Neue Düsseldorfer Tabelle 2025: Nur minimale Erhöhung der Ansprüche

Von Jana O.

Veröffentlichungsdatum: 30. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 29.11.2024 die neue Düsseldorfer Tabelle für 2025 veröffentlicht. Große Veränderungen gibt es nicht. Die Beträge beim Mindestunterhaltsbedarf ändern sich 2025 nur minimal um 2-4 € monatlich je Kind. Im vergangenen Jahr waren es noch mehr als 40 €. Auch eine Anpassung bei der Kindergeldhöhe steht weiter aus. Aktuell liegt dies bei 250 € je Kind. Weitere Entwicklungen dürften durch die aktuelle politische Lage in die Verantwortung der neuen Bundesregierung nach den Neuwahlen fallen. Im Folgenden der Überblick zu den wichtigsten Anpassungen, die das OLG Düsseldorf festgelegt hat.

Düsseldorfer Tabelle: Mindestunterhalt für Kinder steigt nur um maximal 4 €

Neue Düsseldorfer Tabelle: 2024 steigen die Beträge für den Mindestunterhalt. Aber auch der Selbstbehalt steigt.
Neue Düsseldorfer Tabelle: 2025 steigen die Beträge für den Mindestunterhalt nur minimal.

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 sieht eine Anhebung des monatlichen Mindestunterhalts für Kinder vor. Verglichen mit dem Vorjahr, in dem es noch Anpassungen um ca. 50 € hab, sind die Anpassungen dieses Jahr zu vernachlässigen. Sie betragen gerade einmal durchschnittlich 4 €. Folgende Mindestbedarfe gelten ab Januar 2025:

  • Für Kinder bis 5 Jahren gilt ein Mindestunterhalt von 480 € (2 € mehr als 2024).
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren steigt der Mindestunterhalt auf 554 € (3 € mehr).
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sieht die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 einen Mindestunterhalt von 649 € vor (4 € mehr).
  • Der Bedarfssatz für Kinder ab 18 erhöht sich auf 693 € (ein Plus von 4 €).

Neue Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2025

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Al­ters­stu­fen in Jah­ren & Be­trä­ge in Eu­ro pro Mo­nat

Pro­zent­satz
Be­darfs­kon­troll­be­trag in Eu­ro pro Mo­nat

0-56-1112-17ab 18
1.bis 2.1004825546496931001.200 bzw. 1.450
2.2.101 - 2.5005075826827281051.750
3.2.501 - 2.9005316107147631101.850
4.2.901 - 3.2005556387477971151.950
5.3.201 - 3.7005796657798321202.050
6.3.701 - 4.1006177108318881282.150
7.4.101 - 4.5006567548839431362.250
8.4.501 - 4.9006957989359981442.350
9.4.901 - 5.3007338439871.0541522.450
10.5.201 - 5.7007728871.0391.1091602.550
11.5.701 - 6.4008109311.0911.1651682.850
12.6.401 - 7.2008499761.1431.2201763.250
13.7.201 - 8.2008871.0201.1951.2761843.750
14.8.201 - 9.7009261.0641.2471.3311924.350
15.9.701 - 11.2009641.1081.2981.3862005.050

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2025: Zahlbeträge

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 legt lediglich den generellen Unterhaltsbedarf eines Kindes fest, nicht jedoch die tatsächlich zu zahlenden Beträge. Der Kindesunterhalt ergibt sich stattdessen aus dem Bedarf abzüglich der Einkünfte des Kindes. Mindestens das Kindergeld ist hälftig (bei volljährigen in voller Höhe) abzuziehen. Daraus ergeben sich dann die Zahlbeträge. Folgende Zahlbeträge ergeben sich damit ab kommendem Jahr:

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Al­ters­stu­fen in Jah­ren & Be­trä­ge in Eu­ro pro Mo­nat

Pro­zent­satz
0-56-1112-17ab 18
1.bis 2.100357429524443100
2.2.101 - 2.500382457557478105
3.2.501 - 2.900406485589513110
4.2.901 - 3.300430513622547115
5.3.301 - 3.700454540654582120
6.3.701 - 4.100492585706638128
7.4.101 - 4.500531629758693136
8.4.501 - 4.900570673810748144
9.4.901 - 5.300608718862804152
10.5.301 - 5.700647762914859160
11.5.701 - 6.400685806966915168
12.6.401 - 7.2007248511.018970176
13.7.201 - 8.2007628951.0701.026184
14.8.201 - 9.7008019391.1221.081192
15.9.701 - 11.2008399831.1731.136200

Der Unterhaltsbedarf von studierenden Kindern, die nicht bei ihren Eltern leben, steigt um 60 € auf insgesamt 990 € (vormals 930 €).

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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