Ist eine eingereichte Scheidung noch zu verhindern?
Ist die Scheidung eingereicht, nimmt das Verfahren seinen Lauf, an dessen Ende die endgültige Trennung und Eheaufhebung per Gerichtsbeschluss stehen soll. Doch innerhalb des familienrechtlich festgelegten Trennungsjahres kommt es von Zeit zu Zeit auch immer wieder vor, dass die Ehegatten sich in dieser Trennungsphase noch einmal besinnen und sich schließlich doch gegen eine Scheidung entscheiden. Doch können Sie den Scheidungsantrag zurücknehmen und den Scheidungstermin absagen? Und ist es möglich, die Zustimmung zur Scheidung zu verweigern? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Das Wichtigste zur Verhindern einer Scheidung
- Eine Scheidung kann grundsätzlich verhindert werden, solange der Schlusstermin beim Gericht noch nicht stattgefunden hat.
- Dies kann verschiedene Gründe haben – so ist eine Versöhnung der Eheleute ebenso möglich wie finanzielle Argumente oder das Wohl der Kinder.
- Im Nachhinein kann eine Scheidung jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Dann steht ehemaligen Eheleuten jedoch der Weg zum Standesamt erneut offen.
Ausführliche Informationen zum Verhindern einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.
Wie können Sie die Scheidung noch verhindern?
Der Verzicht auf die Scheidung
Generell gibt es unterschiedliche Varianten, warum Menschen eine im Gang befindliche Scheidung doch noch verhindern und einen eventuell bereits anberaumten Scheidungstermin absagen wollen. Nicht immer ist es dabei jedoch die Versöhnung der beteiligten Ehegatten in der Trennungsphase. Doch welche Faktoren führen dazu, dass einige Ehepaare den Scheidungsweg nicht bis ans Ende gehen wollen?
Versöhnung der Ehegatten im Trennungsjahr
Das Trennungsjahr ist im Scheidungsverfahren deshalb von großer Bedeutung, als die Ehegatten sich in diesem Zeitraum eindeutig darüber bewusst werden sollen, ob Sie die Scheidung tatsächlich anstreben und die Ehe als gescheitert anerkennen. Nicht selten kommt es in diesem Zeitraum dazu, dass die Ehegatten sich neu kennenlernen oder Gefühle neu erwachsen. Hier kann gegebenenfalls auch eine paartherapeutische Behandlung die Ehegatten wieder zueinanderführen.
Inhaltsverzeichnis
Im günstigsten Fall wird eine Scheidung so verhindert und das Eheleben bekommt eine zweite Chance.
Scheidung verhindern aus finanziellen Gründen
Besonders bei gescheiterten Beziehungen, die einvernehmlich von beiden Parteien als solche erkannt werden, kann es von Zeit zu Zeit geschehen, dass gerade die finanziellen Belastungen des gerichtlichen Verfahrens eine Scheidung behindern. Nicht alle Ehegatten gehen im Streit auseinander und sind sich auch nach der Trennung durchaus noch freundschaftlich verbunden.
Besteht ein Einverständnis dahingehend, dass die finanzielle Last der Ehescheidung vermieden – und ggf. auch weiterhin der steuerliche Vorteil aus der bestehenden Ehe genutzt – werden soll, kann die Scheidung der Ehe ausbleiben. Auch das Wohl für die Kinder kann Ehepaare trotz Trennung dazu bewegen, eine Scheidung zu verhindern.
Verweigern der Ehescheidung
Manchmal ist dieser Punkt jedoch nicht Konsens zwischen den Ehegatten und nur einer hat den Wunsch, sich unter keinen Umständen scheiden zu lassen. In diesem Fall kann er die Scheidung auch verhindern, indem er die Scheidung ablehnt und dem Antrag seines Partners nicht zustimmt.
So vielfältig wie das Leben sind am Ende vermutlich auch die Gründe dafür, eine Scheidung verhindern zu wollen. Generell besteht jedoch immer auch nach Einreichung die Möglichkeit, den Scheidungsantrag wieder zurückzuziehen, sollten sich die Gründe für die Trennung in Luft auflösen.
Doch was ist, wenn die Scheidung erst einmal rechtskräftig ist? Kann man die Scheidung nachträglich aufheben lassen?
Die Scheidung im Nachgang aufheben – Ist das möglich?
Klare Antwort: Nein. Ist der Scheidungsbeschluss ergangen und mit einem entsprechenden Rechtskraftvermerk versehen, so ist es nicht mehr möglich, die Scheidung noch zu verhindern oder nachträglich zu annullieren.
Entschließen sich die Eheleute nach der rechtskräftigen Scheidung dazu, doch wieder gemeinsame Wege zu gehen, so bleibt letztlich nur noch der erneute Weg zum Traualtar, sollte der Ehewunsch fortbestehen.
hallo, mein Mann hat vor 2 Jahren das Trennungsjahr beantragt, direkt nach der Hochzeit. wir kamen 3 Monate später wieder zusammen, wohnten aber nicht mehr zusammen. wir trafen uns oft und hatten auch Sex. Anfang diesen Jahres hat er sich mit mir zusammen bei meiner Wohnung umgemeldet, aber er zog noch nicht ein, aus Gründen. vor ein paar Tagen bekam ich Post vom Gericht, das der Antrag gestellt wurde. ich schrieb ihn an und er meinte er will die scheidung nicht mehr und er will den Antrag zurückziehen. kann ich da auch was machen, bzw. wird es vor Gericht auch anerkannt und nicht geschieden, wenn ich vorzeige das er es geschrieben hat?
Mein Mann hat die Scheidung eingereicht und wollte so schnell wie Möglich geschieden werden. Ich habe dann zugestimmt das das Trennungsjahr bei Antragstellung schon vorbei war, was nicht der Tatsache entspricht. wir hatten immer wieder Treffen mit Intimität. ich möchte nicht geschieden werden. Kann ich das dem Gericht schreiben? Wird dann die Scheidung automatisch verlängert? oder soll ich beim Termin einfach Nein sagen. ???
Könnt ihr bitte mir helfen wie kann ich den Scheidungsantrag beim Anwalt verhindern ?
Hallo Agdai,
ein Scheidungsantrg lässt sich per se nicht verhindern. Dem Wunsch eines Ehegatten nach Scheidung der Ehe ist früher oder später gerichtlich nachzukommen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich diesbezüglich beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine Frau will die Scheidung und sagt sie werde mich abzocken wo es nur geht
was kann ich dagegen machen und wie soll ich mich verhalten
Heinz-Dieter
Hallo Heinz-Dieter,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche Ihre Frau im Falle einer Scheidung tatsächlich hat.
Ihr Scheidung.org-Team
In 7 Wochen ist die Verhandlung. Ich habe Zweifel. Mein Mann will keine Scheidung. Diese habe ich selbst eingereicht.
Wenn ich vor Gericht sage, dass ich doch keine Scheidung möchte, was passiert dann? Kommen kosten auf mich zu oder bin ich letztendlich gezwungen das durchzusetzen weil ich das Geld gar nicht habe?
Hallo Ansarian,
wird der Scheidungsantrag zurückgenommen, können ebenfalls anteilige Kosten entstehen – ebenso wie bei Abschluss der Scheidung. Verfügen Betroffene nicht über ausreichend finanzielle Mittel, können diese im Zweifel Verfahrenskostenhilfe beantragen#. Wenden Sie sich bitte für eine umfassende Beratung an Ihren Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, Scheidung wird in 4 Woche bzw. nach Zustellung des Scheidungsurteil rechtskräftig. Kann die Scheidung trotzdem zurückgezogen werden?
Hallo Carina,
bis der Beschluss rechtskräftig wird, kann der Antragsteller den Antrag noch zurückziehen. Ist der Beschluss rechtskräftig, kann der Antrag auf Scheidung nicht mehr zurückgezogen werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag ,
ich lebe seit 2012 von meinem Mann getrennt, nun habe ich vom Familiengericht einen Bescheid zugesendet bekommen, aus dem hervorgeht, dass er die Scheidung beantragt hat.
Muss ich mir nun ebenfalls einen Anwalt nehmen, oder kann ich der Scheidung ohne Anwalt zustimmen?.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Elke,
dem Anwaltszwang vor dem Familiengericht unterliegen nur Antragsteller. Wollen Sie jedoch selbst einen Antrag einbringen, weil Sie mit den Regelungen nicht einverstanden sind, benötigen auch Sie als Antragsgegnerin einen Anwalt. Grundsätzlich ist stets anzuraten, sich anwaltlich zumindest zu den umfangreichen Scheidungsfolgen und den Konsequenzen der Scheidung beraten zu lassen (eine gerichtliche Vertretung muss dieser Beratung nicht folgen).
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo und guten Tag,
ich (69Jahre) bin mit meiner Frau 48 Jahre verheiratet, sie hat mich vor 3 Jahren verlassen, wie lebten die meiste Zeit (1970 – 2009) in Deutschland (beide Österreicher) danach wieder in Österreich. Nun bin ich wieder nach Deutschland zurück, da ich ja fast mein ganzes Leben da verbracht habe.Ich habe hier die Scheidung eingereicht, meine Nochehefrau hat sich einen Anwalt in Deutschland genommen und besteht auf eine Scheidung in Österreich, muss ich da zustimmen, Scheidungstermin in Deutschland steht schon fest.
Hallo Renate,
sofern Ihre Ehefrau einen eigenen Antrag einbringt, kann es zunächst zur Auseinandersetzung dahingehend kommen, welches Recht Anwendung finden soll. Grundsätzlich besteht innerhalb der EU Wahlrecht bezüglich des bei Scheidung anzuwendenden Landesrechts. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich habe mich von meine Frau getrennt und die Scheidung eingereicht .Aber jetzt ist mir bewusst das war die falsche entscheidung .wir waren Grade 6 Monaten ferheiratetr. Das wollte ich nicht und ich bitte um paar Antworten auf meine Frage. Was soll ich jetzt machen
Hallo Peter,
Sie haben vor der Scheidung jederzeit die Möglichkeit, den Scheidungsantrag zurückzuziehen. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Frau darüber und suchen Sie gemeinsam nach einer geeigneten Lösung.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo wegen dem Rechtsmittelverzicht habe ich eine Frage: letzte Woche haben wir den Termin für die Scheidung.Wir haben Rechtsmittelverzicht eingelegt und es waren 2 Anwälte anwesend. Wann gilt nun die Rechtskraft? Scheidungsterminende oder Zustellung des Beschlusses? Das kann nämlich noch Wochen dauern.
Hallo Ursula,
die Scheidung ist mit dem Beschluss der Hauptverhandlung rechtskräftig, insofern beiderseitig Rechtsmittelverzicht erklärt wurde.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo ich bin ein Richy und will die Scheidung meiner Eltern verhindern.
Ich bitte um Hilfe, Tipps und Tricks. Meine Eltern streiten sich oft in letzter Zeit.
Ich will unbedingt dass sie zusammen bleiben ich hoffe Ihr könnt mich nachvollziehen.
Ich bitte um Unterstützung.
Danke für die Hilfe.
Hallo Richy,
reden Sie am besten mit Ihren Eltern über das Thema und dass Sie darunter leiden. Eventuell lassen sich beide dazu bewegen, Ihrem Wohl zuliebe, nicht die Scheidung einzureichen. Eine Paarberatung könnte ihnen vielleicht helfen. Sollten Ihre Eltern dennoch die Scheidung einreichen wollen, weil es unüberbrückbare Differenzen in der Ehe gibt, müssen Sie die Scheidung wohl oder übel akzeptieren.
Ihr Scheidung.org-Team
Danke ich werde es versuchen
Guten Morgen, ich habe die Scheidung eingereicht und wir wollten es Im Einvernehmen regeln. Ich habe einen Anwalt. Mein Mann nicht, w er wollte keinen, hat alles mir überlassen.
Es gibt auch eine Regelung, die notariell festgelegt wurde.
Wir haben auch schon einen Termin vor Gericht im nächsten Monat. Mein Nochmann stimmte der Scheidung schriftlich zu.
Jetzt will er das nicht mehr. Wir sind schon fast 2 Jahre getrennt, die Scheidung wäre nur noch Formsache. Mein Nochmann will nicht zum Termin und alles rückgängig machen.
Ich meine, er kann es nicht rückgängig machen, da er Antragsgegner ist und ich den Antrag stellte, er stimmt dem auch zu.
Wie lange kann er denn die Scheidung rauszögern? Auf was muss ich aufpassen?
Hallo Marie,
stimmt der Antragsgegner der Scheidung nicht zu, kann in aller Regel frühestens nach drei Jahren Trennungsdauer auch gegen dessen Willen der Scheidungsbeschluss angestrebt werden. Nach diesem Zeitraum gehen die Gerichte in aller Regel davon aus, dass die Ehe abschließend gescheitert ist. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Situation genauestens zu prüfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, er hatte ja zuerst der Scheidung schriftlich zugestimmt, nur als es zum Termin kommen sollte, will er nun nicht mehr.( Grund ist , dass seine neue Beziehung scheiterte) Er will den Gerichtstermin entweder fern bleiben oder dort widersprechen. Alles was in der notariellen Vereinbarung vom letzten Jahr festgelegt wurde, will er boykottieren. Meine Anwältin hat nur ein Schulterzucken übrig, sie sagt, dann müsse man abwarten, wie das Gericht entscheidet. Und die entscheiden Ihrer Meinung immer pro Ehe.
Heißt dass jetzt; 3 Jahre warten nach Scheidungsantrag, oder 3 Jahre nach Trennungstermin?
Hallo Marie,
in solchen Fällen ist eine Scheidung drei Jahre nach der Trennung möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Marie !
In meinem Fall war ich es, die die Scheidung unbedingt verhindern wollte. Ich habe dem Scheidungsantrag meines Mannes nicht zugestimmt …. letztendlich hat der Richter aber nach langen Hin und Her die Scheidung zum Ende des Trennungsjahr für „scheidungsreif“ erklärt, weil mein Mann und sein Anwalt unter größten lügenhaften Aufwand so viele Argumente aufgetischt haben, dass da nicht gegen anzukommen war ( ganz plötzlich hatte er eine neue „Lebenspartnerin, die er unbedingt sofort heiraten wollte, plötzlich fand er mich so widerlich, dass er mit mir kein Wort mehr wechseln wollte, plötzlich hatten alle Ausflüge und Geschlechtsverkehr der vergangenen Monate nie stattgefunden ( letzteres lässt sich meist nun mal schwer nachweisen) , plötzlich war ich eine Stalkerin und massiv persönlichkeitsgestört). Da hast Du also ein paar Anregungen, wie man dem Richter nahelegt, dass die Ehe endgültig zerrüttet und gescheitert ist. Und wenn die Gegenseite etwas anderes behauptet: immer schön abstreiten ! Viel Glück ! Sally