Drohende Scheidung: Welche Rechte haben die betroffenen Ehegatten?
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Nicht immer wird der Traum vom „bis ans Lebensende“ tatsächlich wahr. Die Gründe für eine Scheidung sind zahlreich und kommt es in der Tat dazu, dass Ehegatten getrennter Wege gehen, sollten diese sich für die nahende Scheidung über die Rechte und Pflichten informieren, die mit diesen Schritt einhergehen. Im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten Rechte, die Sie bei Scheidung haben.
Das Wichtigste in Kürze: Welche Rechte haben Sie bei Scheidung?
- Bei einer Scheidung bestehen regelmäßig Rechte auf unterschiedliche Ausgleichsansprüche (z. B. Versorgungsausgleich) sowie Unterhaltsansprüche.
- Die Ehegatten sind im Scheidungsrecht einander gleichgestellt, können beide die Scheidung beantragen und entsprechende Ansprüche geltend machen, sofern diese sich ergeben.
- Einige Ansprüche ergeben sich im Scheidungsrecht abhängig vom jeweiligen Güterstand (z. B. Zugewinnausgleich).
- Ehegatten sollten sich im Trennungs- und Scheidungsfalle anwaltlich beraten lassen, um entsprechend über die eigenen Rechte und Pflichten im Einzelfall aufgeklärt zu werden.
Ausführliche Infos über die bei einer Scheidung bestehenden Rechte erhalten Sie im Folgenden.
Scheidung begründet Rechte auf Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich & Co.
Diese Ansprüche entstehen bei Scheidung regelmäßig
Was bei Scheidung für Rechte und Ansprüche zum Tragen kommen, richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Güterstand, in dem die Ehegatten lebten – jedoch nicht nur. Unabhängig hiervon sind regelmäßig der Anspruch auf Versorgungsausgleich und Unterhalt zu betrachten.
Somit bestehen bei Scheidung Rechte bezüglich des Ausgleichs der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Die ausgleichsfähigen Ansprüche der Ehegatten werden dabei hälftig untereinander geteilt. Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich von Amts wegen in das Scheidungsverbundverfahren aufgenommen. Bei einer kurzen Ehe (bis etwa drei Jahre) erfolgt die Aufnahme jedoch nur auf Antrag. Auch der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist möglich.
Zusätzlich entstehen regelmäßig Anrechte auf Unterhaltsleistungen vonseiten gemeinsamer Kinder sowie getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen kann bei Scheidung etwa Rechte auf Zahlung von Trennungsunterhalt geltend machen. Auf diesen kann auch regelmäßig nicht wirksam verzichtet werden, insbesondere dann nicht, wenn der Betroffene ohne die Unterhaltszahlung auf Sozialleistungen angewiesen wäre.
Beide Ehegatten sollten sich bei nahender Scheidung über ihre Rechte und Pflichten von einem Scheidungsanwalt aufklären lassen, unabhängig davon, ob beide einen Scheidungsantrag einreichen oder nur eine Beratung wollen.
Hausrat, Zugewinn & Co.: Bei Scheidung können zusätzliche Rechte auf Ausgleich bestehen
Neben den allgemeinen Rechten ergeben sich aus dem jeweiligen Güterstand auch weitere Ansprüche auf Vermögensausgleich, die im Zuge einer Scheidung anfallen können. Hierzu gehören insbesondere:
- Zugewinnausgleich (nur bei Zugewinngemeinschaft)
- Hausratsteilung (betrifft nur gemeinsamen Hausrat oder Gesamtgut)
- Zuweisung einer Immobilie (richtet sich in der Regel nach den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbuch)
Weitere Ratgeber zu den einzelnen Güterständen:
Daneben bestehen bei Scheidung auch Rechte bezogen auf die gemeinsamen Kinder, insbesondere Sorge- und Umgangsrecht. Einigungen hierzu wie auch zu anderen nicht von Amts wegen zu verhandelnden Sachverhalte können die Ehegatten einvernehmlich treffen (z. B. in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung).