Scheidungsberatung – Keine übereilten Entscheidungen treffen!
Die Ehe kriselt schon länger, Streitigkeiten sind an der Tagesordnung. Irgendwann entscheidet sich dann einer der Ehegatten für Trennung und Scheidung. „Was tun?“ ist die Frage, die sich nicht nur der mit der Trennungs- und Scheidungsabsicht konfrontierte Ehepartner stellt. Beratung bei Trennung und nachfolgender Scheidung ist daher dringend erforderlich. Sind Kinder und Jugendliche vorhanden, sind diese von der Trennung der Eltern besonders betroffen, da die Familie auseinander bricht. Neben anderen Folgesachen muss speziell der Unterhalt geklärt werden. Dies alles sind Fragen, bei denen eine anwaltliche Scheidungsberatung helfen kann.
Das Wichtigste in Kürze: Scheidungsberatung
- Vor der Trennung sollte eine anwaltliche Scheidungsberatung in Anspruch genommen werden.
- Im Trennungsjahr steht dem weniger verdienenden Ehepartner Trennungsunterhalt zu.
- Der hinzugezogene Rechtsanwalt klärt Ansprüche auf Geschiedenenunterhalt, berät über Einzelheiten zum Versorgungsausgleich und erstellt Vermögensbilanzen der Ehepartner.
- Außerdem berät der Rechtsanwalt zu Fragen zum Kindesunterhalt sowie zum Sorge- und Umgangsrecht.
Ausführliche Infos über die Scheidungsberatung erhalten Sie im Folgenden.
Weitere Ratgeber zum Thema:
Wenn die Ehepartner getrennte Wege gehen
Inhaltsverzeichnis
Erste Hilfe durch Ämter, Einrichtungen und Verbände
Eine erste Hilfe bei Trennung bieten kommunale Ämter wie etwa der Allgemeine soziale Dienst oder karitative Einrichtungen wie die Caritas oder die Diakonie, aber auch Verbände wie pro familia.
Bei der Frage „Was tun bei einer Trennung?“ bieten diese Ämter, Einrichtungen und Verbände eine meist kostenlose erste Orientierung. Auch Hilfe bei einer Scheidung wird hier gewährt. Allerdings ersetzen diese Angebote nicht die hochspezialisierte anwaltliche Scheidungsberatung, bei der ggf. auch ein unverbindlicher Kostenvoranschlag eine fundierte Aussage über die Scheidungskosten ermöglicht. Hierauf weisen die Beratungsstellen teilweise auch selbst hin.
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Diesen Nutzen bietet die anwaltliche Scheidungsberatung
Professionelle Hilfe bei Trennung und Scheidung ist oft unerlässlich. So sind zunächst bei einer bevorstehenden Trennung unbedingt einige Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um spätere Auseinandersetzungen – gerade in finanzieller Hinsicht – zu vermeiden. Welche Sofortmaßnahmen durchführt werden sollten, können Sie der „Checkliste Scheidung: Sofortmaßnahmen bei Trennung“ entnehmen.
Daneben ist die Ausgangslage für Trennung und Scheidung abzuklären. Dazu gehören die Absichten des Ehegatten, das Ausloten der Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung und die Vermeidung eines hässlichen Rosenkrieges sowie die sich aus Trennung und Scheidung ergebenden rechtlichen Folgen. Hier hilft ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht frühzeitig, die richtigen Weichen zu stellen, um die eigenen Rechte zu sichern. Besonders wichtig ist die anwaltliche Scheidungsberatung vor der tatsächlichen Trennung, also dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Insbesondere ein vorschneller Auszug aus einer gemeinsamen Immobilie kann zu empfindlichen Rechtsverlusten führen.
Im Einzelnen kann eine anwaltliche Scheidungsberatung zu folgenden Punkten sinnvoll sein:
Trennungsunterhalt
Trennen die Ehegatten sich, steht dem schlechter verdienenden Ehepartner regelmäßig Trennungsunterhalt zu. Dessen Höhe ist unter Berücksichtigung der Steuerklassen zu berechnen. Umgekehrt kann der besser verdienende Ehegatte mit einer viel zu hohen Forderung auf Trennungsunterhalt überzogen werden. Hier kann der Rechtsanwalt aufzeigen, wie die überhöhte Forderung zurückgewiesen werden kann.
Geschiedenenunterhalt (nachehelicher Unterhalt)
Gerade beim Geschiedenenunterhalt ist häufig nur schwer eine Einigung zwischen den früheren Ehegatten möglich. Hinzu kommt der Grundsatz der Eigenverantwortung, wonach jeder Geschiedene nach Möglichkeit seinen Unterhalt selber zu bestreiten hat.
Ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht und inwieweit dieser etwa zu begrenzen oder zu befristen ist, klärt der beratende Rechtsanwalt.
Versorgungsausgleich
Durch den Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften der Ehepartner, die diese während der Ehe jeweils erworben haben, untereinander ausgeglichen. Dies betrifft überwiegend Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch betriebliche Altersrenten werden vom Ausgleich erfasst. Über die Einzelheiten zum Versorgungsausgleich berät der Rechtsanwalt.
Zugewinnausgleich
Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Ehegatte Eigentümer des Vermögens, das er in die Ehe mit eingebracht hat und während der Ehe erwirbt. Das gilt vom Prinzip her auch für Erbschaften. Ausgeglichen wird allerdings die Wertsteigerung, die das Vermögen während der Ehe erfahren hat. Davon steht dem Ehepartner jeweils die Hälfte zu. Aufgrund unterschiedlicher Vermögenswerte kann die Berechnung des Zugewinns kompliziert sein. Durch die Scheidungsberatung kann der Rechtsanwalt helfen, indem er für beide Ehegatten eine Vermögensbilanz erstellt und so den konkreten Zugewinn beziffert.
Kindesunterhalt
Kindern haben nach Trennung und Scheidung der Eltern weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Hier erklärt der Rechtsanwalt demjenigen, bei dem die minderjährigen Kinder leben, wie er den Anspruch auf Kindesunterhalt in welcher Höhe erfolgreich durchsetzen kann. Sind auch aus anderen Beziehungen Kinder hervorgegangen, sind diese beim Kindesunterhalt ebenfalls zu berücksichtigen. Dagegen kann der zum Barunterhalt Verpflichtete einer überzogenen Forderung ausgesetzt sein. Auch hier hilft der Rechtsanwalt, die zu hohe Forderung auf das richtige Maß herunterzuschrauben.
Sorgerecht
Den früheren Ehegatten steht auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder zu. Ist das dem Kindeswohl nicht zuträglich, überträgt das Familiengericht das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil. Das Kindeswohl wird aber oft dadurch beeinträchtigt oder gefährdet, dass die Eltern sich permanent streiten und daher keine Gespräche über die Kinder möglich sind.
Zur anwaltlichen Scheidungsberatung gehört in solchen Fällen auch, zum Wohle des Kindes Wege zur Konfliktvermeidung aufzuzeigen oder eine Paar- bzw. Elterntherapie anzuregen.
Umgangsrecht
Lebt das Kind bei einem Elternteil, ist der andere trotzdem zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Gerade beim Umgang kommen aber zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht, die bis zum sogenannten Wechselmodel (das Kind lebt abwechselnd etwa jeweils eine Woche bei der Mutter und beim Vater) reichen. Hier berät der Rechtsanwalt, welche Möglichkeiten bestehen und welche Variante im Einzelfall praktikabel ist.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Je weniger beim Familiengericht anhängig gemacht wird, desto kostengünstiger ist die Scheidung. Ein probates Mittel, um trotzdem Rechtssicherheit zu haben, ist eine Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Wie diese aussehen kann und welche Möglichkeiten es dazu gibt, erklärt der Rechtsanwalt gerne. Im Rahmen eines unverbindlichen Kostenvoranschlages kann ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht zudem auch eine fundierte Einschätzung zu den im Einzelfall entstehenden Scheidungskosten treffen.
Wann die Scheidungsberatung dazu führt, dass die Ehegatten sich nicht trennen
In einzelnen Fällen kann die anwaltliche Beratung auch dazu führen, dass sich der trennungs- und scheidungswillige Ehegatte es sich noch einmal anders überlegt.
Das kann etwa der Fall sein, wenn er von der Scheidung selbst nicht völlig überzeugt ist und ihm durch die Beratung erst bewusst wird, dass die Trennung und die damit verbundene Scheidung endgültig sind. Auch welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind, ist einem Scheidungswilligen zunächst nicht in vollem Ausmaß bewusst.
Das kostet die Scheidungsberatung
Eine anwaltliche Erstberatung zur Frage „Trennung bzw. Scheidung – was tun?“ kostet zusätzlich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Ausführliche und umfangreiche Unterhalts- oder Zugewinnberechnungen sind aber im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches nicht möglich, so dass dafür weitere Beratungen erforderlich sind. Diese Kosten für weitere vollständige Beratungen zum selben Gegenstand können dann noch einmal teurer werden. Davon abweichende Pauschalen oder Honorarvereinbarungen sind zulässig. Zu den Beratungskosten kommen dann jedoch die Kosten für die Erstberatung in der Regel nicht noch einmal zusätzlich hinzu.
Besteht eine Rechtschutzversicherung, können die Kosten der Erstberatung davon abgedeckt sein, wenn keine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes erfolgt. Besteht eine neuerdings mögliche Rechtschutzversicherung für eine Scheidung, werden die Beratungskosten in der Regel übernommen. Auch die etwaige Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung überprüft der Anwalt gerne.
Kann der Rechtsuchende nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen, steht ihm in der Regel nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) ein Anspruch auf Beratungshilfe zu. Das setzt aber weiter voraus, dass der Rechtsuchende auch keine andere zumutbare Möglichkeit hat, die erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen, und dass die Wahrnehmung seiner Rechte nicht mutwillig ist.
Für den Antrag ist das Ausfüllen und Unterzeichnen eines Formulars erforderlich. Zudem ist der beratende Rechtsanwalt nach dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) berechtigt, eine Gebühr von 15 Euro vom Rechtsuchenden zu verlangen, die er aber auch erlassen kann.
Sehr geehrtes org. Team
Meine Tochter lebt seit März 2020 getrennt von ihrem Mann, die Ehe hat vor zwei Jahren anfangen zu kriseln.
Da meine Tochter mit dieser Situation nicht fertig wurde, ist sie psychisch unstabil geworden , es kam mehrfach zu heftigem Streit.
Somit wurde sie in ihrem kranken Zustand mit Druck gebeten auszuziehen.
Das war für sie ein Zusammenbruch so mal zwei Kinder da sind.
Meine Tochter war bereit eine Klinik auf zu suchen. Von Anfang Juni bis Mitte Juli, sie ist zwar weiterhin in Behandlung geht ihr aber soweit gut.
Meine Frage ist nun ,hat sie das Recht ihre Kinder zu sehen , da ihr noch Mann Schwierigkeiten macht. Bisher habe ich die Kinder zweimal die Woche haben dürfen und das ist jetzt auch noch so, aber sobald wir sie mal einen Tag mehr haben wollen oder übers Wochenende hat er immer eine andere Ausrede.
Mit freundlichen Grüßen
G. S.
Hallo Gabriele,
Infos zum Umgangsrecht finden Sie u. a. auf der folgenden Seite: https://www.scheidung.org/umgangsrecht/
Für eine Einschätzung zum Einzelfall wenden Sie bzw. Ihre Tochter sich bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
ich bin Student an der [Name der Universität entfernt] und studiere den Studiengang ,,Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ und zu einem Vorfall im Seminar Familienrecht einige fragen.
Vorfall:
Inzwischen habe ich meine neue Freundin Ricarda geheiratet und lebe mit ihr zusammen in Köln. Ricarda hat eine 14-jährige Tochter (Helena) mit in die Ehe gebracht, das Sorgerecht teilt sie sich mit dem, in Hamburg lebenden Vater. Zu ihrer zweiten Tochter, der 22-jährigen Sophie, hat Ricarda schon lange keinen Kontakt mehr. Helena hat nun den Wunsch geäußert, Sophie zu treffen. Sophie selbst hat gesagt, sie wolle mit der ganzen Familie nichts zu tun habe, das Kapitel sei erledigt und sie wolle auch Helena nicht sehen. Wie ist die Rechtslage? Welchen Anspruch hat Helena?
Könnten sie mir vielleicht bei dieser Frage behilflich sein da ich schon etliche Seiten durchsucht habe aber leider zu keinem Ergebnis kam..
Ich würde mich auf eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Tuncay
Hallo Tuncay,
bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsauskunft anbieten. Bitte prüfen Sie ggf. Ihre Studienunterlagen oder die Studienliteratur, um das Fallbeispiel bearbeiten zu können.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe eine frage! ich lebe jetzt 2 Monate in Trennung, ich war 10 Jahre verheiratet.
Ich bin ausgezogen und ich habe fast alles Möbel für mein ex-Mann gelassen weil ich wollte von Null anfangen.
Nur die frege ist! heute zu tag Wonne ich schon alleine und alles was ich kaufe gehört auch meine ex?
Wenn die Scheidung kommen muss ich auch alles die ich alleine gekaufte habe mit ihm teilen?
Danke…
Hallo
Ich hätte letztes Wochenende einen verbalen Streit mit meiner Ehefrau. Sie meinte das ich damit ihre 9jährige Tochter eingeschüchtert hätte und verlangte das ich die gemeinsame Wohnung verlassen solle. Dies habe ich auch getan und bin in ein Hotel gezogen. Auf Telefonate und Nachrichten antwortet sie nicht. Ich habe mich mehrfach entschuldigt und den Streit berreut. Was soll ich tun. Wir sind seit 11 Monaten verheiratet und die Wohnung läuft auf uns beide.
MfG. Ralf
Hallo Ralf,
wenden Sie sich ggf. an einen Paartherapeuten, Psychologen oder eine Familienberatungsstelle, wenn Sie versuchen wollen, Ihre Ehe zu retten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wir haben jetzt das Trennungsjahr um und es geht an den Zugewinnausgleich.
Noch während der Ehe hatten wir 2014 eine Steuerprüfung, aus der eine Rückzahlung von 35ooo Euro ans Finanzamt notwendig wurde.Mein Ex nahm allein den Kredit dafür auf und zahlt die Raten, da ich als Geringverdiener nicht kreditwürdig war und auch nicht bin.Diese Raten wurden beim Trennungsunterhalt angerechnet.
Muss ich nach der Scheidung dafür mit tilgen? Zählt es trotzdem als gemeinsame Schuld? Wovon soll ich den Anteil bei einem Halbtagsjob bezahlen?
Er hat jetzt ein Vergleichsangebot unterbreitet, dass ich meinen Bausparer komplett an ihn auszahlen soll…?
Hallo Conny,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Sie in dieser Situation unterstützen kann. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen und können daher auch das Vergleichsangebot nicht beurteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich finde diesen Beitrag hilfreich. Eine Scheidung ist niemals eine gute Sache, aber manchmal ist sie erforderlich. Dazu sollte man Einzelheiten kennen und anhand des Gesetzes bestimmte Sachen klären, wenn sich die zwei Parteien nicht einigen können. Eines der meisten Fälle ist das Sorgerecht.