Mediation bei Scheidung – Der letzte Vermittlungsversuch?
Kommt es zu Trennung und Scheidung, ist dies für die Ehepartner eine äußerst emotionale Belastung. Zudem sind die Fronten schnell verhärtet und es dreht sich fast alles nur noch ums Geld. Werden dann noch besonders „scharfe“ Rechtsanwälte hinzugezogen, besteht die Gefahr, dass die Partner nach den ersten Anwaltsschreiben kein Wort mehr miteinander reden. Die Folge sind mit aller Härte geführte Scheidungskriege, deren Leidtragende in erster Linie die Kinder sind. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet die Scheidungsmediation, die allerdings Gesprächsbereitschaft und Fairness zwischen den Ehepartnern voraussetzt.
Das Wichtigste in Kürze: Mediation
- Die Mediation kommt meist zum Einsatz, um für beide Parteien einvernehmliche Lösungen bei rechtlichen Streitigkeiten zu finden.
- Der Mediator sollte dabei eine unabhängige Person sein, die auch nicht im Scheidungsverfahren direkt involviert ist.
- Vorteile einer Mediation sind beispielsweise das unbürokratische Verfahren, die Kostenersparnis oder die geringere emotionale Belastung.
- Die Kosten müssen in aller Regel jedoch selbst getragen werden.
Ausführliche Informationen zur Mediation erhalten Sie im Folgenden.
Mediation: Einvernehmliche Lösungen statt Nerven zermürbender Rosenkriege
Die Vor- und Nachteile einer Mediation bei Scheidung
Die Scheidungsmediation bezweckt, für beide Ehegatten einvernehmliche und faire Lösungen ohne Rechtsstreitigkeiten zu erzielen. Dabei werden die Lösungen von den Ehepartnern gemeinschaftlich und konstruktiv unter Führung eines neutralen Dritten – dem Mediator – selber erarbeitet. Angestrebt werden mit der Scheidungsmediation Win-Win-Ergebnisse für beide Ehegatten.
Gegenstand der Mediation können bei Trennung und Scheidung alle damit zusammenhängenden Bereiche sein, wie etwa Ehegatten- und Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Ehewohnung und Hausrat oder Umgangs- und Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Die erarbeiteten Lösungen werden in eine (Scheidungsfolgen-)Vereinbarung aufgenommen. Dadurch kann dann die eigentliche Scheidung einvernehmlich und verhältnismäßig kostengünstig unter Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes erfolgen.
Der Gesetzgeber definiert die Mediation – die nicht nur bei Trennung und Scheidung, sondern auch in zahlreichen anderen Rechtsgebieten möglich ist – in § 1 Abs. 1 Mediationsgesetz (MediationsG) wie folgt:
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Mediator ist dabei nach § 1 Abs. 2 MediationsG eine
unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.
Die Berufsbezeichnung „Mediator“ ist gesetzlich ebenso wenig geschützt wie dafür eine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben ist. „Zertifizierte Mediatoren“ müssen dagegen gewisse fachliche Qualifikationen vorweisen können. Bei Rechtsanwälten, die häufig als Mediatoren tätig sind, ist dies eine 80stündige Ausbildung. Zudem wird die Berufsbezeichnung von den Rechtsanwaltskammern kontrolliert. Andere Berufsverbände fordern dagegen regelmäßig eine 200stündige Ausbildung.
Aufgabe der Mediatoren ist es, die Ehegatten bzw. Parteien durch das Mediationsverfahren zu führen und unparteiisch an der Streitschlichtung sowie Lösungsfindung mitzuwirken.
Unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist allerdings die Gesprächs- und Kompromissbereitschaft sowie das Aufeinander-Zugehen der Ehepartner. Fehlt es daran und auch an der Akzeptanz der Sichtweise des jeweils anderen, wird die Mediation unweigerlich scheitern.
Inhaltsverzeichnis
Mediation bei Scheidung: Das sind die Vorteile
Die wesentlichen Vorteile der Scheidungsmediation liegen in Folgendem:
- Berücksichtigung auch außerhalb des Gerichtsverfahrens liegender Interessen
In einem Gerichtsverfahren interessieren lediglich die juristischen Gegebenheiten. Darüber hinausgehende eigene Interessen, Motive und Ängste bleiben unberücksichtigt. Bei der Mediation müssen sich die Ehegatten dagegen mit diesen Belangen auseinandersetzen, um eine Lösung zu finden. Dies betrifft sowohl die eigene Sichtweise als auch die des Partners. Dadurch werden das gegenseitige Verständnis erhöht und etwaige Ängste abgebaut. Ebenso kann Rücksicht auf die gegenseitig vorhandenen Emotionen genommen werden.
- Unbürokratisches, flexibles und schnelles Verfahren
Ist die „Prozessmaschinerie“ erst einmal in Gang gesetzt, dauert es aus Sicht der davon betroffenen Ehegatten endlos, bis Ergebnisse vorliegen. Möchte etwa einer der Ehegatten nach der Trennung sein minderjähriges Kind sehen, das beim anderen Ehepartner lebt, können bis zum ersten Termin bei Gericht für eine Umgangsregelung durchaus drei bis vier Monate vergehen, zumal zuvor Gespräche mit dem Jugendamt und dem Verfahrensbeistand des Kindes zu führen sind. Umgekehrt hält der Alleinverdiener möglicherweise erst einmal den zu zahlenden Unterhalt zurück, während sein Ehepartner finanziell „hinten und vorne“ nicht klar kommt. Hier bietet die Mediation bei Scheidung den erheblichen Vorteil, dass konkrete Absprachen und Vereinbarungen nicht nur in vielfältiger Weise unbürokratisch und flexibel möglich sind, sondern auch sofort umgesetzt werden können.
- Keine Streitverschärfung durch Rechtsanwälte
Viele Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte für Familienrecht agieren in familienrechtlichen Angelegenheiten durchaus besonnen und versuchen, mögliche Schärfen von vornherein zu vermeiden. Und trotzdem passiert es immer wieder, dass einer der Ehegatten auf ein gegnerisches Anwaltsschreiben emotional reagiert oder dass Anwälte besonders „scharf“ formulieren – nicht zuletzt auch im eigenen Interesse. Denn sind die Fronten zwischen den trennungs- bzw. scheidungswilligen Ehegatten erst einmal verhärtet und gehen daher alle Folgesachen über die Rechtsanwälte, verdienen diese natürlich mehr Gebühren. Entscheiden sich die Ehegatten dagegen für eine Mediation, besteht die Gefahr einer Streitverschärfung durch Rechtsanwälte erst gar nicht, so dass die damit verbundenen negativen Folgen wie hohe Kosten und enorme emotionale Belastungen ebenfalls erst gar nicht auftreten.
- Kostenersparnis
Viele Ehegatten müssen die Kosten für die Scheidung und die Scheidungsfolgesachen selber zahlen. Werden hier sämtliche in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehende Angelegenheiten über die Rechtsanwälte und das Familiengericht geregelt, entstehen schnell hohe Kosten. Dies gilt umso mehr, wenn auch noch erhebliche Vermögenswerte vorhanden sind. So kann es in Extremfällen durchaus passieren, dass vermögende Ehegatten für die Begleichung der Scheidungskosten ein Darlehen aufnehmen oder sich von Teilen ihres Vermögens trennen müssen. Die Kosten für eine Scheidungsmediation in Höhe von ca. 1.300 bis 1.800 Euro einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich der vom Regelungsumfang abhängigen Notarkosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung sind in diesen Fällen meistens erheblich günstiger.
- Geringere emotionale Belastungen
Trennungen und Scheidungen sind meist mit hohen emotionalen Belastungen verbunden. Neben Trauer, Enttäuschung und Wut mischen sich Ängste über das Verhalten und die Reaktionen des jeweils anderen sowie auch die Sorge darum, wie es nun weiter geht. All diese emotionalen Belastungen können durch die einvernehmlichen, fairen und zeitnahen Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Scheidungsmediation in erheblichem Maße gemildert werden.
- Für Prominente: Kein Rampenlicht
Zwar nicht für „Normalbürger“, aber für Prominente bietet die Mediation bei Scheidung den Vorteil, dass möglichst wenig aus dem Privatleben an die Öffentlichkeit gelangt.
Welche Nachteile die Mediation hat
Den zahlreichen Vorteilen der Scheidungsmediation stehen eher wenige Nachteile entgegen:
- Lösungen nur durch Arbeit
Einvernehmliche und faire Lösungen können nur durch intensive Arbeit mit sich selbst und dem Partner sowie einer gehörigen Portion Kompromissbereitschaft erarbeitet werden. Anders als bei Gericht müssen die Ehegatten bei der Mediation aber selber entscheiden. Auch der Mediator ist keine „Entscheidungsinstanz“, sondern führt und begleitet die Ehepartner nur.
- Offenheit ist Pflicht
Einvernehmliche und faire Lösungen sind nur möglich, wenn die Ehegatten offen und ehrlich sind. Hier besteht jedoch die Gefahr des Missbrauchs, also dass ein Partner nicht „mit offenen Karten spielt“, sondern bei der Mediation Dinge verschweigt oder gegen den Partner verwertet.
- Kosten müssen selber gezahlt werden
Die Kosten für die Mediation müssen von den Ehegatten selber gezahlt werden. Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe ist nicht vorgesehen.
So läuft die Mediation bei Scheidung ab
Die Scheidungsmediation erfolgt grundsätzlich in fünf Schritten (Phasen), wobei vor der eigentlichen Mediation insbesondere bei Rechtsanwälten ein (kostenloses) Erstgespräch stattfindet. Diese Schritte sind nicht identisch mit den einzelnen Mediationssitzungen zu regelmäßig je 90 Minuten.
Das Erstgespräch: Der Überblick über den Ablauf der Mediation
Regelmäßig werden die Eheleute in einem gemeinsamen Erstgespräch über Inhalt, Ablauf, Ziel und Kosten der Scheidungsmediation mittels eines Überblicks informiert, wobei der konkrete Einzelfall bereits berücksichtigt wird. Bei den meisten Mediatoren ist das Erstgespräch kostenlos.
1. Schritt: Einführungsgespräch – Vertrag und Kosten
Im Rahmen des Einführungsgesprächs wird der Mediationsvertrag geschlossen. Wesentliche Inhalte dieses Vertrags sind:
- Ziel der Mediation
- Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und Kooperationsbereitschaft der Ehegatten
- Pflichten, insbesondere die Offenlegung des Vermögens, das Unterlassen des Eingehens neuer Verbindlichkeiten und das Ruhendstellen etwaiger laufender Gerichtsverfahren zwischen den Ehepartnern
- Vertraulichkeit und Neutralität des Mediators, der – falls es später trotzdem zu Streit kommen sollte – nicht als Zeuge über Gesprächsinhalte anlässlich der Mediation aussagen muss
- Etwaige Erforderlichkeit der Einholung von externem Rechtsrat
- Bei Unterhaltsansprüchen: Regelung darüber, dass sich der Unterhaltsverpflichtete mit der ersten Mediationssitzung in Verzug befindet, also Unterhalt zahlen muss, wobei die genaue Höhe noch festzulegen ist
Zugleich wird die Kostenregelung getroffen. Diese kann sowohl im Mediationsvertrag aufgenommen als auch gesondert vereinbart werden.
2. Schritt: Bestandsaufnahme und Klärung des Regelungsbedarfs
Im nächsten Schritt werden die erforderlichen Informationen zu den regelungsbedürftigen Punkten gesammelt. Dazu gehören die einzelnen Konfliktbereiche und die jeweiligen Standpunkte der Ehegatten. Sobald diese Informationen erfasst sind, werden sie unter Mitwirkung des Mediators für die weitere Bearbeitung strukturiert.
3. Schritt: Bearbeitung der Konfliktbereiche
Mit der Bearbeitung des ersten Konfliktbereiches beginnt die eigentliche Streitschlichtung. Zu jedem Bereich können die Ehegatten ausführlich ihre Ansicht darstellen. Dabei werden zunächst die gegenseitigen weiteren Informationen, Daten und Eindrücke geschildert. Anschließend werden die tiefer liegenden Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Ehegatten herauskristallisiert. Entscheidend ist, dass die hinter den vordergründigen Standpunkten liegenden tieferen Interessen klar werden.
4. Schritt: Schaffung von Lösungsmöglichkeiten
Für den jeweiligen Konfliktbereich werden Lösungsmöglichkeiten gesammelt, ohne diese zunächst zu bewerten. Erst nachdem verschiedene Alternativen erfasst sind, werden diese von den Ehegatten beurteilt und gewichtet. Dadurch ergibt sich, in welcher Reihenfolge die Lösungsmöglichkeiten bevorzugt bzw. weniger bevorzugt werden. Aufgabe des Mediators ist es hier, die von den Ehepartnern favorisierten Lösungen kritisch zu hinterfragen. Denn die letztlich zu jedem Konfliktbereich vereinbarte Lösung muss nicht nur mit den tieferen Interessen der Parteien vereinbar und fair sein, sondern sich auch in der Praxis umsetzen lassen.
5. Schritt: Abschluss der Scheidungsmediation
Der letzte Schritt der Mediation ist deren Abschluss. Die erarbeiteten Lösungen werden vom Mediator in einer Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten. Diese kann Grundlage einer (notariell beurkundeten) Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sein, so dass die eigentliche Scheidung der Ehegatten beim Familiengericht einvernehmlich und kostengünstig unter Hinzuziehung nur eines Rechtsanwaltes erfolgen kann. Alternativ ist es möglich, dass die Mediationsvereinbarung zum Abschluss eines während der Mediation ruhend gestellten Gerichtsverfahrens vom Richter protokolliert wird.
Das kostet die Mediation bei Scheidung
Bei der Scheidungsmediation, die nach Zeitaufwand abgerechnet wird und bei der das Erstgespräch meistens kostenlos ist, liegt der Stundensatz der Mediatoren ungefähr zwischen 130 und 150 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Abweichungen nach oben oder unten sind je nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten sowie dem Inhalt und der Schwierigkeit der Konfliktbereiche möglich.
Auszugehen ist in der Regel von einem Zeitaufwand von 10 bis 12 Stunden für den Mediator, worin auch dessen Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit enthalten ist. Zur Nachbereitung gehört insbesondere die Anfertigung der Protokolle, die nach jeder Sitzung über die Zwischenergebnisse und Fortschritte erstellt werden, wobei die Ehepartner diese Protokolle vor der nächsten Sitzung erhalten.
Insgesamt ist daher mit Kosten in Höhe von 1.300 bis 1.800 Euro einschließlich Mehrwertsteuer für die Scheidungsmediation zu rechnen. Diese Kosten erhöhen sich um die Notarkosten für die auf Grundlage der Mediationsvereinbarung erstellte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, die vom Regelungsumfang der Vereinbarung abhängen.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollte dort nachgefragt werden, inwieweit die Kosten einer Mediation übernommen werden. Ist dafür eine Zusatzvereinbarung bei der Rechtsschutzversicherung erforderlich, ist zu klären, inwieweit eine Kostenübernahme ohne Wartezeit erfolgen kann.
Dagegen ist eine Übernahme der Mediationskosten durch die staatliche Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe nicht vorgesehen.
Bei der Beauftragung eines Mediators sollte darauf geachtet werden, dass dieser nach kleinen Zeitabschnitten (etwa 10 Minuten) und nicht nach angefangener Stunde abrechnet.
Wenn die Mediation nicht funktioniert
Trotz guten Willens der Ehegatten kann es passieren, dass sich bei der Scheidungsmediation unüberbrückbare Gegensätze herausstellen oder einer der Ehepartner „auf stur schaltet“. Auch wenn die Mediatoren speziell für solche Situationen geschult sind und häufig wieder einen Konsens zwischen den Ehegatten herstellen können: Im allerungünstigsten Fall ist es möglich, dass die Mediation scheitert. In diesem Fall bleibt den Ehegatten nur, ihre Konflikte im Zusammenhang mit der Scheidung gerichtlich klären zu lassen. Wurden bereits anhängige Gerichtsverfahren während der Mediation ruhend gestellt, können diese nun streitig weiter geführt werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang bei Unterhaltsansprüchen ist, dass von vornherein klar gestellt wird, dass sich der Unterhaltsverpflichtete bereits mit der ersten Mediationssitzung in Verzug befindet, also bereits Unterhalt hätte zahlen müssen. Denn andernfalls könnte der Unterverpflichtete seine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung hinausschieben.
Aber auch die umgekehrten Fälle sind bei einer Scheidungsmediation denkbar. So kann es auch schon einmal vorkommen, dass die Ehegatten wieder zueinander finden und ihre Trennung rückgängig machen. Ob die Mediation dann trotzdem fortgesetzt werden und möglicherweise zusätzlich ein Eheberater eingeschaltet werden soll, ist eine Frage des Einzelfalls.
Warum gerade Kinder von einer Mediation profitieren
Zwar werden Kinder grundsätzlich nicht in die Mediation mit einbezogen, da ihnen keine zusätzlichen Pflichten auferlegt werden sollen. Trotzdem profitieren aber gerade minderjährige Kinder von einer Mediation bei Scheidung ihrer Eltern. Denn während die Kinder bei einer herkömmlichen Scheidung meist „zwischen den Stühlen sitzen“ und teilweise auch von den Eltern manipuliert werden, entfällt diese Belastung für die Kinder aufgrund der einvernehmlichen, fairen und konstruktiven Atmosphäre anlässlich der Mediation.
Hallo, wir trennten uns im Okt.. 2015. Mein Mann behauptet Februar 2016. Zu diesem Zeitpunkt hatte er alle Konten geräumt.. Gericht (seit Ende 2016)hatte empfohlen beide zu beiden Terminen Die Konten aufzudecken. Er weigerte sich.
Unterhaltszahlung verweigert er auch. Er Ist noch berufstätig und hat über 3000 € ich 800 € Rente monatlich. Vom Gericht angebotener Vergleich lehnte er auch ab..Gericht schickte uns nach 4 Jahren zur Mediation.Damit Umfang würdevoller wird. Er war/ist sehr beleidigend, auch zu den erwachsenen Kinder. Frage wie verhält es sich mit den Gerichts- und Rechtsanwaltskosten wenn man sich bei Mediation einig wird.
Kann mir allerdings nachdem er nichts, außer das nicht versteckbares Haus, bereit ist zu teilen…
Hallo,
vor nicht langer Zeit haben wir uns ein Haus gekauft, jetzt will mein Mann die Trennung, friedlich und einvernehmlich. Wir haben mit einer Mediation angefangen. Ich habe bedenken das wir es aufgrund des Hauses nicht schaffen dies friedlich und einvernehmlich zu lösen. Was mich auch irritiert hat, ist die Tatsache das die Mediatorin nicht über Unterhaltspflichten etc aufklärt. Ist es wirklich möglich mit einem hohen Kredit an der Backe und wer bleibt im Haus wer nicht, ohne Hinweise auf Unterhaltszahlungen, etc aus der Mediation herauszukommen ohne sich betrogen zu fühlen?
Hallo Maria,
bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Familienrecht, um sich über die allgemeinen Ansprüche, Rechte und Pflichten informieren zu lassen, die im Falle einer Scheidung bestehen können.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Wir haben in 2015 eine komplette Mediation mit Notarvertrag gemacht. Wielange dauert es jetzt bei Einreichung der Scheidung bis diese vollzogen ist
Hallo Volker,
dies lässt sich nicht pauschal festlegen, da hier zahlreiche Faktoren wie z. B. die terminliche Auslastung des zuständigen Gerichts mit hineinfällt.
Ihr Scheidung.org-Team
Warum musste ich mich gleich entscheiden beim Mediator und wurde unter Druck Gesetz wenn ich den Vorschlag nicht eingegangen wäre würde die Anwältin meiner Frau vor Gericht gehen?
Hallo P.,
eine Scheidung ist stets nur im gerichtlichen Verfahren möglich. Im Rahmen einer Mediation kann diesbezüglich jedoch eine einvernehmliche EInigung anvisiert werden. Hierbei sollte aber beiderseitige Einstimmung vorherrschen. Fühlen Sie sich benachteiligt durch die dort getroffenen Regelungen, wenden Sie sich zur Prüfung des Sachverhaltes bitte Ihrerseits an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidungsteam,
Ich mochte keine Trennung und keine Scheidung, denn ich bin schon 72 Jahre alt.
Trotzdem habe ich ein Problem mit den Unterhaltszahlungen meiner Mannes.
Nachdem er erfahren hat, dass ich Geld angespart habe, hat er die monatlichen Zahlungen drastisch reduziert. Er ist der Meinung, dass ich von dem ersparten Geld zu leben habe.
Wer kann mich in diesem Fall beraten?
Hallo Gabriele,
für Unstimmigkeiten innerhalb der Ehe, können sich Ehegatten an eine Beratungsstelle für Familiensachen wenden. Solche sind in jeder größeren Stadt ansässig und können kostenlos aufgesucht werden. Hier sollte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Wenn mein Mediator auch Rechtsanwalt ist, kann dieser dann auch die Scheidung bei Gericht für uns einreichen?
Wie ist das dann mit den Kosten?
Ist das legitim, dass er stundenmässig die Mediation abrechnet und nach Rechtsanwaltsgebührenordnung die Einreichung der Scheidung?
Hallo Marianne,
generell besteht die Möglichkeit, dass der Anwalt auch die Scheidung einreichen kann. Beachten Sie hierbei jedoch, dass nur eine der beiden Eheparteien als Mandant aufgenommen werden darf. Eine Beratung des anderen Partners ist dann nicht mehr zulässig, da ein Gewissenskonflikt anzunehmen ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wir haben gerade eine Mediation erfolgreich hinter uns, jedoch bin ich über den zusätzlichen Kostenpunkt zum Gegenstandswert (1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV, Paragraph 13 RVG) etwas erschrocken. Der Mediator ist RA im Familienrecht.
Bestehen Mediationskosten rein aus den Mediationsstunden, wie auch hier dargestellt oder können dieses auch am Gesamtstreitwert orientiert sein?
Hallo Jürgen,
in der Regel sollte vorab ein Gespräch über das Honorar für den Mediator stattgefunden haben. Zumeist kann hier ein Vergütung je Stunde vereinbart werden. Die Möglichkeit, sich nach dem Streitwert zu richten, besteht für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durchaus. Lassen Sie sich dahingehend gegebenenfalls noch einmal beraten.
Ihr Scheidung.org Team