Namensänderung nach Scheidung – Kann das Standesamt helfen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 4. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Überwiegend Frauen, aber auch manche Männer nehmen nach der Heirat den Nachnamen des Ehegatten an oder wählen einen Doppelnamen. Geht die Ehe später in die Brüche, wollen speziell Frauen oft den Nachnamen ändern lassen. Sie möchten ihren Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen oder den sonstigen vor der Ehe geführten Nachnamen tragen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist dies ohne Probleme möglich. Schwierig kann es allerdings werden, wenn der geschiedene Partner erneut heiratet und die aus der früheren Ehe hervorgegangenen Kinder nun den Namen des neuen Ehegatten führen sollen.

Das wichtigste in Kürze: Namensänderung nach der Scheidung

Können Sie nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern?

Ja. Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie problemlos den zuvor gewählten gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen und zum Beispiel Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Standesamt lediglich einen Antrag auf Namensänderung stellen. Diese Unterlagen benötigen Sie hierfür: Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.

Wen muss ich über die Namensänderung nach der Scheidung informieren?

Nach der Namensänderung benötigen Sie natürlich nicht nur neue Ausweisdokumente (z. B. Pass, Personalausweis, Führerschein). Auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber und anderen Behörden ist die Anzeige des Namenswechsels zumeist erforderlich. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Vertragspartner über die Änderungen zu informieren.

Kann ich nach der Scheidung auch den Nachnamen meiner Kinder ändern lassen?

Eine Namensänderungen von Kindern, die in der Ehe geboren wurden und den Ehenamen tragen, ist in der Regel nicht möglich. Wurde das Kind vor der Ehe geboren und hat im Zuge der Eheschließung seiner Eltern einen Namenswechsel vollzogen, kann unter Umständen die Rückkehr zum Geburtsnamen möglich sein. Eine Namensänderung beim Kind ist zumeist auch dann möglich, wenn Sie erneut heiraten und dadurch einen neuen Nachnamen tragen. In diesem Fall kann eine Einbenennung des Kindes erfolgen. D.h. das Kind kann den Nachnamen Ihres neuen Ehepartners erhalten, wenn Sie diesen als Ehenamen wählen.

Weitere Ratgeber zur Namensänderung nach der Scheidung:

Wer darf nach der Scheidung den Namen ändern?

In der folgenden Infografik erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, wann die Namensänderung nach der Scheidung möglich ist. Wann können Ehegatten ihren Namen ändern? Und was gilt für die Namensänderung bei Kindern?

In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.
In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.

Nachnamen ändern lassen: Diese Möglichkeiten bestehen

Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung
Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung

Soll eine Namensänderung nach der Scheidung erfolgen, bestehen folgende Möglichkeiten, § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen
  • Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde (etwa der Nachname aus der letzten Ehe), wieder annehmen
  • Geburtsname oder Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde, dem aktuellen Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)
  • Begleitname, der während der Ehe dem vorherigen Nachnamen vorangestellt oder beigefügt wurde, widerrufen

Praxis-Beispiel: Namensänderung nach Scheidung

Die in erster Ehe verwitwete Martha Beispiel, geborene Mustermann, heiratet in zweiter Ehe Karl Kunstdorf und führt darauf den Namen Martha Kunstdorf.

Nach der Scheidung von Karl Kunstdorf hat Martha die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:

Sie kann ihren

  • Geburtsnamen bzw. Mädchennamen wieder annehmen, so dass ihr Name (Martha) Mustermann lautet
  • Nachnamen von der zweiten Heirat wieder annehmen, womit sie (Martha) Beispiel heißt
  • Geburtsnamen dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, womit die Doppelnamen (Martha) Mustermann-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Mustermann denkbar sind
  • Nachnamen, der vor der zweiten Ehe geführt wurde, dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, so dass die Doppelnamen (Martha) Beispiel-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Beispiel in Betracht kommen
  • derzeitigen Namen (Martha) Kunstdorf beibehalten

Dieselben Möglichkeiten wie bei der Namensänderung nach Scheidung bestehen, wenn der derzeitige Ehegatte verstirbt, § 1355 Abs. 5 BGB.

Namen ändern: Scheidung muss erst rechtskräftig sein

Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist
Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist

Die Namensänderung setzt voraus, dass die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Rechtskräftig bedeutet, dass gegen den Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil) des Familiengerichts kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Dies ist der Fall, wenn

  • die Ehegatten im Scheidungstermin (durch ihre Anwälte) den Rechtmittelmittelverzicht erklären lassen oder
  • keiner der Eheleute innerhalb eines Monats gegen den Scheidungsbeschluss durch seinen Anwalt Beschwerde einlegen lässt

Der Umstand, dass die Scheidung auch tatsächlich rechtskräftig ist, wird durch den auf dem Scheidungsbeschluss vom Gericht aufgebrachten Rechtskraftvermerk dokumentiert. Um diesen Vermerk zu erhalten, muss der nach der Scheidung zugestellte Scheidungsbeschluss dem Gericht nochmals übersandt werden – verbunden mit der Bitte, den Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk zu versehen.

Wo die Namensänderung erfolgt

Zuständig für die Namensänderung nach der Scheidung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland erfolgte und welches daher das Familienbuch führt, § 41 Abs. 2 Satz 1 Personenstandsgesetz (PStG). Das gilt ebenso für Namensänderungen bei der Aufhebung von Lebenspartnerschaften, § 42 Abs. 2 Satz 1 PStG. Wer nicht mehr am Ort dieses Standesamts wohnt, kann die Namensänderung auch beim Wohnsitz-Standesamt beantragen. Von dort wird der Antrag weitergeleitet.

Erfolgte die Heirat bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Ausland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Erklärende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten gilt die Zuständigkeit des Standesamtes Berlin I.

Welche Unterlagen für die Namensänderung erforderlich sind

Welche Unterlagen für eine Namensänderung bei Scheidung dem Standesamt vorzulegen sind, sofern die Heirat in Deutschland erfolgte, ergibt sich aus der folgenden Checkliste.

Checkliste Namensänderung: Diese Unterlagen sind mitzubringenJaNein
Sind folgende Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt vorhanden:
Personalausweis oder Reisepass?
Bei Antrag auf Namensänderung beim Wohnsitz-Standesamt:
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Heiratseintrag der letzten Ehe? (erhältlich beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland gefallen ist)
Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des verstorbenen Partners?

Diese Checkliste kostenlos herunterladen

Unterlagen zur Namensänderung - kostenlose Checkliste von scheidung.org zum Download

Hier können Sie sich, wollen Sie Ihren Namen nach der Scheidung ändern, die Checkliste kostenlos herunterladen.

Ist die Scheidung eingereicht, wollen viele auch den Namen wieder annehmen, den sie vor der Hochzeit hatten. Einige Unterlagen sind notwendig, um diese Änderung beim Standesamt zu absolvieren.

In dieser Checkliste finden Sie alle wichtigen Unterlagen, die Sie für die Namensänderung benötigen. Somit können Sie nach der Scheidung schnellstmöglich Ihren alten Namen wieder annehmen.

Checkliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden

Wurde im Ausland geheiratet, ist für die ausländische Heiratsurkunde regelmäßig die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers erforderlich, sofern die Heirat nicht in einem deutschen Register nachbeurkundet wurde. Wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist für die Scheidungsurkunde ebenso die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers notwendig. Hinzu kommt, dass bei einer ausländischen Scheidung meistens ein Anerkennungsverfahren (beim zuständigen Oberlandesgericht) durchgeführt werden muss, soweit kein zwischenstaatliches Abkommen besteht, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung in Deutschland anerkannt wird.

Namensänderung nach Scheidung: Kosten können erheblich sein

Auf den ersten Blick erscheinen die Kosten, die für eine Namensänderung bei Scheidung anfallen, recht günstig zu sein. Während das Standesamt für Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren einen Betrag von ca. 25 Euro fordert, fallen für beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch 10 Euro an.

Aber Achtung: Vergessen werden häufig die Kosten für die Änderung wichtiger Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Kreditkarten, Fahrzeugpapiere und dergleichen mehr. Diese Kosten können sich im Einzelfall schnell zu einer erheblichen Summe addieren. Bevor also eine Namensänderung beantragt wird, sollte deren Nutzen im Verhältnis zu den entstehenden Kosten gut durchdacht sein.

Kinder: Namensänderung nicht ohne Weiteres möglich

Nach der Scheidung ist die Namensänderung für Kinder nicht ohne Weiteres möglich
Nach der Scheidung ist die Namensänderung bei Kindern nicht ohne Weiteres möglich

Ändert das Elternteil, bei dem die Kinder leben, nach der Scheidung seinen Nachnamen, bleibt der bisherige Nachname der Kinder davon unberührt.

Anders ist es jedoch, wenn dieses Elternteil erneut heiratet und nun den Nachnamen des neuen Ehegatten führt. In diesem Fall wird der leibliche Vater häufig gebeten, in die sogenannte Einbenennung des Kindes einzuwilligen. Einbenennung bedeutet die Übertragung des von einem Elternteil und dem Stiefelternteil geführten Nachnamen auf das Kind (aus der vorherigen Ehe). Dabei erfolgt die Übertragung des Namens durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, wobei das Kind den Nachnamen des Stiefelternteils erhält oder aus seinem Nachnamen und dem des Stiefelternteils ein Doppelname gebildet wird.

Voraussetzungen für eine wirksame Einbenennung sind nach § 1618 BGB:

  • Einwilligung des Kindes, sofern dieses das 5. Lebensjahr vollendet hat
  • Einwilligung des neuen Ehepartners
  • Einwilligung des leiblichen Elternteils (bei dem das Kind nicht lebt), sofern dieser gemeinsam sorgeberechtigt ist oder das Kind dessen Nachnamen trägt
  • Leben des Kindes im Haushalt der jetzigen Eheleute
  • Öffentliche Beglaubigung der Erklärungen vom Standesbeamten

Verweigert der leibliche Elternteil seine Einwilligung, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden, sofern die Einbenennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist, § 1618 Satz 4 BGB. Kindeswohl bedeutet hier, dass die Einbenennung dem Kind so sehr nutzt, dass ein verständig sorgender Elternteil nicht auf den Erhalt des Namensbands zum Kind bestehen würde. Dazu sind aber triftige Gründe erforderlich. So reichen etwa folgende Gründe nicht aus:

  • Ablehnung des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater
  • Gewünschte Namenseinheit innerhalb der neuen Familie
  • Hänselei des Kindes durch Gleichaltrige oder ähnliche Unannehmlichkeiten
  • Schwierigkeiten beim Umgang mit dem leiblichen Vater oder bei dessen Unterhaltszahlungen

Umgekehrt ist eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht rechtens, wenn das Kind unter dem bisherigen Nachnamen erheblich leidet oder unter dem neuen Nachnamen bereits seit Jahren überall bekannt ist.

Zu beachten ist ferner, dass eine Namensänderung nicht nach spontanen Wünschen erfolgen darf, sondern einer gewissen Kontinuität unterliegen muss. So können etwa leiblicher Vater und Kind trotz des derzeit unterbrochenen Kontaktes später wieder zueinander finden (Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 11.06.2008, Az.: 9 UF 116/08).

Etwas geringer dürften die Anforderungen an eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht sein, wenn das Kind einen Doppelnamen führen soll, der aus dem Nachnamen des leiblichen Vaters und des Stiefelternteil besteht.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Sabine sagt:

    Hallo
    Ich habe folgendes Problem. Meine Tochter ist 2008 geboren und hat meinen Mädchennamen angenommen. Ein Jahr später habe ich dann den Vater geheiratet und wir, ich und meine Tochter haben dann den Namen des Vaters angenommen. 2 jahre später haben wir uns wieder geschieden. 2012 habe ich dann erneut geheiratet und ich und meine Tochter haben dann den Namen des Ehemannes angenommen. Ein Jahr später haben wir uns schon wieder geschieden. Seit 2015 bin ich wieder verheiratet und ich habe den Namen meines neuen Mannes angenommen. Welche Wege gibt es damit auch meine Tochter den selben Namen bekommen kann?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabine,

      bei Neuverheiratung kann Ihre Tochter, wie auch schon bei dem vorangegangenen Mal den neuen Namen annehmen, sofern der leibliche Vater diesem Vorgang zustimmt. Informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Standesamt über die Möglichkeiten der Einbenennung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. G. sagt:

    Hallo,
    ich bin seit 2011 geschieden und habe den Namen meines Mannes gehalten. Jetzt will ich aber lieber wieder meinen Geburtsnamen haben.
    Ist das möglich?
    Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      Sie können in aller Regel nach der rechtskräftigen Scheidung problemlos zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren. Informieren Sie sich hierzu und zu den benötigten Unterlagen ggf. bei dem zuständigen Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. P.Williams sagt:

    Hallo,
    wir befinden uns ebenfalls in einer verzwickten Situation.
    Ich bin seit 2009 geschieden und habe das alleinige Sorgerecht und meinen Mädchennamen wieder angenommen. Mein Exmann und ich haben gemeinsam entschieden dass mein/unser Sohn auch meinen Mädchennamen annehmen soll. Da die Einschulung bevorstand wurde er bereits an Schule und bei der Krankenkasse unter meinem Mädchennamen angemeldet, um Unannehmlichkeiten zu umgehen. Er lebt also seit seinem 5./6. Lebensjahr ( er ist jetzt 12)mit meinem Mädchennamen, ihm ist der Ehename auch nicht wirklich bekannt. Dann habe ich nie wieder etwas von meinem Exmann gehört. Auf Grund des Alters der unerträglichen Situation haben wir jetzt einen Antrag beim Familiengericht gestellt. Antwort des Gerichts lautet: weisen Sie den Schaden nach der dem Kind entsteht wenn es den Familiennamen trägt. Sie ignorieren die Tatsache dass er bereits über die Hälfte seines Lebens, vor allem die entscheidende Hälfte, mit meinem Mädchennamen lebt.

    Weiter oben im Text steht jedoch „Umgekehrt ist eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht rechtens, wenn das Kind unter dem bisherigen Nachnamen erheblich leidet oder unter dem neuen Nachnamen bereits seit Jahren überall bekannt ist.“

    Meine Anwältin weiß nicht weiter . . . also ist wohl jeder Rat gerade hilfreich.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo P.Williams,

      wir können Ihnen leider keine bessere Auskunft geben, als Ihr eigener Rechtsbeistand. Sie könnten stattdessen einen weiteren Rechtsanwalt (, welcher bestenfalls auf Familienrecht spezialisiert ist) um eine zweite Meinung fragen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Waldemar sagt:

    Hallo, meine Frau hat ihr Mädchenname in erster Ehe behalten und ihre Tochter trägt Nachname des Vaters. Damit die Tochter in neuer Ehe Nachname von neuem Ehemann bekommt, muss meine Frau unbedingt meine Nachname annehmen? Sie will ihr Mädchenname behalten, eine Einwilligung von leiblichen Vater ist gegeben. Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Waldemar,

      in der Regel kann das Kind nur den gemeinsam gewählten Ehenamen als neuen Nachnamen tragen. Will Ihre zukünftige Ehefrau Ihren Mädchennamen behalten, ist davon auszugehen, dass auf einen Ehenamen verzichtet werden soll. Weitere Informationen zur Einbenennung von Kindern bei Neuverheiratung erhalten Sie auch beim örtlichen Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Ludwig sagt:

    Hallo, meine Mutter hat nach der Scheidung von meinem Vater seinen Nachnamen behalten. Diese möchte jetzt gerne erneut heiraten, Ihrem neuen zukünftigem Ehemann aber Ihren Nachnamen (Nachname meines leiblichen Vaters) geben. Ist das ohne weiteres möglich und gibt es Möglichkeiten, dagegen Einspruch zu erheben?
    Danke.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ludwig,

      da es sich mittlerweile auch um den Familiennamen der Mutter handelt, kann Ihr neuer Ehemann diesen als Ehenamen annehmen. In der Regel ist ein Einspruch dahingehend nicht erfolgversprechend. Im Zweifel erfahren Sie Näheres auf dem zuständigen Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Katja sagt:

    Hallo,ich bin relativ frisch geschieden und möchte auch gern mein alten Namen annehmen. Mein ex mann und ich sind uns einig das auch die kinder diesen Namen tragen sollen. Ist das so einfach möglich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katja,

      Sie können jederzeit zu Ihrem Mädchennamen zurückkehren. Bei gemeinsamen Kindern gestaltet sich dies in aller Regel jedoch schwierig, insbesondere dann, wenn der Ehename auch Geburtsname der Kinder ist. Der Geburtsname kann in der Regel nur bei Neuverheiratung des sorgeberechtigten Elternteils verändert werden. Informationen zu den Möglichkeiten einer Einbenennung der Kinder erhalten Sie auch bei dem für Sie zuständigen Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. BIANCA sagt:

    Hallo, ich hätte auch eine etwas komplizierte frage, also folgendendes.
    Ich bin deutsche, habe in österreich einen österreicher geheiratet, wir haben ein kind bekommen, dies ist allerdings zufällig in deutschland geboren, hat also eine deutsche geburtsurkunde. Nun lassen ihr vater und ich uns scheiden und ich möchte gerne meinen mädchennamen wieder annehmen und möchte auch das den meine tochter hat, sie wurde aber unter meinem ehenamen geboren. Ist das möglich? In österreich wäre es kein problem, aber ist es für die deutschen behörden ein problem, zwecks geburtsurkunde umschreiben etc? Mfg bianca

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bianca,

      der Geburtsname eines Kindes lässt sich in Deutschland in der Regel nur dann verändern, wenn der sorgeberechtigte Elternteil erneut heiratet oder das Kind adoptiert wird. Umfangreiche Informationen, wann die Einbenennung eines Kindes möglich ist, erhalten Sie ggf. auch beim zuständigen Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Leslie sagt:

    Guten Tag,
    Ich habe einen Doppelnamen und möchte nach der Scheidung nur meinen Geburtsname wieder annehmen. Nun möchten auch meine Kinder ( 19 und 16) meinen Geburtsname haben. Ist das möglich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Leslie,

      die Rückkehr zu, Geburtsnamen ist in Ihrem Falle sehr leicht möglich. Bei Ihren Kindern hingegen verhält es sich anders. Die Namensänderung der Kinder ist in der Regel nur bei Neuverheiratung möglich oder bei einem eklatanten Zerwürfnis u.Ä. Lassen Sie sich ggf. bei dem für Sie zuständigen Standesamt hinsichtlich der Namensänderung beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Lema sagt:

    Hallo , bin seid 13 Jahren geschieden und habe auch das alleinige Sorgerecht für meine beiden Töchter . Will meinen Geburtsnamen endlich wieder annehmen , aber es wurde mir gesagt , dass es bei mir kein Problem wäre aber die Kinder müssen den Namen seines Vaters weiterhin tragen! Das kann doch nicht sein , das ein Vater nie Unterhalt gezahlt hat und seine Kinder auch seid der Scheidung nicht sehen wollte und trotzdem müssen Kinder seinen Namen tragen ????!!! Meine Kinder sind mitlerweile 19 und 17 Jahre alt . Könnt ihr mir helfen ?

    Mfg Lema

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lema,

      in der Tat ist es so, dass die Namen der Kinder nicht ohne Weiteres geändert werden können – vor allem dann nicht, wenn es sich um deren Geburtsnamen handelt. In der Regel ist die Einbenennung dann nur im Falle der Neuverheiratung des sorgeberchtigten Elternteils möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. carmensen sagt:

    frage: ich bin demnächst rechtskräftig geschieden und auch ich mache mir Gedanken über meinen zukünftigen Nachnamen. Ich habe jetzt einen Doppelnamen, unser Sohn trägt den Nachnamen meines Mannes (Familienname). Ich würde gerne nach der Scheidung meinen Geburtsnamen ablegen und den Namen meines Exnamens als Familienname annehmen, da ich so heißen möchte wie mein Sohn und Falle einer neuen heirat/Nachwuchs ich bei Namensänderung wieder einen Doppelnamen tragen kann aber meinen kinder (n) namentlich direkt zuordenbar bin. Ausserdem trägt meine Firma den Namen meines noch-mannes (da unser Familienname/Wortspiel). Ist sowas denn mögl? Also nach der Scheidung den Geb Namen ablegen und stattdessen den eigentlichen Familiennamen behalten? finde hierzu nirgends infos weil es doch sehr unüblich ist…
    danke und LG Carmen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      in der Regel können Sie nur solche Namen als Familiennamen wählen, die Sie bereits einmal trugen – Ausnahme bilden hier Künstlernamen, die neben dem tatsächlichen existieren können. Lassen Sie sich in Ihrem speziellen Fall bei dem zuständigen Standesamt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Doris sagt:

    Hallo habe auch eine Frage ich werde bald geschieden und möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen mein leiblicher Vater ist verstorben und mein Adoptivvater auch ….mein Wunsch wäre den Namen mit dem ich geboren wurde wieder zu haben….ist das möglich????
    herzlichen Gruß
    Doris

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Doris,

      in der Regel ist es unproblematisch, wenn Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten. Kompliziert gestaltet sich dies in der Regel nur bei der Einbenennung von Kindern. Lassen Sie sich ggf. bei dem für Sie zuständigen Standesamt hinsichtlich der Namensänderung und der benötigten Unterlagen beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Jessy sagt:

    Was sind denn eigentlich wichtig Gründe für eine Namensänderung bei Kindern? Mein ex-mann ist z,. B. Alkoholiker und hatte schon Probleme mit der Polizei und ist beim Jugendamt bekannt . Ist in seinem wohnort bekannt wie ein bunter Hund. Mir wurde einmal eine wohnungsbesichtigung abgesagt weil ich seinen Namen trage. Und der Vermieter nicht mehr an Leuten mit diesem Namen vermietet.der schlechte ruf dieses namens eilt mir vorraus und das obwohl ich mir nie etwas habe zu schulden kommen lassen. Mein einziger fehler war ihn zu heiraten. Habe Angst das mein sohn auch nachteile durch den Familiennamen bekommt. Mein exmann würde einer Namensänderung niemals zustimmen. Kann man denn da gar nichts machen???

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jessy,

      das Einverständnis des anderen Elternteils zur Namensänderung der Kinder kann ggf. auch durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden. Allerdings ist hierbei darauf zu achten, dass der Name nicht geändert werden kann, wenn es sich dabei um den Geburtsnamen Ihres Kindes handelt. In einem solchen Fall kann nur bei Neuverheiratung der neue Name angenommen werden. Auch hier ist die Zustimmung durch den anderen Elternteil bzw. ein Gericht vonnöten. Suchen Sie ggf. Rat bei dem für Sie zuständigen Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Falonaj78 sagt:

    Liebes Scheidungs.org-Team!

    Wenn ich die verschiedenen Antworten hier richtig verstanden habe, ist eine Namensänderung des Kindes auf den Geburtsnamen der Mutter nach Scheidung nicht möglich, wenn das Kind nie den Geburtsnamen der Mutter getragen hat.

    Unser Fall stellt sich wie folgt da.

    Meine Exfrau hat bei der Hochzeit meinen Namen angenommen, unser danach geborenes Kind dann diesen erhalten. Dann haben wir uns scheiden lassen, meine Frau hat wieder geheiratet und den neuen namen ihres Mannes angenommen. Meine Tochter hat die ganze Zeit meinen Namen/unseren alten Ehenamen behalten). Nun lässt sich meine Frau von ihrem jetzigen Mann scheiden und will selbst wieder ihren Geburtsnamen annehmen.

    Sie fragt, ob unsere Tochter jetzt ihren Geburtsnamen auch separat oder als Doppelnamen mit meinem führen kann…

    Wenn ich sie weiter oben richtig verstanden habe, ist dies jedoch nicht möglich,oder?

    Es gibt keine Konflikte zwischen meiner Exfrau und mir bzw. unserer Tochter, insofern spricht auich sachlich nichts für einen Nameswechsel, wie sie ihn oben unter der Aufführung der Gründe im Sinne des Kindeswohls bei Einbenennung aufgeführt haben, das als Zusatzinformation…

    Danke für eine Erklärung :-)

    MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      leider ist es tatsächlich so, dass die Einbenennung von Kindern sich vergleichsweise schwierig gestaltet. Der Geburtsname kann in der Regel nicht zu einem Doppelnamen abgeändert werden, es sei denn, das Kind heiratet später selbst und trifft eine entsprechende Entscheidung. Lassen Sie sich ggf. bei dem für Sie zuständigen Standesamt hinsichtlich der Einbenennung der Kinder beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Georg sagt:

    Hallo,

    meine Mutter war in erster Ehe mit meinem Vater verheiratet und nahm seinen Familiennamen an.
    Dann lies sie sich eines Tages scheiden und behielt den Familiennamen meines Vaters weiterhin damit sie genauso heißt wie wir Kinder. (Damals noch Kleinkinder)
    Sie heiratete erneut in zweiter Ehe und nahm den Familiennamen ihres neuen Mannes an.
    Jetzt ließ sie sich wieder scheiden und will wieder den Familienname aus erster Ehe, der meines Vaters, annehmen. (Ich bin 23 Jahre und meine Schwester 25 Jahre alt)
    Ich und mein Vater sind strickt dagegen das meine Mutter diesen Namen wieder annimmt.
    Was tun??

    Im Vorfeld schon mal danke.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Georg,

      Ihrer Mutter steht es in der Regel jederzeit zu, wieder zu einem Namen zurückzukehren, den Sie bereits einmal rechtmäßig getragen hat. Ein Widerspruch ist nur in seltenen Fällen erfolgreich. Lassen Sie sich ggf. bei dem für Sie zuständigen Standesamt hinsichtlich der Regularien bei der Namensänderung beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. M. sagt:

    Ich habe ein „lediges“ Kind. Nach meiner ersten Eheschließung erhielt das Kind den Ehenamen. Scheidung folgte. Nun möchte ich wieder heiraten. Kann mein Kind jetzt zum zweiten Mal unseren Ehenamen erhalten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bei der Neuverheiratung ist die Einbenennung des Kindes in der Regel möglich. Unter Umständen bedarf es der Zustimmung des zweiten Elternteils.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Sabrina sagt:

    Hallo,
    Ich hab da mal zwei Fragen, und zwar hat mein Ex-Mann damals meinen Namen angenommen und hat nun einen Doppelnamen. Wenn er nochmal heiraten sollte kann ich dann Einspruch erheben, weil ich nicht möchte das er meinen Namen dann weiter gibt?!

    Und wenn ich nochmal heiraten sollte, sollten meine Kinder dann einen Doppelnamen führen, könnte meine Kinder das auch selber entscheiden ob sie ihren Namen behalten, ein Doppelnamen oder gar den Namen meines Lebensgefährten annehmen möchten oder hat immer der KV mitrede recht?

    Danke schon mal eure Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabrina,

      in der Regel kann niemandem die Namensführung untersagt werden.

      Für die Einbenennung der Kinder im Zuge der Wiederheirat ist zumeist die Zustimmung des Kindesvaters vonnöten, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist. Bei Verweigerung kann dieses Einverständnis ggf. auch durch das Familiengericht ersetzt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Nicole M. sagt:

    Hallo,

    Kann man zur Namensänderung auch die Original Heiratsurkunde mitnehmen oder braucht man zwingend die beglaubigte Abschrift vom zuständigen Standesamt?

    Vielen Dank, NicoleM.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nicole,

      in der Regel muss die beglaubigte Kopie der Urkunde zum Verbleib beim Standesamt übergeben werden. Erkundigen Sie sich ggf. beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der benötigten Nachweise.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Andrea sagt:

    Hallo,
    wenn ich meinen Geburtsnamen wieder annehme möchte meine Tochter einen Doppelnamen tragen. Also den jetzigen Namen und meinen.
    was meinen Sie , wie stehen die Chancen, daß es möglich ist?
    liebe Grüße ,
    Andrea

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      die Einbenennung der Kinder nach einer Scheidung gestaltet sich stets schwierig. Lassen Sie sich ggf. bei dem zuständigen Standesamt dahingehend beraten, wie eine Namensänderung möglich wäre und welche Unterlagen Sie am Ende dafür ggf. benötigten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Zeynep sagt:

    Ich habe eine Frage und zwar bin ich hier seit 2009 geschieden da ich aber türkische Staatsangehörige war ich dort noch so gesehen „verheiratet“ und konnte mein Pass auch nicht ändern bzw mein Nachnamen 2013 kam mein Sohn zur Welt von einem anderen Mann Natürlich der vom Kind nix hören und sehn will sorgerecht hab ich und mein Sohn bekam den Nachnamen von meinem exmann jetzt mittlerweile ist es die Scheidung auch in der Türkei durch und ich kann mein Mädchennamen wieder annehmen meine Frage ist ob mein Sohn dann jetzt auch das Recht drauf hat mein Mädchennamen zu bekommen. Vielen Dank.lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Zeynep,

      die Enbenennung von Kindern ist generell schwierig. Der Geburtsname des Kindes kann in der Regel nur bei Wiederverheiratung geändert werden. Lassen Sie sich ggf. bei dem zuständigen Standesamt zur Namensänderung beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Marie sagt:

    Hallo, wie ist der Fall wenn man wieder heiraten mit einem neuen Partner dann aber seinen Maedchennamen als Familiennamen aussucht. Kann das Kind dann, mit Einverstaendnis des leiblichen Vater, den neuen Familiennamen nach einer Einbenennung erhalten? Somit haette es ja dann den Namen der Mutter.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marie,

      in der Regel kann dann nur der Familienname des neuen Partners angenommen werden. Lassen Sie sich ggf. bei dem zuständigen Standesamt zur Namensänderung beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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