Namensänderung nach Scheidung – Kann das Standesamt helfen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 12. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Überwiegend Frauen, aber auch manche Männer nehmen nach der Heirat den Nachnamen des Ehegatten an oder wählen einen Doppelnamen. Geht die Ehe später in die Brüche, wollen speziell Frauen oft den Nachnamen ändern lassen. Sie möchten ihren Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen oder den sonstigen vor der Ehe geführten Nachnamen tragen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist dies ohne Probleme möglich. Schwierig kann es allerdings werden, wenn der geschiedene Partner erneut heiratet und die aus der früheren Ehe hervorgegangenen Kinder nun den Namen des neuen Ehegatten führen sollen.

Das wichtigste in Kürze: Namensänderung nach der Scheidung

Können Sie nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern?

Ja. Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie problemlos den zuvor gewählten gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen und zum Beispiel Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Standesamt lediglich einen Antrag auf Namensänderung stellen. Diese Unterlagen benötigen Sie hierfür: Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.

Wen muss ich über die Namensänderung nach der Scheidung informieren?

Nach der Namensänderung benötigen Sie natürlich nicht nur neue Ausweisdokumente (z. B. Pass, Personalausweis, Führerschein). Auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber und anderen Behörden ist die Anzeige des Namenswechsels zumeist erforderlich. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Vertragspartner über die Änderungen zu informieren.

Kann ich nach der Scheidung auch den Nachnamen meiner Kinder ändern lassen?

Eine Namensänderungen von Kindern, die in der Ehe geboren wurden und den Ehenamen tragen, ist in der Regel nicht möglich. Wurde das Kind vor der Ehe geboren und hat im Zuge der Eheschließung seiner Eltern einen Namenswechsel vollzogen, kann unter Umständen die Rückkehr zum Geburtsnamen möglich sein. Eine Namensänderung beim Kind ist zumeist auch dann möglich, wenn Sie erneut heiraten und dadurch einen neuen Nachnamen tragen. In diesem Fall kann eine Einbenennung des Kindes erfolgen. D.h. das Kind kann den Nachnamen Ihres neuen Ehepartners erhalten, wenn Sie diesen als Ehenamen wählen.

Weitere Ratgeber zur Namensänderung nach der Scheidung:

Wer darf nach der Scheidung den Namen ändern?

In der folgenden Infografik erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, wann die Namensänderung nach der Scheidung möglich ist. Wann können Ehegatten ihren Namen ändern? Und was gilt für die Namensänderung bei Kindern?

In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.
In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.

Nachnamen ändern lassen: Diese Möglichkeiten bestehen

Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung
Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung

Soll eine Namensänderung nach der Scheidung erfolgen, bestehen folgende Möglichkeiten, § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen
  • Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde (etwa der Nachname aus der letzten Ehe), wieder annehmen
  • Geburtsname oder Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde, dem aktuellen Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)
  • Begleitname, der während der Ehe dem vorherigen Nachnamen vorangestellt oder beigefügt wurde, widerrufen

Praxis-Beispiel: Namensänderung nach Scheidung

Die in erster Ehe verwitwete Martha Beispiel, geborene Mustermann, heiratet in zweiter Ehe Karl Kunstdorf und führt darauf den Namen Martha Kunstdorf.

Nach der Scheidung von Karl Kunstdorf hat Martha die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:

Sie kann ihren

  • Geburtsnamen bzw. Mädchennamen wieder annehmen, so dass ihr Name (Martha) Mustermann lautet
  • Nachnamen von der zweiten Heirat wieder annehmen, womit sie (Martha) Beispiel heißt
  • Geburtsnamen dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, womit die Doppelnamen (Martha) Mustermann-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Mustermann denkbar sind
  • Nachnamen, der vor der zweiten Ehe geführt wurde, dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, so dass die Doppelnamen (Martha) Beispiel-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Beispiel in Betracht kommen
  • derzeitigen Namen (Martha) Kunstdorf beibehalten

Dieselben Möglichkeiten wie bei der Namensänderung nach Scheidung bestehen, wenn der derzeitige Ehegatte verstirbt, § 1355 Abs. 5 BGB.

Namen ändern: Scheidung muss erst rechtskräftig sein

Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist
Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist

Die Namensänderung setzt voraus, dass die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Rechtskräftig bedeutet, dass gegen den Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil) des Familiengerichts kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Dies ist der Fall, wenn

  • die Ehegatten im Scheidungstermin (durch ihre Anwälte) den Rechtmittelmittelverzicht erklären lassen oder
  • keiner der Eheleute innerhalb eines Monats gegen den Scheidungsbeschluss durch seinen Anwalt Beschwerde einlegen lässt

Der Umstand, dass die Scheidung auch tatsächlich rechtskräftig ist, wird durch den auf dem Scheidungsbeschluss vom Gericht aufgebrachten Rechtskraftvermerk dokumentiert. Um diesen Vermerk zu erhalten, muss der nach der Scheidung zugestellte Scheidungsbeschluss dem Gericht nochmals übersandt werden – verbunden mit der Bitte, den Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk zu versehen.

Wo die Namensänderung erfolgt

Zuständig für die Namensänderung nach der Scheidung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland erfolgte und welches daher das Familienbuch führt, § 41 Abs. 2 Satz 1 Personenstandsgesetz (PStG). Das gilt ebenso für Namensänderungen bei der Aufhebung von Lebenspartnerschaften, § 42 Abs. 2 Satz 1 PStG. Wer nicht mehr am Ort dieses Standesamts wohnt, kann die Namensänderung auch beim Wohnsitz-Standesamt beantragen. Von dort wird der Antrag weitergeleitet.

Erfolgte die Heirat bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Ausland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Erklärende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten gilt die Zuständigkeit des Standesamtes Berlin I.

Welche Unterlagen für die Namensänderung erforderlich sind

Welche Unterlagen für eine Namensänderung bei Scheidung dem Standesamt vorzulegen sind, sofern die Heirat in Deutschland erfolgte, ergibt sich aus der folgenden Checkliste.

Checkliste Namensänderung: Diese Unterlagen sind mitzubringenJaNein
Sind folgende Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt vorhanden:
Personalausweis oder Reisepass?
Bei Antrag auf Namensänderung beim Wohnsitz-Standesamt:
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Heiratseintrag der letzten Ehe? (erhältlich beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland gefallen ist)
Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des verstorbenen Partners?

Diese Checkliste kostenlos herunterladen

Unterlagen zur Namensänderung - kostenlose Checkliste von scheidung.org zum Download

Hier können Sie sich, wollen Sie Ihren Namen nach der Scheidung ändern, die Checkliste kostenlos herunterladen.

Ist die Scheidung eingereicht, wollen viele auch den Namen wieder annehmen, den sie vor der Hochzeit hatten. Einige Unterlagen sind notwendig, um diese Änderung beim Standesamt zu absolvieren.

In dieser Checkliste finden Sie alle wichtigen Unterlagen, die Sie für die Namensänderung benötigen. Somit können Sie nach der Scheidung schnellstmöglich Ihren alten Namen wieder annehmen.

Checkliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden

Wurde im Ausland geheiratet, ist für die ausländische Heiratsurkunde regelmäßig die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers erforderlich, sofern die Heirat nicht in einem deutschen Register nachbeurkundet wurde. Wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist für die Scheidungsurkunde ebenso die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers notwendig. Hinzu kommt, dass bei einer ausländischen Scheidung meistens ein Anerkennungsverfahren (beim zuständigen Oberlandesgericht) durchgeführt werden muss, soweit kein zwischenstaatliches Abkommen besteht, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung in Deutschland anerkannt wird.

Namensänderung nach Scheidung: Kosten können erheblich sein

Auf den ersten Blick erscheinen die Kosten, die für eine Namensänderung bei Scheidung anfallen, recht günstig zu sein. Während das Standesamt für Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren einen Betrag von ca. 25 Euro fordert, fallen für beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch 10 Euro an.

Aber Achtung: Vergessen werden häufig die Kosten für die Änderung wichtiger Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Kreditkarten, Fahrzeugpapiere und dergleichen mehr. Diese Kosten können sich im Einzelfall schnell zu einer erheblichen Summe addieren. Bevor also eine Namensänderung beantragt wird, sollte deren Nutzen im Verhältnis zu den entstehenden Kosten gut durchdacht sein.

Kinder: Namensänderung nicht ohne Weiteres möglich

Nach der Scheidung ist die Namensänderung für Kinder nicht ohne Weiteres möglich
Nach der Scheidung ist die Namensänderung bei Kindern nicht ohne Weiteres möglich

Ändert das Elternteil, bei dem die Kinder leben, nach der Scheidung seinen Nachnamen, bleibt der bisherige Nachname der Kinder davon unberührt.

Anders ist es jedoch, wenn dieses Elternteil erneut heiratet und nun den Nachnamen des neuen Ehegatten führt. In diesem Fall wird der leibliche Vater häufig gebeten, in die sogenannte Einbenennung des Kindes einzuwilligen. Einbenennung bedeutet die Übertragung des von einem Elternteil und dem Stiefelternteil geführten Nachnamen auf das Kind (aus der vorherigen Ehe). Dabei erfolgt die Übertragung des Namens durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, wobei das Kind den Nachnamen des Stiefelternteils erhält oder aus seinem Nachnamen und dem des Stiefelternteils ein Doppelname gebildet wird.

Voraussetzungen für eine wirksame Einbenennung sind nach § 1618 BGB:

  • Einwilligung des Kindes, sofern dieses das 5. Lebensjahr vollendet hat
  • Einwilligung des neuen Ehepartners
  • Einwilligung des leiblichen Elternteils (bei dem das Kind nicht lebt), sofern dieser gemeinsam sorgeberechtigt ist oder das Kind dessen Nachnamen trägt
  • Leben des Kindes im Haushalt der jetzigen Eheleute
  • Öffentliche Beglaubigung der Erklärungen vom Standesbeamten

Verweigert der leibliche Elternteil seine Einwilligung, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden, sofern die Einbenennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist, § 1618 Satz 4 BGB. Kindeswohl bedeutet hier, dass die Einbenennung dem Kind so sehr nutzt, dass ein verständig sorgender Elternteil nicht auf den Erhalt des Namensbands zum Kind bestehen würde. Dazu sind aber triftige Gründe erforderlich. So reichen etwa folgende Gründe nicht aus:

  • Ablehnung des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater
  • Gewünschte Namenseinheit innerhalb der neuen Familie
  • Hänselei des Kindes durch Gleichaltrige oder ähnliche Unannehmlichkeiten
  • Schwierigkeiten beim Umgang mit dem leiblichen Vater oder bei dessen Unterhaltszahlungen

Umgekehrt ist eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht rechtens, wenn das Kind unter dem bisherigen Nachnamen erheblich leidet oder unter dem neuen Nachnamen bereits seit Jahren überall bekannt ist.

Zu beachten ist ferner, dass eine Namensänderung nicht nach spontanen Wünschen erfolgen darf, sondern einer gewissen Kontinuität unterliegen muss. So können etwa leiblicher Vater und Kind trotz des derzeit unterbrochenen Kontaktes später wieder zueinander finden (Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 11.06.2008, Az.: 9 UF 116/08).

Etwas geringer dürften die Anforderungen an eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht sein, wenn das Kind einen Doppelnamen führen soll, der aus dem Nachnamen des leiblichen Vaters und des Stiefelternteil besteht.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Claudi sagt:

    Hallo.
    Ich habe mal eine Frage:
    Bin seit 2014 geschieden, kann ich trotzdem noch meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
    Oder ist mittlerweile zu viel Zeit vergangen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudi,

      Sie können Ihren Geburtsnamen jederzeit wieder annehmen. Erkundigen Sie sich hierzu bei dem zuständigen Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Jessi sagt:

    Mein noch mann will das ich nach der Scheidung seinen namen ablege wir haben haber ein gemeinsamen Sohn und ich bekomme von meinem jetztigen freund ein kind da stellt sich die frage ist es möglich mit der zu stimmung meines noch mannes nach der Scheidung meinem grosen meinen Mädchennamen als zweit Nachnamen zu geben

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jessi,

      die Einbenennung des Kindes ist in der Regel nur bei Wiederverheiratung möglich und dann mit dem entsprechend gewählten Familiennamen. Erkundigen Sie sich ggf. bei dem für Sie zuständigen Standesamt über die Möglichkeiten. Ihr Mann kann Ihnen zudem in aller Regel nicht verbieten, den Ehenamen weiterhin zu tragen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Schmid sagt:

    Hallo, habe mal eine Frage, bin neu verheiratet und mein Nachname war seither mein Mädchenname und nun habe ich den Namen meines neuen Ehemanns angenommen. Er hat zwei Kinder in die Ehe gebrachtich, auch ich habe zwei und eins haben wir gemeinsam. Seine beiden und das gemeinsame Haben seinen Namen, nur meine beiden sind die einzigen mit meinem Mädchennamen. Kann ich die Namen ändern lassen, auch wenn mein ex das nicht will? Kinder wollen neuen Namen. Kein gutes Verhältnis zum leiblichen Vater.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Schmid,

      die Einbenennung der Kinder ist bei Neuheirat eines Elternteils möglich. Die Zustimmung des leiblichen Vaters kann auch durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, wenn das Verhältnis zwischen Vater und Kindern zerrüttet ist. Lassen Sie sich hierzu ggf. auf dem für Sie zuständigen Standesamt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. kristin h. sagt:

    hallo,ich überlege meinen Mädchennamen vor meinen geschiedenen Ehenamen zu setzen,da ich von meinem neuen Partner schwanger bin,aber auch 3 kinder aus erster Ehe habe,wollte ich den Ehenamen nicht ablegen. kann das neue baby dann auch nur meinen Mädchennamen bekommen???

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kristin,

      wenn Sie einen Doppelnamen führen und das neue Kind den Namen der Mutter erhalten soll, muss das Kind dann in der Regel ebenfalls den Doppelnamen tragen. Lassen Sie sich in Ihrem besonderen Fall bei dem für Sie zuständigen Standesamt hinsichtlich der Namensänderung und benötigter Belege beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. cola sagt:

    Guten Tag, eine Frage.
    Ich lasse mich nun zum 2 mal scheiden und habe folgende Fragen:

    1. Kann ich den Namen aus vorheriger Ehe wieder annehmen? Falls ja, muss mein damaliger Exmann zustimmen?

    2. kann ich den Namen meiner Mutter annehmen (Dies war nie mein Geburtsname).
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo cola,

      Sie können in der Regel stets zu einem Namen zurückkehren, den Sie bereits einmal führten, zumeist auch ohne die Zustimmung des Exmannes.

      Einen Namen, den Sie bisher noch nie geführt haben, können Sie in der Regel nicht annehmen, sofern es sich nicht um eine Namensänderung im Zuge einer Neuheirat handelt. Lassen Sie sich gegebenenfalls bei dem für Sie zuständigen Standesamt hinsichtlich der Namensänderungswünsche und der dazu benötigten Belege beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. XeNa1410 sagt:

    Hallo ich habe auch eine frage. Ich bin fast geschieden möchte aber wieder heiraten. Habe jetzt kit meinen Töchtern den Namen von meinem mann aus 1. Ehe. Sobald ich wieder heirate möchte ich den Namen meines Lebensgefährten annehmen. Habe das alleinige Sorgerecht. Muss der Kindes Vater trotzdem seine Einverständnis geben um den kindern den neuen Namen geben zu können?
    Lg. N.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      in der Regel ist die Einbenennung der Kinder bei Wiederverheiratung unkompliziert, wenn das alleinige Sorgerecht bei dem heiratenden Elternteil liegt. Lassen Sie sich gegebenenfalls beim zuständigen Standesamt über notwendige Nachweise für die Namensänderung beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. A. sagt:

    hallo,
    ich bin geschieden und habe nach der Scheidung den Namen meines Ex-Mannes weitergeführt. Ich habe nach der Scheidung mit einem anderen Partner 2 Kinder bekommen,für die ich auch das alleinige Sorgerecht habe. Ich würde gerne meinen Geburtsnamen wieder annehmen und möchte wissen, ob meine beiden Kinder (18 und 16 Jahre alt) auch meinen Geburtsnamen führen können. Es besteht bei ihnen ja kein Verhältnis zu meinem Ehenamen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo A.,

      in der Regel ist die Erstbenennung der Kinder nicht rückgängig zu machen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an das zuständige Standesamt. Hier finden Sie Auskunft zu Konstellationen, bei denen eine Umbenennung der Kinder dennoch möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Kerstin sagt:

    Ich selber war fast 10 Jahre verheiratet. Und jetzt seit Mai rechtskräftig geschieden. Nun möchte ich meinen alten Geburtsnamen wieder haben. Ich habe aus einer früheren Beziehung einen 10 jährigen Sohn. Vater hat kein sorge recht als auch mein ex Mann nicht. Muss ich dies vorweisen auf dem Standesamt. Und was soll ich alles mitnehmen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kerstin,

      die Rückkehr zu Ihrem Geburtsnamen ist in der Regel relativ unkompliziert. Hierzu bedarf es meist nur Ihrer Geburtsurkunden und ggf. des Scheidungsurteils. Allerdings ist die Umbenennung eines Kindes wesentlich schwieriger. Der Geburtsname des Kindes lässt sich in der Regel nur bei Neuheirat ändern. Erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Standesamt, welche Unterlagen Sie benötigen und unter welchen Umständen auch bei Ihrem Kind eine Namensänderung möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Tanlike sagt:

    Guten Tag, habe eine Antwort auf meine Frage vergeblich im Netzt gesucht, evtl. können sie mir weiterhelfen !
    Im Jahre 2009 in Dänemark geheiratet. Da dort keine Namensänderung bei Heirat möglich ist, Kurz darauf beim hiesigen ( Schleswig-Holstein) Standesamt Namensänderung beantragt und den Namen meines neuen Ehemannes angenommen. Nun stehe ich kurz vor der Scheidung und möchte dananch wieder meinen vorherigen Namen annehmen. Ich meine, mal gelsen zu haben, dass man nach einer Namensänderung nicht erneut eine Namensänderung vornehmen lassen kann. Können sie mir hierzu Auskunft geben? Vielen Dank vorweg !

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tanlike,

      die Rückkehr zum Geburtsnamen ist im Falle einer Scheidung in Deutschland zumindest für die Ehegatten stets möglich. Erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Standesamt über die nötigen Belege und Unterlagen, die für den Antrag auf Namensänderung nötig sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Sunny sagt:

    Guten Tag,

    ich bin schon erwachsen und meine Eltern sind geschieden Ich würde gerne wieder meinen Geburtstagsnamen annehmen, ich habe keine Verbindung zu meinem Namen und ich wurde damals nicht gefragt ob ich den Namen meines Erzeugers annehmen möchte. Geht dies?
    Ich verstehe nicht warum der Partner ohne Probleme seinen Namen ablegen kann ,aber man als Kind nicht?!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sunny,

      Sie können sich jederzeit an das zuständige Standesamt wenden, um zu erfahren, unter welchen Bedingungen die Umbenennung doch noch möglich wäre. Allerdings bedarf es im Falle eines Zerwürfnisses mitunter der Zustimmung des Erzeugers. Haben Sie zuvor schon einmal einen anderen Namen geführt, kann die Umbenennung in Ausnahmefällen möglich sein.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Sunny sagt:

        Warum wird die Zustimmung von meinem Erzeuger dafür benötigt? Meine Name wurde einfach so damals auf seinen geändert was mich sehr ärgert.
        Aber danke für die Antwort.

  11. Angelika sagt:

    Hallo liebes „Scheidung.org.says“-Team,

    ich bitte Sie, wenn möglich um eine Aussage zu meiner Situation.

    Ich bin in den Fünfziger Jahren der DDR unehelich geboren und bekam den Mädchennamen meiner Mutter – So…., neun Monate später heiratete meine Mutter meinen leiblichen Vater. Daraufhin bekamen meine Eltern vom Ministerium des Inneren, Staatssekretariat die schriftliche Aufforderung (in Form eines Beschlusses) zur Eintragung der Geburt und der Ausstellung neuer Geburtsurkunden.
    Von da an hieß ich Sc…… (Beschluss ist im Original bei mir vorhanden).
    Durch meine erste Ehe bekam ich den Namen U…., danach Scheidung. In der zweiten Ehe heiße ich jetzt F……..
    Jetzt steht die Scheidung meiner Ehe kurz bevor (Härtefallscheidung).

    Mein Wunsch wäre aufgrund des Härtefalles meinen Familiennamen zu ändern. Dabei möchte ich sehr gern den Geburtsnamen aus der unehelichen Zeit (So….) wieder tragen.
    Ist das möglich?

    Vielen Dank für Ihre Beurteilung!

    Mit freundlichen Grüßen
    Angela

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Angelika,

      in der Regel besteht immer die Möglichkeit, nach einer Scheidung den Ehenamen wieder abzulegen. Allerdings ist hier zu vermuten, dass Sie zwar ohne Weiteres zu Sc… zurückkehren können, nicht aber zu So… Allerdings ist hier nicht bekannt, inwieweit die rechtlichen Grundlagen der DDR anzurechnen sind. Lassen Sie sich in Ihrem besonderen Fall beim für Sie zuständigen Standesamt hinsichtlich der Namensänderung beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Angelika sagt:

        Hallo liebes Scheidung.org-Team,

        herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich werde Ihrem Rat folgen und mich beim Standesamt befragen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Angelika

  12. M. sagt:

    Hallo,
    ich bin seit 2007 geschieden und habe sofort nach der Scheidung meinen Mädchenname wieder angenommen.
    Meine zwei Kinder tragen immer noch den Familiennamen des Kindesvaters.
    Seit der Scheidung haben sie keinerlei und Kontakt zu dem Vater.
    Der Vater ist neu verheiratet und hat ein fremdes Kind adoptiert, welches jetzt auch den Nachnamen des Ex trägt. Meine Kinder leiden darunter und haben keinerlei Bindung zu diesen Nachnamen.
    Nach langen Kampf habe ich jetzt das alleinige Sorgerecht für meine zwei Kinder erhalten. Kann ich jetzt auch ohne Zustimmung des Vaters beantragen, dass meine Kinder auch meinen Mädchennamen bekommen?
    Bitte helfen Sie uns

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo M.,

      haben die Kinder zuvor einen anderen Namen getragen, kann dies in Ausnahmefällen möglich sein. Handelt es sich jedoch um deren Geburtsnamen, ist eine nachträgliche Änderung des Namens in der Regel nicht mehr möglich. Lassen Sie sich gegebenenfalls beim zuständigen Standesamt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Moni sagt:

    Hallo,
    ich bin geschieden und möchte den Namen meiner ersten Ehe annehmen. Mein damaliger Mann ist seit Jahren verstorben. Kann ich diesen Namen annehmen ??

    LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Moni,

      in der Regel besteht die Möglichkeit, zu einem Namen zurückzukehren, den Sie schon einmal getragen haben. Lassen Sie sich hierzu bei dem zuständigen Standesamt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Silvia sagt:

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage. Ich habe nach der Scheidung vor einem Jahr meinen Geburtsnamen wieder angenommen.
    Meine beiden Kinder tragen den Namen des Vaters. Meine 10 jährige Tochter leidet und fühlt sich jetzt getrennt und von mir und wie weggerissen. Gibt es eine Möglichkeit die Namensänderung rückgängig zu machen.
    Beim zuständigen Standesamt sagte man mir es sei nicht möglich.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Silvia,

      die Einbenennung des Kindes ist in einem solchen Fall in der Regel nicht möglich. Erst bei Neuheirat können die Familiennamen angeglichen werden, wenn alle den Namen des neuen Partners annehmen. Hierzu bedarf es jedoch in aller Regel der Zustimmung des Kindesvaters.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Silvia sagt:

        Hallo,
        nochmal eine Frage, kann ich meine Namensänderung wieder rückgängig machen und den Namen meines Exmannes wieder annehmen, damit es meiner Tochter wieder besser geht.
        Vielen Dank

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Silvia,

          haben Sie den Namen bereits getragen, können Sie zumeist auch dahin zurückkehren. Suchen Sie hierzu am besten Rat bei dem zuständigen Standesamt.

          Ihr Scheidung.org-Team

  15. Katalina C. sagt:

    Hallo,
    ich bin seit längerem geschieden und habe wieder geheiratet. In beiden Fällen wurde mein Namen angenommen. Nach der Scheidung und nach der 2. Heirat habe ich auf Wunsch von meinem Vater den Adelstitel übertargen lassen. Heute heissen man jetziger Mann und ich Freiherr….und Freifrau….
    Ich habe nun vom Standeamt der ersten Ehee einen Brief erhalten, dass mein geschiedener Ehemann auch anrecht auf die Namenänderung hätte! Stimmt das? Wir sind geschieden! Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katalina,

      Ihr Ehemann hat mit der Heirat das Anrecht auf Fürhung des Adelstitels erworben. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt dahingehend beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Barbara sagt:

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage zu der ich bis jetzt noch keine Antwort finden konnte.
    Als ich wir geheiratet haben, habe ich einen Doppelnamen (mein Mädchennamen+ sein Namen) bekommen. Unsere gemeinsame Tochter trägt den Namen meines Ex-Mannes. Nun möchte ich ganz gerne mein Mädchenname wieder haben und den Namen meines Ex-Mannes streichen lassen. Unsere Tochter sollte dann, gerne, meinen Namen hinzubekommen. Also sozusagen meinen jetzigen. So wäre den Zusammenhang zu mir und zu ihrem Vater erkennbar.
    Mein Ex-Mann ist damit einverstanden.
    Geht das?
    Freue mich auf Ihre Antwort.
    Schon jetzt vielen Dank dafür.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Barbara,

      in der Regel ist die Einbenennung des Kindes erst wieder bei Neuheirat des sorgeberechtigten Elternteils möglich. Nach der Ehescheidung ist die Namensänderung in der Regel nicht vorgesehen. Erkundigen Sie sich hierzu bei dem für Sie zuständigen Standesamt zu den notwendigen Belegen und den gebotenen Möglichkeiten.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Barbara sagt:

        Hallo liebes Scheidung.org-Team,
        vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde hier beim zuständigen Standesamt anfragen.

        Viele Grüße,
        Barbara

  17. Birgit K. sagt:

    Hallo,
    mein 12jähriger Enkel möchte den neuen Namen meiner Tochter annehmen, den sie durch Wiederheirat bekommen hat.
    Der leibliche Vater verweigert dies.
    Die leiblichen Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
    Ab wann kann mein Enkel eigenverantwortlich die Namensänderung beantragen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      selbst entscheiden kann das Kind in der Regel erst ab Volljährigkeit über die Einbenennung. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der mitsorgeberechtigte Elternteil die Einbenennung durch Unterlassen der Zustimmung verhindern. Bei Kindern über fünf Jahren ist es zudem nicht vorgesehen, dass die Gerichte eine entsprechende Ersatzzustimmung leisten.

      Erkundigen Sie sich gegebenenfalls hierzu bei dem zuständigen Standesamt/Bürgeramt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Muddi1115 sagt:

    Schönen guten Abend.

    Jetzt habe ich alles durchgelesen und leider meinen Fall doch noch nicht gefunden.
    Ich wollte gern wissen, wie es ist….
    Ich habe mit meinem Freund ein Kind bekommen und dachte mal dass wir heiraten würden, also habe ich mich entschieden dem Kind schon mal „vorsorglich“ den „Familiennamen“ zu geben, also den des Vaters.
    Nun sieht es aber eher nach einer Trennung aus, und der Kleine wird wie mein großes Kind bei mir bleiben.
    Ich habe das alleinige Sorgerecht. Es ist dann wirklich blöd für das Kind, wenn es immer anders heißt als seine Mutter, bzw. als seine Sorgeberechtigte (bei Ärzten, in Kita, bei Freunden, usw….) kann mein Kind den „eigentlichen Geburtsnamen“ wieder bekommen, und auch ohne Einverständnis des Vaters? (Da er ja kein Sorgerecht hat)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Muddi1115,

      bestimmt der alleinsorgeberechtigte Elternteil – in der Regel die Mutter bei nichtverheirateten Eltern -, dass das Kind den Namen des anderen erhalten soll, kann diese Namenserteilung in der Regel nicht mehr widerrufen werden. Erst bei einer Neuheirat könnte die Einbenennung mit Zustimmung des Kindsvaters erfolgen. Sie können sich gegebenenfalls auch an das für Sie zuständigen Standesamt wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Uta S. sagt:

    Habe jetzt eine Variante: Ich bin Deutsche, der Vater meines in Österreich geborenen Kindes ist Italiener (Südtiroler;) . Der Junge hat meinen Familiennamen getragen. Zwei Jahre später habe ich einen Österreicher geheiratet, der den Jungen (für den ich immer das alleinige Sorgerecht hatte und habe) adoptieren wollte. Daher sollte eine Einbenennung erfolgen. Bei der deutschen Botschaft in Wien wurde der Nachname des Stiefvaters als Geburtsname für den Jungen festgesetzt. (Dabei kannte der Junge den Stiefvater bei der Geburt gar nicht). Das wäre für die Adoption so nötig.
    Zur Adoption ist es nicht gekommen, da der Stiefvater nicht auf die Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater verzichten wollte… ich habe mich nach 10 Jahren getrennt und bin seit zwei Jahren geschieden. Ich lebe mit meinen beiden Kindern wieder in Deutschland und wir möchten als Familie gerne einen einheitlichen Namen haben. Bei der Rückkehr nach Deutschland wurde mir bei der Gemeinde mitgeteilt, dass mein Sohn in Deutschland noch S. heißt (trotz Einbenennung in Österreich). Da ich aber den Pass der Deutschen Botschaft mit T. vorgelegt habe, wurde der Name von der Gemeindemitarbeiterin auch in Deutschland geändert.
    In Österreich ist die Namensänderung der Kinder nach Scheidung der Eltern relativ einfach. Beim Standesamt in Österreich wurde mir bestätigt, dass mein Sohn immer S. geheißen hätte und nie anders. Die Geburtsurkunde und der Geburtsname wurden in Österreich nie geändert. Mein Sohn war ganz happy, weil er vom Stiefvater und der Nichtadoption doch ziemlich enttäuscht war und freute sich tatsächlich wieder ‚S.‘ zu sein. Schule, Krankenkasse, Bank, Verein,….. alle kennen ihn als S. (Man kann sich über so einen Namen freuen!)
    Nachdem ich meinen Ausweise mit Mädchennamen wieder beisammen hatte, wollte auch mein Sohn seinen neuen Reisepass ausstellen: Jetzt heißt es in Deutschland, dass er durch die Adoptionsvorbereitung 2002 bei der Deutschen Botschaft in Österreich den Namen des Stiefvaters angenommen hätte und den Namen nun nicht wieder ändern könnte. ).
    In Österreich ist es relativ einfach, dass die Kinder nach der Scheidung wieder den Namen der Mutter annehmen können. In Deutschland soll er jetzt mit den Namen des österreichischen Stiefvaters (der jeden Kontakt zu ihn abgebrochen hat) weitertragen?
    Die Standesbeamtin war jetzt ziemlich ratlos, warum ein deutscher Junge, den Namen seines österreichischen Stiefvaters in Deutschland tragen muss und in Österreich seinen deutschen Nachnamen behalten darf.
    Habt Ihr einen Rat?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Uta,

      leider lässt auch uns Ihre Fallbeschreibung etwas ratlos zurück. Ein ähnlicher Fall, bei dem ein Kind in zwei unterschiedlichen Ländern zwei unterschiedliche Namen führte, ist auch uns bisher noch nicht begegnet. Dass selbst beim Standamt Ratlosigkeit herrscht, zeigt, wie einzigartig Ihr Fall ist.

      Vielleicht kann Ihnen ein Rechtsanwalt in diesem Fall beratend zur Seite stehen. Oder Sie tragen Ihren Fall noch einmal schriftliche beim Standesamt vor, um eine breitere Resonanz und Diskussion hierüber zu ermöglichen.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Klärung,
      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Susanne E. sagt:

      Hallo
      Bei mir liegt folgender Fall vor.
      Ich habe damals eine Tochter in die Ehe gebracht die meinen Nachnamen trug. Mit meinem ex-mann habe ich vor der Eheschließung dann einen gemeinsamen Sohn bekommen der erstmal bis zur Heirat ebenfalls meinen Nachnamen bekam. Nach der Hochzeit haben wir alle den Namen meines Ex-Mannes angenommen. Während der Ehe wurde noch meine kleinere Tochter geboren. Nun meine Frage. Mein ex-mann und ich sind seit 2 Jahren geschieden und ich ertrage es nicht mehr seine Namen zu tragen. Aber wie sieht es hier bei den Kindern aus? Kann meine große Tochter meinen Mädchennamen mit annehmen und wie sieht es bei meinem Sohn aus? Bei der kleinen Tochter wird es sicher schwierig. Wobei wenn sie allein den Namen des Vaters tragen müsste wäre sie auch nicht glücklich. Vielleicht können Sie mir helfen. Lg

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Susanne,

        Sie können jederzeit Ihren Mädchennnamen wieder annehmen. Die Kinder können ebenfalls Ihren Namen annehmen, sofern der Vater der Kinder zustimmt. Bei Ihrer ältesten Tochter dürfte die Namensänderung nicht so einfach möglich sein. Wenden Sie sich an das Standesamt oder einen Anwalt, der Sie weitergehend beraten kann.

        Ihr Scheidung.org-Team

  20. Anika sagt:

    Hallo, wie ist denn das wenn man zwei mal verheiratet war? Beispiel: geburtsname ist X, nach der ersten Eheschließung Y die alleinigen Kinder der Mutter wurden auch in Y umbenannt. So dann Scheidung alle behalten den Namen Y , dann erneute Eheschließung die Kinder behalten den Namen Y die Mutter nimmt den Namen des neuen Mannes an sagen wir mal Z und stellt ihm dem ersten Ehenamen voraus und heißt nun Z-Y. Auch die Ehe scheitert, kann die Mutter dann ihren Mädchennamen annehmen und den Namen aus der erste ehe dahinter oder vorranstellen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anika,

      nach einer Scheidung können Sie den Mädchennamen jederzeit wieder annehmen. Inwieweit Sie den Zweitnamen aus der ersten Ehe wieder annehmen können, kann hier nicht gesagt werden. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls bei dem für Sie zuständigen Standesamt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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