Namensänderung bei einem Kind: Wann ist der Nachnamenwechsel möglich?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 31. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Lassen sich Ehegatten scheiden, so wollen viele nach dem rechtskräftigen Beschluss auch nach Außen ein deutliches Zeichen setzen, welches das Ende einer Ära unterstreicht. Neue Frisur? Nein, vor allem die Namensänderung bei Kind und Ehegatte spielt nach der Scheidung eine wichtige Rolle, wenn der gemeinsame Ehename abgelegt werden soll. Ehegatten können dabei nach der Eheauflösung vergleichsweise unkompliziert ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Doch was gilt eigentlich für die Kinder? Wann ist die Namensänderung bei Kindern möglich?

Das Wichtigste in Kürze: Namensänderung beim Kind

Kann mein Kind meinen Nachnamen annehmen?

Während es für Erwachsene etwa nach einer Scheidung vergleichsweise einfach ist einen früheren Familiennamen oder den Geburtsnamen wieder anzunehmen, gestaltet sich dies bei Kindern vergleichsweise schwierig. Einen Überblick zu einzelnen Konstellationen finden Sie in diesem Abschnitt.

Kann ich nach der Scheidung den Nachnamen meines Kindes wechseln lassen?

Nach der Scheidung kann es passieren, dass das Kind einen anderen Nachnamen tragen soll. Sind die Eltern bei der Geburt verheiratet, ist eine Änderung nur schwer möglich. Eine Namensänderung kann nur selten gegen den Willen eines Elternteils erfolgen.

Wer muss einer Namensänderung beim Kind zustimmen?

Beide leibliche Eltern müssen in der Regel der Namensänderung des Kindes zustimmen. Zudem können auch Kinder ab 5 Jahren den Namenswechsel annehmen oder ablehnen. Ab 14 Jahren muss das Kind den Antrag auf Namenswechsel selbst stellen.

„Wann kann ich den Nachnamen meines Kindes ändern lassen?“

In diesen Fällen lässt sich der Nachname von Ihrem Kind ändern

Nachnamen ändern beim Kind nach Trennung & Scheidung: Ist das möglich?
Nachnamen ändern beim Kind nach Trennung & Scheidung: Ist das möglich?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Namensänderung bei einem Kind sich generell schwieriger gestaltet als bei Ehegatten.

Diese können nach der Scheidung vergleichsweise unkompliziert etwa ihren ursprünglichen Geburtsnamen wieder annehmen.

Bei einem Kind ist die Namensänderung hingegen nur in wenigen Ausnahmefällen möglich:

Die Eltern des Kindes heiraten nach dessen Geburt

Hat das Kind zu diesem Zeitpunkt das fünfte Lebensjahr noch nicht abgeschlossen, erhält es automatisch den gemeinsamen Ehenamen als neuen Geburtsnamen. Wenn das Kind bereits fünf Jahre oder älter ist, bedarf es einer Anschlusserklärung aller Beteiligten, um die Namensänderung beim Kind durchzuführen.

Bestimmen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, bleibt der zuvor gewählte Geburtsname des Kindes bestehen.

Die Mutter heiratet einen anderen Mann – nicht den leiblichen Kindesvater

Die Einbenennung vom Kind kann erfolgen, wenn Ehemann und Mutter in einem Haushalt mit dem minderjährigen und unverheirateten Kind leben und eine entsprechende Erklärung abgeben. Teilt sich die Mutter das Sorgerecht mit dem Kindesvater, so bedarf es in aller Regel dessen Zustimmung zur Namensänderung vom gemeinsamen Kind nach der Hochzeit.

Im Einzelfall kann die Namensänderung beim Kind auch ohne die Zustimmung vom sorgeberechtigten Vater erfolgen, da diese auch durch eine Entscheidung des Familiengerichts ersetzt werden kann. Die Einbenennung darf dem Kindeswohl jedoch nicht entgegenstehen.

Diese Namensänderung beim Kind ist, wenn alleiniges Sorgerecht auf Seiten der Mutter besteht, hingegen auch ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters möglich. Ggf. bedarf es aber der Einwilligung des Kindes selbst, wenn dieses bereits alt genug ist.

Die unverheirateten Eltern erklären erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge

Namensänderungerung: Eheliches und uneheliches Kind sind im Familienrecht auch hier gleichgestellt.
Namensänderungerung: Eheliches und uneheliches Kind sind im Familienrecht auch hier gleichgestellt.

Sind die Eltern verheiratet, so geht die elterliche Sorge bei Geburt des Kindes automatisch auf beide über. Bei unverheirateten Eltern verhält es sich anders: Hier erhält die Mutter regelmäßig die alleinige Sorge, wenn die Eltern über eine Erklärung nicht bestimmen, dass sie sich das Sorgerecht teilen wollen.

Ist die Mutter allein sorgeberechtigt, erhält das Kind bei der Geburt automatisch deren Nachnamen als Geburtsnamen. Bei geteilter Sorge können die Eltern sich auf einen der beiden Nachnamen einigen.

Die Erklärung über die geteilte Sorge kann dabei grundsätzlich auch nach der Geburt des Kindes gegenüber dem Jugendamt abgegeben werden. Die Eltern sind dann berechtigt, die Namensänderung beim Kind zu beantragen, wenn dieses den Nachnamen des Vaters als Geburtsnamen erhalten soll.

Aber: Die Namensänderung vom Kind ist in diesem Fall nur innerhalb von drei Monaten nach Erklärung der gemeinsamen Sorge möglich!

Die allein sorgeberechtigte Mutter gibt dem Kind nachträglich den Namen des leiblichen Vaters

In diesem Fall ist die Namensänderung der Kinder nur unter der Voraussetzung der Zustimmung des leiblichen Vaters möglich. Dies muss vor einem Standesbeamten oder gegebenenfalls auch einem Notar abgegeben werden.

In all diesen Fällen wird nach der Namensänderung vom Kind der neue Nachname zu dem neuen Geburtsnamen. Der ursprüngliche Geburtsname wird getilgt. Da der Geburtsname sich nur durch Heirat oder Adoption abändern lässt, handelt es sich mithin bei der Namensänderung des Kindes grundsätzlich um einen unwiderruflichen Vorgang, d. h. weder die Eltern noch die Kinder können die Namensänderung später wieder rückgängig machen!

Namensänderung beim Kind nach Trennung & Scheidung grundsätzlich nicht möglich!

Keine Namensänderung möglich: Der Nachname von einem Kind ist in der Regel unwiderruflich festgelegt.
Keine Namensänderung möglich: Der Nachname von einem Kind ist in der Regel unwiderruflich festgelegt.

Aus dem Vorgenannten ergibt sich ein wesentlicher Punkt: Zwar können Ehegatten nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen oder einen vormals getragenen Nachnamen wieder annehmen.

Die Namensänderung beim Kind ist in diesem Fall jedoch grundsätzlich nicht möglich, da der Geburtsname unwiderruflich feststeht. Alle vorangegangenen Geburtsnamen werden getilgt und können auch im Nachgang nicht mehr angenommen werden.

Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen lässt sich der Nachname abweichend ändern. Das betroffene Kind muss hierbei etwa in seinem Kindeswohl aufgrund des Nachnamens stark gefährdet oder eingeschränkt sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Geburtsname anstößig ist, Kindesmissbrauch vorlag oder der Name anderweitig mit einem Trauma oder der kriminellen Vergangenheit des betroffenen Elternteils verbunden wird. Es handelt sich dabei stets um Einzelfallentscheidungen, nicht um pauschal gültige Gründe.

Das Namensänderungsgesetz bestimmt beim Kind, dass der Wechsel des Familien- oder Vornamens nur bei Vorliegen triftiger Gründe zulässig ist. (§ 3 NamÄndG). Die zuständige Behörde wird bei Vorbringung entsprechender Angaben von Amts wegen prüfen, inwieweit diese die Namensänderung begründen können. Dabei können sie sich auch an die Polizeibehörde oder andere Zeugen wenden, die die angegebenen Gründe bestätigen können.

Wollen Sie den Geburtsnamen Ihrer Kinder unter den oben genannten Voraussetzungen ändern, so können Sie beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Namensänderung von einem Kind stellen. Die Kosten belaufen sich in hierbei auf zirka 30 bis 100 Euro. Weitere Kosten können darüber hinaus aber für die Abänderung der zahlreichen Bescheinigungen und Daten bei unterschiedlichen Institutionen wie Krankenkassen entstehen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Saoud K. K. sagt:

    Guten Tag
    Meine Tochter ist 3 Jahre alt, ist sie mit Meine Name gemeldet, aber ich will ihre nachname abmelden und mit andere nachname melden

  2. Xander sagt:

    Ich habe einen unehelichen Sohn, den ich anerkannt habe; die Mutter des Kindes gab dem Kind bei Geburt Ihren Familiennamen und obwohl ich sofort das gemeinsame Sorgerecht beantragt habe, hat Sie anfänglich das mit allen Mitteln versucht zu unterbinden! Schlussendlich bekam ich das gemeinsame Sorgerecht dann doch, aber die Mutter meines Sohnes hatte in der Zwischenzeit einen neuen Partner geheiratet und dessen Familiennamen angenommen und auch dem Kind diesen geben lassen, ohne meine Zustimmung! Ist dem Rechtens? Mittlerweile hat Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt; sollte es zur Scheidung kommen, was passiert mit dem Familiennamen des Kindes? und welche Rechte hat dieser Mann der einige Jahre doch als eine Art Ziehvater fungierte? Könnte ich gegebenenfalls beantragen dem Sohn jetzt dann doch meinen Familiennamen zu geben? Dem Kindeswohl wäre das zukunftsträchtig jedenfalls von Vorteil aber ich möchte ihn auf keinen Fall damit belasten.

  3. Frank sagt:

    Hallo, ich bin seid gut 6 Jahren geschieden. Aus der Ehe gibt es ein gemeinsames Kind (11 Jahre) welche auch meinen Nachnamen trägt. Meine Ex Frau hat vor gut 2 1/2 Jahren wieder geheiratet und trägt nun einen Doppelnamen. Die gemeinsame Tochter trägt weiterhin meinen Nachnamen. Nun hat meine Ex mit aller Gewalt und jeder menge Lügen probiert mir das Sorgerecht zu entziehen. Trotz das alle (Jugendamt, Anwätin der Tochter und natürlich ich) dagegen waren wurde mir das Sorgerecht vom Richter entzogen. Kann nun meine Ex-Frau eine Namensänderung (Nachname) vornehmen ohne das ich es mit bekomme?

  4. Matthias sagt:

    Hallo,
    Meine Partnerin (mit 2 Kindern) und ich wollen heiraten, ihre beiden Kinder 10 und 13 Jahre wollen meinen Namen annehmen, da sie mit dem leiblichen Vater nichts zu tun haben wollen, der sich seit 5 Jahren bereits weder gemeldet hat noch in irgendeiner Form versucht hat Kontakt aufzunehmen, meine Partnerin hat das alleinige Sorgerecht, es gibt urteile wegen Stalking gegen den ex Partner, wie stellen wir es an das der leibliche Vater nicht der Namensänderung zustimmen muss?

    mfg

    matthias

  5. Phillip sagt:

    Hallo,

    meine Eltern sind seit drei Jahren geschieden. Darum habe ich mir schon überlegt wie es wäre, wenn ich den Geburtsnamen meiner Mutter annehmen könnte. Diesen trug ich auch nach meiner Geburt (wenn auch nur wenige Tage oder Wochen), da meine Eltern damals noch nicht verheiratet waren. Außerdem kommen wir seelisch und moralisch mit dem mütterlichen Teil meiner Familie besser aus als mit dem väterlichen. Ist eine Namensänderung trotzdem möglich. Im voraus schon mal Danke für die nette Rückmeldung!

    Gruß Phillip

  6. Sven sagt:

    Hallo,

    meine Ex-Frau hat nun wieder geheiratet und unsere gemeinsamen Kinder sollen und wollen (9 und 6 Jahre…) ihren neuen Doppelnamen ebenfalls annehmen?

    Besteht die Möglichkeit, dass die Kinder dies irgendwann nochmal ändern können zurück zum Geburtsnamen? Z.B. bei Volljährigkeit oder bei einer Scheidung der beiden?

    MfG

  7. Susi sagt:

    Hallo ich lebe in Scheidung habe aber jetzt mit meinem neuem Partner ein Kind bekomme lch wollte nach der Scheidung wieder mein Mädchennamen annehmen wie kann ich das machen damit mein Baby meinen Mädchennamen bekommt

  8. Daniel sagt:

    Bin 17Jahre und meine Mutter hat bei der Hochzeit den Namen meines Vaters angenommen. Somit habe ich auch den Namen meines Vaters. Ich hege aber kein gutes Verhältnis und habe keine gute Bindung zu ihn. Ist es möglich in Nachhinein den Namen meiner Mutter zu bekommen die sie vor der Hochzeit hatte?

  9. Lucy sagt:

    Warum gibt es hier die Möglichkeit der Fragestellung wenn sie keine Beantworten und nur auf Standesamt & Anwalt verweisen?!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lucy,

      die Kommentarfunktion dient dem Austausch der Community untereinander. Eine Rechtsberatung können und dürfen wir zu spezifischen Einzelfällen nicht geben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. FEE1981 sagt:

    Namensänderung möglich? Kind 2012 geboren Eltern unverheiratet. Kind bekam den Nachnamen der Mutter. Eltern heirateten, Mann nimmt den Namen der Frau und des Kindes an. Ehe wurde geschieden. Einige Jahre später heirateten der Mann wieder und nimmt seinen Geburtsnamen zusammen mit seiner neuen Frau an. Mutter und Kind haben also den Geburtsnamen der Mutter. Mutter möchte heiraten, wie sieht es da mit einer Einbenennung des Kindes zum Nachnamen des Stiefvaters aus?

  11. Viktoria sagt:

    Mein Kind hat den Nachnamen des Vaters. Ich einen Doppelnamen mit der Heirat angenommen. Nach der Scheidung möchte ich wieder meinen Mädchennamen annehmen und das Kind könnte einen Doppelnamen bekommen, damit es auch meinen Namen hat, damit ich mich nicht erklären muss, wenn wir z.B. irgendwo reisen. Der Vater willigt dazu nicht ein. Das Kind hat eine doppelte Staatsbürgerschaft und das Namensrecht des anderen Landes lässt einen Doppelnamen bei Kindern zu. Scheidungsgrund waren bei uns Gewalt in der Schwangerschaft und danach, rassistische Beleidigungen. Könnte unter den Umständen einen Namensänderung gestattet werden?

  12. A.K. sagt:

    1. Ehe, 1 Kind leibl.Vater verstorben. Beim Kind wurde eine Namensänderung, auf Grund einer 2. Ehe durchgeführt. Hat jetzt den Nachnamen aus der 2. Ehe. Alle Unterlagen bezüglich seiner Geburt lauten jetzt auf seinen heutigen Namen. Der leibliche Vater ist verstorben. Jetzt sollen alle Kinder aufgeführt werden, die der verstorbene hatte. Ich denke, da alle Unterlagen umgeschrieben wurden, muss das Kind mit neuem Namen, sich auch nicht eintragen. Stimmt dass? Es geht um Erbe, das aber das Kind nicht will.

  13. Stewie sagt:

    Hallo zusammen!

    Ich versuche es kurz zu machen 😅

    Bin alleinerziehender Vater seit März 2020.

    Der Mutter wurde das Sorgerecht auf Grund Starker psychischer kra klein und einem misslungenen Suizid versuch entzogen. Seit dem lebt meine Tochter bei mir und hat (unabhängig von mir) den Wunsch geäußert, den gleichen Nachnamen wir ich zu haben.

    Wie verhält sich das,bei alleinigem Sorgerecht? Brauche ich eine Zustimmung der Mutter, der das Sorgerecht entzogen wurde??

    Vielen Dank im voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stewie,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Namensänderung in Ihrem Fall möglich erscheint.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. stefanie sagt:

    Guten morgen .Meine Tochter 16 möchte gerne den Namen mein verstorbenen Mannes ihr leiblicher Vater annehmen.Ich habe im Oktober 16 geheiratet und 2 Monate später ist er gestorben .Kann ich den Namen ändern?

  15. Sandra sagt:

    Nicht verheiratet Kinder bekamen nach der Geburt der Nachnamen des Vaters unter der Voraussetzung das wir heiraten. Nun 2 Jahre nach dem 2 kind kam die Trennung. Haben gemeinsame sorgerecht. Kinder leben bei mir (Mutter) mich macht es psychisch fertig das die Kinder seinen Nachnamen tragen und nicht meinen. Ich weine so oft. Wie stehen die Chancen das ich die Nachnamen der kikder ändern kann?
    Alter sind 4 Jahre und
    2 1/2 Jahre

  16. Christine sagt:

    Hallo, ich überlege meinen Geburtsnamen nach d 2. Scheidung wieder anzunehmen. Meine beiden Töchter ( 1. Ehe & 2. Ehe jeweils eine Tochter ) tragen die Namen der Väter – ich momentan einen Doppelnamen.
    Können meine Töchter jeweils an ihre bisherigen Nachnamen ( Namen der Väter ) meinen Geburtsnamen dran hängen als Doppelnamen? Meine Töchter möchten auch namentlich weiter mit mir verbunden sein. Ich hatte gelesen, dass das erlaubt ist? Ich wäre Ihnen über eine Antwort sehr sehr dankbar, da mich das Thema sehr belastet. Vielen DAnk.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christine,

      die Bildung eines Doppelnamens ist bei Kindern in aller Regel nicht mit dem deutschen Namensrecht vereinbar. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten zur Namensänderung an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Nine sagt:

    Hallo,
    Meine Tochter ist vier Jahre alt. Ich war mit dem Vater nicht verheiratet. Es läuft mittlerweile leider alles vor Gericht bzgl.dem aufenthaltsbestimmungsrecht (von ihm aus komplettes Sorgerecht oder Wechselmodell). Ich würde bereits wegen Kindesentführung, Kindeswohlgefärdung angezeigt, sowie die Polizei vorbei geschickt. Zum Glück ohne Bestätigung der Anschuldigungen.
    Da wir auf Grund der vehementen Beschuldigungen und Anschuldigungen sehr drunter leiden, gebe es da die Möglichkeit der Namensänderung meiner Tochter auf meinen Familiennamen?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nine,

      bitte wenden Sie sich für eine Klärung dieses Sonderfalles an Ihren Anwalt sowie ggf. das zuständige Standesamt. Wir können hierzu keine Auskunft geben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Andrea sagt:

    Hallo ,
    ich bin am 30.08.89 in der DDR geschieden worden. Für meine damals 2jährige Tochter wurde mir das alleinige Erziehungsrecht , was ja gleich Sorgerecht ist, zugesprochen.
    Damals wollte ich eine Namensänderung für mich und mein Kind auf meinem Mädchennamen F. Mir wurde gesagt, nur mit Zustimmung des Vaters. Deshalb tragen wir noch den Namen, obwohl der Vater den Namen seiner neuen Frau angenommen hat und sich um das Kind nicht gekümmert hat. Meine Tochter ist jetzt fast 33 Jahre und wird selber Mama. Sie möchte den Namen S. aber ungern dem Kind übertragen. Können wir Beide jetzt eine Namensänderung auf meinem Geburtsname veranlassen ? Zumal ich gelesen habe, das es doch einen Unterschied zwischen gemeinsamen und alleinigen Sorgerecht in dem Fall gibt. Bitte um Hilfe, vielen Dank.

  19. Ina sagt:

    Hallo
    Lebe mit mein Mann in Trennung und werden uns bald scheiden lassen. Haben eine gemeinsame Tochter. Nach der Scheidung nehme ich meinen Mädchen Namen an. Möchte das unsere Tochter auch mein Mädchen Namen annimmt. Ist das möglich ohne Zustimmung des Vaters
    Tochter ist 7 Monate als

  20. Doris sagt:

    Meine Töchter wollen den familiennamen von der mutter,also von mir annehmen!bin seit letztes Jahr geschieden.Habe meinen kindsnamen wieder angenommen.Mein ex man hat letzte Woche wieder geheiratet.Meine Töchter 23 und 16 jahre alt haben keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater.Geht das,das ich eine Namensänderung beantragen kann,wenn der kindsvater zustimmt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Doris,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

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