Namensänderung nach Scheidung – Kann das Standesamt helfen?
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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).
Überwiegend Frauen, aber auch manche Männer nehmen nach der Heirat den Nachnamen des Ehegatten an oder wählen einen Doppelnamen. Geht die Ehe später in die Brüche, wollen speziell Frauen oft den Nachnamen ändern lassen. Sie möchten ihren Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen oder den sonstigen vor der Ehe geführten Nachnamen tragen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist dies ohne Probleme möglich. Schwierig kann es allerdings werden, wenn der geschiedene Partner erneut heiratet und die aus der früheren Ehe hervorgegangenen Kinder nun den Namen des neuen Ehegatten führen sollen.
Das wichtigste in Kürze: Namensänderung nach der Scheidung
Ja. Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie problemlos den zuvor gewählten gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen und zum Beispiel Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Standesamt lediglich einen Antrag auf Namensänderung stellen. Diese Unterlagen benötigen Sie hierfür: Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.
Nach der Namensänderung benötigen Sie natürlich nicht nur neue Ausweisdokumente (z. B. Pass, Personalausweis, Führerschein). Auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber und anderen Behörden ist die Anzeige des Namenswechsels zumeist erforderlich. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Vertragspartner über die Änderungen zu informieren.
Eine Namensänderungen von Kindern, die in der Ehe geboren wurden und den Ehenamen tragen, ist in der Regel nicht möglich. Wurde das Kind vor der Ehe geboren und hat im Zuge der Eheschließung seiner Eltern einen Namenswechsel vollzogen, kann unter Umständen die Rückkehr zum Geburtsnamen möglich sein. Eine Namensänderung beim Kind ist zumeist auch dann möglich, wenn Sie erneut heiraten und dadurch einen neuen Nachnamen tragen. In diesem Fall kann eine Einbenennung des Kindes erfolgen. D.h. das Kind kann den Nachnamen Ihres neuen Ehepartners erhalten, wenn Sie diesen als Ehenamen wählen.
Weitere Ratgeber zur Namensänderung nach der Scheidung:
Wer darf nach der Scheidung den Namen ändern?
In der folgenden Infografik erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, wann die Namensänderung nach der Scheidung möglich ist. Wann können Ehegatten ihren Namen ändern? Und was gilt für die Namensänderung bei Kindern?
Nachnamen ändern lassen: Diese Möglichkeiten bestehen
Soll eine Namensänderung nach der Scheidung erfolgen, bestehen folgende Möglichkeiten, § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen
- Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde (etwa der Nachname aus der letzten Ehe), wieder annehmen
- Geburtsname oder Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde, dem aktuellen Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)
- Begleitname, der während der Ehe dem vorherigen Nachnamen vorangestellt oder beigefügt wurde, widerrufen
Praxis-Beispiel: Namensänderung nach Scheidung
Die in erster Ehe verwitwete Martha Beispiel, geborene Mustermann, heiratet in zweiter Ehe Karl Kunstdorf und führt darauf den Namen Martha Kunstdorf.
Nach der Scheidung von Karl Kunstdorf hat Martha die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:
Sie kann ihren
- Geburtsnamen bzw. Mädchennamen wieder annehmen, so dass ihr Name (Martha) Mustermann lautet
- Nachnamen von der zweiten Heirat wieder annehmen, womit sie (Martha) Beispiel heißt
- Geburtsnamen dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, womit die Doppelnamen (Martha) Mustermann-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Mustermann denkbar sind
- Nachnamen, der vor der zweiten Ehe geführt wurde, dem jetzigen Ehenamen voranstellen oder beifügen, so dass die Doppelnamen (Martha) Beispiel-Kunstdorf oder (Martha) Kunstdorf-Beispiel in Betracht kommen
- derzeitigen Namen (Martha) Kunstdorf beibehalten
Dieselben Möglichkeiten wie bei der Namensänderung nach Scheidung bestehen, wenn der derzeitige Ehegatte verstirbt, § 1355 Abs. 5 BGB.
Namen ändern: Scheidung muss erst rechtskräftig sein
Die Namensänderung setzt voraus, dass die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Rechtskräftig bedeutet, dass gegen den Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil) des Familiengerichts kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Dies ist der Fall, wenn
- die Ehegatten im Scheidungstermin (durch ihre Anwälte) den Rechtmittelmittelverzicht erklären lassen oder
- keiner der Eheleute innerhalb eines Monats gegen den Scheidungsbeschluss durch seinen Anwalt Beschwerde einlegen lässt
Der Umstand, dass die Scheidung auch tatsächlich rechtskräftig ist, wird durch den auf dem Scheidungsbeschluss vom Gericht aufgebrachten Rechtskraftvermerk dokumentiert. Um diesen Vermerk zu erhalten, muss der nach der Scheidung zugestellte Scheidungsbeschluss dem Gericht nochmals übersandt werden – verbunden mit der Bitte, den Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk zu versehen.
Wo die Namensänderung erfolgt
Zuständig für die Namensänderung nach der Scheidung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland erfolgte und welches daher das Familienbuch führt, § 41 Abs. 2 Satz 1 Personenstandsgesetz (PStG). Das gilt ebenso für Namensänderungen bei der Aufhebung von Lebenspartnerschaften, § 42 Abs. 2 Satz 1 PStG. Wer nicht mehr am Ort dieses Standesamts wohnt, kann die Namensänderung auch beim Wohnsitz-Standesamt beantragen. Von dort wird der Antrag weitergeleitet.
Erfolgte die Heirat bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Ausland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Erklärende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten gilt die Zuständigkeit des Standesamtes Berlin I.
Welche Unterlagen für die Namensänderung erforderlich sind
Welche Unterlagen für eine Namensänderung bei Scheidung dem Standesamt vorzulegen sind, sofern die Heirat in Deutschland erfolgte, ergibt sich aus der folgenden Checkliste.
Checkliste Namensänderung: Diese Unterlagen sind mitzubringen | Ja | Nein |
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Sind folgende Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt vorhanden: | ||
Personalausweis oder Reisepass? | ❏ | ❏ |
Bei Antrag auf Namensänderung beim Wohnsitz-Standesamt: Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Heiratseintrag der letzten Ehe? (erhältlich beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat in Deutschland gefallen ist) | ❏ | ❏ |
Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des verstorbenen Partners? | ❏ | ❏ |
Diese Checkliste kostenlos herunterladen
Hier können Sie sich, wollen Sie Ihren Namen nach der Scheidung ändern, die Checkliste kostenlos herunterladen.
Ist die Scheidung eingereicht, wollen viele auch den Namen wieder annehmen, den sie vor der Hochzeit hatten. Einige Unterlagen sind notwendig, um diese Änderung beim Standesamt zu absolvieren.
In dieser Checkliste finden Sie alle wichtigen Unterlagen, die Sie für die Namensänderung benötigen. Somit können Sie nach der Scheidung schnellstmöglich Ihren alten Namen wieder annehmen.
Wurde im Ausland geheiratet, ist für die ausländische Heiratsurkunde regelmäßig die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers erforderlich, sofern die Heirat nicht in einem deutschen Register nachbeurkundet wurde. Wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist für die Scheidungsurkunde ebenso die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers notwendig. Hinzu kommt, dass bei einer ausländischen Scheidung meistens ein Anerkennungsverfahren (beim zuständigen Oberlandesgericht) durchgeführt werden muss, soweit kein zwischenstaatliches Abkommen besteht, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung in Deutschland anerkannt wird.
Namensänderung nach Scheidung: Kosten können erheblich sein
Auf den ersten Blick erscheinen die Kosten, die für eine Namensänderung bei Scheidung anfallen, recht günstig zu sein. Während das Standesamt für Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren einen Betrag von ca. 25 Euro fordert, fallen für beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch 10 Euro an.
Aber Achtung: Vergessen werden häufig die Kosten für die Änderung wichtiger Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Kreditkarten, Fahrzeugpapiere und dergleichen mehr. Diese Kosten können sich im Einzelfall schnell zu einer erheblichen Summe addieren. Bevor also eine Namensänderung beantragt wird, sollte deren Nutzen im Verhältnis zu den entstehenden Kosten gut durchdacht sein.
Kinder: Namensänderung nicht ohne Weiteres möglich
Ändert das Elternteil, bei dem die Kinder leben, nach der Scheidung seinen Nachnamen, bleibt der bisherige Nachname der Kinder davon unberührt.
Anders ist es jedoch, wenn dieses Elternteil erneut heiratet und nun den Nachnamen des neuen Ehegatten führt. In diesem Fall wird der leibliche Vater häufig gebeten, in die sogenannte Einbenennung des Kindes einzuwilligen. Einbenennung bedeutet die Übertragung des von einem Elternteil und dem Stiefelternteil geführten Nachnamen auf das Kind (aus der vorherigen Ehe). Dabei erfolgt die Übertragung des Namens durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, wobei das Kind den Nachnamen des Stiefelternteils erhält oder aus seinem Nachnamen und dem des Stiefelternteils ein Doppelname gebildet wird.
Voraussetzungen für eine wirksame Einbenennung sind nach § 1618 BGB:
- Einwilligung des Kindes, sofern dieses das 5. Lebensjahr vollendet hat
- Einwilligung des neuen Ehepartners
- Einwilligung des leiblichen Elternteils (bei dem das Kind nicht lebt), sofern dieser gemeinsam sorgeberechtigt ist oder das Kind dessen Nachnamen trägt
- Leben des Kindes im Haushalt der jetzigen Eheleute
- Öffentliche Beglaubigung der Erklärungen vom Standesbeamten
Verweigert der leibliche Elternteil seine Einwilligung, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden, sofern die Einbenennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist, § 1618 Satz 4 BGB. Kindeswohl bedeutet hier, dass die Einbenennung dem Kind so sehr nutzt, dass ein verständig sorgender Elternteil nicht auf den Erhalt des Namensbands zum Kind bestehen würde. Dazu sind aber triftige Gründe erforderlich. So reichen etwa folgende Gründe nicht aus:
- Ablehnung des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater
- Gewünschte Namenseinheit innerhalb der neuen Familie
- Hänselei des Kindes durch Gleichaltrige oder ähnliche Unannehmlichkeiten
- Schwierigkeiten beim Umgang mit dem leiblichen Vater oder bei dessen Unterhaltszahlungen
Umgekehrt ist eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht rechtens, wenn das Kind unter dem bisherigen Nachnamen erheblich leidet oder unter dem neuen Nachnamen bereits seit Jahren überall bekannt ist.
Zu beachten ist ferner, dass eine Namensänderung nicht nach spontanen Wünschen erfolgen darf, sondern einer gewissen Kontinuität unterliegen muss. So können etwa leiblicher Vater und Kind trotz des derzeit unterbrochenen Kontaktes später wieder zueinander finden (Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 11.06.2008, Az.: 9 UF 116/08).
Etwas geringer dürften die Anforderungen an eine Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht sein, wenn das Kind einen Doppelnamen führen soll, der aus dem Nachnamen des leiblichen Vaters und des Stiefelternteil besteht.
Hallo zusammen ! 😊
Meine Mama hat sich aus ihrer zweiten Ehe jetzt scheiden lassen. Wir haben meine Schwester und ich, den Name meines Stiefvaters angenommen! Also sozusagen eine Namensbennung.
Nun möchten, ich und meine Schwester, auf den Geburtsnamen unseren leiblichen Vaters zurück! Ist das möglich?
Hallo Michelle,
solch eine Namensänderung ist regelmäßig nicht möglich. Das Standesamt macht hier nur eine Ausnahme, wenn triftige Gründe dafür sprechen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag, ich heiße zur Zeit mit Nachname Gebrecht-Altmann (Name geändert aus Anonymitätsgründen). Erster Name ist mein Geburstsname, zweiter der meines Ex-Mannes, den ich nicht ablegen möchte, da meine erste Tochter Altmann mit Nachname heißt.
Nun bin ich erneut schwanger von meinem Freund, der (sagen wir mal) Neumann heißt.
Um nicht noch mal in die Namensfallle zu tappen würde ich das neue Kind gerne nach meinem Geburtsnamen „Gebrecht“ benennen.
Frage: Geht das obwohl keiner der Eltern dann nur Gebrecht heißt? Ich möchte ja meinen Doppelnamen behalten und mein Freund heißt ja ganz anders.
Danke für Rückmeldung und MFG
Hallo Eva,
Sie können Ihrem Ungeborenen Ihren Geburtsnamen (Gebrecht) geben, sofern der Vater des Kindes auch zustimmt.
Ihr Scheidung.org-Team
Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider sagte man mir beim Standesamt, dass das neue Kind genau wie ich, also auch G [red. v. d. Red.] heißen müsse. Denn es müsse heißen wie einer der Elternteile und könne nicht nur einen „Teil-Nachname“ von mir führen. Könnten Sie mir Ihre Meinung hierzu schreiben? So langsam läuft mir die Zeit davon :-(
Vielen Dank im Voraus und Mit freundlichen Grüßen!
Hallo Eva,
wir geben an dieser Stelle weder Meinungen ab noch erteilen wir Rechtsberatung. Dies ist uns auf diesem Wege rechtlich auch nicht gestattet. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die Standesamtmitarbeiter über die Möglichkeiten der Namensgebung umfangreich geschult sind.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
die Frage wurde wahrscheinlich schon öfters mal gestellt. Nun erneut.
Ich geborener S. sie geborene G.. Geheiratet 2012 und sie hat meinen Namen angenommen. Unser eheliches Kind kam 2014 auf die Welt. Scheidung 2016 rechtskräfitig. Sie möchte gerne wieder ihren Geburtsnamen annehmen. Sie möchte auch den Kindsnamen auf ihren Geburtsnamen ändern lassen. Würde dem auch zustimmen da sie das alleinige Sorgerecht hat. Psychiche Probleme sind bei ihr durch die ganze Situation auch schon entstanden.
Ist unter diesen Vorraussetzungen eine Namensänderung beim Kind möglich, wenn zum Beispiel ein psycholgisches Gutachten vorliegen würde welches die Probleme bestätigt?
Hallo René,
regelmäßig ist eine solche Namensänderung für das Kind nicht möglich. Allerdings kann das Standesamt in Einzelfällen anderes entscheiden, wenn triftige Gründe vorgebracht werden können. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Standesamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
ich bin ein Eingebürgerter Deutsche
ich habe mein Studium beendet und finde keinen Job und das nachdem ich eine Bewerbungsexpertin engagiert habe und sehr ausgezeichnetes Bewerbung und Bewerbungsdesign habe, gute Abschluss Note
Mein Professor meinte nachdem er mit erlebt hat, dass ich über 75 ablehnungsbescheid bekam, dass es wohl an meiner Familiennamen Liegt könnte, ich soll das wohl ändern
mein Familienname ist A. …. kann ich das überhaupt ändern?
Hallo Jakob,
der Familienname lässt sich nicht ohne weiteres ändern. In der Regel ist dies erst bei Verheiratung möglich. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um dort in Erfahrung zu bringen, welche Möglichkeiten der Namensänderung bestehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe in der Ehe meinen Namen (X) behalten.
Ein Kind hat den Namen des Vaters (Y + Z) und mir, also Y + X. (Ging nach Ausländischem Recht)
Ein weiteres Kind hat den Namen des Vaters (Y + Z) (Vater mittlerweile Deutscher).
Können meine Kinder meinen Namen (X) erhalten?
Danke!
Hallo Maria,
in der Regel ist die Einbenennung der Kinder bei Eheschließung im Falle eines gemeinsamen Ehenamens möglich oder wenn beide sorgeberechtigten Ehegatten sich hierin einig sind (fristgebunden). Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um Ihre Möglichkeiten in diesem Fall prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Da ich es hier jetzt schon ein paar Mal gelesen habe, hätte ich eine Frage… ich habe verstanden, dass der leibliche Vater einer Einbennenung des Kindes bei neuer Ehe der Mutter zustimmen muss, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht. Aber braucht es auch die Einwilligung des leiblichen Vaters in die Einbennung, wenn das alleinige Sorgerecht bei der Mutter liegt?
Vielen Dank im Vorraus für die Antwort.
LG
Hallo,
in § 1618 BGB wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils auch dann vonnöten sein kann, wenn dieser entweder ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind dessen Namen trägt. Die Zustimmung kann bei Streitigkeiten im Zweifel auch durch das Gericht ersetzt werden. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt für weitere Informationen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
zu diesem Thema hätte auch eine Frage. Ich bin zur Zeit 26 und meine Mutter hatte sich vor einigen Jahren scheiden lassen ihr Ex-Mann ist nicht mein leiblicher Vater. Damals habe seinen Nachnamen mit angenommen da war ich ca 14 oder 15. Nun möchte ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen.
Ist das möglich?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo Steven,
eine solche Namensänderung ist regelmäßig nur möglich, wenn Sie diese vor dem Standesamt begründen können. Kontaktieren Sie hierzu das Standesamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
ich bräuchte wirklich Ihre Hilfe.
Meine Frau und ich haben uns im Jahr 2000 scheiden lassen. Als Ehename wurde „mein“ Nachname gewählt. Ca. 10 Jahre nach der Scheidung hat meine Ex-Frau Ihren Mädchennamen angenommen. Zum gleichen Zeitpunkt wollte dann unsere gemeinsame Tochter (gemeinsames Sorgerecht) zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt ebenfalls den Mädchennamen meiner Ex-Frau annehmen. Da ich einen normalen Kontakt zu meiner Tochter hatte und habe, konnte ich dieses Ansinnenen nicht nachvollziehen, auch da ich befürchtete, dass meine Tochter den Kontakt zu mir bzw. meinem Teil der Familie durch die Namensänderung verliert. Ich habe daher seinerzeit der Namensänderung nicht zugestimmt und diese wurde auch nicht durchgeführt.
Jetzt ist meine Tochter volljährig geworden, diese hat guten Kontakt zu meiner Familie und auch wir haben, vielleicht kein gutes, aber ein normales Verhältnis, Sie besucht mich, verbringen Zeit miteinander, telefonieren, haben den 18. Geburtstag auch in einem Restaurant gefeiert, also weit entfernt von zerrütteten Familienverhältnissen.
Ich bekomme nun ca. ein halbes Jahr nach dem 18. Geburtstag von meiner Tochter mitgeteilt, dass diese den Mädchennamen meiner Ex-Frau angenommen hat, weil Sie sich schon immer komisch gefühlt hat einen anderen Nachnamen als Ihre Mutter zu tragen.
Ich kann dies nicht nachvollziehen, insbesondere nicht da sie nun 18 Jahre lang den Namen getragen hat, bei all ihren Freunden, in der Schule etc. mit diesem Namen bekannt ist und es sicherlich jetzt nach 18 Jahren unangenehmer ist all diesen Personen zu erklären, weshalb sie nun einen anderen Namen angenommen hat.
Mir erscheint es so, dass ich nun abgestraft werden soll, vorangetrieben durch meine Ex-Frau für die seinerzeitige Verweigerung der Zustimmung der Namensänderung meiner Tochter mit 13 Jahren.
Ich wurde nicht gefragt, mir erscheint diese Begründung vorgeschoben und ich glaube diese nicht und bin richtiggehend vor den Kopf gestossen.
Meine Fragen.
1.) Konnte meine Tochter die Namensänderung lediglich mit der Begründung „Sie fühlt sich nicht wohl damit einen anderen Namen als den ihrer Mutter zu führen und fühlt sich nicht richtig integriert aufgrund des anderen Namens“ bei der Behörde durchsetzen? Insbesondere als volljährige, 18 jährige Person.
2.) Habe ich als leiblicher Vater das Recht die Begründung meiner Tochter von der entsprechenden Behörde einfordern, um diese nachvollziehen zu können?
Wie gesagt bin ich sehr traurig, ob dieser Vorgehensweise und ich möchte zumindest erfahren, ob hier ehrlich und aufrichtig mit mir umgegangen wurde hinsichtlich der Begründung für die Namensänderung oder ob hier Gründe vorgeschoben wurden, die unzutreffend sind und mich diskreditieren. Sprich gelogen wurde um das Ziel der Namensänderung zu erreichen.
Für mich war der gemeinsame Nachname mit meiner Tochter eine wesentlicher gemeinsamer Faktor der Bindung und der Zugehörigkeit. Ich denke die Tragweite ist meiner Tochter leider nicht bewusst, auch im Hinblick auf ihre Großeltern und ihrem Patenonkel, die alle ebenfalls überrascht und enttäuscht/traurig sind von dieser Vorgehensweise, die unerwartet kam.
Können Sie mir hier vielleicht kurz weiterhelfen?
Herzlichen Dank.
Hallo,
zu 1.) In der Tat muss Ihre Tochter diesen Wunsch vor dem Standesamt begründen, ansonsten kann eine solche Namensänderung nicht durchgeführt werden.
zu 2.) Sie haben wohl nicht das Recht, diese Begründung beim Standesamt einzusehen. Informieren Sie sich hierzu beim zuständigen Standesamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe mehrere Fragen zur Namensänderung. Ich möchte gerne nach rechtkräftiger Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen. Gleichzeitig möchten mein Ex-mann und ich den Nachnamen unseres Sohnes ebenso zu meinem Mädchennamen ändern lassen. Ebenfalls gleichzeitig muss ich uns ummelden, da wir umgezogen sind.
Frage1: wie kann ich sicher gehen, dass beide Nachnamensönderungen durchgeführt werden, ich möchte nicht einen anderen Nachnamen als mein Sohn tragen.
Frage2: Nach welcher Reihenfolge (gleichzeitig ist aufgrund der unterschiedlichen Stellen ja nicht möglich) sollte ich vorgehen?
Frage3: sind Namensänderung und die Ummeldung in einem Schritt möglich?
Herzlichen Dank für ihre Antwort
Hallo Sybille,
für Ihre Namensänderung müssen Sie sich an das Standesamt wenden. Die Namensänderung Ihres Sohnes ist allerdings regelmäßig nicht möglich, sofern keine wichtigen Gründe vorliegen. Eine Namensänderung und eine Ummeldung können Sie nicht gleichzeitig durchführen, da dafür unterschiedliche Behörden zuständig sind (Standesamt und Bürgeramt).
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Mann und ich sind seit 3 Jahren getrennt, Scheidung ist am 29.03.
Ich würde gern meinen Mädchennamen, Geburtsnamen annehmen.
Mein Sohn lebt bei mir und ist jedes 2. WE beim Papa.
Ist es möglich dass mein Sohn dann auch meinen Nach-Namen bekommt, oder einen Doppelnamen ?
Hallo Diana,
die Einbenennung von Kindern ist in der Regel eher schwierig und meist nur bei Wiederheirat des sorgeberechtigten Elternteils und neuem Ehenamen möglich. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann dies auch ohne dies geschehen – vor allem, wenn es das Kindeswohl sichern soll. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um in Erfahrung zu bringen, unter welchen Voraussetzungen die Einbenennung Ihres Kindes möglich ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
2011 ist unser Sohn mit meinem Namen geboren.
2013 haben wir geheiratet und sie hat meinen namen angenommen.
2016 hat sie sich dann von mir getrennt.
Kann ich nach der scheidung oder während der scheidung drauf bestehen, dass sie ihren mädchennamen wieder annimmt? Da ich nicht möchte „falls sie nochmal ein kind bekommt“ das kind meinen namen trägt. Weil es ja dann nicht aus meiner familie stammt!
Darf sie den namen unseres sohnes dann auch ändern, da er ja mit meinem namen geboren ist!?
Hallo Sebastian,
Sie können von Ihrer Frau nicht verlangen, dass Sie Ihren Mädchennamen wieder annimmt.
Eine Namensänderung des Kindes ist nur bei Neuheirat möglich, der Änderung muss allerdings auch der Kindsvater zustimmen.
Ihr Scheidung.org-Team
Liebes Scheidung.org Team,
Ich hätte da mal eine ganz andere Frage, zu der ich leider nichts finden konnte. Ich werde diesen Monat rechtskräftig geschieden. Daraufhin möchte ich gerne wieder heiraten und zwar in den USA, da mein Zukünftiger Amerikanischer Staatsbürger ist. Nun habe ich als Portugiesin sowohl meinen Mädchennamen als auch den Namen meines Ex als Nachnamen hintendran. Ich würde gerne bei Neuheirat den Amerikanischen Namen meines bald Ehemannes annehen, an meinen Mädchennamen angefügt und würde mich gerne von dem Namen meines Ex Mannes trennen. Geheiratet wurde Standesamtlich im Konsulat und anschließend kirchlich im Ausland. Ich bin jedoch in Deutschland geboren und im Besitz einer internationalen Geburtsurkunde. Kann ich am Tag der Trauung in den USA den Namen meines Mannes annehemen und nach Rückkehr nach Deutschland alle Dokumente ändern lassen, oder muss ich mich erst vom hinten angefügten Namen meines Ex trennen, damit ich den Amerikanischen Namen zu meinem Mädchennamen hinzufügen lassen kann? Dies würde bedeuten, ich müsste alle notwendigen Reisepapiere zwei mal ändern lassen, nach der rechtskräftigen Scheidung und vor Abflug in die USA und nach Ankunft erneut. Kann ich dies nicht nach Wiederheirat in den USA, nach Ankunft in Deutschland vornehmen lassen?
Vielen herzliches Dank!
Hallo Mia,
wenden Sie sich bitte mit dieser Frage an das Standesamt oder einen Anwalt. Diese können Ihnen sagen, wie Sie am besten vorgehen sollten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo an das scheidung.org – Team,
meine beiden Kinder (10 J.&11J) leben mit mir, meinem neuen Partner und seiner leiblichen Tochter und einen gemeinsamen Sohn im gemeinsamen Haushalt.
Wir planen zu heiraten und die Kinder wünschen sich eine Einbenennung.Momentan tragen meine beiden Kinder aus vorheriger Ehe und ich den Nachnamen ihres leiblichen Vaters.
Da ich mir das Sorgerecht mit meinem Exmann teile und er nicht mit der Einbenennung einverstanden ist, weiß ich, dass ich vor Gericht wenig Chancen haben werde dies einzuklagen.
Nun hat mein Exmann wieder geheiratet und den Namen seiner neuen Frau angenommen.
Wie würde ein Familiengericht nun entscheiden?Haben sich unsere Chancen für eine Einbenennung dadurch erhöht?
Was meinen Sie?
Hallo Denise,
wir können solche Gerichtsurteile nicht bewerten. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Ich habe im august 2014 geheiratet, im Juni 2016 hat sich mein Ehemann von mir und dem ungeborenen getrennt (nachdem er in der SS eine Affäre anfing und uns für die andere Verlies) und im Oktober 2016 kam die gemeinsame Tochter zur Welt.
Verständlicherweise würde ich gerne nach der Scheidung für mich und meine Tochter meinen Nachnamen von vor der Hochzeit haben, da der jetzige nur noch Demütigend für uns ist…scheint wenn ich die vorangegangenen fragen/antworten anschaue leider nicht möglich zu sein…oder was wäre ein wirklich driftiger Grund?
Hallo Rosemarie,
regelmäßig sind solche Namensänderungen schwierig umzusetzen. Wenden Sie sich am besten an das Standesamt, welches Sie weitergehend beraten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich bin seit Januar 2016 im Trennungsjahr. Nach der Heirat in 2012, hat meine noch-Frau seine eigene Mädchenname beibehalten.
Im Januar 2017 hat sie den Scheidungstermin beim Gericht abgelehnt, und damit habe ich erfahren, dass sie seit Mai 2016 meine Familienname trägt. Also, unsere Trennung geht weiter. Nun bin ich sicher, ich habe für ihre Namensänderung keine Zustimmung beim Rathaus gemacht. Ist es überhaupt möglich, dass sie meine Nähme währen der Trennung nimmt, oder geht es um den Betrug von meiner noch-Frau?
Vielen Dank im Voraus,
Markus
Hallo Markus,
offiziell kann Ihre Frau Ihren Familiennamen nicht tragen, hierzu hätte dieser beim Standesamt eingetragen werden müssen, was in Ihrem Fall nicht möglich ist. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Sache aufzuklären.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein erwachsener Sohn Kevin stammt aus meiner 2. Ehe und er möchte unbedingt meinen Namen annehmen, den ich seit der ersten Ehe trage.
Kevin hat 2 Halb-Geschwister, die ebenfalls meinen Nachnamen tragen.
Auch mein Ex-Mann hat nichts dagegen.
Können Sie mir bitte Tipps geben, wie wir vorangehen müssen!
Lieben Dank im Voraus
Hallo Christine,
da Ihr Sohn bereits volljährig ist, ist eine Namensänderung aus dem genannten Grund nicht möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Hey,
ich habe nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder angenommen.
Nun würde ich doch gerne wieder den damaligen gemeinsamen Ehenamen (der meiner Frau) führen. Ist es möglich, dies Rückgängig zu machen oder kann ich wieder irgendwie auf den Namen wechseln?
Greeetz
Chris
Hallo Chris,
solch eine Namensänderung ist möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihr Wohnsitz-Standesamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Scheidung steht kurz bevor und ich möchte danach meinen Mädchennamen wieder annehmen.
Meine Frage: Gibt es Fristen,bis wann ich das beantragen muss? Ich würde nämlich ggfs. noch einige Zeit warten wollen, um nicht mit bereits gebuchten Urlaubreisen auf meinen noch-Ehe-Namen Probleme zu bekommen.
Hallo Jasmina,
soweit hier bekannt, ist eine feste Frist hierfür nicht vorgeschrieben. Wenden Sie sich im Zweifel zeitnah an das zuständige Standesamt, um genauere Auskunft zu erhalten.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Abend, Ich bin oesterreicherin und lebe in italien so Ich seit November geschieden bin. Ich habe den namen meines ex mannes und moechte dieses jahr heiraten. Muss ich zuerst meinen maedchennamen annehmen und alle papiere umschreiben, oder kann ich mit meinen jetztigen papiere un dem nachnahmen der auf Allen papiere steht, heiraten. Ich habe keine Ital. Staatsbuergerschaft, Bin oesterreicherin mit lebenslanger aufhaltefrist in italien. Danke fuer ihre hilfe.
MfG
Hallo Gabriele,
Sie haben die Möglichkeit, den Ehenamen Ihres Ex-Gatten zu behalten. Sofern die Scheidung in Italien anerkannt ist, dürfte die erneute Heirat kein Problem sein. Erkundigen Sie sich hierzu am besten bei den Behörden vor Ort.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Mein Freund und ich möchten nicht klassisch heiraten, sondern nur sozusagen die Lebensgemeinschaft mit einem freien Priester ohne Eintrag feiern. Hintergrund ist einfach: Heutzutage bringt die Eheschließung teilweise sogar Nachteile mit sich. Da er nach seiner Scheidung noch den Nachnamen des Expartners hat und diesen nicht unbedingt ablegen muss, stellen sich nun für uns folgende Fragen:
Kann ich auch ohne Eheschließung trotzdem als Doppelnamen seinen Nachnamen zusätzlich beantragen? Ist es überhaupt möglich seinen Namen, obwohl geschieden und Familienname des ehemaligen Ehepartners, anzunehmen ggf. auch bei späterer Eheschließung (nach 5 Jahren)?
Hallo Swantje,
grundsätzlich können Sie den Namen Ihres Partners nicht ohne eine Eheschließung vor dem Standesamt annehmen. Dann ist allerdings möglich, den Namen des Partners anzunehmen, auch wenn dies der Familienname eines Expartners ist.
Ihr Scheidung.org-Team