Rechtshängigkeit der Scheidung: Was genau meint der Terminus in Abgrenzung zur Rechtskraft?
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Für Laien hält die juristische Sprache die eine oder andere Hürde bereit, die das Verständnis der Vorgänge auch im Scheidungsverfahren stark beeinträchtigen kann. Ein wichtiger Begriff, der häufig im Zusammenhang mit einzelnen Fristen zur Sprache kommt: die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages. Wann aber ist eine Scheidung rechtshängig? Und wo genau findet dieser Status seinen Platz im Scheidungsverlauf?
Das Wichtigste in Kürze: Rechtshängigkeit der Scheidung
- Die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags tritt ein, wenn dieser durch das Gericht an den Antragsgegner zugestellt worden ist.
- Sie bildet einen wichtigen Stichtag, der sich auf das Ehegattenerbrecht, den Zugewinn- und Versorgungsausgleich auswirkt.
- Die Rechtshängigkeit endet entweder mit dem Abschluss des Verfahrens oder der Rücknahme des Antrages, wenn der andere Ehegatte selbst keinen Scheidungsantrag gestellt hat.
Ausführliche Infos zur Bedeutung der Rechtshängigkeit beim Scheidungsantrag erfahren Sie im Folgenden.
Wichtiger Stichtag für unterschiedliche Ansprüche bei Scheidung
Wann tritt die Rechtshängigkeit der Scheidung ein?
Mit Zustellung des Scheidungsantrags an den Antragsgegner durch das zuständige Gericht ist die Scheidung per Definition rechtshängig. Das bedeutet: Das Scheidungsverfahren gilt vor dem zuständigen Familiengericht als eröffnet. Zudem bildet sich aus dem Datum der Rechtshängigkeit bei Scheidung ein wichtiger Stichtag.
Dieser hat in drei wesentlichen Bereichen einen Einfluss auf besondere Ansprüche der Ehegatten:
- Das Ehegattenerbrecht endet regelmäßig mit Rechtshängigkeit der Scheidung, wenn die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt sind. Hierunter fällt insbesondere die Ableistung des Trennungsjahres, das über die Zerrüttung der Ehe Aufschluss geben soll (Zerrüttungsprinzip).
- Die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages spielt auch eine Rolle beim Versorgungsausgleich. Hierbei werden die Rentenwartschaften, die beide Ehegatten während der Ehezeit erworben haben, ausgeglichen. Die Ehezeit beginnt dabei mit dem Anfang des Monats, in dem die Eheschließung vollzogen wurde, und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Scheidung.
- Auch beim Zugewinnausgleich spielt der Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages eine wichtige Rolle. Dieser Tag ist nämlich maßgeblich für die abschließende Ermittlung des Endvermögens beider Ehegatten. Somit können auch während des Trennungsjahres erwirtschaftete Vermögenszuwächse in den Zugewinnausgleich hineinfallen.
Rücknahme des Antrages kann Einfluss auf die Rechtshängigkeit haben
Die Rücknahme des Scheidungsantrages durch den Antragsteller kann sich auf diesen besonderen Stichtag unterschiedlich auswirken. Hat der andere Ehegatte seinerseits nicht selbst die Scheidung beantragt, ist die Rechtshängigkeit der Scheidung aufgehoben.
Haben jedoch beide Ehegatten die Scheidung eingereicht, richtet sich der Stichtag nach dem Scheidungsantrag, der zuerst der Gegenseite zugestellt wurde.