Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich: Bei Tod des Ex Rente zurück?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Rückerstattung des Versorgungsausgleichs beim Tod eines Ehepartners

Beim sogenannten Versorgungsausgleich finden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten hälftige Aufteilung. Diese von Amts wegen zu verhandelnde Scheidungsfolgesache kann beim Rentenanspruch eines Ehepartners erhebliche Einbußen bedeuten. Doch lässt sich der Versorgungsausgleich eventuell wieder rückgängig machen, wenn der Tod des ehemaligen Ehegatten eintritt?

Das Wichtigste in Kürze: Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des Berechtigten

Was passiert mit dem Versorgungsausgleich nach dem Tod des Berechtigten?

Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der ehemalige Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre die angepasste Rente bezog. Mehr dazu lesen Sie hier. Bei bewilligter Rückerstattung wird der Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Gatten diesbezüglich aufgehoben, sodass Antragsteller im gleichen Zuge die Ansprüche verlieren, die ihnen im Zuge der Scheidung übertragen wurden.

Wer zahlt den Rentenausgleich nach dem Tod des Ausgleichspflichtigen?

Verstirbt ein Ehegatte noch vor der rechtskräftigen Durchführung des Versorgungsausgleichs, kann der Wertausgleich gegenüber den Erben des Verstorbenen geltend gemacht werden (vgl. § 31 VersAusglG). Die Erben des Verstorbenen hingegen haben keinen Anspruch auf Versorgungsansprüche aus dem Vergleich, da der Rentenanspruch eines Menschen mit dessem Tod erlischt.

Wie kann der Rentenausgleich rückgängig gemacht werden?

Die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten bei den jeweiligen Versorgungsträgern. Dieser prüft den Antrag und überträgt die im Zuge des Versorgungsausgleichs übertragenen und erhaltenen Rentenpunkte wieder zurück – sofern dem Antrag stattzugeben ist. Erstattbar sind nur Ansprüche bei Regelversorgungswerken, z. B. Deutsche Rentenversicherung und Beamtenversorgung.

Rückabwicklung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ex möglich!

Versorgungsausgleich: Wann die Rückübertragung erfolgen kann

Gibt es beim Versorgungsausgleich eine Geld-zurück-Garantie nach dem Tod des Ex-Ehegatten?
Gibt es beim Versorgungsausgleich eine Geld-zurück-Garantie nach dem Tod des Ex-Ehegatten?

Zunächst: Grundsätzlich ist die Rückerstattung beim Versorgungsausgleich nur bei Tod des berechtigten Ex-Ehegatten möglich. Die Wiederheirat verändert an dem Versorgungsausgleich nichts, da die Ansprüche auf Altersvorsorge sich auf die Vergangenheit beziehen.

Darüber hinaus kann nicht in jedem Fall nach erfolgtem Versorgungsausgleich die Rückübertragung beantragt werden, wenn der Ausgleichsberechtigte verstorben ist. Nur in den folgenden zwei Fällen ist die Rückübertragung des Rentenanwartschaften nach dem Versorgungsausgleich bei allen Güterständen überhaupt zulässig:

  1. Der Ex-Ehegatte ist noch vor Renteneintritt verstorben.
  2. Der Ex-Partner hat zum Zeitpunkt seines Todes maximal für die Dauer von 36 Monaten Rente bezogen.

Ist keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt, kann keine Rückerstattung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ehegatten mehr begründet werden. Sie erhalten die Rentenpunkte nicht mehr zurück.

Sie können die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich also bei Tod Ihres ehemaligen Ehepartners veranlassen, wenn eine der Konstellationen vorliegt. Sie sollten dabei jedoch unbedingt beachten, dass bei Bewilligung der Rückübertragung auch die Rentenpunkte von Ihrem Konto gelöscht werden, die Ihnen im Zuge des Rentenausgleichs gutgeschrieben wurden!

Antrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs

Was für Betroffene in diesem Zusammenhang noch von besonderer Wichtigkeit ist: Die Rückerstattung vom Versorgungsausgleich wird bei Tod des Ex-Ehegatten nicht automatisch vorgenommen. Die Rückübertragung nach dem Versorgungsausgleich erfolgt auf Antrag – ausschließlich.

Diesen müssen Sie jedoch nicht bei dem Amtsgericht stellen, das den Versorgungsausgleich durchgeführt hat, sondern bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Je nach Anwartschaften kann es sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch um Beamtenversorgungen handeln.

Grundsätzlich können dabei nur ausgeglichene Rentenanwartschaften auch wieder rückgängig gemacht werden, die bei den Regelversorgungswerken erworben wurden. Hierzu zählen:

Nicht bei allen Versorgungsträgern können Sie den Versorgungsausgleich wieder rückgängig machen lassen.
Nicht bei allen Versorgungsträgern können Sie den Versorgungsausgleich wieder rückgängig machen lassen.
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • berufsständische Versorgung (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater usf.)
  • Alterssicherung der Landwirte
  • Versorgung der Abgeordneten sowie Regierungsmitglieder

Alle Anwartschaften, die im Zuge einer Betriebsrente oder einer privaten Rentenversicherung erworben wurden, können nicht rückübertragen werden.

Werfen Sie einen Blick in den Scheidungsbeschluss oder die Auskunft zum Versorgungsausgleich, um in Erfahrung zu bringen, welche Versicherer in Ihrem Fall die richtigen Ansprechpartner sind.

Wichtig: Die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Ehepartners bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum ab Antragstellung. Beziehen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die gekürzte oder ausgeglichene Rente, können Sie keine Nachforderungen für den Zeitraum ab eigenem Renteneintritt geltend machen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. K. sagt:

    Ich bin über 20 Jahre geschieden und seit zwei Jahren Rentner. meine Exfrau hat damals Versorgungsausgleich von mir bekommen, aber bis jetzt keine Rentnerin.
    Sie hat wieder geheiratet und will alle meine Entgeltpunkte freiwillig zurückgeben.
    Geht das?

  2. Günter sagt:

    Ich bin auch betroffen. Meine Ex-Ehefrau hat 37 Monate Rente erhalten. Ergo: Ich bekomme keinen Ausgleich (36 Monatsregel)
    Ich sehe, dass es sehr viele Betroffene gibt, die unzufrieden sind. Wie kann es auch sein, dass eine willkürliche Grenze von 36 Monaten gesetzt werden kann? Wie kommt man darauf? Müssen wir uns alles gefallen lassen? Wir Rentner können eine große Kraft sein, z.B., indem wir nichts und niemanden mehr wählen. Denn es ist egal, wer an die Macht kommt: Es geht IMMER gegen die sog. kleinen Leute, hier Rentner.
    Es gibt die Möglichkeit zum Bundessozialgericht oder zum EU-Gericht zu gehen, evtl. mittels Crowdfunding.

  3. Gabriele sagt:

    meine Scheidung war 2002,
    mein geschiedener Ex Mann verstarb 2010. Er bezog noch keine Rente.Habe ich noch Anspruch auf
    Neuberechnung des Versorgungsausgleichs

    Mfg
    Gabriele

  4. Uwe sagt:

    War zweimal mit gleicher Frau verheiratet. Zwei Versorgungsausgleiche wurden gemacht. Der erste Versorgungsausgleich wurde vom damaligen Familiengericht abgeändert (Beschluss: ein Versorgungsausgleich findet nicht statt)
    Muss die Rentenversicherung die gekürzte Rente für diesen aufgehobenen Versorgungsausgleich komplett an mich zurück zahlen?
    MfG
    Uwe

  5. Paul sagt:

    Das sehe ich auch so. Kann denn keiner helfen gegen diese miese Rentenabzocke?
    Könnte man eventuell die Gerichtsbarkeit der EU helfen? Aber die habe wohl kein großes Interesse daran. Gibt es einen Weg, dorthin, eventuell durch einen engagierten Rechtanwalt? Oder was ist mit Karlsruhe? Die haben doch Einfluss aufs Grundgesetz.

  6. w. sagt:

    lesen sie bitte Bundesgerichtshof,beschluss v.16.5.2018-XII ZB466/ 16

    ich kämpfe schon seit 1,5 jahren bis zum bundesgerichtshof. man rennt nur gegen eine wand. das ist kein rechtsstaat. wieviele rentenpunkte kassiert der staat über versorgungsausgleich verstorbener rentner. wo ist eine lobby die dieses unrecht rückgänging macht!!!!

  7. Hans-Georg sagt:

    hallo, würde im Jahr 2011 geschieden, ich konnte nach dem Tod meiner Exfrau den Versorgungsausgleich der gesetzlichen Rente aufheben lassen wie verhält es sich nun mit der Betriebsrente und Riesterrente? vielen Dank für Ihre Antwort

  8. Ulrich sagt:

    Meine Ehe wurde 2013 geschieden, meine Geschiedene Frau verstarb am 08.12.2021

    Ich der Ausweispflichtige habe während meines Berufslebens hart für die Rente arbeite müssen.
    Wenn dann die Ausgleichsberechtigte verstirbt, (der zugegebener Weise der Ausgleich gehörte) so muß doch demjenigen der dafür gearbeitet hat, der Anteil wieder zurückgegeben werden.
    Es darf nicht sein das der Rententräger bzw. der Betrieb (wo der Ausgleichspflichtige sich die Betriebsrente erarbeitet hat) mit dem Anteil sich bereichert, das nenne ich Betrug !
    Der Anteil der Ausgleichsberechtigten, die ja den Anteil nicht mehr bekommen kann, durch Ableben, wird dem Ausgleichspflichtigen dann gestohlen.

  9. Horst sagt:

    Guten Tag. Wie und wo bitte kann ich denn erfahren ob meine Ex-Partner verstorben ist und ich dadurch meine Rentenpunkte aus dem Versorgungsausgleich zurück fordern kann? Wenn man keinen Kontakt mehr hat oder einer seit Jahren im Ausland lebt bekommt man doch gar nicht mit dass der Ex verstorben ist. Eigentlich wäre doch der Rentenversicherungsträger in der Pflicht mir mitzuteilen, dass ein Rückforderungsfall eingetreten ist, wenn jemand verstirbt auf dessen Rentenkonto zweifelsfrei zu erkennen ist, dass eine solche Ausgleichszahlung verbucht wurde. Dürfte doch im PC/EDV Zeitalter kein Problem sein wenn man dann wollte. Man kann doch nicht jedes Jahre seinem Ex-Partner hinterher ermitteln ob er vielleicht gestorben ist, schon gar nicht wenn man nicht weis wo er sich jetzt aufhält. Gegen diese Handhabe der Rentenversicherung sollte man mal klagen. Es gibt mit Sicherheit tausende von Fällen wo Leute noch immer zahlen weil sie niemals erfahren haben das der Ex-Partner verstoben ist und der Staat bzw. Rentenversicherer streicht das Geld zu unrecht ein.

  10. Silvia sagt:

    Zur Frage Rückgängigmachung des Versorgungsausgleich: woher bekomme ich eine Auskunft, ob der geschiedene Ehepartner noch lebt oder eventuell verstorben ist? An wen muss man sich dazu wenden?

  11. Karin sagt:

    Guten Tag. Ich bin in zweiter Ehe verheiratet und habe aus der ersten Ehe einen Rentenausgleich. Sollte ich vor meinem Mann versterben, was geschieht mit dem Ausgleich aus der ersten Ehe bzw. gäbe es die volle Witwenrente für meinen Mann?
    Vielen Dank für eine Antwort

  12. Rudi sagt:

    Infolge Scheidung wurde mein Rentenbezug gekuerzt. Nun ist die Ex-Ehefrau verstorben. Sie hat vor ihrem ableben nur 8 Monate Rentenbezug erhalten. Meine Rentenkuerzung wurde aufgesetzt und ich bekomme den vollen Rentenbezug. Was passiert mit den etwa 200 Monaten Rentenkuerzungen, die ich an das Rentenkonto der Ex-Ehefrau eingezahlt habe. Kann ich diese Zahlungen wieder Rueckerstatten bekommen. ? Es ist schlieslich mein eigenes Geld, das ich erarbeitet habe in meinem Berufsleben…..Bitte um Rueckantwort.

  13. Rudi sagt:

    Infolge Scheidung wurde mein Rentenbezug gekuerzt. Nun ist die Ex- Ehefrau verstorben. Sie hatte vor ihrem ableben 8 monate Rentenbezug erhalten. Meine Rentenkuerzung wurde aufgesetzt und ich bekomme den vollen Rentenbezug. Was passiert mit den mehr als 200 monaten Rentenkuerzungen die ich als Versorgungsausgleich an die Ex-Ehefrau gezahlt habe.??? Kann ich diesen Geldbetrag zurueckfordern ???

  14. Diana sagt:

    Ich wurde 2007 geschieden. Mein Ex Mann ist 2010 verstorben.
    Ich beziehe seit 2011 Erwerbsminderungsrente.
    Kann ich jetzt auch noch einen Antrag auf Aussetzung des Versorgungsausgleiches stellen ?

  15. Dieter sagt:

    Meine Scheidung 1986, Wiederheitat 1998, Tod der Ex-Frau 2011. Mein Ruhegehalt (Beamter) wird seither ohne Kürzung gezahlt. Was muss ich tun, damit eine Kürzung der Witwenpension nach meinem Tod nicht wirksam wird? Hinweis auf BSG-Urteil vom 20.03.2013 (B 5 R 2/12 R) – Besitzschutz.

    Danke und freundliche Grüße
    Dieter

  16. Ursula sagt:

    Mein Mann war 2 verheiratet und seine Ex Frauen bekommen Versorgungs Ausgleich er ist 2019 gestorben ich muss Versorgung Ausgleich zahlen ist das richtig?

  17. Uwe sagt:

    Wurde 1998 geschieden. Exfrau verstarb 2003, bevor sie das Rentenalter erreichte. Bekomme ich ab dem Zeitpunkt den Versorgungsausgleich zurück, oder verfällt der Anspruch?
    MFG
    Uwe

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