Scheidung: Wem gehört was?
Lassen Eheleute sich scheiden oder trennen sie sich, bedeutet dies ein Ende des gemeinsamen Lebens – und damit auch ein Ende des gemeinsamen Eigentums. Was einst beiden Ehepartnern gehörte, kann fortan nur noch einen Eigentümer haben.
Aber wer bekommt was bei einer Scheidung? Und wem gehört was bei einer Trennung? Diese Fragen können schnell im Streit enden. Unser Ratgeber verrät Ihnen, wie das Familienrecht die Aufteilung von Besitz und Eigentum nach einer Scheidung regelt.
Inhaltsverzeichnis
Vermögen: Wem gehört was bei einer Scheidung?
Besonders über die Finanzen gibt es bei einer Scheidung häufig Streitigkeiten. Wem gehört was vom Vermögen? Dies ist vom Güterstand der Ehegatten abhängig. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt hierfür drei mögliche Formen fest:
- Zugewinngemeinschaft: Jedem Ehepartner gehört das finanzielle Vermögen, dass er vor oder während der Ehe erworben hat. Allerdings findet bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich statt.
- Gütergemeinschaft: Das Vermögen beider Eheleute einschließlich Zugewinn wird als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet. Bei einer Scheidung wird das Gesamtgut möglichst hälftig aufgeteilt.
- Gütertrennung: Jeder Ehegatte behält das Vermögen, das er vor bzw. während der Ehe erworben hat, für sich. Bei einer Scheidung steht seinem Partner kein Anteil zu.
Bei Scheidung: Wem gehört was vom Hausrat?
Haushaltsgegenstände werden in einer Ehe üblicherweise von beiden Partnern genutzt und sind somit meist gemeinsamer Besitz. Wie kann also geregelt werden, wer welchen Gegenstand nach der Scheidung bekommt? § 1361a BGB sagt hierzu Folgendes:
Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, gelten für die Verteilung als gemeinsames Eigentum der Ehegatten, es sei denn, das Alleineigentum eines Ehegatten steht fest.
Grundsätzlich bedeutet das: Gehört ein bestimmter Gegenstand zweifelsfrei nur einem der beiden Ehepartner, bekommt dieser den Gegenstand auch nach der Scheidung zugesprochen. Damit sind Dinge gemeint, die nicht zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind, wie Kleidungsstücke, persönliche Sammlungen (Fotos, DVDs etc.) oder Schmuck. Auch Gegenstände, die ein Ehepartner benötigt, um seinen Beruf auszuüben, wie z. B. Werkzeug, zählen dazu.
Gemeinsam genutzter Hausrat ist jedoch nicht so leicht aufzuteilen. Dazu gehören in der Regel Möbel, Geschirr, Elektrogeräte, das Familienauto oder auch gemeinsame Haustiere, wenn sie nicht eindeutig einem der beiden Eheleute zuzuordnen sind. Denn selbst wenn ein Partner belegen kann, dass er einen Haushaltsgegenstand alleine erworben hat, kann dieser zum gemeinsamen Eigentum des Ehepaares zählen und muss diesem Partner nach der Scheidung nicht automatisch zugesprochen werden.
Können sich die Eheleute nicht selbstständig darauf einigen, wer nach der Scheidung was bekommt, kann auf Antrag ein Gericht darüber befinden. Diese Entscheidung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst:
- Leben bei einem der Ehepartner Kinder, für deren Auskommen der betreffende Gegenstand notwendig ist?
- Ist ein Ehepartner durch seine Lebensverhältnisse auf den Gegenstand stärker angewiesen als der andere?
- Befand sich der Gegenstand bereits vor der Eheschließung im Besitz eines Ehepartners oder ersetzt er einen Gegenstand, der von einem der Ehegatten in die Ehe miteingebracht wurde?
Trennung: Wem gehört was?
Das Trennungsjahr ist nach deutschem Scheidungsrecht die Grundvoraussetzung für die Scheidung. Aber wem gehört was, wenn die Ehepartner nicht mehr gemeinsam leben, rechtlich gesehen aber noch verheiratet sind?
In der Regel kann hier noch kein Ausgleich des finanziellen Vermögens stattfinden. Unter bestimmten Voraussetzungen, die im § 1385 BGB erläutert werden, ist aber ein vorzeitiger Zugewinnausgleich möglich.
Die Aufteilung des Hausrats sollte für die Trennungsphase selbstständig geregelt werden. Wenn nötig, kann das Gericht sie aber im späteren Scheidungsverfahren als Verbundsache behandeln.
Guten Tag, was passiert mit der Pensionskasse von meinem Mann wenn wir uns trennen und er dann bald in Rente geht? Bekomme ich auch seine Hälfte? Wir waren 32 Jahre verheiratet, aber er will keine Scheidung, danke für eure Antwort.
Meine Nachbarin hat vor der Ehe mit ihrem Noch-Ehemann fast alle Möbel mit in ihr gemeinsames Haus gebracht. Wenn ich Sie richtig verstehe, gehören diese Anschaffungen dennoch zum gemeinsamen Eigentum? Davon war sie bislang nicht ausgegangen und ich werde schnell mein Wissen mit ihr teilen. Am besten ist es wohl, wenn meine Nachbarin die beste Vorgehensweise mit ihrem Rechtsanwalt bespricht.
Es ist schon mehrere Monate nach der Scheidung von meiner Tante und meinem Onkel und sie lebt noch zusammen. Sie streiten sich noch über wem die Immobilie gehört, weil die Wohnung einen gemeinsamen Kauf ist, und hat beide keine richtigen Dokumente, wer mehr bezahlen hat. Sie beiden lesen noch das genaue Scheidungsrecht darüber, aber ich werde trotzdem diesen Beitrag ihr zeigen.