Können Sie den Scheidungstermin auch noch absagen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 31. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Kommt es während des laufenden Scheidungsverfahrens wider Erwarten doch noch zu einer Versöhnung der beiden Ehegatten, so können sie im Zweifel den Scheidungstermin auch noch absagen. Doch wann dürfen Sie einen Gerichtstermin absagen? Und kann auch nur ein Beteiligter den Scheidungstermin absagen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze: Absage des Scheidungstermins

  • Grundsätzlich kann der Scheidungstermin abgesagt werden.
  • Gründe können zum Beispiel die Versöhnung der Eheleute ebenso wie die eine plötzliche Erkrankung sein. Dazu ist jedoch ein Attest nötig.
  • Soll die Scheidung dennoch durchgeführt werden, beraumt das Gericht einen neuen Termin an.

Ausführliche Informationen zum Absagen des Scheidungstermins erhalten Sie im Folgenden.

Eherettung – Den Scheidungstermin in letzter Minute absagen

Gründe, den Termin für die Scheidung abzusagen

Wann können Sie den Scheidungstermin auch noch absagen?
Wann können Sie den Scheidungstermin auch noch absagen?

Im Idealfall besinnen sich die getrennt lebenden Ehegatten noch während des Trennungsjahres darauf, ihre Ehe doch retten und einen erneuten Versuch starten zu wollen. Doch auch und besonders während des Scheidungsverfahrens kann es zu einer Versöhnung oder einem Umdenken kommen. Die umfangreichen Auseinandersetzungen, die mit einer Ehescheidung einhergehen, kosten viel Kraft und Nerven.

Kommt es zur Versöhnung, müssen Sie im Übrigen den Scheidungstermin nicht automatisch absagen, wenn Sie den Scheidungsantrag zurücknehmen möchten. Dies ist auch noch im Verhandlungstermin selbst möglich. Informieren Sie jedoch vorab Ihren Anwalt über Ihr Vorhaben, um unvorhergesehene Überraschungen zu vermeiden.

Während die einen wieder zueinander finden und sich ihrer schönen Zeiten besinnen, liegen bei anderen Paaren nicht selten auch finanzielle Aspekte nahe, die dazu führen, dass sie den Scheidungstermin schließlich absagen. Sind sich die Ehegatten dann darüber einig, dass Ihnen die Trennung genügt und der Stress eines Scheidungsverfahrens nicht notwendig erscheint, können Sie den Scheidungstermin auch noch absagen. Spätestens jedoch, wenn der Wunsch nach einer neuen Ehe mit einem neuen Partner auf den Plan kommt, ist eine Scheidung unumgänglich.

Haben Sie bereits einen Scheidungstermin erhalten? Sollten Sie und Ihr Partner sich wieder versöhnen oder übereingekommen sein, die Scheidung nicht zu vollziehen, so besteht auch dann keine Pflicht. Sie können sich jederzeit einvernehmlich dagegen entscheiden. Ist der Wunsch, die Scheidung zu verhindern, jedoch nur einseitig, so kann die Scheidung im Zweifel auch erzwungen werden.

Gerichtstermin absagen wegen Krankheit

Nicht immer jedoch ist der Grund für die Absage auch zugleich mit der Rücknahme des Scheidungsantrages verbunden. Auch die Krankheit eines der Beteiligten kann zur Absage des Scheidungstermins führen. Hierzu können nicht nur die Ehegatten selbst zählen, die die Scheidung wünschen, sondern auch der Richter – im Zweifel auch einer der verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwälte, sollte eine Vertretung durch einen Kollegen nicht möglich oder unzumutbar sein.

Sind Sie selbst erkrankt und können aufgrund dessen den Scheidungstermin nicht wahrnehmen, dürfen Sie jedoch nicht einfach beschließen, nicht vor Gericht zu erscheinen. Sie sind verpflichtet, Gericht oder Ihren Rechtsanwalt rechtzeitig darüber zu informieren, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Sie müssen zudem eine Krankschreibung vorweisen können.
Nicht immer ist eine Versöhnung Grund dafür, einen Scheidungstermin absagen zu wollen.
Nicht immer ist eine Versöhnung Grund dafür, einen Scheidungstermin absagen zu wollen.

Geschieht dies nicht, kann Ihnen ein wesentlicher Nachteil daraus entstehen, wenn Sie den Scheidungstermin nicht rechtzeitig absagen.

Andere Verpflichtungen des vertretenden Rechtsanwalts

Auch wenn der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt zum anberaumten Gerichtstermin nicht erscheinen kann, besteht die Möglichkeit der Absage. Diese muss jedoch nicht von Ihnen selbst, sondern von Ihrem Anwalt an das Gericht versandt werden. Als Begründung können dann etwa ein anderer Gerichtstermin oder eine Fortbildungsveranstaltung des Juristen dienen.

Dem Antrag auf Terminsverlegung muss jedoch durch das Gericht stattgegeben werden. Dies gilt generell, wenn Sie oder Ihr Anwalt einen Gerichtstermin verschieben möchten.

Neuen Scheidungstermin erhalten

Wenn Sie, Ihr Anwalt oder ein anderer Beteiligter den Scheidungstermin absagen, dabei jedoch nicht auf die Scheidung selbst verzichten, den Scheidungsantrag also nicht zurücknehmen möchten, wird das Gericht einen neuen Termin anberaumen. Aufgrund der Termindichte bei den zuständigen Familiengerichten kann dies erneut mehrere Monate Wartezeit bedeuten.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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