Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich: Bei Tod des Ex Rente zurück?
Beim sogenannten Versorgungsausgleich finden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten hälftige Aufteilung. Diese von Amts wegen zu verhandelnde Scheidungsfolgesache kann beim Rentenanspruch eines Ehepartners erhebliche Einbußen bedeuten. Doch lässt sich der Versorgungsausgleich eventuell wieder rückgängig machen, wenn der Tod des ehemaligen Ehegatten eintritt?
Das Wichtigste in Kürze: Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des Berechtigten
Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der ehemalige Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre die angepasste Rente bezog. Mehr dazu lesen Sie hier. Bei bewilligter Rückerstattung wird der Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Gatten diesbezüglich aufgehoben, sodass Antragsteller im gleichen Zuge die Ansprüche verlieren, die ihnen im Zuge der Scheidung übertragen wurden.
Verstirbt ein Ehegatte noch vor der rechtskräftigen Durchführung des Versorgungsausgleichs, kann der Wertausgleich gegenüber den Erben des Verstorbenen geltend gemacht werden (vgl. § 31 VersAusglG). Die Erben des Verstorbenen hingegen haben keinen Anspruch auf Versorgungsansprüche aus dem Vergleich, da der Rentenanspruch eines Menschen mit dessem Tod erlischt.
Die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten bei den jeweiligen Versorgungsträgern. Dieser prüft den Antrag und überträgt die im Zuge des Versorgungsausgleichs übertragenen und erhaltenen Rentenpunkte wieder zurück – sofern dem Antrag stattzugeben ist. Erstattbar sind nur Ansprüche bei Regelversorgungswerken, z. B. Deutsche Rentenversicherung und Beamtenversorgung.
Rückabwicklung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ex möglich!
Inhaltsverzeichnis
Versorgungsausgleich: Wann die Rückübertragung erfolgen kann
Zunächst: Grundsätzlich ist die Rückerstattung beim Versorgungsausgleich nur bei Tod des berechtigten Ex-Ehegatten möglich. Die Wiederheirat verändert an dem Versorgungsausgleich nichts, da die Ansprüche auf Altersvorsorge sich auf die Vergangenheit beziehen.
Darüber hinaus kann nicht in jedem Fall nach erfolgtem Versorgungsausgleich die Rückübertragung beantragt werden, wenn der Ausgleichsberechtigte verstorben ist. Nur in den folgenden zwei Fällen ist die Rückübertragung des Rentenanwartschaften nach dem Versorgungsausgleich bei allen Güterständen überhaupt zulässig:
- Der Ex-Ehegatte ist noch vor Renteneintritt verstorben.
- Der Ex-Partner hat zum Zeitpunkt seines Todes maximal für die Dauer von 36 Monaten Rente bezogen.
Ist keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt, kann keine Rückerstattung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ehegatten mehr begründet werden. Sie erhalten die Rentenpunkte nicht mehr zurück.
Sie können die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich also bei Tod Ihres ehemaligen Ehepartners veranlassen, wenn eine der Konstellationen vorliegt. Sie sollten dabei jedoch unbedingt beachten, dass bei Bewilligung der Rückübertragung auch die Rentenpunkte von Ihrem Konto gelöscht werden, die Ihnen im Zuge des Rentenausgleichs gutgeschrieben wurden!
Antrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs
Was für Betroffene in diesem Zusammenhang noch von besonderer Wichtigkeit ist: Die Rückerstattung vom Versorgungsausgleich wird bei Tod des Ex-Ehegatten nicht automatisch vorgenommen. Die Rückübertragung nach dem Versorgungsausgleich erfolgt auf Antrag – ausschließlich.
Diesen müssen Sie jedoch nicht bei dem Amtsgericht stellen, das den Versorgungsausgleich durchgeführt hat, sondern bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Je nach Anwartschaften kann es sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch um Beamtenversorgungen handeln.
Grundsätzlich können dabei nur ausgeglichene Rentenanwartschaften auch wieder rückgängig gemacht werden, die bei den Regelversorgungswerken erworben wurden. Hierzu zählen:
- Deutsche Rentenversicherung
- Beamtenversorgung
- berufsständische Versorgung (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater usf.)
- Alterssicherung der Landwirte
- Versorgung der Abgeordneten sowie Regierungsmitglieder
Alle Anwartschaften, die im Zuge einer Betriebsrente oder einer privaten Rentenversicherung erworben wurden, können nicht rückübertragen werden.
Werfen Sie einen Blick in den Scheidungsbeschluss oder die Auskunft zum Versorgungsausgleich, um in Erfahrung zu bringen, welche Versicherer in Ihrem Fall die richtigen Ansprechpartner sind.
Wichtig: Die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Ehepartners bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum ab Antragstellung. Beziehen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die gekürzte oder ausgeglichene Rente, können Sie keine Nachforderungen für den Zeitraum ab eigenem Renteneintritt geltend machen.
Hallo
Ich bin seit 11jahren in Rente
Die gesch. Frau bezog noch keine 36mon Rente und verstarb jetzt
Habe ich den Neuen Rentenbescheid bekommen und bekomme die Renten Punkte zurück
Also habe ich ca 8 Jahre den Versorgungsausgleich gezahlt die gesch Frau hat sie aber nur ca 36 Monate nutzen können
Kann ich die 8 Jahre gezahlten euro vom Rentenamt zurück bekommen ❓❓
Hallo, wo finde ich einen Antrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs? Vielen Dank.
Hallo Bernd,
Sie können einen entsprechenden Antrag gegenüber dem zuständigen Rententräger stellen. Dieser kann zumeist formlos erfolgen. Unter Umständen stellen die Versorger aber bereits Vorlagen zur Verfügung.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Ex-Frau ist 2008 gestorben (war noch nicht in Rente) ich habe 2009 einen Antrag auf Rückführung des Versorgungsausgleichs gestellt. Die Antwort von der Rentenstelle : es wird erst enschieden wenn ich in Rente gehe. Das ist nun 2022 der Fall, jetzt meine Frage: Muß ich erneut einen Antrag stellen oder gilt der von 2009 ? Vielen Dank
Hallo Wolfgang,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an den Rententräger. Dieser kann Ihnen mitteilen, ob ein erneuter Antrag erforderlich ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Ehe wurde 1994 geschieden. Ich habe 1,35 DM Versorgungsausgleich erhalten. Meine Ex-Frau ist 2014 verstorben und hat noch keine Rente bezogen. Wir haben zwei erwachsene Kinder. Die Kinderbetreuungszeiten wurden ausschließlich der Mutter zuerkannt, obwohl wir auch nach der Scheidung die Kinder zu gleichen Teilen erzogen haben. Die Kinder sind wöchentlich gependelt. Habe ich eine Chance, dass die Kinderbetreuungszeiten auf mich übertragen werden? Danke!
Hallo Heinrich,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an den Rententräger oder einen Anwalt. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich wurde 1997 geschieden mit Versorgungsansprüchen in Höhe von 400,00 DM zugunsten der geschiedenen Frau. Als ich 2017 in Pension ging habe ich den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen zu meinen gunsten. Dabei sagte mir der Anwalt, ich hätte 1997 einen Antrag wegen „grober Unbilligkeit“ stellen können und somit die Versorgungsansprüche komplett ausschließen können. Habe ich jetzt noch eine Möglichkeit den Versorgungsausgleich abzuändern bzw. auszuschließen oder ggf. auch den Anwalt von damals in Haftung zu nehmen?
LG Klaus
Moin,
Wie ist die Rechtslage wenn meine Ex Frau freiwillig auf den Versorgungsausgleich verzichten möchte. Scheidung war 2010. Seit 2015 zahle ich den Versorgungsausgleich.
Gruss
Hallo Jürgen,
ist der Versorgungsausgleich rechtskräftig, erfolgt in aller Regel umgehend die Übertragung der auszugleichenden Rentenanwartschaften. Eine Rückgängigmachung ist unter den oben genannten Voraussetzungen ggf. möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
wie verhält es sich, wenn der Rentenausgleich an den Empfänger/in nicht zugestellt werden kann, weil er/sie unbekannten Aufenthaltes ist und ein Aufenthalt von den Behörden auch nicht ermittelt kann ?
Schönen guten Tag,
meine Ex-Frau (Beamtin) ist vor kurzem verstorben und war noch nicht in die Pension eingetreten. Wir wurden 2007 geschieden und im Scheidungsurteil wurde mir (ebenfalls Beamter / auch noch nicht in Pension) ein Versorgungsausgleich auferlegt. Von mir wurde ein Antrag auf Aussetzung der Kürzung meines Ruhegehaltes nach § 37 VersAusglG gestellt.
Meine Ex-Frau heiratete zwischenzeitlich wieder. Der Witwer gab mir gegenüber an, dass er einen Antrag auf Übertragung des Versorgungsausgleiches auf die Witwenrente gestellt hätte.
Ist so etwas rechtens? Ist ein Versorgungsausgleich sozusagen vererbbar?
Für eine Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus.
Hallo Andreas,
eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich. Bitte wenden Sie sich ggf. an den Versorgungsträger oder einen Anwalt, um diesen Sonderfall betrachten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Team,
wie bekomme ich mit, dass meine Exfrau gestorben ist, wenn keinerlei Kontakt mehr besteht?
LG, Chris
Hallo!
Ich wurde 1993 geschieden.
Meine ehemalige Frau starb 2012.
Sie war bis zu ihrem Tod, im öffentlichen Dienst beschäftigt, als Hilfspolizeibeamtin.
Ich ging 2013 in Rente.
Mir stände noch abschliesend 13.51 EUR, nach erfolgreichen Abänderungsverfahren zu, teilte mir die Zusatzsversorgungskasse mit Schreiben vom 26.Mai 2020.
Ist das Familiengericht für das Abänderungsverfahren zuständig, oder die ZVK?
Lohnt sich der ganze fianzielle Aufwand dafür?
Bitte um eine baldige Antwort?
Ewald
Hallo Ewald,
wollen Sie den Versorgungsausgleich ggf. rückgängig machen, wenden Sie sich an den zuständigen Versicherungsträger. Beachten Sie jedoch, dass sowohl die erhaltenen als auch abgegebenen Rentenanwartschaften wieder rückübertragen werden, sofern die Rückgängigmachung möglich ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich habe von einem Experten gehört, daß , nach neuester Rechtslage,auch nach den berüchtigten 36 Monaten noch mit einer Rückzahlung des Versorgungsausgleiches gerechnet werden kann, wenn während der Ehe Kinder geboren sind.
Ist da etwas dran ?
H.
Hallo Helmut,
hierzu können wir keine Aussage treffen. Bitte wenden Sie sich im Zweifel für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt. Sie können sich auch mit dem zuständigen Versicherer in Verbindung setzen.
Ihr Scheidung.org-Team
Warum bekomme ich bei der Rückübertragung der Entgeldpunkte vom Versorgungsausgleich nach dem Todesfall meiner Ex-Frau die Entgeldpunkte im Rahmen des Supersplittings nach § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG nicht zurück (Betriebsrente).
Meine Ex-Frau hatte noch keine zahlung aus der Rentenversicherung.
Oder geht das nur über das Familiengericht oder einen Anwalt ?.
MfG, B.
Hallo Bernd,
eine Einschätzung hierzu ist uns nicht möglich. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an den Versicherungsgeber oder einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich wurde am 28.11.2018 geschieden. Am 01.12.2019 wurde ich Pensionär. Ab diesem Monat erhält meine Geschiedene jeden Monat 650 Euro Versorgungsausgleich. Obwohl sie erst in ca. 8 Jahren Rente aus der gesetzlichen RV erhält. In den 8 Jahren zahle ich etwa 80000 Euro in die Rentenkasse ein. Verstirbt meine Ex vor dem Renteneintritt, wer bekommt die 80000 Euro ?
MfG
Hallo Thomas,
beim Versorgungsausgleich werden lediglich Rentenanwartschaften übertragen und zunächst keine tatsächlichen finanziellen Leistungen. Erst bei Renteneintritt kann auf Grundlage der Rentenanwartschaften der Rentenanspruch berechnet werden. Diesen zahlt die Versicherung sodann an den berechtigten aus. Verstirbt eine Person vor Renteneintritt, verfallen die Rentenanwartschaften in der Regel (sofern nach einem Versorgungsausgleich z. B. keine Rückabwicklung wegen Todesfall möglich ist) oder werden zum Beispiel bei Hitnerbliebenenrenten berücksichtigt.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine frage,
Ich bin nach 11jahre Ehe,2000 geschieden!..
Und haben wir zwei gemeinsame Kinder.
Mein ex ist 3/2020 verstorben.
Ich bin verheiratet.
Habe ich Rente Anspruch? Von ex?
die Rückübertragung der Versorgungsansprüche (gesetzlich) erfolgt zum Rentenalter
automatisch. Das Bestattungsunternehmen meldet den Verstorbenen in der Regel bei der Rentenversicherungsanstalt ab.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist eine Rückübertragung der Ansprüche nur bei Regelversorgungswerken gegeben. Ein Analogschluss zu privaten „Riester“-Renten ist also nicht möglich?
Hallo HWR,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an die zuständigen Versorgungswerke.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich war Betroffener. die von mir geschiedene Ehefrau bezog Gelder aus dem Versorgungsausgleich länger als 36 Monate. Ich habe ein Urteil erwirkt und der Versorgungsausgleich fiel weg. Die Bezugsberechtigte starb im Juni 2013, das Urteil erging zum 02.02.2019. Wer hat die Versorgungsausgleichszahlungen in Höhe von ca. 20.000,00 EUR erhalten? Eine Antwort bekommt man offensichtlich nicht. Ist ein Urteil bekannt, wo auch in diesem Fall Recht gesprochen wurde? Der Staat hat diese Versorgungsausgleichzahlungen nach dem Tod der berechtigten Person meiner Meinung nach zu Unrecht behalten.
Hallo Karl,
sofern Ihre Ex-Frau vor dem Versterben bereits Rente bezogen hat, gingen die Ausgleichszahlungen an sie. Nach dem Tod der berechtigten Person werden in aller Regel keine Rentenzahlungen mehr geleistet. Es ist also davon auszugehen, dass hier keine Gelder geflossen und so auch keine Verluste entstanden sind.
Ihr Scheidung.org-Team
Was ist der exakte (juristische, politische) Grund, dass die übertragene Rente (oder Teile) nicht mehr nach drei Jahren Rentenbezug erstattet werden können/dürfen.
Hallo B.,
die Grenze von 36 Monaten ergibt sich maßgeblich aus § 37 Absatz 2 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Bei darüber hinausgehender Bezugsdauer ist die Rückgängigmachung im Einzelfall dennoch möglich. Hierüber muss im Zweifel jedoch das zuständige Gericht entscheiden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo ich wurde 2008 geschieden die Entgeltpunkte wurden bei der Scheidung meine Frau übertragen nun ist meine Frau verstorben zu diesem Zeitpunkt hat sie noch gearbeitet und ich beziehe die Rente seit 2011 Erwerbsminderungsrente Meine Frage lautet bekomme ich die Entgeltpunkte die ich an meine Frau übertragen habe wieder zurück
Hallo Heinrich,
der Versorgungsausgleich kann unter Umständen rückgängig gemacht werden, dies jedoch nur komplett. Das heißt: Sowohl erhaltene als auch an den Ex-Partner übertragene Rentenpunkte werden rückübertragen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an den Versicherungsträger.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich brauche mal hilfe.
Meine Mutter ist seit 1 Jahr tot, sie ist am 15.09.2018 verstorben.
Nun bekomme ich ein Brief von der VBL das Sie von mir 400 Euro bekommen. Da am 01.09.2018 das Geld aufs Konto meiner Mutter überwiesen wurde., und Sie es auch abgehoben hat. Sie konnte jan nicht wissen das sie kurz danach Stirbt. Nun wollen die von mir das Geld.
Ein Testdamt gibt es / gab es nicht meine mutter hatte kein Geld und war seit August 2018 im Pflegeheim/ Altersheim.
Was kann ich tun, die meinten das ich zum Nachlass gericht hätte gehen müssen und das Erbe ausschlagen. Das kann ich nicht nachvollziehen. Vieleicht hat ja jemand ein Rat.
Danke :)