Scheidungsprozess in Deutschland: Infos über Ablauf, Dauer und Kosten

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Das Wichtigste in Kürze: Scheidungsprozess

Was ist ein Scheidungsprozess?

Bis 2009 erfolgte eine Scheidung gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO), weshalb in diesem Zusammenhang von einem Scheidungsprozess die Rede war. Mittlerweile finden sich die entsprechenden Vorschriften im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), sodass es sich nun um ein Scheidungsverfahren handelt. Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich bei der Scheidung der Begriff „Prozess“ allerdings mittlerweile verfestigt, meint aber streng genommen das Verfahren.

Wie lange dauert ein Scheidungsprozess?

Pauschale Aussagen, wie lange das Verfahren einer Scheidung dauert, sind nur schwer möglich, da dieses von verschiedenen Faktoren abhängt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Versorgungsausgleich gibt es einen relativ kurzen Scheidungsprozess. Die Scheidungsdauer beläuft sich in einem solchen Fall auf rund ein bis drei Monate. Im Vorfeld gilt es allerdings noch das Trennungsjahr zu vollziehen.

Wie viel kostet es, sich scheiden zu lassen?

Beim Scheidungsprozess hängen die Kosten vom Verfahrenswert ab, denn mit diesem lassen sich sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten bestimmen. Als Grundlage für den Verfahrenswert dienen vor allen das Nettoeinkommen der Eheleute sowie vorhandenes Vermögen. Dabei sieht der Gesetzgeber mindestens einen Verfahrenswert von 4.000 Euro vor, sodass sich die Scheidungskosten auf mindestens 917,50 Euro belaufen.

Wie läuft ein Scheidungsprozess in Deutschland ab?

Der Scheidungsprozess in Deutschland folgt festen Regeln.
Der Scheidungsprozess in Deutschland folgt festen Regeln.

Wie aus einer Erhebung des Statischen Bundesamtes (Destatis) hervorgeht, wurden in Deutschland im Jahr 2020 durch einen richterlichen Beschluss rund 143.800 Ehen geschieden. Bis es dazu kommt, müssen die Paare allerdings ein Verfahren durchlaufen. Bevor der eigentliche Scheidungsprozess beginnt, erfolgt in Deutschland die Trennung.

Das Trennungsjahr gilt dabei als Beleg dafür, dass die Ehe gescheitert ist und die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht (Zerrüttungsprinzip). Erst nach Ablauf dieses Jahres kann ein Anwalt beim zuständigen Familiengericht den Antrag auf Scheidung stellen (frühestens schon drei Monate vorher). In diesem muss unter anderem der Zeitpunkt der Trennung vermerkt sein.

Damit das Gericht tätig wird, muss der Antragsteller zunächst die Gerichtskosten begleichen. Die Rechnung erhält dabei nur eine Partei, wobei nach der Scheidung der andere Ehegatte die Hälfte erstatten muss.

Im nächsten Schritt stellt das Gericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zu. Ab diesem Zeitpunkt ist die Scheidung rechtshängig. Durch diesen Schritt im Scheidungsprozess erhält der Antragsgegner die Gelegenheit, auf den Antrag zu reagieren. Die Optionen sind dabei:

  • Zustimmung
  • Ablehnung
  • Stellung eines eigenen Scheidungsantrag

Ein eigener Scheidungsantrag kann durchaus vorteilhaft sein, denn dadurch kann der Antragsteller nicht mehr alleine über das laufende Verfahren entscheiden und den Antrag zum Beispiel zurückziehen. Allerdings fallen durch dieses Vorgehen auch weitere Anwaltskosten an, denn für Antragsteller besteht vor dem Familiengericht im Scheidungsprozess Anwaltszwang.

Anschließend müssen beide Ehegatten einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen, den das Familiengericht ebenfalls versendet. Die darin getätigten Angaben sind wichtig für die Berechnung der Rentenansprüche. In der Regel ist ein Versorgungsausgleich verpflichtend, allerdings sieht der Gesetzgeber auch Ausnahmen vor. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Ehegatten diesen im Vorfeld durch einen notariellen Ehevertrag wirksam ausgeschlossen haben, die Ehe weniger als drei Jahre dauerte oder beide Ehegatten anwaltlich vertreten werden und sich auf den Entfall des Versorgungsausgleiches verständigen. Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich beschleunigt beim Scheidungsprozess den Ablauf um durchschnittlich drei Monate.

Liegt die Berechnung der Rentenversicherung vor, legt das Familiengericht einen Termin für die Scheidung fest, bei dem beide Ehegatten anwesend sein müssen. Der Richter stellt im Zuge der Verhandlung üblicherweise einige Fragen zum Leben in Trennung sowie den Einkommensverhältnissen und scheidet die Eheleute im Anschluss durch einen Beschluss. Verzichten die Ehegatten auf Rechtsmittel, ist die Scheidung damit rechtskräftig.

Wie viel kostet der Prozess bei einer Scheidung?

Teure Scheidung: Der Prozess kostet mindestens 917,50 Euro.
Teure Scheidung: Der Prozess kostet mindestens 917,50 Euro.

Der Scheidungsprozess in Deutschland ist nicht nur mit ziemlich viel Bürokratie, sondern auch mit Kosten verbunden. Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, hängt vor allem vom Verfahrenswert ab. Denn dieser bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten.

Beim Verfahrenswert werden insbesondere das Nettoeinkommen der Ehegatten sowie deren Vermögen berücksichtigt, wobei der Gesetzgeber auch bei keinerlei Einkommen und Ersparnissen mindestens von einem Verfahrenswert in Höhe von 4.000 Euro ausgeht. Dies hat zur Folge, dass der Scheidungsprozess mindestens Kosten von 917,50 Euro verursacht. Und dies ist auch nur dann der Fall, wenn nur einer der Eheleute einen Anwalt mit der Vertretung beauftragt. Mit welchen Gebühren Sie in Ihrem individuellen Fall rechnen müssen, können Sie mithilfe des nachfolgenden Rechners ermitteln:

Wichtiger Hinweis: Der Scheidungskostenrechner bietet Ihnen eine grobe Orientierung, die finalen Kosten können ggf. abweichen.

Eine Reduktion der Kosten durch den Verzicht auf einen Rechtsbeistand ist im Übrigen nicht möglich, da beim Familiengericht grundsätzlich Anwaltszwang herrscht. Das bedeutet, dass Sie zwingend einen Rechtsanwalt mit der Einreichung des Scheidungsantrags beauftragen müssen. Haben sich die Ehegatten im Guten voneinander getrennt, sodass eine einvernehmliche Scheidung erfolgt, reicht es aus, wenn sich ein Partner einen Anwalt nimmt und die Kosten am Ende dann unter den geschiedenen Eheleuten aufgeteilt werden. Mitunter besteht auch eine Rechtsschutzversicherung, die in diesem Fall greift. Je nach Anbieter können Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Wartezeiten variieren, weshalb es im Vorfeld sinnvoll ist, einen Rechtschutzversicherung-Vergleich durchzuführen.

Verfügt der Antragsteller über ein geringes Einkommen und könnte sich deshalb den Scheidungsprozess in Deutschland nicht leisten, besteht unter Umständen die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. In einem solchen Fall würde der Staat die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten oder der Antragssteller kann diese in geringen Raten begleichen.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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