konto – im Normalfall war es sofort- überwiesen habe, dies kann ich anhand der Kontoauszüge belegen! Wie stehen meine Chance für mich die Schulden bei meinem Ex einzuklagen?

    Vielen lieben Dank im Vorraus,

    Anna

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      bitte wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an einen Anwalt. Dieser kann die Erfolgsaussichten entsprechend bewerten. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Nico W. sagt:

    Hallo.
    Meine Frau will mich mit ins Grundbuch nehmen (vor dem Hausbau) aber mit der Klausel das das Grundstück an Sie zurück geht wenn wir uns scheiden lassen.

    Dann bleibt ja immer noch der Kredit Vertrag bei der Bank den Beide unterschreiben müssen. Die Haftung kann also noch ewig weiter auf mir Lasten.

    Gibt es eine startistik die zeigt ob die Bank einen in dem Fall aus dem Vertrag lässt?

    Ist es sinnvoller sich bei der Bank als Bürgen eintragen zu lassen als den Vertrag „normal“ mit zu unterschreiben?
    Kommt man dann schneller aus der Sache raus?
    Vorausgesetzt die Bank stimmt einer Bürgschaft zu.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nico,

      diese Entscheidung obliegt alleine der Bank. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Ihren Fall bewerten und Ihnen sagen kann, welche Lösung für Sie die beste ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Müller sagt:

    Hallo

    Wenn nur A im Grundbuch steht, A+B aber den Kreditvertrag unterschreiben, es dann zur Scheidung kommt. Gibt es dann einen sicheren Weg aus dem Vertrag für B?
    Vorausgesetzt B zieht dann auch aus dem Haus aus und der Scheidungsantrag ist angekommen.

    Wie kann B sich vorher absichern, also wenn der Vertrag bei der Bank erst unterschrieben wird? (muss gemeinsam sein da die Bank B mit dabei haben möchte)

    danke
    Müller

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      wenn Sie den Vertrag mit der Bank entsprechend abändern und B aus der Kreditschuld entlassen wird, kann die Bank von diesem zumeist auch keine Zahlung mehr verlangen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Vermögensteilung und Schuldentilgung genau prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Katharina sagt:

    Mein Mann und ich haben uns nach 20 Jahren getrennt. Er will mir das Haus schenken und den Kredit noch abbezahlen. Ich bekomme also das Haus und muss keinen Darlehen abbezahlen. Wir wollen zum Notar das klären. Ich habe gehört, dass eine Schenkung bis etwa 10 Jahre rückgängig gemacht werden kann. Wie kann ich mich absichern, dass dies nicht passiert. Kann man eine Schenkung nicht anfechtbar machen beim Notar? Wer bürgt für den Kredit, wenn mein Mann nicht bezahlen kann? Ist eine Schenkung oder gibt es andere Möglichkeiten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katharina,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um das Für und Wider dieser Entscheidung abwägen zu lassen. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Nikoletta sagt:

    Hallo

    A steht alleine im Grundbuch. Kredit wurde von A und B gemeinsam aufgenommen. Kredithöhe 260.000 Euro.

    Wenn zum Zeitpunkt der Trennung z.B. 100.000 Euro abgezahlt wurde, erhöht sich dann das Endvermögen bei A um diese Summe oder wird da bereits das ganze Grundstück inkl. Haus mit aktuellem Wert berechnet unabhängig dessen was bereits abgezahlt wurde?

    Und wenn B sich eine Grundschuld hat eintragen lassen (hinter der Grundschuld der Bank) und beim Hausverkauf (weil A ja einen Ausgleich an B zahlen muss und diesen ohne Verkauf nicht leisten kann) wird mit dem Betrag zunächst die Bank bedient, folgt dann B bevor der eigentliche Ausgleich vom Zugewinn beginnt?

    Beispiel:

    Restschulden bei der Bank: 130.000
    Verkauf des Hauses: 280.000
    Grundschuld B: 50.000

    (280.000-130.000-50.000)

    Rest 100.000 € (davon würden A und B dann jeweils die Häfte bekommen)

    Ganz unabhängig vom Anfangsvermögen bzw. Endvermögen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nikoletta,

      Das Haus fällt voll in den Zugewinnausgleich, hierbei finden allerdings auch Schulden Berücksichtigung, die beiden anzurechnen sind. Da B nicht im Grundbuch steht, hat er ggf. keinen Anspruch auf das Haus. Kontaktieren Sie bitte einen Anwalt, der Sie dazu berät.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. W. sagt:

    Mein Mann hat im Trennungsjahr eine teure Immmobilie von 80 cm² gekauft.
    vier Monate später kauft er noch einen Hobbyraum von 40 cm² dazu.
    werden seine Darlehensraten abgezogen vom Unterhaltsgeldberechnung oder gibt es da einen Prozentsatz für Wohnungskauf.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      Darlehenssummen können von dem Einkommen in Abzug gebracht werden. Aber auch ein Wohnwertvorteil kann hinzugerechnet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Unterhaltsansprüche unter den derzeitigen Bedingungen berechnen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. K., Diana sagt:

    Guten Tag,
    ich bin noch verheiratet, lebe aber mit meinem neuen Partner zusammen. Mit ihm zusammen möchte ich ein Haus kaufen, wir beide nehmen dafür den Kredit auf. Jetzt sagte ein Finanzberater, dass das nicht geht, da ich noch verheiratet bin und mein Ehemann dann mit unterschreiben müsste und Ansprüche bzw. auch die Schulden am Hals hat. Ich müsste das erst noteriell ausschließen lassen. Überall lese ich aber, dass das nicht so ist. Können Sie mir bitte genaueres dazu sagen?
    Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Diana,

      sofern Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, haftet Ihr Ehemann nicht für Ihre Schulden. Diese werden allerdings beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Es empfiehlt sich, vorher einen Anwalt aufzusuchen, um das Haus und den Kreditvertrag aus dem Zugewinnausgleich, der mit der Scheidung erfolgt, herauszunehmen. Ihr Mann muss den Kreditvertrag nicht unterschreiben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Mandy sagt:

    *Dahrlehne

    Darf sie einfach das Schloss an der Haustüre auswechseln und mir meines Haus und Hof verweisen?

    Wohlgemerkt ich bin bei dieser Adresse gemeldet und stehe mit im Grundbuch so bezahle ich alles weil sie nichts bezahlt.

    Was muss ich tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mandy,

      grundsätzlich ist dies erst einmal nicht rechtmäßig, vor allem dann nicht, wenn Sie alleine im Grundbuch stehen. Sie sollten versuchen, eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Mandy sagt:

    Hallo
    Ich habe mit meiner Exfreundin 2015 ein Haus gekauft.
    Nun trennen wir uns, weil ich eine neue Freundin habe.
    Ich wohne der Zeit bei meiner neuen Freundin, bin aber nicht umgemeldet, da ich in 2 Monaten wieder ins Haus ziehe mit meiner Freundin.
    Bis dahin will meine Exfreundin ausgezogen sein.
    Beide stehen im Grundbuch.
    Jetzt fängt sie an mit dem Rosenkrieg und bezahlt keinen Strom, Wasser, Schornsteinfeger und ihre Wahrnehme für das Haus.
    Um das Haus nicht zu verlieren muss ich ihre Wahrnehme bedienen.
    Was kann ich machen?
    Ich will quasi für lau in dem Haus für 2 Monate wohnen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mandy,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Im Innenverhältnis können Sie von Ihrer Frau diese Ausgaben zumindest anteilig zurückverlangen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Beck sagt:

    Liebes Scheidung.org-Team,
    gibt es eine Möglichkeit aus einer Immobilienfinanziehrung nach der Scheidung auszusteigen, ohne die Immobilie verkaufen zu müssen?
    Die Möglichkeit des Wiederrufs auf Grund der fehlerhaften Wiederrufsbelehrung ist mir bekannt.
    Herzlichen Dank und freundliche Grüße
    Laura

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Laura,

      nach einer Scheidung kann beispielsweise ein Partner seine Haushälfte an den anderen überschreiben bzw. diese verkaufen. Ggf. ist ein Ausstieg auch im Rahmen einer Umschuldung möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihre Verträge prüft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Sana sagt:

    Hallo. Mein noch Ehemann und ich sind getrennt leben aber noch zusammen da ich noch keine wohnung gefunden habe und haben in der Ehe einen Kredit für Auto und Umbau einer Mietwohnung aufgenommen. Er bleibt in der wohnung und das Auto behält er auch. Ich Bürge auch für ihn und will dieses aber nicht mehr da er ja das Auto und die Wohnung behält… Was kann ich tun oder was ist ratsam zu tun? Möbel behält er auch und alles was sich in der wohnung befindet…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sana,

      Um diese Verbindlichkeiten auf Ihren Mann zu übertragen, sollten Sie in Erfahrungen bringen, ob die Banken Sie aus dem Kreditvertrag entlassen – dazu sind diese nicht verpflichtet. Ansonsten können Sie im Innenverhältnis die Raten verlangen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie umfassend berät.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. wendy sagt:

    Ich brauche eine Lösung, um mir zu helfen, meine Ehe zurückzuholen. Bitte helfen Sie mir

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Wendy,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder an eine Eheberatungsstelle.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Kufel sagt:

    Ich und mein Lebenspartner haben vor einem Monat ein Kredit für Haus aufgenommen.Beide im Grundbuch als Besitzer eingetragen und beide Kredit bei der Bank unterschreiben.Bis Oktober müssen wir warten bis wir in das Haus anziehen können da die Verkäufer noch dort leben.Ab Januar müssen wir die Raten zahlen. Nun….wollen wir uns jetzt trennen.Was für Möglichkeit habe ich? Was soll ich jetzt tun.Ich würde das Haus behalten wollen und alleine finanzieren. Geht das? Wenn ja was muss ich machen? Muss ich die Notar kosten nochmal bezahlen. ? Bitte um Rat.Danke
    Babsi.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Babsi,

      zum einen müssen Sie klären, ob die Bank Ihren Lebenspartner aus dem Kreditvertrag entlässt, zum anderen muss dieser willens sein, Ihnen die Haushälfte zu überlassen. Entsprechend muss dann eine Änderung im Grundbuch vorgenommen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. B. sagt:

    Guten Abend!
    Mein Ehemann und die Ich haben uns getrennt. Wir haben einen Kredit wo ich Bürger bin. Jetzt kam ein Brief nach Hause, wo er wohl eine Stundung veranlaßt hat und sich die Abzahlung und Gesamtkredit verändert hat. Muss ich dafür immernoch Haften? Muss noch bemerken, das mein Mann spielsüchtig ist und ich jetzt etwas Angst habe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo B.,

      Sie können sich auch mit dem Kreditgeber in Verbindung setzen und ggf. die Bürgschaftslöschung beantragen. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Sie hierbei maßgeblich unterstützen und Sie auch über weitere Aspekte der Trennung aufklären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Frank S. sagt:

    Hallo,

    ich habe vor 10 Jahren mit meiner damaligen Frau einen Kredit zur Finanzierung unseres Hauses abgeschlossen. Wir haben beide den Kreditvertrag unterschrieben und stehen beide als hälftige Eigentümer des Hauses im Grundbuch. Die Ehe ist inzwischen geschieden und meine Exfrau lebt im Ausland. Nun läuft die Zinsbindungsfrist ab und der Kredit muss verlängert werden. Meine Exfrau ist inzwischen abgetaucht. Der Vermögensausgleich nach der Scheidung steht noch aus. Sollte ich den Vertrag nun alleine unterschreiben, wie kann ich sicherstellen, dass meine Exfrau nicht nur in den Genuss des hälftigen Eigentums kommt, sondern beim Vermögensausgleich oder Hausverkauf ihr auch der aufgenommene Kredit hälftig angerechnet wird?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Sie hierzu umfassend berät. Solange Ihre Frau im Grundbuch steht, hat Sie auch einen Anspruch auf das Haus.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. AJ sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema.

    Meine Partnerin und ich haben uns getrennt. Als Eigentümer stehen wir beide zu gleichen Teilen im Grundbuch und haben auch beide den Darlehensvertrag unterschrieben. Ich werde das Haus nun behalten. Sie soll aus dem Grundbuch & dem Darlehensvertrag gelöscht werden.
    Nun verlangt sie, das ich die bisher von Ihr geleisteten Zahlungen zur Schuldentilgung an Sie zurück bezahle. Gibt es hier eine gesetzliche Grundlage? Hat Sie einen Anspruch darauf?

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      dies dürfte unverhältnismäßig sein, da sie zu dieser Zeit auch in dem Haus lebte. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihren Fall genauer bewerten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. M. F. sagt:

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage zum Thema:
    A lebte mit B in einer „wilden Ehe“ mit dem gemeinsamen Kind zusammen. Beide nahmen einen Autokredit beim Onkel von A auf. Lediglich A unterschrieb. Nach der Trennung von A und B einigten sich der Onkel und B mündlich auf eine kleinere monatliche Rate. Dies wurde in beidseitigem Einvernehmen umgesetzt, jedoch nicht schriftlich festgehalten. Zudem verkaufte A das Auto für 1 Euro an B. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde geschlossen. Da B nun eine neue Partnerin mit Kind hat und ein Zusammenzug bevorsteht (was A natürlich überhaupt nicht passt) fordert der Onkel die gesamte Restsumme in einem Betrag zurück und droht bei Nichteinhalten mit rechtlichen Schritten.
    Zu welchem Gunsten fällt hier die Rechtslage aus? Kann der Onkel B tatsächlich belangen? Kann er sich auf die mündliche Absprache (ohne Zeugen) berufen oder kann B dies als finanzielle Unterstützung mit Gutwillen an A geltend machen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      ausschlaggebend sind in aller Regel stets die Vertragsdetails. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um diesen Fall genauer prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. M.F. sagt:

        Vertragsdetails gab es keine. Der Privatkreditbetrag sollte monatlich bis zur vollständigen Tilgung abgezahlt werden, ohne Höchstlaufzeit. Lediglich bei Tod des Onkels sollte an seine Frau weiterhin abgezahlt werden…

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo,

          eine solche Bewertung Ihres Falls können wir nicht vornehmen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt.

          Ihr Scheidung.org-Team

  20. Michael sagt:

    Hallo,
    bin mir nicht mehr sicher, ob ich anwaltlich beim Zugewinnausgleich richtig beraten wurde.
    Ich und meine Ex hatten gemeinsames Hausdarlehen und waren beide im Grundbuch. Ich habe an sie verkauft. In der Zugewinnberechnung stand bei beiden im Aktiva der halbe Eigentumswert. Je 100.000 Euro.
    Im passiva der halbe Restdarlehensbetrag. Da noch 28.000 zu zahlen war also bei beiden 14.000 Euro.
    Haus wurde verkauft an meine Ex. Beim Zugewinnausgleich wurde wie folgt gerechnet. 200.000 – 28000 = 192.000. Dies durch 2 = 86.000 Euro. Dies war dann der Kaufpreis im Notarvertrag. Nach Unterzeichnung des Vertrages hat Sie hat das Restdarlehen von 28.000 Euro gezahlt. Hätte sie nicht bei Hausübernahme und alleiniger Grundbucheintragung 100.000 Euro an mich zahlen müssen und das Restdarlehen 28.000 als alleinige Eigentümerin auch alleine zahlen müssen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      der Wert von 86.000 Euro ergibt sich hier vermutlich aufgrund der hälftigen Darlehenssumme, die Ihnen als Mitschuldner anzulasten war. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit die Verrechnung Ihres Darlehensanteils im Nachhinein noch widerrufen werden könnte.

      Ihr Scheidung.org-Team

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