Bei einer Scheidung kann die Dauer variieren

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 25. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Wie lange die Dauer einer Scheidung ist, hängt zunächst davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig erfolgt. Weiterhin ist entscheidend, wie über die jeweiligen Folgeanträge (Unterhalt, Sorgerecht etc.) entschieden wird. Bei der einvernehmlichen Scheidung – in der Regel mit nur einem Anwalt – ohne Versorgungsausgleich kann die Scheidung bereits wenige Monate nach Einreichung des Scheidungsantrags erfolgt sein. Bei besonders streitigen Scheidungen kann sich das Verfahren über mehrere Jahre ziehen. Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Scheidung zu beschleunigen oder auch hinauszuzögern.

Das Wichtigste in Kürze: Wie lange dauert eine Scheidung?

  • Bei einer Scheidung kann die Dauer nicht vorausgesagt werden. Im Normalfall ist eine einvernehmlichen Scheidung (mit Versorgungsausgleich) auf vier bis sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf etwa einen bis drei Monate.
  • Streitige Scheidungen können auch ein ganzes Jahr oder länger dauern.
  • Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Eheleute jedoch vorher ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr)

Ausführliche Informationen zur Dauer einer Scheidung und was sie verkürzen oder verlängern kann, erhalten Sie im Folgenden.

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Welche Faktoren einen Einfluss auf die Scheidungsdauer haben

Wie Ehegatten eine Scheidung beschleunigen können

Die Dauer einer Scheidung bewegt sich zwischen vier Monaten und mehreren Jahren und hängt davon ab, ob sie einvernehmlich oder streitig erfolgt
Die Dauer einer Scheidung bewegt sich zwischen vier Monaten und mehreren Jahren und hängt davon ab, ob sie einvernehmlich oder streitig erfolgt

Sind sich die Ehegatten über die einverständliche Trennung einig, kann die Scheidung häufig beschleunigt werden. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Umständen, welche die Eheauflösung schneller vonstatten gehen lassen.

Beauftragung eines Online-Scheidungsanwalts

Gerade die Durchführung einer Online-Scheidung kann die Dauer insgesamt verkürzen. Die bequeme und schnelle Abwicklung der Korrespondenz mit dem Anwalt ist ein erhebliches Zeitersparnis, auch wenn die Ehepartner dennoch persönlich beim Familiengericht zum Scheidungstermin erscheinen müssen.

Sofortige Zahlung des Gerichtskostenvorschusses

Sie können die Scheidung aktiv beschleunigen, indem  bestimmte Kosten sofort entrichtet werden
Sie können die Scheidung aktiv beschleunigen, indem bestimmte Kosten sofort entrichtet werden

Hat keiner der Ehegatten Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, sollte der Rechtsanwalt die voraussichtlichen Gerichtskosten dem Scheidungsantrag sofort beifügen. Dieser Gerichtskostenvorschuss ist natürlich zuvor – neben dem Gebührenvorschuss für den Rechtsanwalt – vom Mandanten an den Anwalt zu zahlen.

Da das Gericht erst nach Eingang des Vorschusses tätig wird, lassen sich auf diese Weise bereits die ca. vierzehn Tage einsparen, die es ansonsten bis zur Anforderung des Vorschusses durch das Gericht dauert.

Sofortige Zahlung des Gerichtskostenvorschusses trotz Verfahrenskostenhilfe

Kann Verfahrenskostenhilfe beansprucht werden, dann kann dies für die Scheidung und deren Dauer eine Verzögerung bedeuten. Dies hängt mit der Prüfung der Bewilligung zusammen. Denn dem anderen Ehegatten wird erst danach der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zur gerichtlichen Stellungnahme formlos zugeschickt. Das braucht in der Regel etwa vierzehn Tage. Erst danach wird über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe entschieden und der Scheidungsantrag förmlich zugestellt.

Bei besonders eiligen, einvernehmlichen Scheidungen kann die dadurch entstehende Verzögerung von ein bis zwei Monaten vermieden werden, indem die förmliche Zustellung des Scheidungsantrags unabhängig von der Entscheidung über die zugleich begehrte Verfahrenskostenhilfe beantragt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wird.

Der Vorschuss wird später allerdings nicht zurückerstattet, selbst wenn eine ratenfreie (also „kostenlose) Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Nach Beendigung des Scheidungsverfahrens wird sodann dem anderen Ehegatten die Hälfte der (vorgeschossenen bzw. tatsächlichen) Gerichtskosten per Kostenfestsetzungsbeschluss auferlegt. Ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe zusteht, kann ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht im Zuge der Erstellung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages auf Grundlage Ihrer Angaben einschätzen.

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Das Trennungsjahr

Die Scheidungsdauer beginnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Der Beginn von diesem kann allerdings nicht direkt kontrolliert werden
Die Scheidungsdauer beginnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Der Beginn von diesem kann allerdings nicht direkt kontrolliert werden

Bei einer Scheidung hängt deren Dauer weiterhin maßgeblich vom verpflichtenden Trennungsjahr ab. In der Regel müssen Ehegatten nachweisen, dass Sie ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Das bedeutet nicht zwangsläufig zwei getrennte Wohnungen – wichtig ist vor allem ein unabhängiges Wirtschaften voneinander.

Stellt das Benehmen eines Ehepartners jedoch eine Unzumutbarkeit für den anderen dar – etwa, weil dieser gewalttätig oder drogenabhängig ist – kann dies ein Härtefall begründen. Wird ein solcher anerkannt, dann kann das Trennungsjahr mitunter auch übersprungen werden.

Versorgungsausgleich – Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren

Weiterhin wird bei einer einvernehmlichen Scheidung wird deren Dauer häufig durch die Zeitspanne, die bis zur Einholung der Auskünfte bei den Versicherungsträgern für den Versorgungsausgleich vergeht, verlängert.

Bei Ehen bis zur Dauer von drei Jahren wird der Versorgungsausgleich aber nur auf Antrag einer der Ehegatten durchgeführt. Aber auch bei einem vor einem Notar getroffenen Ausschluss des Versorgungsausgleichs entfällt dessen Durchführung, unterliegt jedoch der gerichtlichen Inhaltskontrolle.
Die Dauer einer Scheidung wird von vielen Umständen bestimmt
Die Dauer einer Scheidung wird von vielen Umständen bestimmt

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, sollten bereits mit dem Scheidungsantrag die vom Antragsteller ausgefüllten und unterzeichneten Fragebögen für die „Kontenklärung“ beigefügt werden. Das gilt ebenso für den Antragsgegner bei dessen Zustimmung zum Scheidungsantrag. Auch auf diese Weise lassen sich gut ein, zwei Wochen Zeit einsparen.

Weiterhin kann bei der Scheidung die Dauer durch frühzeitige Stellung des Antrages etwas verkürzt werden. Der Scheidungsantrag kann meist zwei bis knapp drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden, sofern der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Denn das Gericht benötigt mindestens drei bis vier Monate bis zum Erhalt der Auskünfte durch die Versorgungsträger. Diese Möglichkeit besteht aber nicht bei einem (vorgeschalteten) Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, da für die Bewilligung der Hilfe alle Scheidungsvoraussetzungen einschließlich des Ablaufs des Trennungsjahrs vorliegen müssen.

Wie Ehegatten eine Scheidung hinauszögern können

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Beteiligte eine Scheidung hinauszögern können
Es gibt viele Möglichkeiten, wie Beteiligte eine Scheidung hinauszögern können

Sehr wirkungsvoll ist die Palette der Umstände, die eine Scheidung hinauszuzögern. Die Gründe dafür sind zahlreich. Sie reichen vom Ausschluss des nachehelichen Ehegattenunterhalts mittels Ehevertrag (Trennungsunterhalt kann dagegen nicht ausgeschlossen werden) über die Ehefrau, die bei einer Scheidung von ihrem todkranken Ehegatten keine Witwenrente zu erwarten hat, bis hin zum Ehegatten, der seine Verzögerungstaktiken nur gegen finanzielle Zuwendungen aufgibt.

Die Möglichkeiten, eine Scheidung bzw. deren Dauer hinauszuzögern, entsprechen allerdings sicherlich nicht der Absicht des Gesetzgebers im Familienrecht.

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Scheidungsantrag wird ignoriert

Falls der scheidungswillige Ehegatte nur die Scheidung und keine Folgesachen beantragt, reagiert der andere Ehepartner erst einmal nicht. Später werden dann zahlreiche Verhaltensweisen des Antragstellers vorgetragen, die zu einer Unterbrechung der Trennung und damit der Trennungszeit geführt haben.

Versorgungsausgleich – Nicht oder zu spät eingereichte Unterlagen

Sofern der Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich durchgeführt wird, werden die dafür erforderlichen Fragebögen erst dann vom das Verfahren verzögernden Ehegatten ausgefüllt, wenn das Gericht bei weiterer Weigerung ein Zwangsgeld androht. Es versteht sich von selber, dass diese Unterlagen dann zunächst falsch ausgefüllt werden, da diese „so unverständlich“ sind.

Folgesachen im Verbund

Auch die Klärung des Zugewinnausgleichs beeinflusst die Scheidung und wie lange diese dauert
Auch die Klärung des Zugewinnausgleichs beeinflusst die Scheidung und wie lange diese dauert

In einer Scheidung kann deren Dauer vom „blockierenden“ Ehepartner durch die Geltendmachung verschiedener Folgesachen verlängert werden. Da das Familienrecht den Scheidungsbeschluss zugleich mit den Entscheidungen über die Folgesachen fällt (es sei denn, es wird ein Folgeverfahren abgetrennt), müssen diese Sachen erst geklärt werden.

Besonders lange dauern der Zugewinnausgleich (speziell dann, wenn etwa über Immobilien oder Fahrzeuge erst Wertgutachten eingeholt werden müssen) oder ein Hausratsverfahren (bei sich über jeden Kaffeelöffel gestritten wird). Aber auch ein Sorgerechtsverfahren wegen gemeinsamer Kinder kann die Scheidung und deren Dauer hinauszögern.

Scheidungstermin bzw. Termin wegen einer Folgesache

Es kann immer einmal passieren, dass ein Termin vergessen wird (aber nicht mehrere, sonst droht ein Ordnungsgeld). Möglicherweise ist aber auch der verzögernde Ehegatte aufgrund seines Gesundheitszustandes oder anderer Umstände „verhandlungsunfähig“, was durch ein ärztliches Attest belegt wird. Sind die Ehegatten finanziell gut aufgestellt, befindet sich der Scheidungsunwillige auch häufig nachweislich auf Reisen in entfernten Ländern, wenn die Ladung zu einem Gerichtstermin kommt. All das verzögert natürlich die Scheidung und deren Dauer.

Rechtsmittel einlegen

Wie lange dauert eine Scheidung? Das kann nicht pauschal beantwortet werden
Wie lange dauert eine Scheidung? Das kann nicht pauschal beantwortet werden

Trotz der hohen Kosten für Rechtsmittel (etwa Beschwerde gegen die Scheidung mit nachfolgendem Verfahren in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht) kann dies für den Scheidungsunwilligen etwa günstiger sein als die Summe des Trennungsunterhalts, den er in dieser Zeit erhält. Alle Rechtsmittelfristen können dabei ebenso ausgeschöpft wie mögliche Fristverlängerungen beantragt werden.

Härteklausel nach § 1568 BGB

Nach dieser Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches soll eine gescheiterte Ehe nicht geschieden werden, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe wegen der gemeinsamen Kinder ausnahmsweise nötig ist oder für den Scheidungsunwilligen aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine unzumutbare Härte bedeuten würde. In der Praxis sind diese Fälle aber eher selten, wobei als Härtegrund etwa eine sehr schwere Krankheit in Betracht kommt.

Die Frage nach der Scheidung und deren Dauer lässt sich daher letztendlich nicht endgültig beantworten. Weitaus häufiger sind in der Praxis jedoch die Scheidungsverfahren, in denen die Partner sich – allein aus Kostengründen – einvernehmlich trennen.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. Rucola sagt:

    Hallo,

    ich bin seit Mai 2019 getrennt lebend. Welcher Zeitraum wird zur der Berechnung des Versorgungsausgleiches und des eventuellen Zugewinnausgleiches bei einer Scheidung angenommen? Ab Beginn Trennungsjahr, Ende Trennungsjahr, Einreichung der Scheidung oder abgeschlossene Scheidung?

  2. H. sagt:

    Sehr geehrte damen und herren

    Ich bitte höflich, Das Gericht machte einen Fehler, der zur Trennung führte und auch einen Verstoß gegen das Grundgesetz verursachte. Diese Fehler hatten katastrophale Folgen für meine Gesundheit, und ich leide immer noch darunter. Ich bin nicht nur teilweise auf der linken Seite gelähmt, sondern unterziehe mich heute einer psychologischen Therapie. Wie soll ich vorgehen, da sowohl die Trennung als auch die Scheidung versehentlich vom Gericht geschehen sind? Könnte mir bitte jemand helfen zu verstehen, was ich tun soll?. Dankenschön.

  3. Jutta sagt:

    Ich bin amerikanischer Staatsbuerger, mein Noch-Ehemann ist deutscher Staatsbuerger, wir haben 2001 in Deutschland geheiratet. Mein Noch-Ehemann hat 2018 die Scheidung in Deutschland eingereicht, ich wohne in Amerika, aber bis jetzt st noch kein Urteil ausgesprochen. ICh habe mich mit dem Gericht in Deutschland in verbindung gesetzt und mir wurde gesagt das noch Auskuenfte der Rentenkasse ausstehen. Ich habe einige zeit in Deutschland gelebt und dort auch gearbeitet. Ich habe vor ueber einem Jahr meine ganzen Papiere die das Gericht von mir angefordert haben an das Deutsche Gericht geschickt. Meine Frage ist nun wie lange dauert so was und ist es richtig das das Gericht nach 3 jahren ein Urteil geben muss?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jutta,

      ein Gericht kann in Deutschland erst über eine Scheidung entscheiden, wenn sämtliche Unterlagen vorhanden sind. Dies kann sich mitunter verzögern (insbesondere bei Auskünften zum Versorgungsausgleich). Eine zeitliche Grenze müssen Gerichte hierbei in aller Regel nicht beachten, da sie für äußere Faktoren nicht verantwortlich sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Gisela sagt:

    Nur eine kleine Frage: Scheidungsantrag wurde in 2011 eingereicht, und in 2017 verkündet.

    Die Frage ist: die Scheidung ist „retroaktiv“ auf 2011 zu betrachten oder erst ab 2017?

    Danke!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gisela,

      eine Scheidung ist erst mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses wirksam.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Christian sagt:

    Meine Freundin (Kanadierin) lebt mit ihrem Noch-Ehemann seit knapp über 1 Jahr in Zürich. Seit längerer Zeit hat es bei Ihnen gekriselt. Wir kennen uns seit Juli. Nun hat sie ein erstes Dokument vorliegen, welches sie noch nicht unterschrieben hat. Aber beide wollen die Scheidung. Ihr Visum basiert allerdings auf ihrer Ehegemeinschaft.

    Meine Fragen sind:
    – Welches Land hat die Federführung im Rahmen der Scheidung? Kanada (der Ort ihrer Heirat), Schweiz (Wohnort), oder Deutschland (sein Geburtsland)?
    – Wie lange dauert der Scheidungsprozess?
    – Ab wann beginnt ihre Uhr (3 Monate) zu ticken zwecks Visum?

    DANKE.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christian,

      1. Ist die Ehe in der Schweiz anerkannt, so kann diese ggf. auch dort durchgeführt werden (nach Schweizer Familienrecht).
      2. Wie lange eine Scheidung im Einzelfall dauert, lässt sich nicht pauschal festlegen. Ausschlaggebend sind stets die Einzelumstände.
      3. Auch dies ist hier nicht bekannt, da sich dies nach Schweizer Recht richten wird.

      Raten Sie Ihrer Partnerin zum Besuch bei einem Anwalt, um diese und weitere Fragen klären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Daniela sagt:

    Meine schwester hat sich von über 5 jahren von ihrem mann getrennt er ist feb.2013 ausgezogen wie lange dauert da jetzt eine scheidung .

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniela,

      die Dauer der Scheidung lässt sich nicht pauschal festlegen. In der Regel kann ein Haupttermin erst angesetzt werden, wenn alle Unterlagen vorliegen und Auskünfte getätigt wurden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Eileen sagt:

    Guten Tag, ich befinde mich mittlerweile im 3. Trennungsjahr, Trennungszeitpunkt war der 30.11.2014, Antrag auf Scheidung wurde dann ein Jahr später gestellt, der Versorgungsausgleich ist auch vom Gericht errechnet, mein Nochehemannn müsste mir ca. 62.000 Euro abtreten, alle Versuche, eine außergerichtliche Lösung zu finden, sind leider fehlgeschlagen, da die Gegenseite so hohe Forderungen stellt. Nun ist für den 9.11.17 der Haupttermin zur Scheidung angesetzt, kann die Richterin trotzdem scheiden, auch wenn Zugewinn noch nicht geklärt ist. Mein Nochehemann besetzt seit 3 Jahren mein Haus (mein Alleineigentum), um mich unter Druck zu setzen, ich hatte bereits eine Wohnunsgzuweisung versucht, ohne Erfolg. Kann ich denn jetzt nach 3 Jahren wenigstens zurück in mein Eigentum und ihn zwingen, endlich auszuziehen ? Hat eine Räumungsklage Sinn ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Eileen,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die nächsten Schritte einzuleiten. Die Scheidung kann auch ohne abgeschlossenen Zugewinnausgleich erfolgen, sofern dieser vom Hauptsacheverfahren abgetrennt ist (sofern ein Antrag auf gerichtliche Feststellung eingegangen ist).

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Andrea sagt:

    Kann ich nach 11 Jahren endlich geschieden werden. Er US-BÜRGER lebt seit 2006 wieder drüben. Unsere Kinder seit alle volljährig seit diesem Jahr. Das Familiengericht hat die Scheidung schon einmal eingestellt. Er hat nie die Papiere angenommen. Möchte endlich legal getrennt sein. Nehme nicht an das er dieses Mal anders reagiert auf die Papiere.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      nach einer Trennungszeit von mehr als drei Jahren kann eine Scheidung mitunter auch ohne die Zustimmung des Antragsgegners erfolgen. Die Zustellung des Antrages kann mitunter auch öffentlich erfolgen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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