Scheidung nach 6 Wochen: Ist das möglich?
Für viele ist der Tag der Hochzeit nach wie vor der schönste Tag des Lebens. Doch nicht selten stellt das Ehepaar kurz nach der Hochzeit fest, dass sie nicht füreinander bestimmt sind. Können Sie bei einer Ehedauer von beispielsweise 6 Wochen die Ehe annullieren oder müssen sie die Scheidung einreichen? Ist eine Scheidung nach 6 Wochen möglich? Muss das Trennungsjahr eingehalten werden? Wie verhält es sich mit Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Umgangsrecht und Versorgungsausgleich?
Das Wichtigste in Kürze: Scheidung nach 6 Wochen
Findet eine Trennung bereits kurz nach der Hochzeit statt, muss trotzdem ein Antrag auf die Scheidung gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Annullierung nicht erfüllt sind.
Bei einer Scheidung kurz nach der Hochzeit muss wie üblich das Trennungsjahr eingehalten werden, da der Gesetzgeber möchte, dass die Ehepartner gründlich über die Trennung nachdenken
Für eine Scheidung kurz nach der Eheschließung gelten bezüglich Unterhalt, Zugewinn etc. die gleichen Bestimmungen wie für eine Scheidung nach einer langen Ehe.
Ist eine Scheidung nach 6 Wochen möglich?
Inhaltsverzeichnis
Kann die Ehe bei einer Trennung kurz nach der Hochzeit annulliert werden?
Sie haben vor 6 Wochen geheiratet und wollen nun die Ehe aufheben, weil Sie festgestellt haben, dass Sie und Ihr Partner nicht zusammenpassen? Müssen Sie einen Antrag für die Scheidung bereits nach 6 Wochen Ehe stellen oder ist es möglich, die Ehe zu annullieren?
Grundsätzlich ist eine Annullierung der Ehe nur möglich, wenn einer oder beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung
- unzurechnungsfähig ist, d.h., dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, sodass er nicht wusste, was vor sich geht,
- die Sprache nicht versteht und deshalb nicht verstand, dass es sich dabei um eine Trauung handelt,
- sich in einer Bedrohungssituation befindet und sich nicht frei über die Heirat entscheiden kann.
Muss bei einer Scheidung nach 6 Wochen das Trennungsjahr eingehalten werden?
Da der Gesetzgeber die Ehepartner dazu anhalten will, noch einmal gründlich über die Scheidung nachzudenken, muss das Trennungsjahr in der Regel eingehalten werden. Die Scheidung nach 6 Wochen Ehe kann erfolgen, wenn die Ehe nachweislich als zerrüttet gilt.
Laut § 1566 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt eine Ehe als zerrüttet, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben, wobei eine Trennung innerhalb der Ehewohnung mitgezählt wird.
Es bedarf in dem Fall keiner weiteren Beweise für die Zerrüttung der Ehe. Beide Ehepartner müssten demnächst dem Gericht vortragen, dass es sich dabei um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Der Grund für die Trennung bzw. Scheidung ist unerheblich.
Eine Trennung findet nur wirklich statt, wenn beide Ehepartner nicht mehr im selben Zimmer schlafen, getrennt wirtschaften und keine Dienstleistungen mehr füreinander erbringen, beispielsweise füreinander kochen oder Wäsche waschen.
Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei Scheidung nach 6 Wochen
Viele fragen sich, wie es sich mit Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht verhält, wenn die Scheidung bereits nach 6 Wochen erfolgt.
Für eine Scheidung gelten in der Regel immer dieselben Bestimmungen, unabhängig davon, welche Dauer die Ehe hat. Ehepartner, die eine Scheidung nach 6 Wochen Ehe anstreben möchten, müssen in der Regel nicht nur das Trennungsjahr einhalten, für sie gelten auch die normalen gesetzlichen Regelungen.
In der Praxis kann beispielsweise der Zugewinn bei einer kurzen Ehe sehr klein sein. Des Weiteren findet für Paare, deren Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat, kein automatischer Versorgungsausgleich statt.