Namensänderung nach Scheidung – Kann das Standesamt helfen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 4. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Überwiegend Frauen, aber auch manche Männer nehmen nach der Heirat den Nachnamen des Ehegatten an oder wählen einen Doppelnamen. Geht die Ehe später in die Brüche, wollen speziell Frauen oft den Nachnamen ändern lassen. Sie möchten ihren Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen oder den sonstigen vor der Ehe geführten Nachnamen tragen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist dies ohne Probleme möglich. Schwierig kann es allerdings werden, wenn der geschiedene Partner erneut heiratet und die aus der früheren Ehe hervorgegangenen Kinder nun den Namen des neuen Ehegatten führen sollen.

Das wichtigste in Kürze: Namensänderung nach der Scheidung

Können Sie nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern?

Ja. Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie problemlos den zuvor gewählten gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen und zum Beispiel Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Standesamt lediglich einen Antrag auf Namensänderung stellen. Diese Unterlagen benötigen Sie hierfür: Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.

Wen muss ich über die Namensänderung nach der Scheidung informieren?

Nach der Namensänderung benötigen Sie natürlich nicht nur neue Ausweisdokumente (z. B. Pass, Personalausweis, Führerschein). Auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber und anderen Behörden ist die Anzeige des Namenswechsels zumeist erforderlich. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Vertragspartner über die Änderungen zu informieren.

Kann ich nach der Scheidung auch den Nachnamen meiner Kinder ändern lassen?

Eine Namensänderungen von Kindern, die in der Ehe geboren wurden und den Ehenamen tragen, ist in der Regel nicht möglich. Wurde das Kind vor der Ehe geboren und hat im Zuge der Eheschließung seiner Eltern einen Namenswechsel vollzogen, kann unter Umständen die Rückkehr zum Geburtsnamen möglich sein. Eine Namensänderung beim Kind ist zumeist auch dann möglich, wenn Sie erneut heiraten und dadurch einen neuen Nachnamen tragen. In diesem Fall kann eine Einbenennung des Kindes erfolgen. D.h. das Kind kann den Nachnamen Ihres neuen Ehepartners erhalten, wenn Sie diesen als Ehenamen wählen.

Weitere Ratgeber zur Namensänderung nach der Scheidung:

Wer darf nach der Scheidung den Namen ändern?

In der folgenden Infografik erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, wann die Namensänderung nach der Scheidung möglich ist. Wann können Ehegatten ihren Namen ändern? Und was gilt für die Namensänderung bei Kindern?

In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.
In der folgenden Infografik erfahren Sie, wann die Namensänderung bei Scheidung möglich ist.

Nachnamen ändern lassen: Diese Möglichkeiten bestehen

Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung
Frau überlegt wegen Namensänderung nach Scheidung

Soll eine Namensänderung nach der Scheidung erfolgen, bestehen folgende Möglichkeiten, § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen
  • Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde (etwa der Nachname aus der letzten Ehe), wieder annehmen
  • Geburtsname oder Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde, dem aktuellen Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)
  • Begleitname, der während der Ehe dem vorherigen Nachnamen vorangestellt oder beigefügt wurde, widerrufen

Praxis-Beispiel: Namensänderung nach Scheidung

Die in erster Ehe verwitwete Martha Beispiel, geborene Mustermann, heiratet in zweiter Ehe Karl Kunstdorf und führt darauf den Namen Martha Kunstdorf.

Nach der Scheidung von Karl Kunstdorf hat Martha die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:

Sie kann ihren

  • Geburtsnamen bzw. Mädchennamen wieder annehmen, so dass ihr Name (Martha) Mustermann lautet
  • Nachnamen von der zweiten Heirat wieder annehmen, womit sie (Martha) Beispiel heißt
  • Geburtsnamen dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, womit die Doppelnamen (Martha) Mustermann-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Mustermann denkbar sind
  • Nachnamen, der vor der zweiten Ehe geführt wurde, dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, so dass die Doppelnamen (Martha) Beispiel-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Beispiel in Betracht kommen
  • derzeitigen Namen (Martha) Kunstdorf beibehalten

Dieselben Möglichkeiten wie bei der Namensänderung nach Scheidung bestehen, wenn der derzeitige Ehegatte verstirbt, § 1355 Abs. 5 BGB.

Namen ändern: Scheidung muss erst rechtskräftig sein

Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist
Namensänderung ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist

Die Namensänderung setzt voraus, dass die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Rechtskräftig bedeutet, dass gegen den Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil) des Familiengerichts kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Dies ist der Fall, wenn

  • die Ehegatten im Scheidungstermin (durch ihre Anwälte) den Rechtmittelmittelverzicht erklären lassen oder
  • keiner der Eheleute innerhalb eines Monats gegen den Scheidungsbeschluss durch seinen Anwalt Beschwerde einlegen lässt

Der Umstand, dass die Scheidung auch tatsächlich rechtskräftig ist, wird durch den auf dem Scheidungsbeschluss vom Gericht aufgebrachten Rechtskraftvermerk dokumentiert. Um diesen Vermerk zu erhalten, muss der nach der Scheidung zugestellte Scheidungsbeschluss dem Gericht nochmals übersandt werden – verbunden mit der Bitte, den Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk zu versehen.

Wo die Namensänderung erfolgt

Zuständig für die Namensänderung nach der Scheidung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland erfolgte und welches daher das Familienbuch führt, § 41 Abs. 2 Satz 1 Personenstandsgesetz (PStG). Das gilt ebenso für Namensänderungen bei der Aufhebung von Lebenspartnerschaften, § 42 Abs. 2 Satz 1 PStG. Wer nicht mehr am Ort dieses Standesamts wohnt, kann die Namensänderung auch beim Wohnsitz-Standesamt beantragen. Von dort wird der Antrag weitergeleitet.

Erfolgte die Heirat bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Ausland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Erklärende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten gilt die Zuständigkeit des Standesamtes Berlin I.

Welche Unterlagen für die Namensänderung erforderlich sind

Welche Unterlagen für eine Namensänderung bei Scheidung dem Standesamt vorzulegen sind, sofern die Heirat in Deutschland erfolgte, ergibt sich aus der folgenden Checkliste.

Checkliste Namensänderung: Diese Unterlagen sind mitzubringenJaNein
Sind folgende Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt vorhanden:
Personalausweis oder Reisepass?
Bei Antrag auf Namensänderung beim Wohnsitz-Standesamt:
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Heiratseintrag der letzten Ehe? (erhältlich beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland gefallen ist)
Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des verstorbenen Partners?

Diese Checkliste kostenlos herunterladen

Unterlagen zur Namensänderung - kostenlose Checkliste von scheidung.org zum Download

Hier können Sie sich, wollen Sie Ihren Namen nach der Scheidung ändern, die Checkliste kostenlos herunterladen.

Ist die Scheidung eingereicht, wollen viele auch den Namen wieder annehmen, den sie vor der Hochzeit hatten. Einige Unterlagen sind notwendig, um diese Änderung beim Standesamt zu absolvieren.

In dieser Checkliste finden Sie alle wichtigen Unterlagen, die Sie für die Namensänderung benötigen. Somit können Sie nach der Scheidung schnellstmöglich Ihren alten Namen wieder annehmen.

Checkliste als PDF downloaden Checkliste als DOC downloaden

Wurde im Ausland geheiratet, ist für die ausländische Heiratsurkunde regelmäßig die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers erforderlich, sofern die Heirat nicht in einem deutschen Register nachbeurkundet wurde. Wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist für die Scheidungsurkunde ebenso die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers notwendig. Hinzu kommt, dass bei einer ausländischen Scheidung meistens ein Anerkennungsverfahren (beim zuständigen Oberlandesgericht) durchgeführt werden muss, soweit kein zwischenstaatliches Abkommen besteht, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung in Deutschland anerkannt wird.

Namensänderung nach Scheidung: Kosten können erheblich sein

Auf den ersten Blick erscheinen die Kosten, die für eine Namensänderung bei Scheidung anfallen, recht günstig zu sein. Während das Standesamt für Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren einen Betrag von ca. 25 Euro fordert, fallen für beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch 10 Euro an.

Aber Achtung: Vergessen werden häufig die Kosten für die Änderung wichtiger Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Kreditkarten, Fahrzeugpapiere und dergleichen mehr. Diese Kosten können sich im Einzelfall schnell zu einer erheblichen Summe addieren. Bevor also eine Namensänderung beantragt wird, sollte deren Nutzen im Verhältnis zu den entstehenden Kosten gut durchdacht sein.

Kinder: Namensänderung nicht ohne Weiteres möglich

Nach der Scheidung ist die Namensänderung für Kinder nicht ohne Weiteres möglich
Nach der Scheidung ist die Namensänderung bei Kindern nicht ohne Weiteres möglich

Ändert das Elternteil, bei dem die Kinder leben, nach der Scheidung seinen Nachnamen, bleibt der bisherige Nachname der Kinder davon unberührt.

Anders ist es jedoch, wenn dieses Elternteil erneut heiratet und nun den Nachnamen des neuen Ehegatten führt. In diesem Fall wird der leibliche Vater häufig gebeten, in die sogenannte Einbenennung des Kindes einzuwilligen. Einbenennung bedeutet die Übertragung des von einem Elternteil und dem Stiefelternteil geführten Nachnamen auf das Kind (aus der vorherigen Ehe). Dabei erfolgt die Übertragung des Namens durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, wobei das Kind den Nachnamen des Stiefelternteils erhält oder aus seinem Nachnamen und dem des Stiefelternteils ein Doppelname gebildet wird.

Voraussetzungen für eine wirksame Einbenennung sind nach § 1618 BGB:

  • Einwilligung des Kindes, sofern dieses das 5. Lebensjahr vollendet hat
  • Einwilligung des neuen Ehepartners
  • Einwilligung des leiblichen Elternteils (bei dem das Kind nicht lebt), sofern dieser gemeinsam sorgeberechtigt ist oder das Kind dessen Nachnamen trägt
  • Leben des Kindes im Haushalt der jetzigen Eheleute
  • Öffentliche Beglaubigung der Erklärungen vom Standesbeamten

Verweigert der leibliche Elternteil seine Einwilligung, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden, sofern die Einbenennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist, § 1618 Satz 4 BGB. Kindeswohl bedeutet hier, dass die Einbenennung dem Kind so sehr nutzt, dass ein verständig sorgender Elternteil nicht auf den Erhalt des Namensbands zum Kind bestehen würde. Dazu sind aber triftige Gründe erforderlich. So reichen etwa folgende Gründe nicht aus:

  • Ablehnung des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater
  • Gewünschte Namenseinheit innerhalb der neuen Familie
  • Hänselei des Kindes durch Gleichaltrige oder ähnliche Unannehmlichkeiten
  • Schwierigkeiten beim Umgang mit dem leiblichen Vater oder bei dessen Unterhaltszahlungen

Umgekehrt ist eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht rechtens, wenn das Kind unter dem bisherigen Nachnamen erheblich leidet oder unter dem neuen Nachnamen bereits seit Jahren überall bekannt ist.

Zu beachten ist ferner, dass eine Namensänderung nicht nach spontanen Wünschen erfolgen darf, sondern einer gewissen Kontinuität unterliegen muss. So können etwa leiblicher Vater und Kind trotz des derzeit unterbrochenen Kontaktes später wieder zueinander finden (Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 11.06.2008, Az.: 9 UF 116/08).

Etwas geringer dürften die Anforderungen an eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht sein, wenn das Kind einen Doppelnamen führen soll, der aus dem Nachnamen des leiblichen Vaters und des Stiefelternteil besteht.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Veronika sagt:

    Hallo liebes Team.
    Ich bin alleinerziehende Mutter von 4 Kindern. Die ersten 3 stammen aus erster Ehe (geschieden) und heißen wie ihr Vater. Das 4te Kind heisst wie ich. Nun ließ mein Exmann auch die kirchliche Ehe anullieren. Meine 3 ersten Kinder möchten schon länger meinen Namen annehmen – einmal weil sie ihren Vater ablehnen und weil ihr jüngstes Geschwisterchen meinen Namen trägt. Gibt es hier irgend eine Sonderregelung? Scheidung, Anullierung und Geschwister mit dem Namen der Mutter?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Veronika,

      grundsätzlich gestaltet sich die Umbenennung von Kindern sehr schwierig. Zumeist ist sie nur bei Neuverheiratung des sorgeberechtigten Elternteils möglich. Ist auch der andere sorgeberechtigt, muss dieser dem Vorgang zustimmen. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Claudia B sagt:

    Ist es nach der Scheidung möglich, sich und dem Kind (in der Ehe entstanden und Name des Vaters in der Geburtsurkunde) einen Doppelnamen geben zu lassen? Sprich Mädchennamen der Mutter und des vorhandenen Namen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      grundsätzlich die Änderung des Geburtsnamens eines Kindes meist nur bei Wiederverheiratung des sorgeberechtigten Elternteils möglich. Das Kind kann dann den neu gewählten Ehenamen annehmen (bei Einverständnis des zweiten Sorgeberechtigten). Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um sich über die Möglichkeiten der Namensangleichung zu informieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Rosali M. sagt:

    Hallo,
    ich habe noch mal eine andere Frage:
    ich bin seit 5 Jahren geschieden, meine Söhne (9J, 6 J.) tragen den Namen des Vaters, ich habe meinen Mädchennamen wieder angenommen.
    Wenn ich wieder heirate und wir uns für meinen Namen als Familiennamen entscheide, besteht dann auch die Möglichkeit einer Einbettung des Namens, also dass meine Kinder den Familiennamen annehmen? Natürlich nur, wenn der Vater sich einverstanden erklärt.
    Hängt das übrigens auch mit dem Sorgerecht zusammen? Habe das alleinige Sorgerecht, gibt es da andere Regelungen bzgl. des Namens?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rosali,

      bei Neuverheiratung des Sorgebrechtigten kann die Einbenennung der Kinder hin zum neuen Ehenamen bei entsprechender Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten in aller Regel problemlos erfolgen. Wenden Sie sich im Zweifel an das zuständige Standesamt, um weitere Informationen zu erhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Cl. Ö. sagt:

    Hallo ich habe eine ganz andere Frage. Eine Lehrerin meiner Tochter ist so habe ich kürzlich erfahren dabei ihren Mädchennamen zurückzuführen. Sie hat die Klasse vor einem Jahr informiert den Mädchen Name wieder zu haben. Unterzeichnet auch seitdem alles mit dem Geburtsname. Nun fand eine Verhandlung statt das andere Sache gegen eine Schülerin. Der Richter wies sie draufhin das ihre Namensangabe falsch wäre. Sie meinte ok ist noch in Bearbeitung. ..Meine Frage ist das nicht eine Dokumentenfälschung allem was Sie unterzeichnet seit einem guten Jahr???

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      in dem Fall dürfte es sich nicht um Dokumentenfälschung handeln.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. K. sagt:

    Hallo,

    für die „Einbenennung“ des Kindes auf den neuen Namen ist die Zustimmung des Kindes (sofern es älter als 5 Jahre ist) notwendig.
    Ich habe damals bei der Heirat meiner Mutter (ich war 12 Jahre) meine Zustimmung nicht gegeben, bin gar nicht gefragt worden.
    Wir haben damals (1989) im Gebiet der ehemaligen DDR gelebt. Werden die Gesetze der BRD auf die neuen Bundesländer vor Wiedervereinigung angewendet?
    ich möchte nun meinen tatsächlichen Geburtsnamen wieder annehmen.
    Welche Möglichkeiten habe ich da?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      nach § 7 Absatz 1 des Familiengesetzbuches der DDR erhielten die Kinder automatisch den Ehenamen der Eltern als Familiennamen. Auch nach der Wiedervereinigung haben einzelne gesetzliche Regelungen weiterhin Bestand. Inwieweit in Ihrem Fall dennoch eine Namensänderung möglich ist, können Sie beim zuständigen Standesamt in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Juli sagt:

    Hallo,
    ich wollte mich auch mal schlau machen wie das mit der Namensänderung aussieht.
    In meinem Fall bin ich aber das Kind und nicht der Ehepartner.
    Ich würde mit dem selben Mädchennamen wie meine Mutter geboren.
    Meine Mutter hat aber später Geheiratet und wir alle haben den Namen des Mannes angenommen (sie hatte das alleinige Sorgerecht für mich), da muss ich unter 5 Jahre als gewesen sein.
    Die haben sich aber Scheiden lassen und ich sollte den Nachnamen wegen meiner kleinen Schwester behalten (für sie hatten sie das geteilte Sorgerecht und der Vater hat einer Änderung nicht zugestimmt).
    Nun bin ich aber schon 22 Jahre alt und möchte meinen Mädchennamen zurück haben. Es fühlt sich für mich einfach Falsch an einen Familiennamen zu tragen mit dessen Familie ich so gar nichts zu tun habe.
    Meine Frage war jetzt, ob ich meinen Namen wieder zurück ändern lassen kann oder ob ich gezwungen bin den Namen weiter zu behalten ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Juli,

      meist ist es nicht möglich nach einer Einbenennung den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Erkundigen Sie ich beim zuständigen Standesamt, wie Ihre Chancen stehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Julia A. sagt:

    Hallo,
    Ich habe einen Sohn (11 jahre). Als ich geheiratet habe, haben wir eine Einbennung machen lassen damit mein Sohn wie ich und mein Mann heißt. Ich bin mittlerweile geschieden, mein Ex Mann hat und gedemütigt und geschlagen und wir wollen endlich mit dieser Zeit abschließen. Nun sagt das Standesamt aber das eine Einbennung nicht rückgängig zu machen ist. Ich kann zwar meinen Mädchennamen wieder annehmen aber mein Sohn muss den Namen meines Ex Mannes behalten.
    Kann man eine Einbennung nur einmal machen lassen oder kann ich den Namen meines Sohnes nochmal ändern lassen wenn ich nochmal heirate?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Julia,

      die einbennung des Kindes ist bei einer erneuten Eheschließung abermals möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Denise sagt:

    Hallo.
    Mein Ex Mann und ich haben geheiratet als ich Schwanger war, meine Tochter hat nach der Geburt sofort seinen Nachnamen bekommen.
    Wir sind jetzt seit 2013 geschieden und ich möchte gern wieder meinen Mädchennamen annehmen. Kann meine Tochter auch meinen Mädchennamen annehmen?
    Ich habe das alleinige Sorgerecht und zum Vater besteht auch seit Jahren keinen Kontakt mehr. Sie kennt ihn noch nicht mal mehr.
    Ist es möglich das sie auch meinen Mädchennamen annehmen kann?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Denise,

      der Geburtsname eines Kindes kann in aller Regel nur bei Wiederverheiratung des Sorgeberechtigten geändert werden. Wenden Sie sich für weitere Informationen an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. anke b-s sagt:

    hallo,
    ich habe mich bei unserer hochzeit für einen doppelnamen entschieden. sein name-mein geburtsname. unsere kinder haben beide seinen namen. ich möchte nach der scheidung gern meinen geburtsnamen ablegen und nur noch seinen namen tragen. geht das?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anke,

      in aller Regel können Sie nur einen Namen annehmen, den Sie bereits einmal getragen haben. In Ihrem Fall ist es vermutlich möglich, zu Ihrem Geburtsnamen zurückzukehren oder aber den Doppelnamen (Ehename) zu behalten, nicht aber den Geburtsnamen zu streichen. Wenden Sie sich im Zweifel an das zuständige Standesamt. Hier können Sie prüfen, welche Namensänderung mit der Scheidung möglich sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Peggy s. R. sagt:

    Mein Sohn 12 Jahre , möchte den Namen meines jetzigen Mannes tragen, sein Vater (gemeinsames Sorgerecht)sagte ihm ,er würde es tun,wenn er ihn adoptiert und er kein Unterhalt mehr zahlen muss. Ist das rechtens?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peggy,

      es ist die Entscheidung des Vaters, ob er der Umbenennung zustimmt oder nicht, weshalb hieran grundsätzlich auch „Konditionen“ gebunden werden können. Die Umbenennung kann allerdings unter Umständen auch ohne die Zustimmung des Vaters stattfinden. Hierzu muss nachgewiesen werden, dass der neue Name dem Kindeswohl zuträglich wäre. Wenden Sie sich für weitere Informationen zunächst an das zuständige Standesamt. Ein Anwalt kann Sie über mögliche rechtliche Schritte eingehend beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. K.S. sagt:

    Guten Tag,

    Mein Mann und ich haben bei der Eheschließung unsere jeweiligen Namen behalten. Meine Tochter trägt den Nachnamen meines Mannes. Wir befinden uns nun im Trennungsjahr. Habe ich ein Möglichkeit nach oder vor der Scheidung meiner Tochter meinen Namen zu übertragen?

    Vielen Dank
    Kati

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo K.S.,

      die Änderung des Namens eines Kindes ist nur dann vorgesehen, wenn der betreuende Elternteil erneut heiratet. In dem Fall kann das Kind den neuen Ehenamen annehmen. Dies kann allerdings nur mit Zustimmung des anderen Elternteils geschehen. Ihr Standesamt kann Ihnen hierzu weitere Informationen geben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Maja sagt:

    Hallo ich bin geschieden hatte aber meinen Namen bei Heirat behalten Mann hat meinen angenommen, unser Kind kam also mit meinem Namen zur Welt und ich möchte gerne wieder heiraten aber diesmal den Namen des Mannes annehmen.
    Ich möchte gerne das mein Sohn auch den neuen Namen bekommt.
    Geht das ohne Zustimmung des leiblichen Vaters?
    Leiblicher Vater hat sein Mädchennamen wieder angenommen.
    Leiblicher Vater zahlt nicht genug Unterhalt und hat deswegen eine Klage am Hals und eine zweite wird auch bald folgen.
    Auch stelle ich einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht.
    Kann ich ohne Zustimmung den Namen dann für mein Kind ändern lassen, unter diesen Umständen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maja,

      für die Namensänderung benötigen Sie das Einverständnis des Vaters. Alternativ kann das Familiengericht eingeschaltet werden, welches unter Umständen eine Entscheidung herbeiführen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Besenroth sagt:

    Ich habe mal eine andere Frage:
    Meine Scheidung liegt schon mehr als 10 Jahre zurück und ich möchte meinen jetzigen Lebensgefährten heiraten, am Liebsten im Ausland. Kann ich im Zuge dieser Heirat meinen Geburtsnamen wieder annehmen, um mit Diesem in die Ehe zu
    gehen?
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Besenroth,

      die Annahme Ihres Geburtsnamens steht ihnen frei. Wenden Sie sich dafür an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Sandra sagt:

    Habe da auch eine Frage. Werde demnächst meinen Mädchennamen wieder annehmen und nun zu meiner Frage, habe mit meinem Lebensgefährten 2 gemeinsame Kinder, die auch seinen Nachnamen tragen, muß ich nach der Namensänderung von mir deren Geburtsurkunde auch darin geändert werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      die Änderung des Geburtsnamen der Kinder hin zum Mädchennamen der Mutter ist in der Regel nicht möglich. Wenden Sie sich im Zweifel an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. E. D. sagt:

    Guten Tag,

    mein Kind hat bei der Geburt mein Mädchennamen, dann hatten mein Ex und ich geheiratet wo mein Kind 1,5 Jahre war. Nun möchte ich meinen Mädchennamen wieder annehmen und mein Kind möchte den auch tragen. Jetzt meine Frage ist es dann auch schwierig den Namen zuändern beim Kind, obwohl er den bei der Geburt getragen hat?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      auch in diesem Fall gestaltet sich die Namensänderung in der Regel schwierig, da der neue Ehename zum Geburtsnamen des Kindes wurde. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um Ihre Möglichkeiten abzuwägen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. S.Z. sagt:

    Guten Tag,
    Mein (Nich)Mann und ich haben letztes Jahr geheiratet. Dieses Jahr hat er mich im 6.Monat verlassen. Mein Sohn ist jetzt mit seinem Namne geboren. Wenn die Scheidung durch ist möchte ich gerne meinen Mädchennamen annehmen und auch das mein Sohn meinen Namen bekommt. Der Vater würde zustimmen, ist das möglich???
    Würde mich über eine positive Antwort freuen
    Liebe Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo S.Z.,
      wie Sie unserem Artikel entnehmen können, ist eine Namensänderung des Kindes bei erneuter Heirat und Zustimmung beider Elternteile prinzipiell möglich. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um weitere Informationen zu erhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Meyer sagt:

    Guten Abend,

    ich habe folgende Frage: Meine Tochter hat nach ihrer Geburt meinen Mädchennamen bekommen, weil ich damals noch nicht verheiratet war. Durch die Eheschließung 2 Jahre später nahm ich den Namen meines Mannes an, ebenso natürlich unsere Tochter.
    Nun rückt die Scheidung immer näher und meine Tochter möchte gern ihren eigentlich Geburtsnamen wieder annehmen.
    Kann meine Tochter nach der Scheidung und mit Einwilligung ihres Vaters wieder ihren Mädchennamen bekommen?
    Beim Standesamt hat man wohl meine Frage nicht verstanden.
    Herzliche Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      sofern beide Eltern dieser Namensänderung zustimmen, ist dies möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Anika sagt:

    Hallo,
    wir befinden uns momentan im Trennungsjahr….in unserer Ehe ist unsere Tochter geboren wir alle heißen mit Nachnamen H.
    auch nach der Scheidung würde ich den Nachnamen H. behalten wollen-allein meiner Prinzessin zu liebe. Nun habe ich einen neuen Partner und wir haben uns interesse halber darüber mal unterhalten. Wenn ich meinen neuen Patner heiraten würde, und mir bewusst ist das eine Namensänderung meiner Tochter ohne weiteres nicht möglich ist (da ich nicht davon ausgehe das mein Partner da zustimmen würde) ist es wiederum möglich das meine Tochter und ich einen Doppelnachnamen führen? Also S.-H.?

    und die andere Frage!

    wenn mein Exmann seine neue Lebensgefährtin heiraten würde, würde unsere Tochter dann automatisch bei einer Namensänderung den Nachnamen der Lebensgefährtin meines Exmannes bekommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anika,

      die Namensänderung des Kindes ist prinzipiell erschwert. Weder erhält das Kind „automatisch“ den neuen Namen des Vaters, noch der Mutter, sollten diese erneut heiraten. Auch die Lösung mit dem Doppelnamen ist so nicht vorgesehen. Das Kind kann dann einen neunen Namen erhalten, wenn dies objektiv dem Kindeswohl dient oder beide Elternteile bei erneuter Heirat zustimmen. Ersteres muss im Zweifel das Familiengericht entscheiden. Wenden Sie sich für genauere Informationen an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Sarah sagt:

    Hallo. Ich habe eine Frage. Und zwar bin ich schon ein paar Jahre geschieden, habe meinen Mädchenname wieder angenommen. Der Kindsvater möchte erneut heiraten (hat mit seiner zukünftigen bald 2 Kinder) Meine beiden Kinder (9 und 10) möchten gern ihren Geburtsnamen wieder haben. Der Vater hat aber immer noch was dagegen. Habe ich denn eine Chance dass die beiden meinen Namen wieder annehmen?

    Danke im voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sarah,

      einer Namensänderung der Kinder müssen beide Elternteile zustimmen. Auch die Kinder müssen einwilligen. Kontaktieren Sie einen Anwalt, dieser kann Sie beraten, wie am Besten vorzugehen ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Martin sagt:

    Hallo!

    Ich habe folgendes Problem:

    Ich bin seit 2 Jahren von meiner Ex-Frau geschieden. Gemeinsame Obsorge.
    Meine EX Fraut ist mittlerweile wieder verheiratet und hat ein weiters Kind. Sie und das zweite Kind haben den Namen Ihres neuen Mannes angenommen. Meine Tochter (5) trägt meinen Nachnamen.

    Seit einiger Zeit wird meine Tochter offensichtlich dahingehend gedrengt und bearbeitet. Sie hat bereits gesagt, sie will lieber den neuen Nachnamen tragen wie die andern etc. Auf Rückfrage hat sie gemeint, Mama hat sie schon paar mal gefragt, wie sie heißen möchte.

    Meine Frage: ich möchte auf keinen Fall, dass meine Tochter den Namen annimmt. Habe ich realistische Chancen dies zu verhindern? Wenn ja, wie? Bis zu welchem Alter? Was muss ich beachten?

    Vielen Dank bereits vorab und liebe Grüße!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martin,

      eine solche Namensänderung ist regelmäßig nur möglich, wenn beide Elternteile dieser zustimmen. Auch das Kind muss dieser sog. Einbenennung zustimmen, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Wenden Sie sich an einen Anwalt, dieser kann Sie unterstützen und Sie weitergehend beraten.
      Ihr Scheidung.org-Team

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