Rosenkrieg nach der Trennung: Wie kann eine friedliche Scheidung gelingen?
Eine Trennung ist oft mit Verletzungen beider Seiten verbunden. Manchmal sind die Wunden jedoch derart tief, dass es zu einem Rosenkrieg nach der Beziehung kommt. Was bedeutet es für die Scheidung, wenn der Rosenkrieg mit dem Ex-Partner überhandnimmt?
Das Wichtigste in Kürze: Rosenkrieg
- Als Rosenkrieg wird im Allgemeinen ein heftiger Trennungskonflikt bezeichnet.
- „Rosenkrieg“ leitet sich von den englischen Thronfolgekriegen des 15. Jahrhunderts ab.
- Für die rechtliche Scheidung bedeutet ein Rosenkrieg meist eine erhebliche Verlängerung des Verfahrens und eine Steigerung der Kosten.
- Eine Trennung ohne Rosenkrieg kann beispielsweise durch eine Mediation, eine Familienberatung oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung gelingen.
Ausführliche Informationen zum Rosenkrieg erhalten Sie im Folgenden.
Rosenkrieg während der Scheidung
Inhaltsverzeichnis
Rosenkrieg: Definition und Wortherkunft
Im heutigen Sprachgebrauch hat sich für den Begriff „Rosenkrieg“ eine scheidungsrechtliche Bedeutung weitgehend herauskristallisiert. So ist darunter allgemein ein heftiger Scheidungs- oder Trennungskonflikt zwischen Eheleuten zu verstehen, der verschiedenste Ausgestaltung haben kann.
Häufig streiten sich die Ex-Partner um Sorge- oder Umgangsrecht der Kinder, um Hausratsgegenstände, das Auto, das Haus oder gemeinsames Vermögen. Doch auch unschöne, schmutzige Trennungen mit Vorwürfen, Bezichtigungen und Nachrede können als Rosenkriege bezeichnet werden.
Etymologie: Englische Thronfolgekriege
Wortgeschichtlich leitet sich der Rosenkrieg von den englischen Thronfolgekriegen zwischen den Adelsgeschlechtern Lancaster und York im 15. Jahrhundert ab. Beide Häuser reklamierten für sich, den legitimeren Thronanspruch zu haben. Lancastrianer und Yorkisten stürzten England für drei Jahrzehnte in einen Bruderkrieg – denn der englische Adel war untereinander meist verwandt oder verschwägert.
Scheidungsrechtliche Konsequenzen
Wer einen Rosenkrieg führt, beansprucht die eigenen Nerven oftmals über Gebühr. Doch auch scheidungsrechtlich gibt es einige Konsequenzen, wenn sich die Eheleute nicht über Fragen des Unterhalts, der Wohnung oder des Hausrats einigen können. Denn dann ist rechtlich keine einvernehmliche Scheidung möglich.
In der Folge entscheidet das Gericht über strittige Punkte. In dieser Situation ist es dringend anzuraten, dass jeder Partner durch einen eigenen Anwalt vertreten wird. Damit steigen die Scheidungskosten allerdings beträchtlich.
Dasselbe gilt für den Verfahrenswert: Je mehr sogenannte Folgesachen (bspw. Unterhalt, Zugewinnausgleich etc.) das Gericht verhandelt, desto höher steigt der Verfahrenswert, nach dem sich die Anwalts- und Gerichtskosten bemessen.
Trennung ohne Rosenkrieg
Die für beide Parteien vorteilhaftere Vorgehensweise ist daher die einvernehmliche Scheidung. Ohne einen Rosenkrieg ist es meist möglich, sich über viele Streitpunkte gütlich zu einigen und so Kosten zu sparen.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele scheidungswillige Eheleute einen Rosenkrieg verhindern oder beenden wollen, wenn sie merken, dass sie auf einen solche zuschlittern oder bereits mittendrin stecken. Wie kann dies gelingen?
Rosenkrieg: Wie verhalten Sie sich richtig?
Beginnen die Fronten sich zu verhärten, sollte nicht zu spät gehandelt werden. In jedem Fall sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Statt die Eskalation abzuwarten, kann beispielsweise eine Mediation helfen, doch noch zu einer gemeinsamen Linie zu finden.
Vorteile der Mediation bei einem Rosenkrieg sind beispielsweise:
- Schnelligkeit und Flexibilität: Während eine streitige Scheidung sich monate- bis jahrelang hinziehen kann, ist durch eine Mediation eine unbürokratische Einigung in wenigen Tagen oder Wochen möglich.
- Weniger Konfliktpotential: Eine Mediation ist darauf ausgelegt, mit beiden Partnern zu einer gemeinsamen Lösung zu finden. Dies beinhaltet weniger Konfliktpotential als die Kommunikation über Rechtsanwälte, deren Schreiben oftmals als Provokation verstanden werden.
- Kostenersparnis: Zwar muss die Mediation selbst bezahlt werden, doch die damit eingesparten Scheidungskosten für Anwälte und Gericht übersteigen die Mediationskosten meist erheblich.
- Psychische Entspannung: Scheidungen sind belastend. Sowohl für die Eheleute, aber vor allem für angehörige Kinder. In deren Interesse sollten Eltern einen Rosenkrieg verhindern oder schnellstens beenden.
Neben einer Mediation kann es auch sinnvoll sein, eine Familienberatungsstelle aufzusuchen, entweder gemeinsam oder auch allein. Diese ist in der Regel kostenlos und kann helfen, Probleme in der Familie zu klären.
Scheidungsfolgenvereinbarung: Den Rosenkrieg im Keim ersticken
Nicht jede Ehe und Scheidung ist durch einen stichhaltigen Ehevertrag geregelt. Eine gute Möglichkeit, das Prozedere bei einer Trennung zu regeln, ist die Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung. In ihr können Partner bereits während ihrer Beziehung regeln, welche Grundsätze im Fall eines Bruchs gelten sollen.
Dadurch werden langwierige Streitigkeiten verhindert, denn das Prozedere ist bereits festgelegt. Beispielsweise können folgende Fragestellungen durch eine solche Vereinbarung festgelegt werden:
- Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung?
- Wer bekommt das Auto?
- Wer zahlt wem ggf. Unterhalt? Wie viel Unterhalt soll gezahlt werden?
- Wer betreut wann die Kinder? Welche Umgangsregelung soll gelten?
- Wer zahlt wie viel Kindesunterhalt?
- Wie sollen Versorgungs- und Zugewinnausgleich gehandhabt werden?
In der Regel sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung durch einen Notar oder eine Notarin beurkundet werden, um einen Rosenkrieg zu verhindern und formale Rechtswirksamkeit herzustellen. Der Notar kann auch bei sittenwidrigen Regelungen eingreifen. Er ersetzt jedoch keine anwaltliche Beratung.
Auch möglich: Ehevertrag
Auch im Ehevertrag können die Folgen einer Trennung oder Scheidung bereits bedacht und entsprechend festgehalten werden. Damit sind viele Streitpunkte, die mitunter zu einem Rosenkrieg führen können, aus der Welt geschafft.
Eine notarielle Beurkundung ist in der Regel notwendig. Rechtswirksamkeit liegt in der Regel nur vor, wenn der Ehevertrag nicht bspw. sittenwidrig ist und kein Rechtsmissbrauch vorliegt.
Um auch beim Ehevertrag eine Benachteiligung zu verhindern, sollte dieser mit dem Rat eines Rechtsanwalts aufgesetzt werden. Dieser kann außerdem die vereinbarten Regelungen prüfen und ggf. bei Rechtsunwirksamkeit einschreiten.