Scheidung – Ablauf des Scheidungs­verfahrens nach der Trennung

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 3. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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„Wie lasse ich mich scheiden?“ Für viele Ehegatten die zentrale Frage, nachdem die Ehe gescheitert ist. Wie das Scheidungsverfahren dabei abläuft, hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt. Während die einvernehmliche Scheidung in der Regel eine zügig verlaufende Angelegenheit ist und auch der Scheidungstermin beim Familiengericht bereits nach zehn Minuten erledigt sein kann, ist dies bei der strittigen Scheidung mit Folgesachen wie etwa Unterhalt, Umgangsrecht für die Kinder oder Zugewinnausgleich etwas komplizierter. Trotzdem bestehen bei einvernehmlicher und streitiger Scheidung viele Gemeinsamkeiten.

Das Wichtigste in Kürze: Ablauf einer Scheidung

  • Zu Beginn jedes Scheidungsverfahrens steht das Trennungsjahr.
  • Anschließend muss der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden.
  • Bei streitigen Scheidungen sollten Sie zeitgleich zum Scheidungsantrag auch die Anträge über Folgesachen (z. B. Unterhalt) einreichen, damit sich der Scheidungsablauf nicht verzögert.
  • Das Gericht stellt die Anträge anschließend dem Scheidungsgegner zu.
  • Der Scheidungsgegner muss nun schriftlich der Scheidung zustimmen.
  • Danach bestimmt das Gericht den Scheidungstermin.
  • Während des Scheidungstermins ergeht der Scheidungsbeschluss. Verzichten beide Ehepartner auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. D. h. beide Ehepartner sind dann geschieden.

Ausführliche Informationen zum Ablauf einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.

Weitere Ratgeber zum Thema:

Die Scheidung und ihre zahlreichen Etappen

In der folgenden Infografik erhalten Sie einen groben Überblick über den Ablauf einer Scheidung – von der Eheschließung über die Trennung bis hin zur abschließend rechtskräftigen Scheidung. Darüber hinaus werden die wesentlichen Zeiträume beschrieben, die für die Bemessung von Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich sowie Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt anzusetzen sind.

Infografik zum Ablauf der Scheidung: Welche Etappen müssen Betroffene bei der Eheauflösung durchlaufen?
Infografik zum Ablauf der Scheidung: Welche Etappen müssen Betroffene bei der Eheauflösung durchlaufen?

Scheidung: Ablauf des Scheidungsverfahrens

Wie verläuft eine Scheidung? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob und inwieweit sich die Ehegatten über die Scheidung einig sind. Hintergrund ist, dass bei Familiensachen meistens Anwaltszwang besteht und Anträge nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden können.

Das sollten Sie über den Scheidungsablauf wissen

Die Ausgangsfrage: Einvernehmliche oder streitige Scheidung?

Je nachdem, welche Art von Scheidung durchgeführt werden soll, unterscheidet sich auch dessen Ablauf
Je nachdem, welche Art von Scheidung durchgeführt werden soll, unterscheidet sich auch dessen Ablauf

Ist alles im Einvernehmen geregelt, so dass nur die Scheidung und der meist vom Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich vom Familiengericht beschlossen werden muss, kommt nach Ablauf des einjährigen Trennungsjahres die einvernehmliche Scheidung in Betracht.

Hier genügt für beide Partner ein Rechtsanwalt, was zu erheblichen Einsparungen bei den Scheidungskosten führt und wobei sich häufig auch eine Online-Scheidung für die Eheleute anbietet. Einzelheiten dazu erfahren Sie in unseren Artikeln Scheidung online und einvernehmliche Scheidung.

Ist die Scheidung dagegen streitig (wegen Folgesachen nach Ablauf des Trennungsjahres oder wegen der Trennung an sich und ggf. Folgesachen nach der dreijährigen Trennungszeit), ist es erforderlich, dass sich jeder Ehepartner durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lässt. Hierfür empfiehlt es sich, zunächst bei einer spezialisierten Scheidungskanzlei einen unverbindlichen Kostenvoranschlag anzufordern.

Wie der Scheidungsantrag eingereicht wird – und wie die Stellungnahme erfolgt

Der Ablauf der Scheidung beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim örtlich zuständigen Familiengericht
Der Ablauf der Scheidung beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim örtlich zuständigen Familiengericht

Unbeschadet, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig erfolgen soll, reicht die vom scheidungswilligen Ehepartner (Antragsteller) beauftragte Kanzlei nach Ablauf der Trennungsphase beim örtlich zuständigen Familiengericht den Scheidungsantrag ein.

Aus dem Antrag ergibt sich auch, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Sofern die Scheidung wegen Folgesachen (mit Ausnahme des Versorgungsausgleiches) streitig, ist, werden meistens zugleich über die Folgesachen (zum Beispiel Unterhalt, Fragen zum Umgangsrecht) weitere Anträge eingereicht.

Ist ein Partner noch nicht von einem Anwalt vertreten, sollte er bei einem streitigen Scheidungsverfahren unbedingt einen eigene Kanzlei beauftragen.

Das Gericht stellt dann den Scheidungsantrag und ggf. die Anträge über die Folgesachen dem anderen Ehegatten (Antragsgegner) förmlich zu. Handelt es sich um eine einverständliche Scheidung ohne zweiten Rechtsanwalt, sollte der Antragsgegner das Gericht kurz anschreiben und die Angaben im Antrag bestätigen sowie erklären, dass er der Trennung zustimmen wird.

Das Schreiben ist möglichst in dreifacher Ausfertigung (eins für das Gericht, eins für den Antragsteller und eins für dessen Anwalt) zu versenden. Liegt eine streitige Scheidung vor, wird der Anwalt des Antragsgegners zum Scheidungsantrag und den Folgesachen in der Regel Stellung beziehen.

Außerdem gilt

Besteht für den Antragsteller kein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, wird das Gericht erst tätig, wenn die Gerichtskosten einbezahlt wurden.

Die Höhe der Gerichtskosten wird entweder vom beauftragten Anwalt (mitsamt dessen Gebührenvorschuss) angefordert und bei Gericht eingezahlt. Oder das Gericht sendet ca. 14 Tage nach Eingang des Scheidungsantrags an den Antragsteller eine Kostenrechnung.

Möchte der Antragsteller dagegen Verfahrenskostenhilfe bewilligt haben, erhält der Antragsgegner erst formlos den Scheidungsantrag mit der Möglichkeit der Stellungnahme zur Hilfe. Der eigentliche Scheidungsantrag wird erst anschließend förmlich und damit rechtswirksam zugestellt.

Versorgungsausgleich: Wird meistens vom Gericht automatisch durchgeführt

Bei einer Trennung ist im Familienrecht regelmäßig auch der Versorgungsausgleich durchzuführen, also diejenigen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich jedoch, wenn das einer der Eheleute beantragt. Außerdem kann der Versorgungsausgleich vor dem Notar ausgeschlossen oder näher gestaltet werden. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag kann ein spezialisierter Scheidungsanwalt auch die Kosten für den zusätzlich durchgeführten Versorgungsausgleich berücksichtigen.

Wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, erhält der Antragsteller die Formulare hierfür von seinem für das Scheidungsverfahren beauftragten Rechtsanwalt
Wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, erhält der Antragsteller die Formulare hierfür von seinem für das Scheidungsverfahren beauftragten Rechtsanwalt

Soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, müssen die Ehepartner (ggf. unter Mithilfe des örtlichen Versicherungsamtes) die dazu vom Gericht benötigten Formulare ausfüllen. Häufig erhält der Antragsteller diese Formulare bereits von seinem für das Scheidungsverfahren beauftragten Rechtsanwalt übermittelt, während die andere Partei, also der Antragsgegner, die Formulare zusammen mit der Zustellung des Scheidungsantrags vom Gericht erhält.

Die Formulare sind jeweils von den Parteien ausgefüllt und unterzeichnet an das Familiengericht bzw. den Anwalt inner bestimmter Fristen zu senden. Werden die Fristen nicht eingehalten, kann das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen. Die von den Parteien bzw. deren Anwälte erhaltenen und ausgefüllten Formulare sendet das Gericht sodann seinerseits an die Versorgungsträger, um die während der Ehezeit entstanden Versorgungsansprüche zu klären.

Sobald die Formulare vorliegen, bestimmt das Gericht bei der einvernehmlichen Scheidung den Scheidungstermin. Bei der streitigen Scheidung kann sich der Scheidungstermin verschieben, weil etwa Fragen in Folgesachen noch nicht geklärt sind, die im Verbund mit entschieden werden muss.

Wie läuft eine Scheidung ab – das gilt im Scheidungstermin

Hat das Familiengericht den Scheidungstermin bestimmt, müssen die Ehegatten mit ihren Rechtsanwälten bzw. bei der einvernehmlichen Scheidung mit dem Anwalt, der den Scheidungsantrag gestellt hat, erscheinen.

Am Scheidungstermin krank oder im Urlaub? Das ist zu beachten!

Ist einer der Ehegatten verhindert, sollte er dies dem Gericht bzw. seinem Anwalt vorher mitteilen. Bei Erkrankungen ist dem Gericht ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass der Betreffende „verhandlungsunfähig“ erkrankt ist. Die Bescheinigung über eine bloße Krankheit genügt nicht. Ebenso sind bei bereits feststehenden Urlaubsreisen die Buchungsunterlagen vorzulegen. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird das Gericht einen neuen Termin anberaumen. Fehlt dagegen eine Partei im Termin unentschuldigt, kann gegen diese ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Der Scheidungstermin beginnt mit dem Aufruf zur Sache, wobei die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist und worauf die auf dem Gerichtsflur wartenden Parteien mit Anwalt den Gerichtssaal betreten. Der Antragsteller sitzt dabei aus Sicht des Richters auf dessen linker Seite, der Antragsgegner auf der rechten.

Der Scheidungstermin beginnt mit dem Aufruf zur Sache und die Parteien mit Anwalt werden in den Gerichtssaal gebeten
Der Scheidungstermin beginnt mit dem Aufruf zur Sache und die Parteien mit Anwalt werden in den Gerichtssaal gebeten

Da das Gericht die Personalien prüft, sollte der Personalausweis vorhanden sein. Gelegentlich schaut das Gericht auch in die im Original mitzuführende Heiratsurkunde. Anschließend klärt das Gericht, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten die Lebenspartnerschaft und das eheliche Leben als gescheitert ansehen.

Hält einer der Ehegatten im Fall der streitigen Scheidung die Ehe noch nicht für endgültig gescheitert, fragt das Gericht nach den Gründen. Können keine erfolgreichen Versöhnungsversuche oder ein widersprüchliches Verhalten des Antragstellers nachgewiesen werden, steht auch hier der Scheidung nichts im Wege.Anschließend wird der Versorgungsausgleich erörtert. Sind noch weitere Folgesachen streitig, werden auch diese erörtert.

Wann ergeht der Scheidungsbeschluss?

Sind Versorgungsausgleich und Folgesachen erklärt, ergeht das „Scheidungsurteil“, das seit der Reform des Familienrechts zum 01.09.2009 jedoch Scheidungsbeschluss heißt. Hierzu wird zunächst die Öffentlichkeit wieder hergestellt und das Gericht verkündet den Beschluss, wozu manche Richter die Parteien aufstehen lassen. Wird zugleich über Folgesachen entschieden, werden auch diese Beschlüsse verkündet.

Sofern beide Parteien anwaltlich vertreten sind, wird regelmäßig der Rechtsmittelverzicht erklärt. Damit ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Hat nur eine Partei einen Rechtsanwalt beauftragt, kann die andere mangels eines für sie tätigen Anwalt keinen Rechtsmittelverzicht erklären. Der Scheidungsbeschluss wird dann erst einen Monat nach dessen Zustellung an die anwaltlich nicht vertretene Partei rechtskräftig, sofern diese keine Beschwerde (früher Berufung) gegen den Beschluss durch einen nun beauftragten Anwalt einlegt. Der schriftlich abgesetzte Scheidungsbeschluss muss schließlich noch mit dem Rechtskraftvermerk versehen werden. Die abschließend entstehenden Scheidungskosten kann ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht in einem unverbindlichen Kostenvoranschlag angemessen abschätzen.

Der mit dem Rechtskraftvermerk versehene Scheidungsbeschluss sollte von den früheren Ehegatten gut aufbewahrt werden, da er vielfach später (etwa bei einer neuen Eheschließung) benötig wird.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. Meckie sagt:

    Ich möchte das Trennungsjahr einleiten. Wir leben in unserem 1-Fam-haus. Wir beide arbeiten Vollzeit. Wenn ich ausziehe (trennungsjahr) , benötige ich eine eigene Wohnung + neue Einrichtung, etc. Wie soll ich das stemmen? Steht mir dann ein Ausgleich zu, weil ich während des Trennungsjahres das eigene haus nicht nutze, und ab wann steht mir das zu?

  2. K. sagt:

    Ich möchte mich von meiner frau scheiden aber sie will nicht ausziehen, das gekaufte haus ist nur auf mich gemeldet was kann ich tun oder wie am besten vorgehen?

  3. Angelika sagt:

    Hallo,
    mein Lebenspartner möchte sich von seiner demenzkranken Frau scheiden lassen, die seit 2018 im Pflegeheim lebt, nach 28 Jahren Trennung von ihr. Seine Söhne möchten, dass er auf den Zugewinn- und Versorgungsausgleich verzichtet (Sie hat mehr Rente und mehr Vermögen als er). Das Geld wird für die Pflege benötigt. Wie geht das, wenn sie doch dement ist? Die Söhne haben eine Vorsorgevollmacht aber keine Betreuungsvollmacht.
    Vielen Dank!

  4. Frau_J. sagt:

    Hallo,

    mein Ehemann hat nun die Scheidung einleiten lassen. Wie läuft das für ein Scheidungstermin ab wenn Er in NRW wohnt und ich in Hessen. Wie ist das bei mir mit der Anwesenheit?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frau_J.,

      beim Scheidungstermin besteht im Allgemeinen Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Hermann sagt:

    ich habe vor 5jahren eine frau aus M. [Städtename von der Redaktion entfernt] Geheiratet,ich wohnte 1jahr bei ihr in M. [Städtename von der Redaktion entfernt] dann sagte Sie wir passen nicht zusammen.Du kommst aus ein 100 Einwohner Selendorf,und ich aus der Großstadt.Ich bin 78jahre meine Frau 71jahre

  6. Nadine sagt:

    Ich habe eine Frage, wenn man von Amt Gericht kostenverfahren Schein bekommt, weil ich nicht arbeite, welche Beratung steht mir vor? Übernimmt einen Anwalt meinen Fall Komplet (rechnet Unterhalt, kümmert sich um alleine Kinder Sorgerecht, Darlehen) oder macht einen Anwalt nur eine Sachen von oben beschriebenen?
    Dankeschön

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nadine,

      der Beratungshilfeschein beschränkt sich auf die außergerichtliche Beratungstätigkeit des Anwalts. Bei komplexen Sachverhalten kann dies auch über die reine Beratung hinausgehen (Korrespondenz mit gegnerischen Anwälten usf.). In gerichtlichen Verfahren greift die Beratungshilfe nicht mehr, hier ist stattdessen ggf. die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Verena sagt:

    Muss ich im Trennungsjahr Unterhalt fordern, damit ich nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt habe?
    Zur Zeit lebe ich von meinem Mann mit meinem Kind 6 Jahre getrennt, wir haben uns eine Auszeit auf Probe genommen.
    Allerdings zahlt er keine Unterhalt.
    LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Verena,

      in der Regel handelt es sich hierbei um zwei unterschiedliche Ansprüche. Ob Geschiedenenunterhalt gewährt wird, richtet sich nach Vorliegen relevanter Unterhaltstatbestände. Allerdings ist es in der Regel nicht möglich, wirksam auf den Trennungsunterhalt zu verzichten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche während der Trennung und im Falle der Scheidung beziffern zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Johann sagt:

    Ich bin seit 2004 von meiner Frau aus Russland getrennt u. wir haben uns letztes Jahr vor dem Russischen Standesamt scheiden lassen.
    Geheiratet haben wir in Deutschland.
    Wird bei dem Anerkennungsverfahren beim OLG der Versorgungsausgleich behandelt?
    Meine Rente betägt 892 Euro und habe kein sonstiges Einkommen. Ichbin inzwischen 77 Jahre alt und sie ist 68.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Johann,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um diese Frage abschließend zu klären. Im Einzelfall können bei Anerkennung einer Scheidung auch vereinzelt landesübliche, familienrechtliche Ansprüche entstehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Erbay sagt:

    Hallo. Meine Frage wie kann ich mich von meine noch Frau Scheiden lasse? Ich bin Zeit 2014 verheiratet aber sie lebt in Ecuador. Zeit vir dort geheiratet haben wir haben keine Kontakte mehr ich will Scheidung aber sie meldet sich nicht und sie regiert von Anwalt Brief nicht. Meine Anwalt meinte wenn solange sie sich nicht meldet ich kann mich nicht Scheiden lasse. ich brauche eine rad,wie kann ich mich jetzt Scheiden lasse?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Erbay,

      bitte halten Sie sich an die Aussagen Ihres Anwaltes. Wir können an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. joelle sagt:

    Hallo. Ich bin Joelle ich möchte eine Scheidung . Was soll ich machen?. Wie ist mit der abläuf?

    Danke im vorab

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Joelle,

      in der Regel können Sie nach Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Im Trennungsjahr können Sie und Ihr Noch-Gatte sich bereits außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu den meisten Scheidungsfolgen einvernehmlich einigen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über die Kosten des Verfahrens, den genauen Ablauf und die möglicherweise entstehenden Ansprüche umfassend informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Steffi sagt:

    Hallo
    Die Anwältin meines Mannes hat mich nun 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres angeschrieben und möchte wissen, ob ich einer Scheidung zustimme.
    Muss ich darauf antworten? Oder kann ich die restlichen 3 Monate bis Ablauf des Trennungsjahres abwarten bevor ich mich entscheide?
    Vielen Dank schon mal im Vorab.
    Steffi

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffi,

      die Anwältin Ihres Mannes will eine entsprechende Auskunft vermutlich vor allem deshalb, als durch die einvernehmliche Scheidung unter Zustimmung des Antragsgegners eine Scheidungsantrag bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden kann. Es ist von einer entsprechenden Absicherung auszugehen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um sich über die Folgen einer entsprechenden Zustimmung informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Yvonne sagt:

    Wie ist es wenn man schon den Trennungsjahr hinter sich hat, aber das Gericht den Termin schon 6 mal verschoben wurde? Darf das Gericht sowas? Was kann ich da tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      Gerichte verschieben Termine in aller Regel nicht unbegründet – ausschlaggebend können sein: Anträge auf Terminsverlegung von einem der Beteiligten, Unabkömmlichkeit des Richters ohne Vertretungsmöglichkeit, noch nicht alle Fragen sind geklärt, nicht alle Unterlagen beigebracht (für Versorgungsausgleich, Verfahrenskostenhilfe usf.), der Gerichtskostenvorschuss wurde noch nicht entrichtet u. v. m. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um zu klären, welche möglichen Gründe in Ihrem Fall zu der häufigen Terminsverlegung führen könnten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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