Scheidungsurkunde – Bitte immer sorgfältig aufbewahren!

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 2. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Am Ende des Scheidungsverfahrens steht der Scheidungsbeschluss. Hierin bestimmt das zuständige Gericht, dass die Ehe geschieden wird. Zudem sind sämtliche im Scheidungsverfahren getroffenen Entscheidungen aufgeführt – etwa zum Unterhalt, Sorgerecht und zur Kostenaufteilung. Doch wie sieht so eine Scheidungsurkunde eigentlich aus?

Das Wichtigste in Kürze: Scheidungsurkunde

  • Hat das Gericht die Scheidung der Ehe beschlossen und nach Rechtskraft den sogenannten „Rechtskraftvermerk“ auf dem Scheidungsbeschluss erteilt, halten die Eheleute mit diesem Dokument die Scheidungsurkunde in Händen.
  • Diese Ausfertigung sollten die Ehegatten stets sorgfältig aufbewahren, da es im Laufe des Lebens von Zeit zu Zeit noch Bedeutung erlangen könnte.
  • Das Dokument bestätigt die abgeschlossene Scheidung.

Scheidungsurkunde: „Woher bekomme ich die Ausfertigung?“

Wann wird aus dem Urteil eine Urkunde?

Abschluss der Scheidung: Die Urkunde sollten Sie stets sorgfältig aufbewahren!
Abschluss der Scheidung: Die Urkunde sollten Sie stets sorgfältig aufbewahren!

Nach der Verkündigung des abschließenden Urteils durch das Gericht ist dieses jedoch nicht automatisch auch rechtskräftig. Den Beteiligten stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um die Rechtskraft des getroffenen Beschlusses zu erreichen. Zum einen können beide Ehegatten noch im Scheidungstermin den Rechtsmittelverzicht erklären lassen. Hierzu bedarf es jedoch auf beiden Seiten eines Rechtsanwalts, da es sich um einen Antrag handelt, für den stets Anwaltszwang besteht.

Zum anderen können die Ehegatten jedoch auch die einmonatige Frist ab Erhalt der schriftlichen Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses auslaufen lassen. In dieser Zeit haben beide die Möglichkeit, das Scheidungsurteil auf Herz und Nieren zu prüfen – auch hinsichtlich der korrekten Schreibung von Ehenamen usf. – und ggf. Rechtsmittel einzulegen.

Legt während dieser Bedenkzeit keiner der Ehegatten Beschwerde oder andere Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss ein, so wird die gerichtliche Entscheidung mit Ablauf des Monats automatisch rechtskräftig.

Aber: Erst bei Erteilung des Rechtskraftvermerks auf der Ausfertigung handelt es sich bei dem Beschluss um die Scheidungsurkunde, die Sie als rechtswirksamen Nachweis über Ihre Scheidung erhalten.

Was ist der Rechtskraftvermerk?

Nachdem das Urteil über die Scheidung rechtskräftig ist, müssen die Ehegatten die Erteilung des Rechtskraftvermerks beantragen (lassen). Dafür müssen Sie die Ihnen zugestellte Ausfertigung wieder beim zuständigen Gericht einsenden.

Mit dem Rechtskraftvermerk wird die schriftliche Ausführung des Scheidungsbeschlusses zur Scheidungsurkunde.
Mit dem Rechtskraftvermerk wird die schriftliche Ausführung des Scheidungsbeschlusses zur Scheidungsurkunde.

Auf diesem Exemplar wird sodann die Rechtskraft des Beschlusses durch entsprechend befugtes Gerichtspersonal beurkundet.

Das hiernach zurückerhaltene Dokument ist dann die Scheidungsurkunde. Wenn Sie dieses Dokument benötigen, ist manchmal nur das erste Blatt von Interesse. Aber dennoch muss die Urkunde auf Verlangen in vollem Umfang vorgelegt werden – also inklusive aller Entscheidungen zu Folgesachen und Hauptsache.

Anerkennung einer ausländischen Scheidungsurkunde in Deutschland

Haben sich Personen im Ausland scheiden lassen und benötigen den entsprechenden Nachweis über die Scheidung zur Vorlage in der Bundesrepublik, gilt es vor allem zwei Dinge zu beachten:

  1. Ausländische Scheidungsurkunden müssen in aller Regel zusätzlich aus der jeweiligen Landessprache ins Deutsche übersetzt werden. Die Kosten für die Übersetzung muss der Antragsteller dabei selbst tragen.
  2. Die über die rechtskräftige Scheidung Auskunft gebende Urkunde muss mit einer sogenannten Apostille versehen werden.

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine Form der Beglaubigung, die bei internationalen Beurkundungen zu erteilen ist. Es handelt sich dabei in aller Regel um einen zusätzlichen Stempel inklusive Siegel auf der Urkunde bzw. ein Zusatzblatt, das an die Übersetzung der Scheidungsurkunde angeheftet wird. Die Überschrift dieser Beglaubigung ist verpflichtend in französischer Sprache zu verfassen („Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“).

Die Anerkennung der Scheidung in Deutschland gestaltet sich je nach Land, in dem die Eheleute geschieden wurden, unterschiedlich. Innerhalb der Europäischen Union werden die Scheidungsurteile in aller Regel ohne zusätzliches Verfahren vor Gericht anerkannt. Eine Ausnahme bildet hier Dänemark.

Kommt der Geschiedene aus einem anderen Staat, der kein entsprechendes bilaterales Abkommen mit der BRD geschlossen hat, so läuft die Anerkennung der Ehescheidung in Deutschland in aller Regel zusätzlich über das jeweils zuständige Gericht am Wohnort des Antragstellers.

Wichtig: Eine internationale Scheidungsurkunde, die ohne Bedingung in allen Ländern gültig ist, existiert nicht!

Wann benötigen Sie die Scheidungsurkunde?

Die Scheidungsurkunde müssen Sie ggf. zahlreichen Ämtern, Behörden und anderen Institutionen vorlegen.
Die Scheidungsurkunde müssen Sie ggf. zahlreichen Ämtern, Behörden und anderen Institutionen vorlegen.

Ob nun bei einem Brand oder einfach nur im Chaos eines Umzugs: Geht der Scheidungsbeschluss verloren, ist das nicht nur ärgerlich. Viele Personen unterschätzen die Bedeutung des rechtsgüligen Dokuments. Dieses ist den Rest Ihres Lebens von Bedeutung – und auch darüber hinaus!

Wenn ein geschiedener Ehegatte verstirbt, benötigt zum Beispiel der Bestatter die Scheidungsurkunde. Dabei hat er kein Interesse an den im Scheidungsverfahren getroffenen Entscheidungen. Vielmehr kann er durch Vorlage der über die Scheidung erteilten Urkunde unzweifelhaft feststellen, dass der Verstorbene tatsächlich rechtskräftig geschieden ist. Damit muss der geschiedene Gatte des Verschiedenen für die Beerdigungskosten nicht mehr aufkommen.

Auch Arbeitsämter und Jobcenter können die Vorlage von Scheidungsurkunden verlangen. Diese werden etwa benötigt für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen und der damit möglicherweise einhergehenden Verminderung der Leistungen nach ALGI, ALGII oder anderer Sozialleistungen. Hierbei ist also gegebenenfalls auch der Inhalt von dem Scheidungsurteil von Interesse, sofern eine Entscheidung hinsichtlich der Unterhaltsleistungen getroffen wurde.

In allen Lebensbereichen und auch in der Bürokratie gilt der Grundsatz: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ Jeder kann behaupten, geschieden zu sein, um Kosten zu sparen oder etwa mehr Geld vom zuständigen Jobcenter zu erhalten. Der Nachweis durch die Scheidungsurkunde soll vor allem abschließende Gewissheit bringen.

Auch bei folgenden Vorgängen kann die Vorlage von Scheidungsurkunden verlangt werden:

  • Namensänderung: Wollen Sie nach der Scheidung etwa wieder Ihren Geburtsnamen annehmen, bedarf es der Vorlage der Scheidungurkunde.
  • Neuverheiratung: Wollen Sie wieder heiraten, müssen Sie beim Standesamt, das für die neue Eheschließung zuständig ist, ebenfalls die rechtskräftige Scheidung nachweisen. Die Urkunde allein genügt in diesem Fall jedoch nicht!

Achtung bei Neuheirat: Zusätzlich Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ausstellen lassen!

Wollen Sie später einmal wieder heiraten, genügt dem zuständigen Standesamt nur in den seltensten Fällen lediglich die Vorlage der gängigen Unterlagen (Geburtsturkunden usf.) zusammen mit der Scheidungsurkunde.

Die Standesämter verlangen zusätzlich eine neue Ausfertigung der Heiratsurkunde, auf der die Scheidung der vorangegangenen Ehe vermerkt ist. Diese zusätzliche Bescheinigung können Sie durch Vorlage der Scheidungsurkunde bei dem Standesamt, das die Ehe geschlossen hatte, beantragen.

Geht Ihre Ausfertigung einmal verloren, können Sie die Scheidungsurkunde auch neu beantragen. Wenden Sie sich hierzu an das damals zuständige Gericht! Wenn Sie eine neue Scheidungsurkunde anfordern wollen, brauchen Sie vor allem eines: Geduld. Die erneute Ausfertigung ist mit ziemlichem Aufwand verbunden. Auch aus diesem Grund sollten Scheidungsurkunden immer sehr sorgfältig aufbewahrt werden.
Scheidungsurkunde: Das Muster zeigt, wie das Dokument aussehen kann.
Scheidungsurkunde: Das Muster zeigt, wie das Dokument aussehen kann.

Wie sieht eine Scheidungsurkunde aus?

Vorab: Sie können eine Scheidungsurkunde nicht einfach online irgendwo ausdrucken und diese für Ihre Zwecke verwenden. In jedem Scheidungsverfahren wird eine individuelle Scheidungsurkunde ausgestellt.

Daher handelt es sich bei der folgenden Scheidungsurkunde um ein Muster, das lediglich zeigen soll, wie ein Scheidungsurteil aussehen kann und nicht um ein rechtsgültiges Dokument! Dabei können die einzelnen Ausfertigungen je nach Region und zuständigem Gericht voneinander abweichen.

➦ Scheidungsurkunde: Muster als PDF

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Erol Paul G. sagt:

    Sehr geehrtes Scheidung.org-Team

    Ich bin deutscher Staatsbürger, geboren in Hannover, lebe aber in der Türkei.
    Ich habe in Istanbul geheiratet und bin auch in Istanbul geschieden worden.
    Leider habe ich meine Heirat und Scheidung bis heute nicht den deutschen Behörden gemeldet. Deshalb gibt es in Deutschland keine Informationen darüber.
    Für die doppelte staatsbürgerschaft, die türkischen Behörden verlangen von mir eine Scheidungsurkunde von Deutsche behörden ob wohl ich in der türkei geschieden wurde. Wie oder von wo kann ich diesen urkunde bekommen ?
    Ich bedanke mich vielmals auf ihren antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

  2. F. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich möchte eine geschieden Russin heiraten. Eine Scheidungsurkunde onkl. APOSTILLE haben wir, aber sie ist AELTER ALS 6 Monate? MACHT DAS WAS? Oder ist das wie bei der Geburtsurkunde egal wenn die entsprechende ERKLAERUNG ZUM familienstand junger als 6 Monate ost

  3. Marcela sagt:

    Sher geehrte Scheidung.org-Team ich habe in Mexiko heiraten mit ein deutcher und haben wir in Deitschland gelebt 1986 haben wir sheiden lassen in Braunschweig. Dann habe ich Deitschland verlassen , (meine ex man ) hat die documenten nach de mexikanische consulat verschickt … jetzt ich bin in Mexiko mein mutter gestorben un fur die Erbschaft ich benotige Eminem Familienstand und bin ich verheiratet mit die deutche noch!. Bitte Wie kann ich meine Scheidungsurkunde erhalten idee anfordem ? Kann Man sich online bewerben? Seit ich in Mexiko bin. Ich bin Mexikaner. Mein Ex man keine Ahnung wo erbist idee in ET noch lebt. Ich dance Ihnen in Voraus fur ihre Antwort und entschuldigen Sie mein Deutsch Marcela

  4. Sonja sagt:

    Hallo ich hab 1996 in Dänemark geheiratet mein damaliger Mann USA hat 1996 in Amerika scheidung eingereicht alles gut jetzt möchte ich wieder heiraten geht aber nicht da ich angeblich in Deutschland noch als verheiratet gelte was kann ich machen bitte um hilfe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sonja,

      Sie können die in den USA erfolgte Scheidung in Deutschland anerkennen lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Judith sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Amerikanischer Freund und ich möchten in Deutschland heiraten. Wir leben auch in Deutschland. Er war bevor er nach Deutschland kam mit einer anderen amerikanischen Frau verheiratet von der er sich aber in den USA hat scheiden lassen. Damit er auch in Deutschland als geschieden registriert wird muss er eine beglaubigte Übersetzung der Scheidungsurkunde einreichen. Diese ist allerdings 17 Seiten lang. Eine Übersetzung würde über 1000€ kosten, was uns unverhältnismäßig erscheint. Die zuständige US Behörde händigt keine kürzere Version aus. Welche Teile der Scheidungsurkunde müssen wirklich ins Deutsche übersetzt werden, damit mein Freund auch hier in Deutschland als geschieden anerkannt wird? Vielen Dank für Ihre Hilfe

  6. Ramona sagt:

    Mein Mann 79 Jahre war 2mal verheiratet, wie wollen jetzt heiraten, die letzte Scheidungsurteil mit amtl. Scheidungsvermerk haben wir. Brauchen wir das erste Scheidungsurteil auch noch. Wir wissen auf Grund der Zeit aber keine persönlichen Daten der ersten Ehefrau, es gab keinen Kontakt mehr und ist knapp 60 Jahre her. Die Logik sagt ja das er geschieden sein müsste um ein zweites Mal zu heiraten. Oder reicht es wenn ich beim Standesamt nur 1 Ehe angebe

  7. Ra sagt:

    Sehr geehrte Scheidung.org Team,

    ich (deutsche Staatsangehörigkeit) mein Ex Mann (türkische Staatsangehörigkeit). haben in Deutschland geheiratet und uns in Deutschland scheiden lassen. Doch in der Türkei wurde die Scheidung nicht eingereicht. Ich möchte erneut heiraten, mein zukünftiger Mann ist deutscher Staatsangehörigkeit . Meine frage ist, ob es diesbezüglich Probleme geben ? ich mich in der Türkei scheiden lassen muss ?

    Vielen Dank im voraus
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ra,

      ausschlaggebend für eine Eheschließung ist in aller Regel der Familienstand, der im jeweiligen Land besteht. Soll eine Scheidung auch in der Türkei wirksam werden, kann hier ggf. die Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils erfolgen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Sevdalina sagt:

    Sehr geehrte Scheidung.org Team,

    Ich habe von meinem Anwalt in Deutschland den Beschluss erhalten, leider ohne Apostille . Ich habe doppelte Staatsbürgerschaft– deutsche und bulgarischen. Seit der Trennung lebe ich in Bulgarien.
    Würden Sie mir bitte sagen, an wenn soll ich mich wenden um die Apostille zu bekommen?
    Ich danke Ihnen!

  9. Mao sagt:

    Sehr geehrte Scheidung.org-Team,

    ich habe mich vor einen Monat von meinen Ex-Mann (ein Deutscher) scheiden lassen.
    Ich wohne schon seit 2 Jahren in meinem Heimatland und meine Anwältin vertretette mich. Nun die Scheidung ist durch und ich habe durch meine Anwältin vom Gericht „Beschluss“ zugeschickt bekommen. Aber ich brauche anscheinend noch „Schidungsurkunde“, wo auf ersten Seite Scheidungsdatum steht, bekommt man nach dem Scheidung Automatisch oder muss ich sie beantragen?
    Da ich schon in Japan wohne kann ich nicht extra nach Deutschland fliegen und ich muss innerhalb drei Monate nach miener Scheidung beim Amt abgeben..

  10. Antonio sagt:

    Sehr geehrtes Scheidung.org-Team

    Ich(deutsche Staatsbürgerschaft) habe 1999 in Italien geheiratet. Meine EX-Frau(italienische Staatsbürgerschaft) hat dann 2001 die Trennung der Ehe in Italien eingereicht und erhalten. Wegen des überlangen(damaligen) italienischen Scheidungsverfahren habe ich parallel dazu die Scheidung in Deutschland eingereicht, die dann auch im Jahre 2003 rechtskräftig beschlossen wurde. Das Scheidungsurteil wurde auch ihr ordnungsgemäß zugestellt.
    Jetzt nach 15 Jahren meldet sich meine EX-Frau(nach italienischem Recht immer noch getrennt lebend!) und möchte sich scheiden lassen.
    Meine Frage lautet nun, muss eine erneute Scheidung in Italien durchgeführt werden oder ist die deutsche Scheidungsurkunde nicht auch in Italien rechtmäßig?
    Falls ja, welche Dokumente oder Unterlagen benötigt meine EX-Frau, damit sie auch in Italien die Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils erhält?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Rückantwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Antonio

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Antonio,

      in der Regel können Scheidungsurteile innerhalb der EU anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige italienische Behörde, um prüfen zu lassen, welche Unterlagen diese genau benötigen (u. a. Übersetzung der Scheidungsurkunde). Das kann wir an dieser Stelle nicht beurteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Peter sagt:

    Hallo,
    ich lebe in den Vereinigten Staaten und mein Scheidungsbeschluss beträgt 6 Seiten, dessen Übersetzung ins Englische über 250 Dollar kostet! Gibt es Möglichkeiten, eine kürzere Variante zu bekommen? Vielen Dank und freundliche Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      wenden Sie sich zur Klärung an die zuständigen Stellen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Christiane sagt:

    Ich lebe in Uruguay und bin in der Schweiz geschieden worden (2010). Nun benötige ich eine Apostille. Wie muss ich vorgehen, oder an welches Amt kann ich mich wenden?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christiane,

      die Zuständigkeiten in der Schweiz sind uns nicht en détail bekannt. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Stellen/ das zuständige Familiengericht.

      Ihr Scheidung.org-Team

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