Psychische Gewalt in der Ehe – Begründet das den Härtefall?
Nach einer Studie des Frauenministeriums wurden bereits 42 Prozent aller befragten Frauen schon einmal in ihrem Leben psychischer Gewalt ausgesetzt. Ob nun jedoch in der Schule, im Beruf oder in der Ehe: Auch psychische Gewalt ist keine Bagatelle, nur weil man die Verletzungen nicht nach außen hin erkennen kann. Und nicht nur Frauen haben unter ihr zu leiden! Doch begründet auch die psychische Gewalt in der Ehe den Härtefall? Wie kann in solchen Fällen eine Härtefallscheidung begründet werden?
Das Wichtigste in Kürze: Psychische Gewalt in der Ehe
Grundlegend kann jeder Gewalt ausüben, und jeden kann Gewalt treffen – unabhängig von Geschlecht, Alter und körperlicher Verfassung. Von Gewalt in der Ehe Betroffene können sich zum Beispiel an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000 116 016 wenden. Hier erhalten Sie anonyme Beratung und weiterführende Informationen.
Bei psychischer Gewalt wird das Opfer in der Regel über Äußerungen und nicht direkt körperliche Handlungen erniedrigt, genötigt oder eingeschüchtert. Das kann von Beleidigungen über Bedrohungen bis hin zum Bloßstellen in der Öffentlichkeit reichen. Unter anderem können auch Stalking oder Mobbing Ausdruck psychischer Gewalt sein. Einen Überblick zu anderen Formen von Gewalt finden Sie hier.
Psychische Gewalt innerhalb der Ehe kann einen Härtefall begründen. Das bedeutet, dass eine schnellere Scheidung (Härtefallscheidung) im Einzelfall möglich ist, bei der kein volles Trennungsjahr abzuleisten ist.
Härtefallscheidung: Wenn der Psychoterror in der Ehe kein Ende findet
Psychische Gewalt: Eine Definition
Ist von Gewalt die Rede, denken die meisten Leute erst einmal an Prellungen und offensichtliche körperliche Wunden. Doch Gewalt kann in unterschiedlichstem Gewand daherkommen und dabei auch unterschiedlichste Opfer fordern – Frauen, Kinder, Männer. In der Wissenschaft wird generell zwischen fünf unterschiedlichen Gewaltarten differenziert, die allesamt den Tatbestand der häuslichen Gewalt erfüllen können:
- Körperliche Gewalt: Hierbei handelt es sich wohl um die offensichtlichste Form von Gewalt. Hierzu zählen Misshandlungen und Gesundheitsschädigungen jedweder Art und Gestalt, wie z. B. Misshandlung mittels Gegenständen, Würgen, Fesseln, Ohrfeigen usf.
- Sexualisierte Gewalt: Gemeint ist hier vor allem die sexuelle Misshandlung oder Nötigung, bis hin zu Vergewaltigung und der Nötigung zur Prostitution.
- Ökonomische Gewalt: Alles in Bezug auf das finanzielle Auskommen ausgelegte Handeln wie etwa die Erteilung von Arbeitsverboten, Arbeitszwängen oder der einseitigen Verfügungsgewalt eines Partners in einer Beziehung fallen hierunter.
- Soziale Gewalt: Gemeint ist damit die Unterdrückung und Unterbindung von Kontakten oder die absolute Kontrollbestrebung eines Partners gegenüber dem anderen.
- Psychische Gewalt: Die Gestaltung psychischer Gewaltausübung ist variantenreich. Kennzeichnend ist, dass vor allem über Worte und Taten, nicht aber über körperliche Aktionen Partner eingeschüchtert und erniedrigt werden. Beispiele für psychische Gewalt sind etwa Beleidigungen und Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen, Lächerlich machen in der Öffentlichkeit u.v.m.
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In zwischenmenschlichen Beziehungen sind alle genannten Formen der Gewalt regelmäßig anzutreffen und unerheblich welchen Geschlechts, kann jeder Täter oder Opfer sein bzw. werden. Doch während die körperliche Gewalt offensichtlich erscheint, bleibt vor allem der Psychoterror in der Ehe meist lange Zeit verborgen. Zum einen aus dem Scham- und Schuldgefühl des Opfers heraus, zum anderen nicht selten auch aufgrund der geringen Anerkennung in der Gesellschaft. Häufig wird psychische Gewalt unterschätzt und mitunter als kleines Geplänkel abgetan.
Die Folgen für das Opfer können jedoch gravierend sein und sich mit der Zeit auch körperlich auswirken, etwa durch Schlaflosigkeit aus Angst oder gar Suizidbestreben.
Oftmals dauert es viele Jahre, bis die tagtägliche seelische Misshandlung in der Ehe durch den Partner das Opfer zum Umlenken und zur Trennung bewegen.
Seelische Gewalt in der Ehe als Härtefall
Einmalige und selten auftretende Demütigungen in der Ehe können in aller Regel noch nicht als Straftat oder als psychische Gewalt aufgefasst werden. Der ein oder andere Streit oder im Gefecht einmal ausgesprochene Beleidigungen in der Ehe können daher einen Härtefall nicht gleich begründen.
Eine besondere Schwere der seelischen Misshandlung muss in der Ehe erkannt und zum Teil auch nachgewiesen werden. Häufig lässt sich dies etwa anhand von Briefen, SMS oder E-Mails darlegen, in denen der ausübende Ehegatte die verbale Gewalt in der Ehe auch schriftlich darbietet.
Sind Kinder involviert, die die Erniedrigungen des einen Ehegatten durch den anderen miterleben mussten, ist der Härtefall in aller Regel anzunehmen – auch um einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorzubeugen.
Gegebenenfalls kann auch ein sogenanntes Gewaltschutzverfahren eingeleitet werden, dass den Kontakt des gewalttätigen Ehepartners unterbinden soll. Suchen Sie in einem solchen Fall Rat bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht. Auch wenn der Psychoterror erst nach der Trennung beginnt, ist ein entsprechendes Verfahren möglich.
ja mein Ehemann ist damit durchgekommen ich konnte mich bei keinem Gespräch oder sonst was rechtfertigen und mir ist auch kein also wie soll ich sagen bin daher sehr selbst unsicher weil ich seitdem ja auch mit diesem ganzen durch die Gegend laufe ich konnte es damals nicht dokumentieren weil ich kein Smartphone und sowas hatte und es ist einfach nicht leicht so weiter zu leben bzw wenn man niemanden zur Seite gestellt bekommen hat als Frau wenn man nie irgendwie derartige Erfahrungen gemacht hat und heute ganz alleine lebe ich ja jetzt hier und danach unter Männern das ist nicht einfach und ich würde mir manchmal wünschen ich würde eine gute Person zur Seite gestellt bekommen die mir geholfen hätte dass ich auch wieder mein eigenes Leben hätte hinkriegen können ein bisschen