Drohende Scheidung: Welche Rechte haben die betroffenen Ehegatten?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 2. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header zum Beitrag

Nicht immer wird der Traum vom „bis ans Lebensende“ tatsächlich wahr. Die Gründe für eine Scheidung sind zahlreich und kommt es in der Tat dazu, dass Ehegatten getrennter Wege gehen, sollten diese sich für die nahende Scheidung über die Rechte und Pflichten informieren, die mit diesen Schritt einhergehen. Im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten Rechte, die Sie bei Scheidung haben.

Das Wichtigste in Kürze: Welche Rechte haben Sie bei Scheidung?

  • Bei einer Scheidung bestehen regelmäßig Rechte auf unterschiedliche Ausgleichsansprüche (z. B. Versorgungsausgleich) sowie Unterhaltsansprüche.
  • Die Ehegatten sind im Scheidungsrecht einander gleichgestellt, können beide die Scheidung beantragen und entsprechende Ansprüche geltend machen, sofern diese sich ergeben.
  • Einige Ansprüche ergeben sich im Scheidungsrecht abhängig vom jeweiligen Güterstand (z. B. Zugewinnausgleich).
  • Ehegatten sollten sich im Trennungs- und Scheidungsfalle anwaltlich beraten lassen, um entsprechend über die eigenen Rechte und Pflichten im Einzelfall aufgeklärt zu werden.

Ausführliche Infos über die bei einer Scheidung bestehenden Rechte erhalten Sie im Folgenden.

Scheidung begründet Rechte auf Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich & Co.

Diese Ansprüche entstehen bei Scheidung regelmäßig

Welche Rechte haben Sie bei Scheidung von Ihrem Ehegatten?
Welche Rechte haben Sie bei Scheidung von Ihrem Ehegatten?

Was bei Scheidung für Rechte und Ansprüche zum Tragen kommen, richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Güterstand, in dem die Ehegatten lebten – jedoch nicht nur. Unabhängig hiervon sind regelmäßig der Anspruch auf Versorgungsausgleich und Unterhalt zu betrachten.

Somit bestehen bei Scheidung Rechte bezüglich des Ausgleichs der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Die ausgleichsfähigen Ansprüche der Ehegatten werden dabei hälftig untereinander geteilt. Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich von Amts wegen in das Scheidungsverbundverfahren aufgenommen. Bei einer kurzen Ehe (bis etwa drei Jahre) erfolgt die Aufnahme jedoch nur auf Antrag. Auch der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist möglich.

Zusätzlich entstehen regelmäßig Anrechte auf Unterhaltsleistungen vonseiten gemeinsamer Kinder sowie getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen kann bei Scheidung etwa Rechte auf Zahlung von Trennungsunterhalt geltend machen. Auf diesen kann auch regelmäßig nicht wirksam verzichtet werden, insbesondere dann nicht, wenn der Betroffene ohne die Unterhaltszahlung auf Sozialleistungen angewiesen wäre.

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ergibt sich in der Regel aus der Erfüllung eines der Unterhaltstatbestände (z. B. Erwerbslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Betreuungsunterhalt). Dabei ist die Dauer der Unterhaltsleistung nach rechtskräftiger Scheidung nicht pauschal festzulegen, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Beide Ehegatten sollten sich bei nahender Scheidung über ihre Rechte und Pflichten von einem Scheidungsanwalt aufklären lassen, unabhängig davon, ob beide einen Scheidungsantrag einreichen oder nur eine Beratung wollen.

Hausrat, Zugewinn & Co.: Bei Scheidung können zusätzliche Rechte auf Ausgleich bestehen

Das Scheidungsrecht gewährt unterschiedlichste Ausgleichsansprüche.
Das Scheidungsrecht gewährt unterschiedlichste Ausgleichsansprüche.

Neben den allgemeinen Rechten ergeben sich aus dem jeweiligen Güterstand auch weitere Ansprüche auf Vermögensausgleich, die im Zuge einer Scheidung anfallen können. Hierzu gehören insbesondere:

  • Zugewinnausgleich (nur bei Zugewinngemeinschaft)
  • Hausratsteilung (betrifft nur gemeinsamen Hausrat oder Gesamtgut)
  • Zuweisung einer Immobilie (richtet sich in der Regel nach den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbuch)

Weitere Ratgeber zu den einzelnen Güterständen:

Daneben bestehen bei Scheidung auch Rechte bezogen auf die gemeinsamen Kinder, insbesondere Sorge- und Umgangsrecht. Einigungen hierzu wie auch zu anderen nicht von Amts wegen zu verhandelnden Sachverhalte können die Ehegatten einvernehmlich treffen (z. B. in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung).

Wichtig: Bei Scheidung sind die Rechte der Frau denen ihres Ehemannes gleichgestellt. Jeder Ehegatte darf die Scheidung beantragen, Ansprüche auf Versorgungsausgleich und Co. geltend machen, soweit diese entstanden sind. Das Scheidungsrecht trifft keine geschlechtsspezifischen Unterscheidungen.

Über den Autor

Avatar-Foto
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,19 von 5)
Loading ratings...Loading...

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder