Das Online-Scheidungsformular – wie funktioniert es?
Die stetig fortschreitende, technische Kommunikation hat inzwischen viele Prozesse erleichtert – auch rechtliche Angelegenheiten sind davon nicht ausgenommen. Bestimmte juristische Belange können inzwischen digital geklärt werden – dies ist zwar nicht für eine komplette Scheidung möglich, dennoch gibt es auch hierfür digitale Hilfsmittel. Häufig wird dabei ein sogenanntes Scheidungsformular angeboten. Was hat es damit auf sich? Was passiert, wenn ich solch ein Scheidungsformular ausfülle?
Das Wichtigste in Kürze: Scheidungsformular
- Möchten Sie eine erste Einschätzung zum Umfang und den Kosten einer Scheidung, kann ein Online-Scheidungsformular helfen.
- Es handelt sich dabei um ein unverbindliches Angebot.
- Bei Bedarf können Sie so einen Erstkontakt zu einem Anwalt aufnehmen.
Ausführliche Informationen zum Scheidungsformular erhalten Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Solch ein Formular ist lediglich ein zusätzlicher Service
Es gibt keine Scheidung per Online-Formular in Deutschland!
Das Wichtigste zu unserem Online-Scheidungsformular vorweg: Eine Scheidung kann weder ohne einen gesetzlichen Vertreter – in Deutschland gilt für den Antragsteller Anwaltszwang – noch ohne persönliches Erscheinen realisiert werden. Ein so digital generiertes Formular ersetzt zudem keinen Scheidungsantrag! So etwas wie ein digitales Scheidungsantragsformular gibt es bis dato noch nicht.
Auch der Begriff der Online-Scheidung ist in diesem Zusammenhang irreführend, da vermutet werden könnte, dass eine komplette Scheidung durch digitale Kommunikation vonstatten gehen kann. Dem ist jedoch nicht so.
Eine Scheidung ist häufig ein langwieriges und naturgemäß nervenzerrendes Procedere. Haben sich zwei Ehegatten erst einmal zu der Entscheidung durchgerungen, eine Scheidung einzureichen, steht viel Organisation an. Die wenigsten dürften im Vorfeld wissen, was alles auf sie zukommt – insofern sind entsprechende Annoncen natürlich verlockend. Sie müssen jedoch wissen, dass es sich bei solch einem Scheidungsformular lediglich um eine Möglichkeit handelt, die Kosten der Scheidung einzuschätzen und einen Erstkontakt zum Anwalt herzustellen.
Sie können Ihren Antrag auf Scheidung durch das Formular quasi unverbindlich „antesten“. Möchten Sie also eine Scheidung einreichen, ist das Formular ein unkomplizierter, erster Anlaufpunkt für
- die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt
- einen Kostenvoranschlag
- eine Einschätzung, wie lange das Verfahren in Anspruch nehmen könnte
- mögliche rechtliche Hürden, welche sich aus Ihrer Situation ergeben
Über ein Online-Formular kann die Scheidung also erleichtert werden. Sollten Sie sich danach für einen entsprechenden Anwalt/eine entsprechende Anwältin entscheiden, dann können bestimmte Belange auch online geklärt werden. Dies kann bereits einigen Aufwand ersparen.
Keine Bange: Nur weil Sie das Scheidungsformular benutzen, bedeutet dies noch nicht, dass Sie irgendetwas in die Wege leiten. Zudem ist solch ein Service häufig kostenlos; entsprechende Zahlungen fallen erst in dem Moment an, ab welchem Sie dem Anwalt ein tatsächliches Mandat erteilen.
Die tatsächlichen Kosten einer Scheidung kann solch ein Antragsformular nicht genau vorhersagen. Natürlich können aufgrund bestimmter Umstände Einschätzungen getroffen werden, diese können sich je nach Scheidungsverlauf natürlich noch verändern.
Die einzelnen Punkte im Scheidungsformular
Im Nachfolgenden finden Sie die einzelnen Punkte unseres Scheidungsformulars und entsprechende Erläuterungen. Außerdem sind weitere Ratgeber aufgeführt, welche spezifische Sachverhalte näher beleuchten. Ihre Daten werden selbstredend vertraulich behandelt.
Punkt 1: Allgemeine Daten
In dem Scheidungsformular und bei der Trennung allgemein wird zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung differenziert. Diese unterscheiden sich im späteren Verlauf häufig dahingehend, als dass ein vergleichbares, einvernehmliches Verfahren günstiger ausfallen kann.
Wird im Formular eine einvernehmliche Scheidung angegeben, dann sollten Sie sicher gehen, dass Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin sich auch wirklich einig sind. Sollte auch nur über einen Sachverhalt Uneinigkeit bestehen, kann eben nicht von einer Einvernehmlichkeit ausgegangen werden – dies kann natürlich im Einzelfall noch hergestellt werden. Auch wenn Einigkeit besteht, muss dennoch eine konkrete Person bzw. deren Anwalt den Scheidungsantrag stellen.
Weitere Ratgeber zur Scheidung:
Punkte 2 und 3: Ihre Daten und die Daten Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin
Dieser Teil ist selbsterklärend. Geben Sie im Scheidungsformular die vollständigen Personalien und auch die entsprechenden Staatsangehörigkeiten an. Letzteres ist wichtig, da es bis dato kein internationales Scheidungsrecht in dem Sinne gibt, welches für alle Nationalitäten gleichsam gültig ist.
Ein Hinweis hierzu: Es ist auch möglich, eine Scheidung zu erwirken, wenn nur ein Partner dies wünscht. Auch hier ist die Voraussetzung, dass die Ehe als nicht mehr herzustellen bewertet wird – zum Teil ist dies jedoch frühestens nach drei Jahren möglich.
Punkt 4: Ihre Kontaktdaten
Geben Sie in dem Scheidungsformular solche Adressen/Telefonnummern an, unter denen Sie auch wirklich dauerhaft zu erreichen sind, schließlich ist sonst die Kontaktaufnahme erschwert.
Punkt 5: Angaben zur Heirat
Auch diese Informationen sind essentiell, um eine Bearbeitung der Sache zu ermöglichen. Unter bestimmten, schwerwiegenden Voraussetzungen ist es auch möglich, eine Ehe schon kurz nach der Heirat aufheben zu lassen. Umgangssprachlich wird dabei von einer Eheannullierung gesprochen, was de facto im juristischen Sinne nicht ganz korrekt ist.
Eine Aufhebung der Ehe schon kurz nach deren Schließung könnte zum Beispiel dann erwirkt werden, wenn ein Partner den anderen nachweislich und arglistig getäuscht hat, dieser nicht wusste, dass es sich um eine Eheschließung handelt oder eine Scheinehe vorliegt.
Punkt 6: Angaben zur Trennung
In Deutschland gilt bekanntlich das Trennungsjahr. Sie können ein Scheidungsformular selbstverständlich auch schon ausfüllen, wenn Sie noch nicht getrennt sind und eine Trennung erst noch erwägen.
Beachten Sie hierzu, dass „getrennt lebend“ nicht zwangsläufig heißen muss, dass die betroffenen Personen unterschiedliche Wohnungen beziehen. Ist eine Trennung von „Tisch und Bett“ gegeben, wird auch ein Trennungsjahr unter einem Dach anerkannt.
Ist der Partner hingegen gewalttätig oder nicht zurechnungsfähig, kann das Trennungsjahr ggf. auch übersprungen werden. Dies gilt es, entsprechend zu begründen.
Punkt 7: Gemeinsame Kinder
Unterhaltsberechnungen sind komplex, zudem sind nicht nur Kinder, sondern auch Ehegatten unterhaltsberechtigt. Die Angabe im Scheidungsformular ist nur eine erste Bestandsaufnahme.
Weitere Ratgeber zum Thema Unterhalt:
Punkt 8: Einkommen
Eine Scheidung kostet nicht für jeden gleich viel; es gibt einen sogenannten Verfahrenswert, welcher sich an dem Einkommen der Ehegatten orientiert. Wer die entsprechenden Kosten nicht aufbringen kann, der hat ggf. die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Wenn Sie alle Felder im Scheidungsformular ausgefüllt haben, wird dieses an einen entsprechenden Anwalt weitergeleitet, welcher dieses bearbeitet und sich zeitnah wieder mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Von da an können Sie klären, wie Sie weiter verfahren möchten – ohne Ihre Zustimmung wird nichts in die Wege geleitet.
Das Scheidungsformular erfragt also nicht umfänglich alle Umstände Ihrer Trennung. Es gibt bestimmte Belange, die Sie persönlich mit einem Anwalt besprechen sollten und für die mitunter eine Aushandlung vor Gericht notwendig wird.