Scheidungen per Mausklick in Dänemark Alltag – bald auch bei uns?

Von Jana O.

Veröffentlichungsdatum: 14. März 2018

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ist etwas faul im Staate Dänemark? Seit dem Jahre 2013 können Scheidungswillige im Rahmen einer Blitzscheidung über das Internet die eigene Ehe per Knopfdruck auflösen. In Dänemark wird diese Möglichkeit der schnellen Online-Scheidung seither rege genutzt. Im Jahre 2017 entfielen allein 77 Prozent der Eheauflösungen auf Scheidungen per Mausklick. Wäre eine solche Erleichterung auch in Deutschland möglich?

Ablauf der dänischen Online-Blitzscheidung

Schnelle Online-Scheidungen per Mausklick sind in Dänemark bereits Realität. Wäre das auch hierzulande möglich?

Schnelle Online-Scheidungen per Mausklick sind in Dänemark bereits Realität. Wäre das auch hierzulande möglich?

Ein Internetzugang und die Einvernehmlichkeit sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Erledigung von Scheidungen per Mausklick in Dänemark. Betroffene sich dann über die Website der zuständigen Behörde per Bürger-Login anmelden. Diesen Zugang besitzt bereits jeder dänischer Bürger.

Über ein paar Klicks durch die vorgefertigen Online-Formulare können die Scheidungswilligen sodann die Scheidung beantragen. Diese Möglichkeiten hätten vermutlich auch Hamlet und den Zeitgenossen im Zeitalter der Rosenkriege das Leben erleichtert.

Bei der schnellen Online-Scheidung à la Dänemark entfallen folgende Punkte, die für eine Scheidung in Deutschland zwingend erforderlich wären:

  • Ein Trennungsjahr ist bei den Scheidungen per Mausklick in Dänemark keine Voraussetzung mehr. In Deutschland soll diese Trennungszeit über die Zerrüttung der Ehe Aufschluss geben, da diese Voraussetzung für die Scheidung ist (Zerrüttungsprinzip).
  • In den Formularen oder vor der Behörde können Scheidungsbedingungen eigenständig aufgenommen werden, sodass selbst die Beauftragung eines Anwalts entfällt. In Deutschland unterliegt zumindest jeder Antragsteller vor dem Familiengericht regelmäßig einem Anwaltszwang.
  • Die Beauftragung eines Gerichts entfällt, da die Behörden über den Scheidungsantrag entscheiden. In Deutschland hingegen kann eine Ehe ausschließlich vor Gericht geschieden werden. Beim Scheidungstermin ist zudem regelmäßig die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten angeordnet.
Vor allem das Entfallen der üblicherweise vorgeschriebene Trennungszeit bei den Scheidungen per Mausklick steht in Dänemark in der Kritik. Die Vereinfachung und Verkürzung des Scheidungsverfahrens biete in der Form keine angemessene Bedenkzeit. So könnten vermehrt Kurzschlusshandlungen zu Ehescheidungen führen. Und tatsächlich: Die Fürsprecher der Einführung einer Verpflichtung auf die Trennungszeit auch bei den Online-Scheidungen per Mausklick sind in Dänemark immer zahlreicher.

Kann dieses System der Online-Scheidung auch in Deutschland funktionieren?

Schnell wie der Blitz? Scheidungen per Mausklick à la Dänemark sind in Deutschland derzeit nicht umsetzbar.

Schnell wie der Blitz? Scheidungen per Mausklick à la Dänemark sind in Deutschland derzeit nicht umsetzbar.

Wie bereits angemerkt stehen die gesetzlichen Bestimmungen hierzulande schnellen Scheidungen per Mausklick wie in Dänemark entgegen. Es bedürfte zunächst umfassender Gesetzesänderungen und Verschiebungen der Zuständigkeiten, um entsprechende Vorgänge auch deutschen Bürgern zu ermöglichen.

Absehbar ist diese Entwicklung deshalb nicht. Der Begriff der „Online-Scheidung“ wird sich deshalb auch weiterhin ausschließlich auf die Online-Kontaktaufnahme mit dem beauftragten Scheidungsanwalt beziehen. Einen Scheidungsantrag können Betroffene hierzulande nicht einfach online ausfüllen, absenden und schließlich auf die Entscheidung der Behörde warten.

Der Gang über Gerichte und Anwälte hat zwar Auswirkungen auf die Dauer der Scheidung: Betroffene können sich in dieser Zeit aber umfassend über ihre Ansprüche im Scheidungsfalle informieren lassen, denn die wenigsten juristischen Laien wissen tatsächlich, was neben Unterhalt und Versorgungsausgleich noch wichtig werden könnte.

Zudem können die Scheidungskosten auch hierzulande vergleichsweise gering gehalten werden, wenn die Ehegatten sich außergerichtlich und einvernehmlich einigen – etwa in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Welche Kosten Ihnen im Einzelfall entstehen, können Sie gegenüber einem Anwalts für Familienrecht im Rahmen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags in Erfahrung bringen.

Eine vergleichsweise schnelle Scheidung ohne zwingende Ableistung des Trennungsjahres ist in Deutschland derzeit nur bei einem vorliegenden Härtefall möglich. Ehegatten, auf die die Härtefallregelung bei Scheidung keine Anwendung finden kann, müssen in der Regel eine mindestens einjährige Trennungsphase tolerieren. Diese Zeit können sie jedoch sinnvoll nutzen, um sich über in einer Scheidungsfolgenvereinbarung über die meisten vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zu einigen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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