Scheidung richtig vorbereiten: Strukturierter Einstieg in turbulente Zeiten
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Trennung und Scheidung können nicht nur emotional zu einer chaotischen Berg- und Talfahrt führen. Auch das Auseinanderdividieren der ehemals eng verknüpften Leben kann den Ehegatten einiges abverlangen. Die zu treffenden Regelungen sind für Laien oftmals kaum zu überblicken. Um Struktur in Trennungs- und Scheidungsablauf zu bringen, ist es deshalb stets ratsam, eine gewissenhafte Vorbereitung auf die Scheidung anzuvisieren. Doch wie genau ist das möglich?
Das Wichtigste in Kürze: Scheidungsvorbereitung
- Um die Scheidung richtig vorbereiten zu können, ist der Rat eines Anwaltes in aller Regel unerlässlich.
- Juristische Laien können den Umfang der familienrechtlichen Regelungen nur selten ohne angemessene Beratung überblicken.
- Wie Sie die Scheidung richtig planen können und welche Schritte im Einzelnen sinnvoll sind, können Sie unserer kostenlosen Checkliste entnehmen.
Ausführliche Infos dazu, wie Sie Ihre Scheidung richtig planen können, finden Sie im Folgenden.
Wie können Sie die Scheidung richtig vorbereiten?
Erster Schritt für juristische Laien: Anwaltliche Beratung
Das Familienrecht hält zahlreiche Regelungen, aber auch einzelfallabhängige Entscheidungen bereit, die für einen juristischen Laien kaum zu überblicken sind. Welche Ansprüche bestehen im Rahmen der Scheidung? Wie kann die vermögensrechtliche Auseinandersetzung gestaltet werden? Welchen Einfluss hat der Güterstand? Benötigen beide Ehegatten einen Anwalt? Wie lange wird das Scheidungsverfahren dauern?
Fragen über Fragen prasseln auf die betroffenen Ehegatten ein, die weder das Internet noch die Beratung unter Freunden und Bekannten zu Genüge klären können. Aus diesem Grunde ist es stets ratsam, dass sich beide Ehegatten von einem Scheidungsanwalt auf die bevorstehende Scheidung angemessen vorbereiten lassen. Dieser kann zunächst ganz allgemein erläutern, welche Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Hausratsteilung usf. vereinzelt entstehen können. Diese allgemeinen Informationen können das weitere Vorgehen bei der Scheidungsvorbereitung dann lenken, z. B.:
- Auflistung der gemeinsamen Hausratsgegenstände
- Klärung der Zuweisung der ehelichen Wohnung
- Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen
- Aufstellung der in der Ehezeit erworbenen Zugewinne
- Ermittlung und Bewertung der möglichen Unterhaltsansprüche
- Sammlung der persönlichen Unterlagen
Über die meisten Scheidungsfolgen können die Ehegatten etwa im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmliche Entscheidungen treffen. Dabei ist eine allzu einseitige Belastung eines Ehegatten jedoch zu vermeiden, um die Wirksamkeit entsprechender Verträge nicht zu beeinträchtigen.
Trennung von Tisch und Bett als Scheidungsvoraussetzung
Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Scheidungsantrag überhaupt eingereicht werden kann, ist die Zerrüttung der Ehe. Einen entsprechenden Nachweis hierüber soll eine mindestens einjährige Trennung der Ehegatten erbringen. Bereits während dieser Trennungszeit können die Ehegatten sich auf die Scheidung vorbereiten.
Ausschlaggebend für den Beginn des Trennungsjahres ist die „Trennung von Tisch und Bett“, d. h. die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht. Dabei kann das Trennungsjahr auch im selben Haus oder derselben Wohnung stattfinden, solange die Ehegatten getrennt haushalten und schlafen.
Checkliste: Die Scheidung richtig planen
Hier können Sie unsere Checkliste kostenlos herunterladen, die Ihnen einige Tipps geben kann, wie Sie Ihre Scheidung richtig vorbereiten.
Die Liste erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, sondern kann zunächst nur als allgemeiner Leitfaden fungieren.
Beachten Sie, dass diese Liste keine anwaltliche Beratung ersetzen kann. Zudem kann Ihnen nur ein versierter Anwalt eine zuverlässige Einschätzung dazu geben, wie hoch die Scheidungskosten für Sie ausfallen können.