Namensänderung nach Scheidung – Kann das Standesamt helfen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 12. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Überwiegend Frauen, aber auch manche Männer nehmen nach der Heirat den Nachnamen des Ehegatten an oder wählen einen Doppelnamen. Geht die Ehe später in die Brüche, wollen speziell Frauen oft den Nachnamen ändern lassen. Sie möchten ihren Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen oder den sonstigen vor der Ehe geführten Nachnamen tragen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist dies ohne Probleme möglich. Schwierig kann es allerdings werden, wenn der geschiedene Partner erneut heiratet und die aus der früheren Ehe hervorgegangenen Kinder nun den Namen des neuen Ehegatten führen sollen.

Das wichtigste in Kürze: Namensänderung nach der Scheidung

Können Sie nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern?

Ja. Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie problemlos den zuvor gewählten gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen und zum Beispiel Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Standesamt lediglich einen Antrag auf Namensänderung stellen. Diese Unterlagen benötigen Sie hierfür: Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.

Wen muss ich über die Namensänderung nach der Scheidung informieren?

Nach der Namensänderung benötigen Sie natürlich nicht nur neue Ausweisdokumente (z. B. Pass, Personalausweis, Führerschein). Auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber und anderen Behörden ist die Anzeige des Namenswechsels zumeist erforderlich. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Vertragspartner über die Änderungen zu informieren.

Kann ich nach der Scheidung auch den Nachnamen meiner Kinder ändern lassen?

Eine Namensänderungen von Kindern, die in der Ehe geboren wurden und den Ehenamen tragen, ist in der Regel nicht möglich. Wurde das Kind vor der Ehe geboren und hat im Zuge der Eheschließung seiner Eltern einen Namenswechsel vollzogen, kann unter Umständen die Rückkehr zum Geburtsnamen möglich sein. Eine Namensänderung beim Kind ist zumeist auch dann möglich, wenn Sie erneut heiraten und dadurch einen neuen Nachnamen tragen. In diesem Fall kann eine Einbenennung des Kindes erfolgen. D.h. das Kind kann den Nachnamen Ihres neuen Ehepartners erhalten, wenn Sie diesen als Ehenamen wählen.

Weitere Ratgeber zur Namensänderung nach der Scheidung:

Wer darf nach der Scheidung den Namen ändern?

In der folgenden Infografik erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, wann die Namensänderung nach der Scheidung möglich ist. Wann können Ehegatten ihren Namen ändern? Und was gilt für die Namensänderung bei Kindern?

In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.
In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.

Nachnamen ändern lassen: Diese Möglichkeiten bestehen

Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung
Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung

Soll eine Namensänderung nach der Scheidung erfolgen, bestehen folgende Möglichkeiten, § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen
  • Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde (etwa der Nachname aus der letzten Ehe), wieder annehmen
  • Geburtsname oder Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde, dem aktuellen Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)
  • Begleitname, der während der Ehe dem vorherigen Nachnamen vorangestellt oder beigefügt wurde, widerrufen

Praxis-Beispiel: Namensänderung nach Scheidung

Die in erster Ehe verwitwete Martha Beispiel, geborene Mustermann, heiratet in zweiter Ehe Karl Kunstdorf und führt darauf den Namen Martha Kunstdorf.

Nach der Scheidung von Karl Kunstdorf hat Martha die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:

Sie kann ihren

  • Geburtsnamen bzw. Mädchennamen wieder annehmen, so dass ihr Name (Martha) Mustermann lautet
  • Nachnamen von der zweiten Heirat wieder annehmen, womit sie (Martha) Beispiel heißt
  • Geburtsnamen dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, womit die Doppelnamen (Martha) Mustermann-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Mustermann denkbar sind
  • Nachnamen, der vor der zweiten Ehe geführt wurde, dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, so dass die Doppelnamen (Martha) Beispiel-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Beispiel in Betracht kommen
  • derzeitigen Namen (Martha) Kunstdorf beibehalten

Dieselben Möglichkeiten wie bei der Namensänderung nach Scheidung bestehen, wenn der derzeitige Ehegatte verstirbt, § 1355 Abs. 5 BGB.

Namen ändern: Scheidung muss erst rechtskräftig sein

Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist
Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist

Die Namensänderung setzt voraus, dass die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Rechtskräftig bedeutet, dass gegen den Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil) des Familiengerichts kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Dies ist der Fall, wenn

  • die Ehegatten im Scheidungstermin (durch ihre Anwälte) den Rechtmittelmittelverzicht erklären lassen oder
  • keiner der Eheleute innerhalb eines Monats gegen den Scheidungsbeschluss durch seinen Anwalt Beschwerde einlegen lässt

Der Umstand, dass die Scheidung auch tatsächlich rechtskräftig ist, wird durch den auf dem Scheidungsbeschluss vom Gericht aufgebrachten Rechtskraftvermerk dokumentiert. Um diesen Vermerk zu erhalten, muss der nach der Scheidung zugestellte Scheidungsbeschluss dem Gericht nochmals übersandt werden – verbunden mit der Bitte, den Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk zu versehen.

Wo die Namensänderung erfolgt

Zuständig für die Namensänderung nach der Scheidung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland erfolgte und welches daher das Familienbuch führt, § 41 Abs. 2 Satz 1 Personenstandsgesetz (PStG). Das gilt ebenso für Namensänderungen bei der Aufhebung von Lebenspartnerschaften, § 42 Abs. 2 Satz 1 PStG. Wer nicht mehr am Ort dieses Standesamts wohnt, kann die Namensänderung auch beim Wohnsitz-Standesamt beantragen. Von dort wird der Antrag weitergeleitet.

Erfolgte die Heirat bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Ausland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Erklärende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten gilt die Zuständigkeit des Standesamtes Berlin I.

Welche Unterlagen für die Namensänderung erforderlich sind

Welche Unterlagen für eine Namensänderung bei Scheidung dem Standesamt vorzulegen sind, sofern die Heirat in Deutschland erfolgte, ergibt sich aus der folgenden Checkliste.

Checkliste Namensänderung: Diese Unterlagen sind mitzubringenJaNein
Sind folgende Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt vorhanden:
Personalausweis oder Reisepass?
Bei Antrag auf Namensänderung beim Wohnsitz-Standesamt:
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Heiratseintrag der letzten Ehe? (erhältlich beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland gefallen ist)
Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des verstorbenen Partners?

Diese Checkliste kostenlos herunterladen

Unterlagen zur Namensänderung - kostenlose Checkliste von scheidung.org zum Download

Hier können Sie sich, wollen Sie Ihren Namen nach der Scheidung ändern, die Checkliste kostenlos herunterladen.

Ist die Scheidung eingereicht, wollen viele auch den Namen wieder annehmen, den sie vor der Hochzeit hatten. Einige Unterlagen sind notwendig, um diese Änderung beim Standesamt zu absolvieren.

In dieser Checkliste finden Sie alle wichtigen Unterlagen, die Sie für die Namensänderung benötigen. Somit können Sie nach der Scheidung schnellstmöglich Ihren alten Namen wieder annehmen.

Checkliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden

Wurde im Ausland geheiratet, ist für die ausländische Heiratsurkunde regelmäßig die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers erforderlich, sofern die Heirat nicht in einem deutschen Register nachbeurkundet wurde. Wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist für die Scheidungsurkunde ebenso die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers notwendig. Hinzu kommt, dass bei einer ausländischen Scheidung meistens ein Anerkennungsverfahren (beim zuständigen Oberlandesgericht) durchgeführt werden muss, soweit kein zwischenstaatliches Abkommen besteht, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung in Deutschland anerkannt wird.

Namensänderung nach Scheidung: Kosten können erheblich sein

Auf den ersten Blick erscheinen die Kosten, die für eine Namensänderung bei Scheidung anfallen, recht günstig zu sein. Während das Standesamt für Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren einen Betrag von ca. 25 Euro fordert, fallen für beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch 10 Euro an.

Aber Achtung: Vergessen werden häufig die Kosten für die Änderung wichtiger Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Kreditkarten, Fahrzeugpapiere und dergleichen mehr. Diese Kosten können sich im Einzelfall schnell zu einer erheblichen Summe addieren. Bevor also eine Namensänderung beantragt wird, sollte deren Nutzen im Verhältnis zu den entstehenden Kosten gut durchdacht sein.

Kinder: Namensänderung nicht ohne Weiteres möglich

Nach der Scheidung ist die Namensänderung für Kinder nicht ohne Weiteres möglich
Nach der Scheidung ist die Namensänderung bei Kindern nicht ohne Weiteres möglich

Ändert das Elternteil, bei dem die Kinder leben, nach der Scheidung seinen Nachnamen, bleibt der bisherige Nachname der Kinder davon unberührt.

Anders ist es jedoch, wenn dieses Elternteil erneut heiratet und nun den Nachnamen des neuen Ehegatten führt. In diesem Fall wird der leibliche Vater häufig gebeten, in die sogenannte Einbenennung des Kindes einzuwilligen. Einbenennung bedeutet die Übertragung des von einem Elternteil und dem Stiefelternteil geführten Nachnamen auf das Kind (aus der vorherigen Ehe). Dabei erfolgt die Übertragung des Namens durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, wobei das Kind den Nachnamen des Stiefelternteils erhält oder aus seinem Nachnamen und dem des Stiefelternteils ein Doppelname gebildet wird.

Voraussetzungen für eine wirksame Einbenennung sind nach § 1618 BGB:

  • Einwilligung des Kindes, sofern dieses das 5. Lebensjahr vollendet hat
  • Einwilligung des neuen Ehepartners
  • Einwilligung des leiblichen Elternteils (bei dem das Kind nicht lebt), sofern dieser gemeinsam sorgeberechtigt ist oder das Kind dessen Nachnamen trägt
  • Leben des Kindes im Haushalt der jetzigen Eheleute
  • Öffentliche Beglaubigung der Erklärungen vom Standesbeamten

Verweigert der leibliche Elternteil seine Einwilligung, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden, sofern die Einbenennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist, § 1618 Satz 4 BGB. Kindeswohl bedeutet hier, dass die Einbenennung dem Kind so sehr nutzt, dass ein verständig sorgender Elternteil nicht auf den Erhalt des Namensbands zum Kind bestehen würde. Dazu sind aber triftige Gründe erforderlich. So reichen etwa folgende Gründe nicht aus:

  • Ablehnung des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater
  • Gewünschte Namenseinheit innerhalb der neuen Familie
  • Hänselei des Kindes durch Gleichaltrige oder ähnliche Unannehmlichkeiten
  • Schwierigkeiten beim Umgang mit dem leiblichen Vater oder bei dessen Unterhaltszahlungen

Umgekehrt ist eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht rechtens, wenn das Kind unter dem bisherigen Nachnamen erheblich leidet oder unter dem neuen Nachnamen bereits seit Jahren überall bekannt ist.

Zu beachten ist ferner, dass eine Namensänderung nicht nach spontanen Wünschen erfolgen darf, sondern einer gewissen Kontinuität unterliegen muss. So können etwa leiblicher Vater und Kind trotz des derzeit unterbrochenen Kontaktes später wieder zueinander finden (Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 11.06.2008, Az.: 9 UF 116/08).

Etwas geringer dürften die Anforderungen an eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht sein, wenn das Kind einen Doppelnamen führen soll, der aus dem Nachnamen des leiblichen Vaters und des Stiefelternteil besteht.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Karolin sagt:

    Kann man seinen Namen auch noch nach einem Jahr (oder mehr) ändern? Bzw. gibt es hier einen Zeitraum, in dem die Namensänderung vorgenommen werden muss, weil es danach dann nicht mehr möglich wäre?
    Danke im Voraus!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      eine feste Frist für die Namensänderung nach einer Scheidung ist nach hiesigem Wissensstand nicht gegeben. Wenden Sie sich im Zweifel an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Karo sagt:

    Hallo zusammen,

    muss ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister für meine Namensänderung abgeben, oder kann ich auch mit dem Stammbuch dort hingehen und das zuständige Standesamt macht sich einfach eine Kopie? Geht das?
    Oder könnte evtl. auch meine Anwältin eine solche Kopie beglaubigen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karo,

      welche Unterlagen Sie unter anderem benötigen, können Sie auf der folgenden Seite lesen: https://www.scheidung.org/geburtsnamen-wieder-annehmen/. Sie können sich auch an das zuständige Standesamt wenden, um zu ergründen, welche Unterlagen genau gebraucht werden.

      Die Beurkundung und Beglaubigung von Verträgen und Kopien obliegt in aller Regel den Notaren. Ein Anwalt darf eine solche Beglaubigung nicht vornehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Sue sagt:

    Ich bin geschieden und überlege jetzt meinen Geburtsnamen vor meinen Ehenamen vorzustellen, also als Doppelnamen. Jetzt meine Frage wenn ich nun mit meinem neuen Partner (nicht verheiratet) ein Kind bekommen würde, welchen Nachnamen würde es bekommen können?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sue,

      zur Geburt des Kindes muss ein Familienname bestimmt werden. Dies kann Ihr Nachname aber auch der Nachname Ihres Lebensgefährten sein. Ein Doppelname, bestehend aus Ihrem Namen und dem Namen des Vaters, ist nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Inga sagt:

    Ich habe den Namen meines exmannes behalten wegen unseres Sohnes.mit meinen jetzigen Partner habe ich 3 Kinder die meinen Nachnamen haben,wir sind nicht verheiratet.ich würde so gerne meinen Geburtsnamen wieder annehmen…können meine 3 Kinder das auch?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Inga,

      die Umbenennung der Kinder ist in der Regel nur in besonderen Fällen möglich. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um Ihre Möglichkeiten zu erfahren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Sandra sagt:

    Ich habe folgende Frage:
    Ich wurde 1983 als Tochter einer Deutschen und eines Franzosen unter dem Familiennamen meines Vaters in Frankreich geboren. Meine Eltern waren nicht verheiratet, als ich 3 Jahre alt war ging meine Mutter mit mir zurück nach Deutschland.
    In Deutschland hieß es das ich als uneheliches Kind nicht denn Namen meines Vaters führen könnte nach damaligen geltenden Namensrecht.
    Somit bekamm ich sozusagen von amts wegen denn Mädchennamen meiner Mutter.
    Als ich dann 6 Jahre alt wurde hat meine Mutter meinen Stiefvater geheiratet und ich wurde auf denn neuen Familiennamen einbenannt.
    Nun bin ich selbst verheiratet und stehe vor dem Trennungsjahr / Scheidung.
    Da ich nicht unbedingt nach der Scheidung meinen jetzigen Ehenamen weiter führen will, würde mich interessieren welchen Namen ich danach annehmen könnte.
    Name meines leiblichen (französischen) Vaters oder nur denn einbenannten Namen von meinem Stiefvater ?
    Falls ich denn Namen meines leiblichen Vaters annehmen könnte, bitte mit evtl. Rechtsgrundlage § XY beantworten.
    Vielen Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      diese spezielle Frage klären Sie bitte mit dem Standesamt der Stadt, in welcher Sie gemeldet sind. Nach unserem Ermessen dürfte die deutsche Geburtsurkunde ausschlaggebend sein, wonach Sie entweder den Mädchennamen Ihrer Mutter oder den Nachnamen Ihres Stiefvaters annehmen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Sandra sagt:

        Ich habe keine Deutsche Geburtsurkunde, da ich in Frankreich geboren bin.
        Ich habe eine Französische bzw. Internationale Geburtsurkunde. In dieser steht der Name meines Vaters.
        Ich habe auch einen Französischen Pass (Doppelstaatlerin) in dem auch der Geburtsname meines Vaters steht und mein heutiger Ehename.

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Sandra,

          wenden Sie sich trotzdem erst einmal an Ihr zuständiges Standesamt. Kann dieses Ihnen nicht helfen, leitet es Sie an die zuständige Behörde weiter.

          Ihr Scheidung.org-Team

  6. Bjoern sagt:

    Guten Morgen,

    meine Exfrau und ich habe das gemeinsame Sorgerecht für unser 4 jähriges Kind. Nun möchte sie wieder heiraten und hat mich gefragt, ob unser Kind den Namen des neuen Mannes annehmen darf. Unser Kind sagt, dass es so heißen möchte wie ihr ungeborenes Geschwisterchen und wie Mama und Neupapa. Ich denke für ein 4 jähriges Kind ist das eine ganz normale Aussage, zumal es dort seinen Lebensmittepunkt hat. Allerdings tue ich mich mit der Entscheidung ziemlich schwer, weil es gefühlt nach außen hin die letzte Verbindung zu meinem Kind ist.
    Meine Frage dahin gehend ist; muss die Entscheidung der Namensänderung jetzt zur Hochzeit der Exfrau erfolgen oder kann das auch noch in ein paar Jahren geschehen, wenn man z. Bsp. sehen würde, dass das Kind unter dem anderen Namen leiden würde, weil es das einzige Mitglied in der Familie wäre, welches einen anderen Namen trägt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bjoern,

      es gibt in der Regel keine „Deadline“, zu welcher die Entscheidung des leiblichen Elternteils über eine Namensänderung vorliegen muss. Allerdings kann der andere Elternteil versuchen, durch eine Klage vor dem Familiengericht die Sache zum Wohl des Kindes zu beschleunigen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Thomas E. sagt:

    Hallo ich habe folgenden Sachverhallt:

    Geburt von Tochter 2007. Heirat 2009. Der Nachname wurde vom Standesamt bei der Heirat automatisch auf meinen Nachnamen geändert. Meine Exfrau hatte auch den Nachnamen von mir angenommen. Seit 2015 sind wir rechtskräftig geschieden. Laut Standesamt hieß es damals, dass meine Tochter nun als Geburtsnamen nicht mehr den meiner Exfrau hat sondern meinen Nachnamen. Meine Exfrau will nun wieder ihren Geburtsnamen annehmen und meine Tochter will den gleichen Nachnamen. Das Sorgerecht ist immer noch geteilt. Geht dass denn mit der Namensänderung? Vielen Dank für die Antwort im voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      eine Namensänderung für ein Kind ist nach der Scheidung der Eltern regelmäßig nicht vorgesehen. Dies kann erst bei erneutere Heirate desjenigen Elternteils erfolgen, bei welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für weitere Informationen können Sie sich an das zuständige Standesamt wenden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Claudi sagt:

    Hallo,
    meine Situation sieht wie folgt aus:
    Ich habe mit meinem geschiedenen Mann 2 eheliche Kinder und wir tragen den Nachnamen meines Ex-Mannes. Nach der Scheidung habe ich diesen behalten, weil meine Kinder so heissen und es für mich nicht in Fragen kommt, dass meine Kinder und ich nicht den selben Nachnamen haben. Inzwischen bin ich seit ein paar Jahren wieder liiert und habe mit diesem Mann ebenfalls 2 Kinder. Diese Kinder haben ebenfalls meinen Nachnamen bekommen (sprich den Namen meines Ex-Mannes), aus o. g. Gründen. Nun möchten mein Partner und ich heiraten und es hat für uns oberste Priorität, dass wir alle den selben Familiennamen tragen.
    Ich habe gelesen, dass es möglich ist, dass mein Partner ebenfalls unseren Namen (sprich den Namen meines Ex-Mannes) annehmen könnte. Das wäre eine Möglichkeit für einen gemeinsamen Namen. Dies wäre allerdings nicht unsere 1. Wahl, denn wir hätten schon gerne einen „eigenen“ Familiennamen und mein Ex-Mann ist bereits ebenfalls wieder verheiratet und seine Frau mit Stiefkindern sowie einem gemeinsamen Kind tragen entsprechend ebenfalls diesen Namen. Das hat in der Vergangenheit bereits zu einiger Verwirrung bei Außenstehenden geführt und wir mussten schon ein paar mal erklären, welches Kind eigentlich wo hin gehört.

    Wir haben uns nun überlegt, dass es am besten wäre, wenn wir als Ehenamen meinen Mädchennamen wählen würden, denn ich habe die Hoffnung, dass mein Ex-Mann einer Namensänderung der Kinder dann eher zustimmen würde, als wenn wir den Namen meines Partners wählen würden (welcher Mann möchte schon, dass seine Kinder den Namen des neuen Mannes der Mutter erhalten, anstatt den eigenen zu behalten?). Und so würden sie quasi nur vom Namen des Vaters zum Namen der Mutter wechseln.

    Nachdem ich nun versucht habe, mich in der Sache ein wenig zu belesen, bin ich mir gar nicht sicher, ob das überhaupt so möglich ist. Ich lese immer nur, dass ein Namensänderung nach Scheidung auf den Mädchennamen der Mutter für die Kinder nicht möglich ist und eine Einbenennung nach erneuter Heirat nur für den Namen des neuen Mannes ginge (vorausgesetzt, der andere Elternteil stimme zu).
    Meine konkrete Frage:
    Können wir als Ehenamen meinen Mädchennamen wählen und wäre es möglich, dass meine Kinder aus 1. Ehe (das Einverständnis des Vaters vorausgesetzt) diesen Namen dann ebenfalls annehmen?
    2. Frage:
    Muss ich meinen Mädchennamen bereits vor der Heirat wieder annehmen, wenn wir diesen als Ehenamen wählen möchten, oder ginge das in einem Zuge bei der Heirat?
    3. Frage:
    Wann muss der Vater der Namensänderung zustimmen? Bereits vor der Heirat oder geht es nur im Nachhinein?

    Vielen Dank im Voraus.
    MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudi,

      1. In aller Regel können Sie sich für einen der beiden Familien eines Ehegatten entscheiden. Die Einbenennung der Kinder erschiene dann ebenfalls in beide Richtungen möglich.

      2. Sie müssen die Namensänderung in aller Regel vor der Neuverheiratung beantragen.

      3. Die Zustimmung ist in aller Regel vor Vollzug der Einbenennung vonnöten.

      Wenden Sie sich im Zweifel an das örtliche Standesamt. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen, wann in Ihrem Fall eine Namensänderung möglich erscheint.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Marco sagt:

    Hallo, meine Frau (mittlerweile ex ) und ich haben nach der Hochzeit eine namensgebung mit ihren Kindern gemacht. Alle haben meinen Nachnamen bekommen. Nur ist die Scheidung mittlerweile auch einige Jahre her und ich wollte mal wissen ob ich die namensgebung der Kinder wieder rückgängig machen könnte. Meine ex ist mittlerweile neu verheiratet, doch die Kinder haben meinen Namen behalten. Das möchte ich nicht!
    Vielen Dank im voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marco,

      eine Namensgebung ist in diesem Fall voraussichtlich nur durch eine erneute Umbenennung der Kinder möglich, indem diese den Namen des neunen Mannes annehmen. Allerdings kann dies in der Regel nicht durch einen Ex-Gatten erzwungen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Christine sagt:

    Hallo,

    mich würde interessieren, ob die Tatsache, dass ein Mann, der zur Zeit, als die Ehe noch Bestand, seine Ehefrau mit Waffengewalt entführte und dafür jetzt im Gefängnis sitzt und darüber hinaus in der Kleinstadt 9 Familien um Geld betrogen hat und auch dafür rechtskräftig verurteilt ist, Grund genug ist, dass die heute geschiedene Ehefrau die Namensänderung für die 5- bzw. 9-jährigen Kinder beantragen kann

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christine,

      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte zunächst an das zuständige Standesamt. Sollten Sie hier keinen Erfolg haben, kann Ihnen ein Anwalt in diesem Fall unter Umständen weiterhelfen. In besonders schwerwiegenden Fällen können Namensänderungen vor dem Familiengericht erstritten werden. Allerdings dürfte dies umso schwieriger werden, wenn die Kinder den betreffenden Namen seit Ihrer Geburt führen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Andrea sagt:

    Hi,

    Eine andere Frage, wenn zwei Menschen heiraten weil einer den Namen des anderen haben will, dafür ihm aber Geld gibt und dies bei der Scheidung erwähnt wird … Das wäre ja keine Scheinehe weil keiner was verbotenes gemacht hat.

    Darf das Familienrecht die Ehre für nichtig erklären?

    Wie funktioniert das in Deutschland?

    Gruß
    Andreas

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      wurde die Ehe vollzogen, handelt es sich vermutlich nicht um eine Scheinehe per Definition. Die Eheaufhebung ist nur in den auf der folgenden Seite genannten Gründen möglich: https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/
      Trifft keiner der genannten Gründe zu, bleibt in aller Regel nur die Scheidung der Ehe.

      Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Erin sagt:

    Liebes Scheidungs org Team,

    Ich bin glücklich seit Jahren geschieden und möchte nun neu heiraten.
    Mein Sohnaus erster Ehe trägt meinen Namen, da dieser damals Ehename war und mein Ex-Mann meinen angenommen hatte. Er hat seinen „Mädchennamen“ wieder angenommen und ist neu verheiratet.
    Wir haben gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn, der im Wechselmodell lebt. Mein Sohn findet meinen Nachnamen total doof und würde gerne den Namen meines neuen Partners annehmen.
    Ist das möglich? Er trug ja Zeit seines Lebens nur meinen Namen (er ist acht), oder muss der Vater trotzdem zustimmen?
    Vielen lieben Dank für eine Antwort ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Erin,

      im Falle einer Neuheirat ist die Einbenennung von Kindern in aller Regel möglich, sofern der andere sorgeberechtigte Elternteil diesem Vorgang zustimmt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Norman sagt:

    Hallo, ich möchte, dass nach einer rechtskräftigen Scheidung, meine Ex-Frau meinen Namen ablegt. Kann ich das beantragen oder kann das nur meine Ex-Frau aus „freien Stücken“?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Norman,

      in aller Regel ist Ihre Frau auch trotz Scheidung befugt, den Namen zu behalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. aladima sagt:

    hallo
    ich bin nichtehelich geboren und habe den Mädchenname meiner Mutter getragen. Nach ihrer Heirat habe ich den Nachnamen meines Stiefvaters bekommen. kann ich nach meiner Scheidung meinen Geburtsnamen annehmen, also den Namen, den kch vor meiner Einbenennung gegragen habe?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Aladima,

      in der Regel ist es möglich, zum eigentlichen Geburtsnamen zurückzukehren. Wenden Sie sich ggf. an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Jessica sagt:

    Hallo,

    Ich habe eine Frage…Ich wurde gestern geschieden …meine Kinder tragen den Ehenamen …ich würde gerne meinen Geburtsnamen wieder annehmen …meine Frage ,ist es möglich ,dass meine Kinder einen Doppel-Namen haben …also meinen Mädchen namen und den Ehenamen?
    Der Kindsvater wäre damit einverstanden

    Lg Jessica

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jessica,

      in der Regel ist es nicht möglich, den Geburtsnamen der Kinder nach Scheidung zu ändern. Dies ist zumeist nur dann möglich, wenn der sorgeberechtigte Elternteil erneut heiratet. Nähere Informationen zur Einbenennung von Kindern erhalten Sie beim zuständigen Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Anouska sagt:

    Guten Tag, wie sieht es dann in folgender Situation aus:
    ich, weiblich, 43 Jahre alt, trenne mich grade von meinem Mann, nach dem Trennungsjahr möchte ich nicht meinen Mädchennamen führen sondern den Mädchennamen von meiner Mutter…..
    weil ich mich schon vor vielen Jahren mit sehr viel Schmerz und Ärger von meinem Vater „Getrennt“ habe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anouska,

      Sie können in der Regel nur zu Namen zurückkehren, die Sie selbst einmal trugen. Trifft dies auf den Mädchennamen Ihrer Mutter nicht zu, so kann die Namensänderung in diesem Fall verwährt bleiben. Lassen Sie sich ggf. auf dem für Sie zuständigen Standesamt hinsichtlich der Möglichkeiten bei der Namensänderung beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. V.G. sagt:

    Hallo,
    ich habe auch eine Frage!
    Ich trage seit der Hochzeit einen Doppelnamen (meinen Geburtsname plus Name des Ex-Ehemannes).
    Wir sind geschieden. Ich will allerdings nicht zu meinem Geburtstnamen zurück, sondern diesen ablegen und ausschließlich den Namen meines Ex-Ehemannes behalten.
    Ist das möglich? Das gemeinsame Kind trägt ebenfalls seinen Nachnamen und er würde dem Ganzen auch zustimmen.
    Danke im Voraus!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo V.G.,

      in der Regel können Sie nur Namen tragen, die Sie bereits einmal rechtmäßig trugen. Da der Ehename ein Doppelname ist, muss dieser im Zweifel beibehalten werden. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Hier erhalten Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen die gewünschte Namensänderung möglich wäre.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Marco sagt:

    Hallo,

    meine Frau möchte sich scheiden lassen weil sie einen anderen hat! Kann ich als Ehemann auch verlangen das sie meinen Namen ablegt oder obliegt das ausschließlich ihrem Wunsch?
    Vielen Dank für die Antwort!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marco,

      in der Regel hat der getrennt lebende Ehegatte keinen Anspruch darauf, die Namensänderung seines Ex-Partners zu verlangen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. S.Ukat sagt:

    Hallo,
    Wahrscheinlich wurde die Frage schon gestellt
    Und zwar ist meine 6 jährige Tochter mit meinem Mädchennamen geboren und 1 1/2 Jahre später haben wir geheiratet und sie bekam den ehenamen.
    Nun bin ich seit 1 1/2 Jahren geschieden und würde gerne mein Mädchennamen annehmen und meine Tochter auch.. Wir haben beide geteiltes Sorgerecht .. Meine Tochter darf ja mit entscheiden da sie ja das 5 te Lebensjahr vollendet hat und da sie ja schon mit dem Mädchennamen geboren ist .wenn mein exmann damit einverstanden ist, haben wir denn eine Chance das es klappt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo S.Ukat,

      eine Namensänderung ist unter Umständen möglich, kann jedoch zum Wohle des Kindes vom Familiengericht auch untersagt werden. Besprechen Sie Ihren individuellen Fall bitte mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Ralf sagt:

    Hallo,

    ich habe den Namen meiner Frau angenommen und in Deutschland geheiratet. Seit 2 Jahren bin ich nun Geschieden und würde gerne wieder Heiraten und den Namen meiner jetzigen Lebendsgefährtin annehmen. Ist dies möglich? Wird dann der Name von meiner ersten Frau gelöscht? Wir leben seit 4 1/2 Jahren in Österreich und würden auch hier Heiraten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ralf,

      hier ist nicht bekannt, wie die Namensänderung in Österreich genau geregelt ist. Generell besteht in Deutschland jederzeit die Möglichkeit, nach der Scheidung zum Geburtsnamen zurückzukehren oder bei Wiederverheiratung den Namen des neuen Ehegatten anzunehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Ralf sagt:

        Hallo liebes Team,
        ich/wir sind noch Deutsche Staatsbürger,also würde es doch auch nach dem Deutschen Gesetz ablaufen?? Ich werde mich mal hier in Österreich schlau machen .

        Vielen Dank

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Ralf,

          bei dem anzuwendenden Recht ist nach Rom III nicht mehr die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend für die Zuständigkeit, sondern in der Regel dasjenige Land, in welchem der Antragsteller seinen dauerhaften Aufenthalt seit mindestens 6 Monaten hat.

          Ihr Scheidung.org-Team

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