Wer muss den Kredit bei einer Scheidung zahlen?
Inhaltsverzeichnis
Haben sich Ehepartner getrennt und ziehen eine Scheidung in Erwägung, müssen auch zahlreiche finanzielle Fragen Klärung finden. Besonders, wenn für gemeinsame Anschaffungen während der Ehezeit Kredite und Darlehen aufgenommen wurden, stellt sich häufig die Frage: Wer muss den Kredit nach der Trennung zahlen?
Das Wichtigste zu Krediten bei der Scheidung in Kürze
- Hat einer der Partner allein einen Kredit abgeschlossen, dann muss der andere im Normalfall nicht hierfür haften.
- Gemeinsam aufgenommene Kredite müssen hingegen auch gemeinsam abbezahlt werden.
- Kredite für Häuser und Immobilien stellen eine Ausnahme dar.
Mehr zur Ableistung von Krediten bei einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.
Kredit bei Scheidung – wer zahlt?
Kredit von einem Ehepartner
Wenn ein Kreditvertrag nur von einer Partei aufgenommen wurde, kann er von dem anderen Partner keine Ausgleichsleistung verlangen. Der Ehegatte ist in diesem Falle nicht für die Schulden des anderen haftbar und tritt im Außenverhältnis auch nicht als Schuldner auf.
Vorsicht gilt jedoch dann, wenn Ehegatte A in einem Vertrag, den Partner B geschlossen hat als Bürge auftritt. In diesem Falle kann die Bank Person A im Außenverhältnis in Haftung nehmen, sollte B den Kredit nicht mehr bedienen.
Im Rahmen einer Vereinbarung sollte aus diesem Grunde eine Einigung getroffen werden: Partner A sollte noch vor der Scheidung gegenüber Partner B eine Befreiung von der Bürgschaft veranlassen, damit er für den Kredit bei einer Scheidung nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann.
Der Alleinschulnder kann von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Beteiligung an der Abzahlung seiner persönlichen Schulden verlangen.
Gemeinsam aufgenommener Kredit vor der Trennung – wer zahlt?
Haben die Ehegatten während der gemeinsamen Lebensführung auch gemeinsam Kredite aufgenommen, müssen sie diese in der Regel auch beide ableisten.
Beide Eheleute haben mit einer Bank einen Ratenkredit vereinbart und den Vertrag beide unterzeichnet. Sie treten somit gegenüber den Gläubigern als Gesamtschuldner auf.
Ein gemeinsam aufgenommener Kredit nach der Trennung bedeutet: Die Eheleute bleiben auch weiterhin im Außenverhältnis zu gleichen Teilen Schuldner gegenüber dem Gläubiger (Bank, Kreditinstitut u.a.). Bedient ein Ehegatte die Kreditraten nicht mehr oder verweigert er die weitere Tilgung, kann die Bank den anderen in Haftung nehmen.
Mögliche Lösung der gemeinsamen Schulden im Familienrecht:
- im Außenverhältnis: Die Ehegatten können sich darauf einigen, dass gemeinsame Kreditverträge nur noch dem Partner zu verantworten sind, dem der finanzierte Gegenstand bzw. Immobilie zugesprochen wird. Hiernach gilt es, eine Abänderung der Kreditverträge bei der zuständigen Bank beantragen.
- im Innenverhältnis: Bleiben die Kreditverträge in der Form beibehalten, kann die Kreditleistung im Innenverhältnis auch auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden. Auch eine andere Entschädigungsleistung für die Schulden ist möglich.
In der Regel folgt die Vereinbarung folgender Logik: Die Kredite sollen von demjenigen Partner bedient werden, der sich im Alleineigentum der finanzierten Gegenstände befindet.
Ausnahmen bei Haus und Immobilien: Kredit nach der Scheidung
Sind beide Eheleute laut Grundbucheintragung Eigentümer einer Immobilie bzw. eines Hauses, treten beide stets als Gesamtschuldner im Außenverhältnis auf – auch wenn ein Kreditvertrag nur von einem Partner unterschrieben ist.
Gewertet wird dies also als gemeinsamer Kredit bei einer Scheidung.
Wenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleiben möchte, besteht die Möglichkeit, dass er den anderen Ehepartner für seinen Hausanteil auszahlt. Um das zu finanzieren, kann er in Absprache mit der Bank einen weiteren Kredit aufnehmen. Auf Vergleichsportalen kann sich ein guter Überblick über die aktuellen Kreditkonditionen verschafft werden.
Wird die Befreiung von den Kreditverbindlichkeiten durch den anderen Partner verwehrt, kann die zu leistende Zahlung auf den Ehegattenunterhalt bzw. auf das Einkommen des weiterhin zahlenden Ehepartner Anrechnung finden.
Ausnahme: Hat nur A den Hauskreditvertrag unterzeichnet, gelten beide Ehepartner dann als Gesamtschuldner, wenn sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum befindet. Darüber hinaus ist dies auch dann der Fall, wenn nur einer der beiden Partner im Grundbuch eingetragen ist.
In vielen Fällen bietet sich der Hausverkauf an. Mit dem Verkaufserlös können die Parteien einen etwaigen Kredit zahlen. Die restliche Summe teilen die Ehegatten untereinander auf. Haben Sie Fragen zu Schulden oder benötigen Hilfe beim Abbau von Schulden, ist der Gang zu einer Schuldnerberatung empfehlenswert.
Was geschieht mit der Baufinanzierung bei Scheidung?
Auch hinsichtlich der aufgenommenen Kredite zur Baufinanzierung inklusive der Bauzinsen sollten sich die Ehegatten einigen. Dienten diese zum Verwirklichen des Traums vom Eigenheim, kann derjenige Partner den Kredit übernehmen, der auch Grundstück und/oder Immobilie erhält. Grundsätzlich ist jedoch keine Bank verpflichtet, einen der beiden Vertragspartner aus dem Vertrag zu entlassen – sofern beide diesen unterzeichneten. Eine Umschuldung kann in diesem Fall erfolgversprechend, aber mitunter mit hohen Verlusten verbunden sein. Suchen Sie vorab stets den Rat eines Fachmannes.
Frage. Meine Frau steht alleine im Grundbuch. Den Kredit Vertrag für das gemeinsame Haus haben wir beide unterschrieben. Die monatliche Rate wird gänzlich von mir alleine bezahlt. Wer bekommt das Haus nach der Scheidung? Sie möchte bleiben, kann sich aber die monatliche Rate nicht leisten. Wie komme ich aus dem Kreditvertrag raus?
Wir leben seit kurzem getrennt. Nach Streit bin ich aus dem Haus ausgezogen.Er will mir „alles „nehmen was ich habe.Sein Plan. Er zahlt seine Hälfte des Hauskredites nicht ab.Läßt es auf Pfändung ankommen.Kurz vor Pfändungstermin will er kompletten Kredit bei der Bank tilgen.Mittels Verwandten.Hauswert 300 000 -Schulden 70.000 Selbst Versteigerung würde er mitmachen. Belastung monatlich 600.- Was kann ich tun
Hallo Monika,
bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um sich über über die Scheidungsfolgen sowie Ihre rechte und Pflichten informieren zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
eine kurze Frage.
Wenn ein Ehepartner verstirbt und die Immobilie noch gar nicht abbezahlt ist.
Die Kinder erben ein viertel der Immobilie und Kreditverbindlichkeiten. Der Witwer zahlt die Immobilie komplett ab. Die Kinder sind jedoch Miteigentümer von komplett fremdfinanzierten Immobilie. Lassen sich die Kinder aus dem Grundbuch austragen?
Denn die Immobilie wurde kurz vor dem Tod der Ehegattin erworben und somit vollständig fremdfinanziert.
Vielen Dank im Voraus!
MbG
Eugen
Guten Tag,
meine Frage betrifft einen Kredit den wir beide Unterzeichnet haben um das Haus was meine Ex-Frau erben wird um zu Bauen. Wir haben beide den Kredit aufgenommen, es steht aber keiner von ums im Grundbuch da das Haus dem Vater meiner Ex-Frau gehört. Wir haben das Obergeschoß ausgebaut und vergrößert.
Ich zahle jeden Monat den Abtrag für den Kredit und meine Ex-Frau wohnt in dieser Angebauten Wohnung.
Wie kann ich sie dazu bekommen die Wohnung wenn sie die nutzt auch zu Zahlen bzw. aus diesem Kredit selbst heraus kommen.
Sie weigert sich irgendwelche Zahlungen zu übernehmen.
Wohnt aber in dem Haus für das ich monatlich die Raten zahle obwohl wir beide die Kreditnehmer sind.
Ich würde mich sehr über eine Antwort ihrerseits freuen.
mit freundlichem Gruß
Sven H.
Guten Tag,
meine Frage betrifft einen Kreditvertrag, den ein Autohaus vermittelt hat. Zu dem Zeitpunkt war ich bei einer Reha jedoch in der Stadt unseres Wohnortes. Mein Mann stimmte diesem Kredit zu, konnte aber keine Unterschrift aufgrund einer Privatinsolvenz aufnehmen. Er kam mit den Unterlagen in die Reha-Klinik und ich hatte weder Besuchszeit noch durfte ich Besuch empfangen. Er verlangte eine Unterschrift, meinte es wäre alles in Ordnung und ich könnte ihm vertrauen. Durch diesen Kredit könnten wir die Reparatur für das Auto bezahlen. Ich hatte keine Möglichkeit mir den Vertrag durchzulesen und er wollte ihn auch wieder mitnehmen, damit er das Auto an diesem Tag noch erhält.
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit diesen Kreditvertrag ihm zu überschreiben? Die Privatinsolvenz ist vor Jahren beendet und wir stehen kurz vor der Scheidung. Mein Mann ist mit der Überschreibung einverstanden.
mfG
Monika K.
Habe auch eine Frage,
Mein Mann und ich haben eine Eigentumswohnung die 50:50 im Grundbuch aufgeteilt ist, der Kredit läuft auch auf uns beide. Er ist gezwungener Maßen ausgezogen da ich einen einstweilige Verfügung wegen häuslicher Gewalt erlassen musste.
Nun würde ich gerne die Immobilie behalten, schon alleine wegen unserer Kinder, auch würde ich den Kredit dann alleine abbezahlen falls er sich aus dem Grundbuch streichen lässt und natürlich auch aus dem Kreditvertrag (neuen Bürger für die Bank hätte ich auch).
Meine Frage ist ist eine Auszahlung als Entschädigung an den der auszieht Pflicht? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht, da die Eigentumswohnung ja nicht abbezahlt ist. Was genau bzw. wieviel muss man dem anderen ausbezahlen?
Hallo Mariana,
Infos zum Umgang mit Immobilieneigentum bei Scheidung finden Sie u. a. auf folgender Seite: https://www.scheidung.org/haus/
Wie hoch der Ausgleichsanspruch in Ihrem Falle ausfallen könnte, kann Ihnen Ihr Anwalt erläutern.
Ihr Scheidung.org-Team
wir haben 3 Darlehensverträge für unser Haus . In 2 stehen wir jeweils beide drin und in einem stehe ich alleine drin. Was passiert nach der Scheidung wen wir das Haus Verkaufen? Darlehen 1und 2= 80000 und 60000euro und in dem 3. Darlehen stehe ich alleine mit 60000euro…… Verkaufswert ca. 250000euro
Hallo Lu,
bitte wenden Sie sich zur Klärung der Folgesachen und möglicher Ansprüche im Trennungsfalle an einen Anwalt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bräuchte dringend einen Tipp. Das Haus, für das ich Alleineigentümerin bin, dient noch für einen Kredit, den mein Ex als alleiniger Kreditnehmer hat, als Sicherheit. Wir sind rechtskräftig geschieden und wie gesagt, das Haus gehört mir nun allein. Die Absicherung wurde vor Jahren von mir unterschrieben, als wir noch verheiratet waren. Wie kann ich mein Haus aus der Absicherung für den Kredit von meinem Ex bekommen?
Hallo Jane,
bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern eine Entlassung aus dem Kreditvertrag/aus der Bürgschaft möglich ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Exfrau und ich haben uns eine Haus gekauft ohne Eigenkapital. Finanziert wird über zwei Bausparer. Sie zieht jetzt aus meine Elter würden ihren Bausparer übernehmen, was muss ihr ausgezahlt werden nur die bisher getilgte Summe oder die getilgte Summe plus Zinsen.
wir haben unserer Tochter und ihrem Mann einen Kredit über 20.000 € gewährt.
Als ein Baby kam und unsere Tochter nicht mehr arbeiten ging, haben wir die Rückzahlung ruhen lassen. Bis jetzt wurden 3.300€ zurückgezahlt. Jetzt lässt sich unsere Tochter scheiden. Können wir von unserem Schwiegersohn die verbleibende Hälfte des Kredits zurückverlangen?
Danke und viele Grüße
Hallo!
Meine Frau und ich werden uns scheiden lassen und sind seit 2 Monaten im Trennungsjahr. Ich bin ausgezogen und meine Frau lebt mit den beiden Kindern (15 Jahre und 17 Jahre) in dem gemeinsamen Haus (stehen beide im Grundbuch).
Ich zahle weiterhin den Kredit für das Haus und wird auf die Unterhaltszahlung angerechnet.
Meine Fragen:
1. Ist das so rechtens das ich ausgezogen bin, den Kredit zahle und meine Frau umsonst drin wohnen bleibt ??
2. Was passiert mit dem Kredit nach der Scheidung (Halbe / Halbe) ??
3 Wenn meine Frau mit den Kindern nach der Scheidung im Haus wohnen bleibt und ich den Kredit bezahle, kann ich dann Miete verlangen ??
4. Meine Frau will im Garten etwas verändern und ich soll die Kosten zur Hälfte mittragen. Ich will das aber nicht. Kann / Darf Sie überhaupt etwas ändern ohne meine Zustimmung ??
Danke vorab und Gruß
Ralf
Hallo Ralf,
ggf. kann ein entsprechender Wohnwertvorteil bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Die Behandlung des Kredites richtet sich danach, ob beide Ehegatten als Gesamtschuldner gegenüber dem kreditgebenden Institut auftreten bzw. welche Regelungen im Einzelnen getroffen werden. Zudem können Ehegatten sich relativ frei darüber einigen, wie in Bezug auf die Scheidungsfolgen verfahren werden soll. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Regelungen in Ihrem Fall sinnvoll und durchsetzbar wären.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Partner ist mittlerweile geschieden und lebt mit seinen beiden Kindern im Haus, welches er und seine Exfrau mal gemeinsam gekauft haben.
Sie ist vor 2 Jahren ausgezogen, in eine neue Beziehung.
Er lebt seither dort alleine, bezahlt den Hauskreidit alleine (stehen aber beide im Kredit & Grundbuch).
Das Haus hat einen Anbau der derzeit vermietet ist, die jetzigen Mieter haben gekündig und ziehen aus.
Durch die Vermietung wird die Finanzierung des Hauses bedient.
Darf er mir die Einliegerwohnung alleine vermieten, oder bedarf es der Zustimmung des Ex-Partners?
Kann sie es verbieten /Verhindern?
Stichtwort „Alleine Nutzungsüberlassung, hat nach 6 Monaten keine Rückkehr beansprucht.
Vielen Dank für eine Antwort :-)
Hallo Janine,
dies können wir an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen, da wir nicht befugt sind, hier Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich zur rechtlichen Einschätzung deshalb ggf. an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Frage ist, wie folgender Umstand bei der Ausgleichszahlung berücksichtigt wird:
– der Kredit für ein Haus wurde gemeinsam vor der Ehe aufgenommen (2001)
– Umbau (es war ein altes Haus) und Einzug erfolgte nur vom Ehemann wegen zwischenzeitlicher Trennung (2002)
– Einzug ins Haus und Beteiligung an der Zahlung des Kredites der Ehefrau erfolgte erst 2003
– Ehe wurde dann 2004 geschlossen
– 2005 kamen 2 Kinder zur Welt
– 2015 erfolgte die Trennung, seit dem zahlte wieder nur der Ehemann den Kredit
Vielen Dank.
Hallo Ralf,
bitte wenden Sie sich für eine juristische Bewertung an Ihren Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Eine Frage bei meinem Fall…wir sind geschieden ,haben ein Haus gebaut wo wir noch verheiratet waren …beide Kreditnehmer…ich habe ein Notarvertrag und Erbvertrag …wo alles genau geregelt wurde…Wohnrecht auf Lebenszeit und das mein X Mann für die Hälfte der Raten monatlich aufkommt u.s.w … leider bezahlt ER keinen Cent … nun hat ER mit seiner neuen Freundin ein Haus gebaut …Anwalt ist bereits eingeschaltet…, ….was könnten sie mir noch Raten ,damit mein X Mann die angelaufenen Schulden bezahlt …die Bank entlässt ihn auch nicht aus unseren Kreditvertrag
LG SIMONE
Hallo Simone,
bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an Ihren Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Mann wird sich von uns (mir + Kind 3Jahre) trennen. Er hat in der Ehe ein Auto angeschafft. Daher möchte er den Kredit dafür beim Trennungsunterhalt abziehen. Das Auto wurde zu 90 % beruflich genutzt durch ihn. Ich habe ein eigenes Auto. Ich hatte erst in Erwägung gezogen, das Auto zu verkaufen um die Schulden (Kredit) zu mindern und das er sich ein günstigeres Auto anschafft. Nun hat er letzte Woche ein neues Bankkonto eröffnet und hat bei der Hausbank den Autokredit bei der Autobank ablösen lassen. Somit hat er nun den Kredit bei der Hausbank, zwar günstigere Raten aber 3 Jahre längere Laufzeit. Und er hat allein für den Kredit unterschrieben. Kann er dann die Raten für den Kredit, den er ohne mein wissen abgeschlossen hat dennoch beim Netto für die Unterhaltsberechnung abziehen? Es ist ja somit kein gemeinsamer Kredit mehr.
Hallo Claudia,
Belastungen können im Einzelfall bei der Bereinigung des Nettoeinkommens berücksichtigt werden. Dies betrifft jedoch grundsätzlich nicht sämtliche Belastungen. Weitere Infos erhalten Sie auf folgender Seite: https://www.scheidung.org/bereinigtes-nettoeinkommen/
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe ein großes Problem. Wir sind seit 2012 geschieden und hatten 2008 einen Bausparkredit aufgenommen zum Badumbau. Das Haus gehört meinem Exmann und ich stand auch nicht im Grundbuch mit drin. Ich bin im Februar 2010 ausgezogen, er hat da es sein Haus ist den kredit weiter bezahlt. Nun hat er das Haus im Oktober verkauft und ich bekam post von der Bausparkasse, daß er nicht mehr zahlt und das ich ja mit im Vertrag stehe. Kann ich mich zumindest etwas dagegen wehren? Er hat ja auch das gesamte Geld für das haus eingeheimst. Für eine Idee wäre ich sehr dankbar. Könnte mir ein Anwalt helfen? MfG Karo
Hallo Karola,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen bei der Durchsetzung der Forderung gegenüber Ihrem Mann behilflich sein. Gegenüber der Bank ist eine Abwendung der Ansprüche hingegen schwieriger zu gestalten, da Gesamtschuldner jeweils für die gesamte Kredithöhe haften und so bei Zahlungsverzug in Haftung genommen werden dürfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
lebe seit Mai 2015 von meinem Mann getrennt, nach drei mal Auszug, und drei mal Einzug um unsere Ehe noch zu kitten sind gescheitert. Aus einem Grund, den ich eigentlich für klärbar hielt und Versprechungen meines Mannes geglaubt habe.
Grund: 2003 bekam mein Mann von seinen Eltern das Haus in dem wir seit unserer Heirat 1983 mitwohnten in einem Schenkungsvertrag überschrieben.
1. alleiniger Hausbesitzer mein Mann, nach seinem Tod unsere Tochter,
2. sollten ihm und meiner Tochter etwas zustoßen fällt es an seine Eltern zurück
falls diese noch leben.
3. leben diese nicht mehr, dann an seinen Bruder und seine Schwester zu gleichen
Teilen. usw
4. ich als seine Ehefrau wurde nicht bedacht und meine Versorgung vollkommen
ausser acht gelassen. also ich bekomme nichts, und derjenige der das Haus dann hat
kann mich hinauswerfen.
das ist der Hauptgrund das unsere Ehe zum scheitern verurteilt hat, da ich meinen Mann gebeten habe, dies doch bitte zu regeln, damit ich keine Zukunftsängste mehr
haben muss. Kredit habe ich auch mit unterschrieben, um die Geschwister auszubezaheln und für Renovierungen, jedesmal hat er versprochen bei einem Notar alles zu regeln.
Aber nun stehe ich alleine da, und kommt es zum fall der fälle und ihm würde etwas
zustoßen habe ich diesen Kredit am hals.
was kann ich tun bin verzweifelt. die Scheidung will ich dieses jahr auf jede fall noch
einreichen.
Hallo Heidrun,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche im Falle der Scheidung genauer prüfen zu lassen – auch bezüglich des Hauses und des gemeinsamen Kredites.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
vor der Trennung als Eheleute ein Auto gekauft und per Kredit finanziert. Den Kauf- und Kreditvertrag habe nur ich unterschrieben. Somit hafte ich alleine für den Kredit und die Sache, richtig? Bürgschaft liegt nicht vor.
LG
Hallo Exa,
in Haftung genommen werden kann in der Regel nur der gemäß Darlehensvertrag ausgewiesene Alleinschuldner, soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Ex Lebensgefährtin und ich haben 2014 einen gemeinsamen Kredit (beide stehen 50:50 im Kreditvertrag) für eine Eigentumswohnung aufgenommen. Im März 2017 ist sie ausgezogen. Ich bin der Wohnung geblieben und zahle den Kredit allein.
Wir beabsichtigen die Wohnung jetzt gewinnbringend zu verkaufen.
Die Bank hat sie nicht aus dem Vertrag gelassen.
Bis März 2017 bin ich bereit ihren Anteil der Tilgung an die Bank an sie auszuzahlen. Nun ist sie allerdings der Meinung, dass sie auch weiter Anspruch an der Tilgung nach März 2017 hat, obwohl ich den Kreditvertrag incl. Hausgeld seit der Trennung allein gezahlt hab.
Sie gibt vor, dass ich „ihre 50 Prozent der Tilgung“ als Miete an sie ansehen soll. Einen Mietvertrag haben wir nie gemacht.
Hat sie tatsächlich Anspruch auf die Tilgungssumme nach ihrem Auszug?
Ich bin dankbar für jede Antwort
Beste Grüße Daniel
Hallo Daniel,
die Rückforderung geleisteter Ausgaben ist in der Regel nur bei schriftlicher und rechtswirksamer Einigung hierüber möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Sonderfall genau bewerten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hey,
Ich trennte mich im letzten Jahr von meiner Frau. Da ich das ganze in einem vernünftigen und gütlichen Rahmen abwickeln wollte, habe ich meiner noch Ehefrau zugesichert ihr in jeder Hinsicht zu helfen. Im Dezember des letzten Jahres, nach dem das Gemeinsame Wohnhaus verkauft wurde blieb einen Restschuldbetrag in nicht unerheblicher summe, die es zu zahlen gilt. Die Rate liegt bei ca 200€. Da wir uns darauf einigten das ich diesen Kredit vorerst alleine Zahlte, im ausgleich des Trennungsunterhaltes, bat mich meine Frau um ein gemeinsames Treffen. Bei diesem Treffen teilte meine Frau mir mit, das sie Angst habe, ich würde dieses Geld nach erfolgter Scheidung zurück verlangen. Sie Sagte, Sie habe ein Schreiben dabei welches dazu diene das ich mich dazu verpflichte oder zustimme diese Zahlung nicht zurück zu fordern. Ich unterschrieb dann das Papier welches sich als Gewaltiger Fehler herausstellte, da dieses Schreiben so verfasst war, das ich nun quasi mich dazu verpflichtet habe diesen Kredit alleine zu zahlen. Ich teilte meiner Frau dieses noch am selben Tag mit und wir setzten uns erneut zusammen,besprachen die Situation. Sie zeigte sich verständnisvoll und wir zerrissen das Schreiben. Sie teilte mir auch per WhatsApp mit das die Gesamtschuld nie teil dieser Vereinbarung sein sollte. Es kam wie es kommen musste, meine Frau trug dieses Ihrer Anwältin vor und beruft sich jetzt auf diese Vereinbarung und weigert sich zu Zahlen. Wir sind beide eingetragene Kreditnehmer bei der Bank, welche mir auch mitteilte das im falle des Verzuges beide Kreditnehmer haften. Jedoch habe ich die Befürchtung, Sie fordert das Geld dann bei mir zurück, hat Sie damit erfolg? Ist eine solche Vereinbarung überhaupt Rechtskräftig?
Ich danke für jede Antwort.
LG
Hallo Chriso,
nicht notariell beurkundete Vereinbarungen zwischen Ehegatten zu den Scheidungsfolgen sind häufig nicht rechtswirksam bzw. anfechtbar, zumal die Existenz einer entsprechenden Abmachung nach Vernichtung des Schreibens ggf. anzuzweifeln wäre. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem Fall genauer prüfen zu lassen und zu erörtern, inwieweit die Forderungen Ihrer Frau Bestand haben können.
Ihr Scheidung.org-Team