Neuer Partner: Verliert eine Mutter den Unterhaltsanspruch?
Verliert eine Mutter ihren Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex, wenn sie eine neue Partnerschaft eingeht? Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main verneinte dies in einem kürzlich gefällten, aber noch nicht rechtskräftig gewordenen Urteil (Aktenzeichen: 2 UF 273/17). Doch die besonderen Umstände sind in diesem Falle entscheidend.
Zum Hintergrund des verhandelten Falles
Eine junge Mutter machte gegenüber ihrem ehemaligen Partner und dem Vater des gemeinsamen Kindes einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt geltend. Die Eltern waren nicht verheiratet, die Frau ging auch während der Betreuung des Kleinkindes weiterhin einer beruflichen Beschäftigung nach und lebte bereits mit einem neuen Partner zusammen.
Der zur Leistung von Unterhalt aufgeforderte Ex-Partner der Frau kürzte die Unterhaltszahlungen an die Antragstellerin aufgrund folgender Annahmen:
- Beim von der Mutter geltend gemachten Unterhaltsanspruch müsse das Einkommen der Frau in voller Höhe angerechnet werden.
- Da die Antragstellerin in einer neuen, gefestigten Beziehung lebt, entfiele ein Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem ehemaligen Partner. Die Unterhaltspflicht ginge auf den neuen Partner über.
Zur Urteilsbegründung: Warum verliert die junge Mutter Ihren Unterhaltsanspruch nicht?
Lebt der Unterhaltsberechtigte in einer eheähnlichen Gemeinschaft, kann der Rechtsprechung zufolge ein Unterhaltsanspruch gegenüber einem Ex-Ehegatten verfallen. Dies greife jedoch nur, wenn Unterhaltsberechtigter und Unterhaltspflichtiger verheiratet waren. Im vorliegenden Fall war dem nicht so, sodass die neue Partnerschaft den von der Mutter geltend gemachten Unterhaltsanspruch nicht aufhebe.
Darüber hinaus bestimmte das Gericht auch, dass eine Anrechnung der Erwerbseinkünfte der Mutter nur geringfügig auf deren Unterhaltsanspruch angerechnet werden dürfe, da eine Erwerbsobliegenheit in den ersten drei Lebensjahren eines betreuten Kindes nicht besteht. Damit folgte das OLG der Argumentation der Antragstellerin.