Ab wann ist eine Scheidung rechtskräftig?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 3. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Header Wann ist eine Scheidung rechtskräftig?

Das Scheidungsverfahren kann je nach Ausgestaltung und Umfang der im Verbund zu verhandelnden Folgesachen sechs Monate und mehr umfassen. Ist der Scheidungstermin endlich erreicht, steht an dessen Ende in aller Regel die Verkündung des vom Gericht getroffenen Scheidungsbeschlusses. Doch: Die Rechtskraft der Scheidung ist an diesem Punkt zumeist noch nicht erreicht. Aber ab wann genau ist eine Scheidung eigentlich rechtskräftig? Und was hat es mit dem Rechtskraftvermerk auf sich?

Das Wichtigste in Kürze: Rechtskräftige Scheidung

Wie lange dauert es, bis eine Scheidung rechtskräftig wird?

Ab Zustellung des Scheidungsurteils bleibt den Beteiligten ein Monat Frist, um ggf. das Urteil noch anzufechten – also Beschwerde einzulegen. Geschieht dies nicht innerhalb dieser Zeit, wird die Scheidung nach Ablauf rechtskräftig.

Wann ist eine Scheidung sofort rechtskräftig?

Verzichten beide Eheleute am Scheidungstermin per Antrag auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Im Scheidungstermin benötigt der Antragsgegner dann jedoch einen eigenen Anwalt, da nur über diesen Anträge vor dem Familiengericht gestellt werden können. Ist nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten, tritt die Rechtskraft der Scheidung also in der Regel einen Monat nach Übersendung des Scheidungsbeschlusses ein.

Wann wird das Scheidungsurteil zugestellt?

Das hängt von der Auslastung des zuständigen Familiengerichts ab. In der Regel dauert die Zustellung bis zu sechs Wochen.

Wie lange dauert es, bis die Scheidung rechtskräftig ist?

Was bedeutet „Rechtskraft“?

Bevor wir uns vertieft damit beschäftigen, ab wann ein Scheidungsurteil rechtskräftig wird, bedarf es zunächst einer grundlegenden Erläuterung des Begriffes „Rechtskraft“. Dem Grunde nach bestimmt die Rechtskraft im juristischen Sinne, dass ein ergangenes Urteil bzw. ein Beschluss abschließend wirksam wird.

Eine rechtskräftige Entscheidung ist endgültig festgeschrieben und somit unanfechtbar.
Wann wird eine Scheidung rechtskräftig? Und was bedeutet eigentlich Rechtskraft?
Wann wird eine Scheidung rechtskräftig? Und was bedeutet eigentlich Rechtskraft?

Alle in einem Urteil beschlossenen Punkte sind dadurch rechtssicher, denn aufgrund der Rechtskraft sind nachfolgende Klagen häufig unzulässig. Zu unterscheiden ist dabei vor allem zwischen der materiellen und der formellen Rechtskraft:

  1. Die formelle Rechtskraft bezieht sich ausschließlich auf den objektiv stets gültigen Status eines Urteils – seine Unanfechtbarkeit. Sie tritt immer dann ein, wenn a) die gesetzlich eingeräumte Frist abgelaufen ist, ohne dass zulässige Rechtsmittel wie Berufung, Revision oder Beschwerde eingereicht wurden oder b) sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und die letztinstanzliche Entscheidung gefallen ist.
  2. Die materielle Rechtskraft hingegen bezieht sich auf die Inhalte ergangener Urteile – den Streitgegenstand. In diesen getroffene Regelungen können unter anderem etwa auch Ansprüche einer Partei begründen. Sind diese rechtskräftig, so können Rechtsfolgen wie Pfändungsklagen oder Mahnungen erfolgen, um die bestehenden Ansprüche (etwa auf Unterhalt, Ausgleichszahlungen u. a.) einzufordern, sollte der Schuldner selbst dem nicht nachkommen.

Kann die Rechtskraft durchbrochen werden?

Zwar gilt ein rechtskräftiger Beschluss als unanfechtbar, dennoch sind im deutschen Prozessrecht auch Möglichkeiten vorgesehen, die die Rechtskraft durchbrechen können. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn im Einzelfall die Gerechtigkeit Vorrang vor der Rechtssicherheit des Anspruchstellers haben muss.

Unter anderem in folgenden Fällen kann auch ein rechtskräftiges Urteil im Zweifel widerrufen werden:

Scheidung rechtskräftig: Ab wann ist das Urteil unanfechtbar?
Scheidung rechtskräftig: Ab wann ist das Urteil unanfechtbar?
  • Wiederaufnahme des Verfahrens: Hierbei wird ein bereits abgeschlossenes Verfahren erneut aufgenommen und neu verhandelt, sofern eine berechtigte Begründung hierfür vorliegt. Im Zivilrecht ist die Wiederaufnahme nur äußerst selten möglich.
  • Vollstreckungsabwehrklage: Hierbei kann ein Vollstreckungsschuldner gegen einen bestehenden Titel vorgehen. Wird die Unrechtmäßigkeit des Anspruches anerkannt, kann der Titel unwirksam gemacht werden.
  • Abänderungsklage: Diese kann besonders auch bezüglich bestehender Unterhaltstitel angebracht sein, etwa dann, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners maßgeblich verändern oder aber der Unterhaltsberechtigte zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestandene Einkünfte erzielt, die den Unterhaltsanspruch beeinflussen.
  • Verfassungsbeschwerde: Eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht stellt einen außerordentlich Rechtsbehelf dar, den eine Person nutzen kann, wenn ihre Grundrechte oder vergleichbare verletzt wurden. Bevor die Verfassungsbeschwerde erfolgen kann, bedarf es in aller Regel einer Anhörungsrüge.
  • Verweisungsbeschluss: Hier wird die rechtsmäßige Zuständigkeit des beschließenden Gerichts selbst angefochten. War das Gericht gar nicht für die Verhandlung des Falles zuständig, kann dessen Urteil aufgehoben werden. Der Prozess wird bei dem zuständigen Gericht neu verhandelt.
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wurde ein Scheidungsurteil etwa rechtskräftig, weil die Rechtsmittelfrist ohne Verschulden des Betroffenen versäumt wurde, kann die Wiedereinsetzung beantragt werden. Dann erfolgt die Zurücksetzung der Frist, die Einlegung von Rechtsmitteln ist wieder möglich.

Wann genau tritt nun aber die Rechtskraft beim Scheidungsurteil ein? Welche Fristen müssen Sie beachten?

Wann ist die Scheidung rechtskräftig?

Wenn sich Ehegatten scheiden lassen, so gilt die Ehe auch erst dann als vollständig aufgelöst, wenn der Scheidungsbeschluss rechtskräftig geworden ist (§ 1564 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Nicht jedem ist jedoch bewusst, dass der Scheidungsbeschluss nicht schon Rechtskraft erlangt, wenn der Scheidungstermin abgeschlossen und der Beschluss mündlich verlesen worden ist. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

Erklären alle Beteiligten im Scheidungstermin einstimmig den Rechtsmittelverzicht, so ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Da es sich hierbei um einen Antrag handelt und ein solcher vor dem Familiengericht nur durch einen Anwalt vorgebracht werden darf, also Anwaltszwang besteht, müssen sich jedoch beide Ehegatten im Termin anwaltlich vertreten lassen.
Ist es möglich, nach Rechtskraft der Scheidung Beschwerde gegen den Versorgungsausgleich einzulegen?
Ist es möglich, nach Rechtskraft der Scheidung Beschwerde gegen den Versorgungsausgleich einzulegen?

Von diesem Vorgang ist jedoch generell eher abzuraten. Zwar wünschen sich die meisten Scheidungswilligen, dass das Verfahren so schnell wie möglich beendet ist, aber: In dieser aufgewühlten Situation kann auch der ein oder andere Kompromiss vorschnell eingegangen werden.

Haben die Parteien nach dem Scheidungstermin wieder genügend Zeit, um die getroffenen Entscheidung noch einmal in Ruhe durch zu spielen, kann vielleicht doch der ein oder andere Punkt sauer aufstoßen.

Wurde jedoch zu diesem Zeitpunkt der Rechtsmittelverzicht übereilt erklärt, ist gegen ein rechtskräftiges Scheidungsurteil nicht mehr viel auszurichten, wie den obigen Ausführungen zu entnehmen ist.

Um also auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich und der Gegenseite die Bedenkzeit zugestehen, die Ihnen von Amts wegen nach Zugang des Scheidungsbeschlusses eingeräumt wird. Erst wenn die Rechtsmittelfrist dann ohne die Einlegung von eben diesen verstrichen ist, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig. Doch welche Frist gilt hier?

Welche Rechtsmittelfrist gilt bei Scheidung?

Die gesetzlich gewährte Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln richtet sich nach den jeweils möglichen Optionen. Im Scheidungsverfahren sind nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zwei Rechtsmittel zulässig:

  1. die (Rechts-)Beschwerde – ähnlich der Berufung in anderen Prozessen – und
  2. die sofortige Beschwerde.
Welche Rechtsmittel in Ihrem Falle möglich sind, können Sie auch der Rechtsmittelbelehrung entnehmen, die jedem ausgefertigten Beschluss beigefügt sein muss (§ 39 FamFG).

Die sofortige Beschwerde ist als Rechtsmittel jedoch nur auf Neben- oder Zwischenentscheidungen anwendbar – also etwa Teilentscheidungen zum Versorgungsausgleich, Sorgerecht, der Wohnungszuweisung u. v. m. Wurden Teilentscheidungen im Scheidungsverfahren getroffen, haben Sie nach § 569 Zivilprozessordnung (ZPO) zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung Zeit, um die sofortige Beschwerde durch Ihren Anwalt vor Gericht einzubringen.

Beschwerdefrist abgelaufen = Ehe rechtskräftig geschieden

Der Scheidungsbeschluss ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig - wenn keine Beschwerde erfolgte.
Der Scheidungsbeschluss ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig – wenn keine Beschwerde erfolgte.

Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss liegt bei einem Monat ab Zustellung der Ausfertigung (§ 71 Absatz 1 FamFG). Dabei muss die Beschwerde zunächst noch nicht ausführlich begründet werden. Für die schriftliche Begründung haben Sie und Ihr Anwalt dann erneut einen Monat Zeit (§ 71 Absatz 2 FamFG).

Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn Sie oder Ihr Ehegatte nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses innerhalb eines Monats keine Beschwerde einlegen, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig.

Hiernach gilt Ihre Ehe als rechtskräftig und abschließend aufgehoben. Nur noch Rechtsbehelfe wie z. B. eine Abänderungsklage oder Wiederaufnahme können noch wirksam werden, sofern dem Vorgang triftige Begründungen zugrunde liegen.

Nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung ist eine Beschwerde gegen eine Folgesache oder den Beschluss insgesamt nicht mehr möglich! Ist die Scheidung rechtskräftig, können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Der Ihnen zugesandte Scheidungsbeschluss muss hiernach jedoch noch mit dem sogenannten „Rechtskraftvermerk“ versehen werden, um über die rechtskräftige Scheidung Auskunft geben zu können.

Zugewinnausgleich erst, wenn die Scheidung rechtskräftig ist?

Bis 2009 erfolgte der Zugewinnausgleich erst nach rechtskräftiger Scheidung, da als Stichtag für das Endvermögen der Ehegatten der Zeitpunkt der endgültigen Auflösung der Zugewinngemeinschaft festgeschrieben war.

Mit der Familienrechtsreform wurde ein neuer Stichtag hierfür festgelegt: Nach § 1384 BGB ist seither bei Eheauflösung die Rechtshängigkeit der Scheidung für die Bezifferung des Endvermögens anzusetzen.

Was bedeutet Rechtshängigkeit? Die beiden Begriffe „Rechtskraft“ und „Rechtshängigkeit“ müssen voneinander unterschieden werden. Die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens tritt dann ein, wenn der Scheidungsantrag dem Antragsgegner durch das Gericht zugestellt wurde. Es handelt sich damit erst um den Beginn des Verfahrens, während die Rechtskraft dessen endgültigen Abschluss bezeichnet.

Die Bedeutung vom Rechtskraftvermerk bei Scheidung

Scheidung - wann ist sie rechtskräftig? Und was bedeutet der Rechtskraftvermerk?
Scheidung – wann ist sie rechtskräftig? Und was bedeutet der Rechtskraftvermerk?

Wozu benötigen Sie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk eigentlich? Selbst wenn die Scheidung selbst offiziell rechtskräftig ist: Die Ausfertigung des richterlichen Beschlusses, die Ihnen nach dem Scheidungstermin zuging, kann nicht als wirksamer Nachweis über die Scheidung dienen.

Egal ob Sie nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen wollen oder aber gegenüber Rentenkasse oder Versicherungen den Nachweis über die Scheidung erbringen müssen: Hierfür benötigen Sie ein rechtsgültiges und beglaubigtes Dokument bzw. eine Urkunde.

Und auch dann, wenn im Rahmen der Scheidung Regelungen zum Kindes- oder nachehelichen Unterhalt getroffen wurden, benötigen Sie den beglaubigten Beschluss. Dieser fungiert dann nämlich gleichermaßen auch als Unterhaltstitel, mit dessen Hilfe Sie Ihre Ansprüche bei Zahlungsweigerung des Unterhaltsschuldners im Zweifel per Zwangsvollstreckung oder Lohnpfändung durchsetzen können.

Der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist damit gewissermaßen gleichzusetzen mit Ihrer Scheidungsurkunde. Dieses Dokument müssen Sie stets sorgfältig aufbewahren, da es sich um ein rechtswirksames Dokument handelt, das Sie häufiger in Ihrem Leben benötigen können.

Wie können Sie den Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsurteil einholen?

Die Beurkundung übernimmt im Falle von richterlichen Beschlüssen bzw. Urteilen anders als bei Verträgen kein Notar, sondern das zuständige Amtsgericht selbst. In der dort befindlichen Rechtsstelle können Sie bzw. Ihr Anwalt den Antrag auf Erteilung des Rechtskraftvermerks stellen. Die Urkundsbeamten des Gerichts sind befugt, den Rechtskraftvermerk auf dem ausgefertigten Beschluss zu erteilen.

Mit diesem Vorgang gilt das Scheidungsverfahren als beendet.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. V. sagt:

    Hallo,
    wenn der Scheidungsbeschluss zB am Dienstag, den 15 durch Rechtsmittelverzicht sofort rechtskräftig wird, bin ich dann ab dem 15.d.M oder ab dem 16.d.M „offiziell“ geschieden ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      die formelle Rechtskraft geht in aller Regel mit deren formaler Wirksamkeit einher. Die Ausstellung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk kann sich jedoch noch etwas verzögern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. C. sagt:

    Hallo
    ich habe eine frage.
    am 26.7.2018 war meine Scheidung “Rechtskräftig” in Gericht [Ortsangabe von der Red. entfernt] ,ich wollte frage wie lange dauert bis ich bekomme die Scheidung Beschluss von Gericht?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      das kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Ausschlaggebend ist in der Regel, wie ausgelastet das zuständige Familiengericht ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Conni sagt:

    Hallo,
    ich habe ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk vom OLG erhalten obwohl dort noch meine eingereichte Beschwerde gegen die Scheidung anhängig ist. Wie kann das sein? Ich denke erst nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel kann die Scheidung rechtskräftig werden.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Conni,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an den Sie im Beschwerdeverfahren vertretenden Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Uwe sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir sind beide geschieden worden, ich 1986, meine zukünftige Frau im Jahr 2000. Wir organisieren gerade unseren Hochzeitstermin. Hier vor Ort reichten die Geburtsurkunden mit dem entsprechenden Vermerk der Scheidung. Nun wollen wir uns in einer anderen Stadt während unseres Urlaubs trauen lassen. Der Standesbeamte verlangt nun beglaubigte Kopien der Scheidungsurteile. Mein Urteil von 1986 ist mit dem Stempel „Rechtskräftig“ versehen, das Urteil meiner zukünftigen Frau leider nicht – ist der Vermerk „Rechtskräftig“ zwingend notwendig und wo bekommt man ihn unkompliziert nach 18 Jahren?
    Vielen Dank vorab.
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Uwe,

      in der Regel bedarf es eines Rechtskraftvermerks auf dem Scheidungsurteil zum Nachweis über dessen Wirksamkeit. In der Regel können entsprechende Vermerke gegenüber dem zuständigen Familiengericht eingeholt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. kerstin sagt:

    Sehr geehrtes Team,eine Frage zum Verbund Verfahren,mein jetziger Vertreter hat leider murx gemacht,in der Zwischenzeit suchte ich mir einen neuen V. der nur leider in der Zeit im Urlaub ist( 4 Wochen ).Der Scheidungstermin steht demnächst an ,der Verbund wurde schon vorher aufgelöst dann wird nur noch die Scheidung ausgesprochen ( muss ich widersprechen da ein Verfahrensfehler vorliegt der Antrag wurde gestattet in der Mediation ,wo Friedenspflicht herrscht ),was kann ich tun wenn der Beschluss in der Zeit also den 4 Wochen während der V.noch im Urlaub ist und es zu eng wird wegen der Beschwerde beim OLG ;vielen Dank im voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kerstin,

      in aller Regel besteht für alle Beteiligten im Verfahren Anwesenheitspflicht, das umfasst regelmäßig auch die mit der gerichtlichen Vertretung beauftragten Anwälte. In dem Scheidungstermin werden die Ehegatten zudem regelmäßig selbst noch einmal zum Sachverhalt angehört. Nach Ausstellung des Scheidungsbeschlusses besteht eine Rechtsmittelfrist von einem Monat, in dem ggf. eine Beschwerde eingereicht werden kann. Bitte wenden Sie sich an Ihren Rechtsbeistand, um den Sachverhalt genauer prüfen zu lassen und ggf. zu ergründen, ob im Zweifel eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hätte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. E. sagt:

    Guten Tag,

    mein Mann und ich möchten uns einvernehmlich scheiden lassen und auf den Versorgungsausgleich verzichten. Das Trennungsjahr haben wir aus Kostengründen in einer gemeinsamen Wohnung verbracht, haben es auch schriftlich festgehalten. Wir wollen es nur mit einem Anwalt machen. Nun möchte mein Mann den Antrag stellen. Er bleibt in unserer Wohnung und ich möchte mit dem Kind ausziehen. Wir wollen aber beide weiterhin den Umgang mit dem Kind haben. Mir ist wichtig, dass das Kind sein Wohnsitz bei mir hat, seine ganze Erziehung war immer meine Sache. Mein Mann sagt, er wird sich in Zukunft mehr um ihn kümmern und will genauso viel für das Kind da sein. Sein Anwalt hat ihm geraten, dass wir vorher den Verzicht auf den Versorgungsausgleich beim Notar bescheinigen lassen, sowie die Sache mit dem Kind. Ich habe zwei Fragen:
    1. Muss für die Scheidung schriftlich festgelegt werden, bei wem das Kind nach der Scheidung dauerhaft wohnt, oder können wir angeben, dass wir es unter uns regeln?
    2. Wenn ich ausziehe, hafte ich weiterhin für die alte Wohnug, weil ich nicht alleine aus dem Mietvertrag rausgelassen werde. Geht das nach der Scheidung? Erst nach dem sie rechtskräftig ist? Ab wann darf ich aus dem Mietvertrag raus? Falls mein Mann keine Miete zahlt, werde ich mir keine zwei Mieten in Berlin leisten können. Eine Miete komplett zu zahlen ist schon heftig. Die Wohnung gemeinsam zu kündigen will mein Mann nicht, er möchte hier weiter wohnen und ein Zimmer untervermieten. Das wäre auch in meinem Sinne. Aber ich habe Angst, das er sich nicht kümmert und dann nicht zahlt, und ich bekomme die Mahnungen…
    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      1. Eine notarielle Vereinbarung bietet im Allgemeinen mehr Rechtssicherheit, da beide Vertragspartner sich hieran binden. Eine Regelung zum Umgang kann jedoch häufig auch im Einvernehmen zwischen den Eltern erfolgen.
      2. Gegen den Wunsch, den gemeinsamen Mietvertrag zu kündigen, kann sich der Ehegatte in der Regel nur für die Dauer des ersten Trennungsjahres wehren.

      Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt, ist es anzuraten, dass sich auch der Antragsgegner zumindest außergerichtlich von einem eigenen Anwalt beraten lässt, um die eigenen Interessen und Ansprüche genauer zu kennen und ggf. durchzusetzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Emmy sagt:

    Hallo,

    mein Ex-Mannund ich hatten am 17.08.2017 geschieden worden!
    Da waren zwei Anwälte,damit die Scheidung schneller Rechtskräftig wird.
    Bis jetzt haben wir(unsere Anwälte) noch nicht bekommen.

    P.S
    Mein Anwalt sagt,dass er(seit zwei Wochen) für Rechtskräftbeschtätigung beantragt hat aber hat er noch nicht die Antwort bekommen.

    Helfen Sie mir bitte was soll ich machen,weil ich das Beschtätigung unbedingt brauche!

    Mit freundlichen Grüßen
    Emmy

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Emmy,

      je nach Auslastung der Gerichte kann sich die Ausstellung der Scheidungsurkunde auch verzögern. Wenden Sie sich ggf. an das Gericht, um zu erfragen, wann mit der Übersendung gerechnet werden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. M. sagt:

    Hallo
    Es wurde vor 6 Jaühren eine Scheidefolgevereinbarung beim Notar abgeschlossen zwecksä Kindesunterhalt.Die besagt das ich nach Düsseldorfer Tabelle die niedrigste Stufe zahlen muss egal welches Gehalt ich habe .Jetzt ist eine meiner Söhne 18 geworden ,hat diese vereinbarung noch bestand für den 18 Jährigen ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      grundsätzlich handelt es sich beim Kindesunterhalt um einen Anspruch der Kinder, nicht der Ehegatten. Aus diesem Grund können die Eltern auch nur bedingt für Ihre Sprösslinge den wirksamen Verzicht oder eine Verminderung bestimmen. Wenden Sie sich für eine Prüfung des Sachverhaltes bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Anna sagt:

    Hallo!

    Mein Exmann und ich hatten gestern den offiziellen Scheidungtermin (ich lebe in Spanien seit einigen Jahren und konnte nicht in Deutschland anwesend sein an dem Termin, meine Anwältin hat mich aber vertreten). Dieser verlief gut(wir haben von Anfang an den Versorgungsausgleich abgelehnt) und meine Anwältin schrieb mir gestern noch dass ich seit gestern geschieden bin und dass die Scheidung gleich rechtskräftig geworden ist. Sobald sie den Scheidungsbeschluss vorliegen hat, lässt sie mir diesen per Post zusenden. Meine Fragen sind: wie lange dauert so einen Scheidungsbeschluss? Muss ich mich irgendwo abmelden, da ich nicht mehr in Deutschland lebe, dass ich geschieden bin oder läuft das automatisch? Und meine letzte Frage: wann darf ich erneut heiraten??

    Vielen Dank im Voraus,

    mit freundlichen Grüssen,

    Anna

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      wie lange die Ausstellung des Scheidungsbeschlusses dauert, lässt sich nicht pauschal bestimmen. Dies orientiert sich stets an der Auslastung des jeweiligen Gerichts. In der Regel bedarf es bei Wiederheirat des Nachweises, dass eine Person nicht bereits verheiratet ist, sodass die rechtskräftige Scheidungsurkunde oftmals vorgelegt werden muss. Ausschlaggebend dabei ist oftmals aber auch, ob die Ehe in dem jeweiligen Land überhaupt anerkannt war. Wenden Sie sich für weitere Fragen bitte an Ihr Anwältin.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Mary M. sagt:

    Laut Scheidungsvertrag bekomme ich am 5. Jahrestag der Scheidung eine
    größere Summe aus dem ehemalig gemeinsamen Vermögen.
    Jetzt möchte mein Ex Mann die Summer erst mit Rechtswirksamkeit (5 Wochen später) überweisen.

    Welcher Tag gilt als Jahrestag der Scheidung – der Scheidungstag bei Gericht oder das Datum der schriftlich zugestellten Rechtsgültigkeit?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mary,

      die Scheidung ist erst mit Rechtskraft wirksam. Diese tritt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (ein Monat ab Zustellung des Beschlusses) automatisch ein.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Andrea sagt:

    Meine Scheidung würde im Juni aus gesprochen von der Richterin ,nun meine Frage: ab wann ist es Rechtskräftig ,wenn den tag die Scheidung aus gesprochen würdedanach die vier Wochen oder wenn das Schriftstück bei meiner Rechtsanwalt eingetroffen ist bitte ich sie helfen sie mir bin im ungewiss ,viele sagen das Datum wo der Scheidungstermin war oder da ich die Abschicht habe im August erneut wieder zu heiraten

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      Fristbeginn ist in der Regel die Zustellung des Scheidungsbeschlusses. Wenden Sie sich für weitere Fragen bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Mustafa sagt:

    Hallo, Wir sind seit Oktober 2016 getrennt lebend und auf dem weg zur Scheidung.
    Leider können wir uns bei der Trennungsunterhalt nicht einigen.
    Obwohl sie jede menge gold von mir bekommen hat ( mit beweis), hat sie noch Prozesskostenhilfe beantragt.
    Also sie betrügt.
    Möchte schnell wie möglich von Ihr scheiden lassen aber direkt nach der Trennungsjahr im Oktober.
    Könnte meine ex Frau mir Probleme machen oder die Scheidung verzögern lassen?
    Mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mustafa,

      wenn ein Ehegatte der Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres nicht zustimmt, kann es geschehen, dass das Gericht frühestens nach drei Trennungsjahren einen Antrag auch gegen den Willen des Antragsgegners annimmt. Wenden Sie sich für explizite Auskünfte bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Susanne sagt:

    Ich würde am 18.4 2017 rechtskräftig geschieden materiell am 21.4 2017 mein Sohn ist genau am 18.4 2017 auf die Welt gekommen ist die Scheidung jetzt an 18 oder am 21 durch/ zwecks Eintragung in der Geburtsurkunde

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      dann dürfte der 18.4.17 für Sie relevant sein. Erkundigen Sie sich hierzu aber nochmals beim Standesamt oder einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      dann dürfte der 18.4.17 für Sie relevant sein. Erkundigen Sie sich hierzu aber nochmals beim Standesamt oder einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Andrea H. sagt:

    Hallo,
    habe da ein Problem.
    Bin am 03.03.17 geschieden worden.
    Seither warte ich auf den rechtskräftigen Beschluss.
    Nun hat aber ein Pensionsfond (VWL meines AG) Beschwerde beim OLG über den geteilten Versorgungsausgleich eingelegt.
    D.h. ich muss auf den rechtskräftigen Beschluss evtl. noch längere Zeit warten..
    Noch dazu muss ICH meinen Rechtsanwalt bezahlen, wegen dieser Verhandlung.
    Das kann doch jetzt nicht wahr sein.
    Ich zahle den ganzen Prozess sowieso schon mit VKH und jetzt soll dieser für den Streit des Pensionsfonds noch mal erhöht werden.
    Was soll das ? Es handelt dich hierbei um die Teilung von 4000€ : 2 , sprich 2000€ ; soviel kostet mich ja schon mein Anwalt.
    Ich wurde dies bezogen auch nicht von dem Pensionsfond informiert.
    Wo bitte ist den hier Gerechtigkeit?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      wenn Sie VKH ohne Ratenzahlung erhalten, müssen Sie Ihren Anwalt erst einmal nicht selbst bezahlen, sondern dieser erhält seine Kosten zunächst aus der Landeskasse erstattet. Erst wenn Ihr Einkommen sich in den kommenden Jahren verändert, kann eine Rückzahlung des Darlehens möglich sein. Ggf. wird Ihnen auch für das neuerliche Verfahren VKH bewilligt, sodass auch hier für Sie nicht automatisch zusätzliche Kosten entstehen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um den Vorgang prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Filiz sagt:

    Hallo,
    wir sind am 4.4.2017 einvernehmlich Geschieden worden.
    Der beschluss wurde mir am 13.4 zugestellt.
    Wir haben keine rechtsmittel eingelegt, und der versorgungsausgleich wurde durchgeführt.
    Ab wann können wir denn jetzt mit dem Rechtskraftvermerk rechnen?

    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Filiz,

      nach Zustellung beginnt die einmonatige Frist, dann ist der Beschluss rechtskräftig.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Manu sagt:

    Hallo,

    bekommt man Trennungsunterhalt bis die Scheidung rechtskräftig ist? Also angenommen, man erhält den Scheidungsbeschluss an einem 2. eines Monats. Muss für diesen Monat noch Trennungsunterhalt gezahlt werden? Und was mache ich, wenn dieser trotzdem einfach schon eingestellt wird?

    Vielen Dank schon mal 😃

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manu,

      der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet spätestens mit der Rechtskraft der Scheidung. Ab Zugang des Bescheids gilt hier zunächst noch eine Rechtsmittelfrist von einem Monat. Ist diese abgelaufen, ohne das ein Rechtsmittel eingelegt wurde, wird der Scheidungsbeschluss automatisch rechtskräftig. Werden die Zahlungen vor diesem Termin eingestellt, können Sie sich an einen Anwalt wenden, um die Ansprüche auf Nachforderung prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Fotte Lotte sagt:

    Hallo,
    ich habe am 04.04.2017 meinen scheidungstermin.
    Wann ungefähr bekomme ich denn jetzt den Beschluss mit dem Rechtskraft vermerk vom Amtsgericht?
    Die Ehe wird einvernehmlich geschieden mit nur einem Anwalt

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lotte,

      der Beschluss wird zunächst im Scheidungstermin gefasst. Hiernach erfolgt die Verschriftlichung und Zusendung an Antragsgegner und -steller – wie lange das dauert hängt auch von der Auslastung des Gerichtes ab. Beide Beteiligten haben dann einen Monat Zeit, um den Beschluss noch einmal zu prüfen und ggf. Rechtsmittel einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Beschluss rechtskräftig, sofern keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Danach kann der betreffende Anwalt den Rechtskraftvermerk beim zuständigen Familiengericht beantragen. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. scheidung.org sagt:

    test

  19. Manuela K. sagt:

    Guten Tag

    Ich habe mich im November letztes Jahr Scheiden lassen, mein Ex Mann zog nach der Trennung ins Ausland und liess seine Post zu seinen Eltern senden. Somit bestand zwischen uns kein Kontakt. Nun habe ich durch die Staatsanwaltschaft erfahren, dass er sich während unserer Trennug zur Frau umtaufen liess und sich selbstständig machte. Er hat dies mir, sowie auch dem Gericht verschwiegen. Somit ist auch der Name auf dem Scheidungsurteil nicht korrekt und auch der Erwerb der Garage blieb verborgen. Nur per Zufall kam alles ans Licht. Was kann ich in meinem Fall nachträglich anfächten, schliesslich hat er mir sowie dem Gericht einiges verschwiegen.
    Gruss Manuela K.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      wenden Sie sich bitte mit Ihrem Einzelfall an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Ursula A. sagt:

    Eine Frage, wir sind letze Woche geschieden worden, einvernehmlich, haben auch beide in der Verhandlung Rechtsmittelverzicht eingelegt und es waren auch 2 Anwälte dabei. Das Urteil wurde mündlich verlesen. Gilt die Rechtskraft nun ab Scheidungsterminende oder brauche ich den Beschluss ab Zustellungsdatum. Das Gericht braucht ewig lange und das kann Wochen bis Monate dauern. Ich habe Bedenken, dass zwischenzeitlich mein Exmann sich anders entscheidet.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ursula,

      die Scheidung ist mit dem Ende der Hauptverhandlung rechtskräftig, wenn beiderseitig Rechtsmittelverzicht erklärt wird.

      Ihr Scheidung.org-Team

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