Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich: Bei Tod des Ex Rente zurück?
Beim sogenannten Versorgungsausgleich finden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten hälftige Aufteilung. Diese von Amts wegen zu verhandelnde Scheidungsfolgesache kann beim Rentenanspruch eines Ehepartners erhebliche Einbußen bedeuten. Doch lässt sich der Versorgungsausgleich eventuell wieder rückgängig machen, wenn der Tod des ehemaligen Ehegatten eintritt?
Das Wichtigste in Kürze: Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des Berechtigten
Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der ehemalige Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre die angepasste Rente bezog. Mehr dazu lesen Sie hier. Bei bewilligter Rückerstattung wird der Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Gatten diesbezüglich aufgehoben, sodass Antragsteller im gleichen Zuge die Ansprüche verlieren, die ihnen im Zuge der Scheidung übertragen wurden.
Verstirbt ein Ehegatte noch vor der rechtskräftigen Durchführung des Versorgungsausgleichs, kann der Wertausgleich gegenüber den Erben des Verstorbenen geltend gemacht werden (vgl. § 31 VersAusglG). Die Erben des Verstorbenen hingegen haben keinen Anspruch auf Versorgungsansprüche aus dem Vergleich, da der Rentenanspruch eines Menschen mit dessem Tod erlischt.
Die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten bei den jeweiligen Versorgungsträgern. Dieser prüft den Antrag und überträgt die im Zuge des Versorgungsausgleichs übertragenen und erhaltenen Rentenpunkte wieder zurück – sofern dem Antrag stattzugeben ist. Erstattbar sind nur Ansprüche bei Regelversorgungswerken, z. B. Deutsche Rentenversicherung und Beamtenversorgung.
Rückabwicklung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ex möglich!
Inhaltsverzeichnis
Versorgungsausgleich: Wann die Rückübertragung erfolgen kann
Zunächst: Grundsätzlich ist die Rückerstattung beim Versorgungsausgleich nur bei Tod des berechtigten Ex-Ehegatten möglich. Die Wiederheirat verändert an dem Versorgungsausgleich nichts, da die Ansprüche auf Altersvorsorge sich auf die Vergangenheit beziehen.
Darüber hinaus kann nicht in jedem Fall nach erfolgtem Versorgungsausgleich die Rückübertragung beantragt werden, wenn der Ausgleichsberechtigte verstorben ist. Nur in den folgenden zwei Fällen ist die Rückübertragung des Rentenanwartschaften nach dem Versorgungsausgleich bei allen Güterständen überhaupt zulässig:
- Der Ex-Ehegatte ist noch vor Renteneintritt verstorben.
- Der Ex-Partner hat zum Zeitpunkt seines Todes maximal für die Dauer von 36 Monaten Rente bezogen.
Ist keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt, kann keine Rückerstattung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ehegatten mehr begründet werden. Sie erhalten die Rentenpunkte nicht mehr zurück.
Sie können die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich also bei Tod Ihres ehemaligen Ehepartners veranlassen, wenn eine der Konstellationen vorliegt. Sie sollten dabei jedoch unbedingt beachten, dass bei Bewilligung der Rückübertragung auch die Rentenpunkte von Ihrem Konto gelöscht werden, die Ihnen im Zuge des Rentenausgleichs gutgeschrieben wurden!
Antrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs
Was für Betroffene in diesem Zusammenhang noch von besonderer Wichtigkeit ist: Die Rückerstattung vom Versorgungsausgleich wird bei Tod des Ex-Ehegatten nicht automatisch vorgenommen. Die Rückübertragung nach dem Versorgungsausgleich erfolgt auf Antrag – ausschließlich.
Diesen müssen Sie jedoch nicht bei dem Amtsgericht stellen, das den Versorgungsausgleich durchgeführt hat, sondern bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Je nach Anwartschaften kann es sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch um Beamtenversorgungen handeln.
Grundsätzlich können dabei nur ausgeglichene Rentenanwartschaften auch wieder rückgängig gemacht werden, die bei den Regelversorgungswerken erworben wurden. Hierzu zählen:
- Deutsche Rentenversicherung
- Beamtenversorgung
- berufsständische Versorgung (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater usf.)
- Alterssicherung der Landwirte
- Versorgung der Abgeordneten sowie Regierungsmitglieder
Alle Anwartschaften, die im Zuge einer Betriebsrente oder einer privaten Rentenversicherung erworben wurden, können nicht rückübertragen werden.
Werfen Sie einen Blick in den Scheidungsbeschluss oder die Auskunft zum Versorgungsausgleich, um in Erfahrung zu bringen, welche Versicherer in Ihrem Fall die richtigen Ansprechpartner sind.
Wichtig: Die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Ehepartners bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum ab Antragstellung. Beziehen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die gekürzte oder ausgeglichene Rente, können Sie keine Nachforderungen für den Zeitraum ab eigenem Renteneintritt geltend machen.
Meine Ex ist dieses Jahr im März 24 verstorben. Sie hat seit Nov. 2017 Versorgungsausgleich erhalten. Bekomme ich meine volle Pension zurück ?
War zweimal verheiratet, das erste Mal wurde die Ehe 1989 geschieden ohne Versorgungsausgleich. Das zweite Mal ist die Ehe 1999 geschieden auch ohne Versorgungsausgleich. Habe beides Mal keinen Unterhalt für die zwei gemeinsamen Kinder bekommen. Dann wurde ich angeschrieben von meiner Anwältin man müsste nach dem neuen Gesetz jetzt doch einen Versorgungsausgleich machen. Jetzt ist er Tod und ich bekomme meine Rentenpunkte nicht mehr zurück. Ich werde also zweimal bestraft, das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Was kann ich nun noch machen?
MfG
Marion
meine Frau hat 2013 geschieden und 2018 verstorben ich habe nachgefragt und die Rente die sie bekommen hatte bekomme ich nicht wieder warum ich habe fast 40 jahre dafür gearbeitet bin durch Krankheit in frürente kekommen warum bekomme ich nicht meine Rente voll zurück es kann doch nicht sein das die meine gegebenen Beiträge haben und nicht mehr zurück schicken ich habe dafür gearbeitet nicht die die stecken meine Rente in der eigenen Tasche ob das richtig ist???????
Auch ich bin betroffen. Ende der berechneten Ehezeit 31.10.2004 nach gut 19 Ehejahren habe ich als Beamtin während dieser Zeit im Vergleich zur Rente meines geschiedenen Mannes Versorgungsausgleich zu zahlen. Seit Juli diesen Jahres wird mir vor- und fürsorglich der „angepaßte“ Betrag von meiner Pension abgezogen, obwohl der Renteneintritt des Ex-Gatten erst im November diesen Jahres stattfinden wird. Nur als Betroffener erfährt und erlebt man am eigenen Leib, daß man fortan zu einem teilenteigneten Leibeigenen in diesem Staat geworden ist und das Kraft Gesetz. Seither frage ich mich täglich, wer diese Gesetze erfunden hat und warum niemand etwas dagegen tut… Klagen? In [von Redaktion entfernt]? Wer soll denn das bezahlen? Ich kann mir vielleicht noch gerade mal eben das Leben leisten…und wie erfolgreich wäre wohl eine solche Klage? Das Heer der Ausgleichspflichtigen ist doch eine perfekte Melkkuh ohne Lobby. Leichter kann der Staat sich an niemandem bereichern, wozu dann ein Gesetz ändern, daß uns ausnimmt bis an unser eigenes seliges Ende…dennoch will ich noch nicht aufgeben. Als erstes werde ich eine Petition starten…
Auch ich bin betroffen. Ende der berechneten Ehezeit 31.10.2004 nach gut 19 Ehejahren habe ich als Beamtin während dieser Zeit im Vergleich zur Rente meines geschiedenen Mannes Versorgungsausgleich zu zahlen. Seit Juli diesen Jahres werden mir vor- und fürsorglich die „Angebote
Wir worden am 25.05.23 geschieden mit Versorgungsausgleich meinerseits. Nun ist mein ehem. Mann im April 2024 verstorben. Habe am 14. Mai 2024 über RA eine Rückgängigmachung des Versorgungsausgleiches beantragt . Wie lange dauert es bis ich von der Rentenstelle eine Antwort bekomme und ich meine volle Rente wieder erhalte? Mit freundlichen Grüßen
Meinem Mann wurde der Versorgungsausgleich für 1. bereits verstorbene Ehefrau nach deren Tod 1997 zurück überschrieben. Wenn mein Mann verstirbt muss ich dann wieder Versorgungsausgleich an den Staat zahlen oder geht sein stattgegebener Widerspruch dann automatisch auf mich, als seine Witwe über? Muss ich evtl. mit seinem Einverständnis erneut in den Wiederspruch gehen. Bitte um Antwort.
Ich bin über 20 Jahre geschieden und seit zwei Jahren Rentner. meine Exfrau hat damals Versorgungsausgleich von mir bekommen, aber bis jetzt keine Rentnerin.
Sie hat wieder geheiratet und will alle meine Entgeltpunkte freiwillig zurückgeben.
Geht das?
Ich bin auch betroffen. Meine Ex-Ehefrau hat 37 Monate Rente erhalten. Ergo: Ich bekomme keinen Ausgleich (36 Monatsregel)
Ich sehe, dass es sehr viele Betroffene gibt, die unzufrieden sind. Wie kann es auch sein, dass eine willkürliche Grenze von 36 Monaten gesetzt werden kann? Wie kommt man darauf? Müssen wir uns alles gefallen lassen? Wir Rentner können eine große Kraft sein, z.B., indem wir nichts und niemanden mehr wählen. Denn es ist egal, wer an die Macht kommt: Es geht IMMER gegen die sog. kleinen Leute, hier Rentner.
Es gibt die Möglichkeit zum Bundessozialgericht oder zum EU-Gericht zu gehen, evtl. mittels Crowdfunding.
meine Scheidung war 2002,
mein geschiedener Ex Mann verstarb 2010. Er bezog noch keine Rente.Habe ich noch Anspruch auf
Neuberechnung des Versorgungsausgleichs
Mfg
Gabriele
War zweimal mit gleicher Frau verheiratet. Zwei Versorgungsausgleiche wurden gemacht. Der erste Versorgungsausgleich wurde vom damaligen Familiengericht abgeändert (Beschluss: ein Versorgungsausgleich findet nicht statt)
Muss die Rentenversicherung die gekürzte Rente für diesen aufgehobenen Versorgungsausgleich komplett an mich zurück zahlen?
MfG
Uwe