Die Scheinehe – Definition, rechtliche Situation und Konsequenzen

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Der Gesetzgeber in Deutschland hat bestimmte Vorstellungen, was unter einer Ehe zu verstehen ist und mit welcher Begründung zwei Menschen diese schließen sollten. Weichen die Beweggründe von dieser Idee einer Ehe ab, so kann möglicherweise eine Scheinehe vorliegen. Wann besteht eine solche und können Mitwisser die Scheinehe anzeigen?

Das Wichtigste in Kürze: Scheinehe

Was ist eine Scheinehe?

Die Scheinehe ist eine Ehe, die nicht geschlossen wurde, um eine Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft zu bilden. Aus ihr ergibt sich ein rechtlicher Vorteil, beispielsweise eine Aufenthaltsgenehmigung, für einen Ehepartner.

Ist eine Scheinehe strafbar?

Die Scheinehe an sich ist nicht strafbar. Gehen Sie diese allerdings ein, um dem Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen, so ist dies ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Ihnen droht dann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Müssen Sie Unterhalt nach einer Scheinehe zahlen?

Nein. Wenn eine Scheinehe aufgelöst wird, ergeben sich daraus für keine der beiden Parteien Ansprüche auf Unterhalt.

Die Scheinehe in Deutschland

Was ist eine Scheinehe?

Scheinehe gesucht? Das Eingehen einer solchen Verbindung kann problematisch werden.
Scheinehe gesucht? Das Eingehen einer solchen Verbindung kann problematisch werden.

Die Scheinehe steht unter Strafe, in Deutschland ebenso wie in vielen anderen europäischen Nachbarstaaten. Die eindeutige Abgrenzung zur tatsächlichen Ehe kann jedoch schwierig sein. Politische Aktivisten nennen die Scheinehe manchmal auch Schutzehe. Bestimmte Anhaltspunkte deuten jedoch auf das Bestehen einer Scheinehe hin:

  • Keine gemeinsame Lebensgemeinschaft
  • Eheschließung, ohne dem anderen zuvor begegnet zu sein
  • Widersprüchliche Angaben zu wichtigen persönlichen Angelegenheiten (Umstände ihres Kennenlernens, Name, Alter, Beruf etc.)
  • Keine gemeinsame Sprache der Partner
  • Ehe gegen Geld (nicht zu verwechseln mit einer Mitgift bei Kulturkreisen, in denen dies üblich ist)
  • Bestehen früherer Scheinehen

Im Allgemeinen werden als Scheinehen in Deutschland solche Ehen bezeichnet, die zwar formal gültig sind, deren Partner diese jedoch nicht mit dem Zweck einer Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft geschlossen haben, sondern mit dem Hintergrund eines rechtlichen Vorteils aus der Eheschließung, ob für sich selbst oder eine dritte Person.

Bestehen einer Scheinehe: Folgen und Konsequenzen

Wer eine Scheinehe schließt, beispielsweise für Geld, hat mit zweierlei Folgen zu rechnen. Wird die Scheinehe nicht aufgedeckt, ist sie rechtlich gültig und hat dieselben Auswirkungen wie auch die reguläre Ehe, bei der eine Beistandsgemeinschaft eingegangen wird. Es kann also beispielsweise das Recht auf nacheheliche Solidarität bestehen.

Wird die Scheinehe aufgedeckt, durch Kontrolle seitens der zuständigen Verwaltungsbehörde oder weil etwa Bekannte die Scheinehe dort melden, resultiert dies in der Regel zuerst einmal in der Aufhebung der Scheinehe. Allerdings nur, wenn die Scheinehe nicht durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners bereits aufgelöst wurde.

Die Selbstanzeige bei einer Scheinehe muss nicht zwangsläufig hinter Gittern enden.
Die Selbstanzeige bei einer Scheinehe muss nicht zwangsläufig hinter Gittern enden.

Im Gegensatz zur Eheschließung aufgrund einer Lebensgemeinschaft bestehen nach der Aufhebung einer Scheinehe kein Anspruch auf Unterhalt, Zugewinnausgleich o. Ä. Lassen sich die Ehegatten jedoch stattdessen scheiden, können entsprechende Ansprüche bestehen.

Partner, die eine Scheinehe eingehen, können diese im Nachhinein in eine Ehe „umwandeln“, indem sie eine Beistands- und Lebensgemeinschaft aufnehmen. Dann ist die Aufhebung ausgeschlossen.

Durch die Scheinehe zur Aufenthaltsgenehmigung?

Durch eine Scheinehe ist es in der Regel nicht möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies ergibt sich aus § 27 Abs. 1a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dort heißt es, dass kein Familiennachzug gewährt wird, wenn eine Scheinehe besteht. Ebenso ist das der Fall, wenn ein Ehepartner zur Ehe genötigt wurde.

Rechtsfolgen einer Scheinehe

Grundsätzlich unterliegt die Scheinehe keiner Strafbarkeit. Diese ergibt sich erst durch weitere Tatbestände. Wird die Scheinehe nur geschlossen, um einem ausländischen Menschen den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, kann dies beispielsweise den Tatbestand des Einschleusens von Ausländern erfüllen (Az.:2 b Ss 542/99).

Nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG sind außerdem unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar, wenn diese zur Erlangung des legalen Aufenthalts in Deutschland genutzt werden. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sind vorgesehen. Falsche Angaben im Zusammenhang mit einer Scheinehe unterliegen einer Verjährung von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 S. 4 Strafgesetzbuch).

Verdacht auf Scheinehe: Melden möglich

Wer in seinem Umfeld eine potentielle Scheinehe bemerkt, den Verdacht melden möchte, aber sich über die genauen Anhaltspunkte im Unklaren ist, kann den Rat eines Anwalts für Familienrecht suchen. Dies sollte auch geschehen, wenn Sie selbst verdächtigt werden, eine Scheinehe eingegangen zu sein.

Ansonsten ist die jeweilige Verwaltungsbehörde zuständig. Handelt es sich bei den Ehepartnern um keine deutschen Bürger, ist es auch möglich, bei der ansässigen Ausländerbehörde die Scheinehe zu melden.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. Daniel sagt:

    Wieviel Geld kostet der mächtige deutsche Pass auf diese Waise theoretisch? werden Kontrollen generell terminiert, oder sind sie auch ohne Vorankündigung möglich? Rein theoretisch natürlich! Ich recherchiere nur für einen entfernten Freund, dessen Verwandten, nicht hier, nein, weit im Norden. Und die haben mal Freunde gehabt, die sich das vor langer Zeit gefragt haben.

  2. Philantrop sagt:

    Muss eine Ehe mit Liebe einhergehen? Kann ich es nicht auch als Vertrag ansehen, den Partner zu unterstützen und ihm zur Seite zu stehen?

  3. anonymous sagt:

    Ich möchte anonym eine falsche Ehe melden. Eine Person lebt in Deutschland und die andere im Kosovo. Dieser Mann aus dem Kosovo versucht, jemanden in Deutschland zu heiraten, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Sein Plan ist es, sich danach scheiden zu lassen. Er hat auch einen Bruder in der gleichen Stadt wie Düsseldorf, in den er ziehen möchte. Das ist reiner Betrug. Er hat dies auch in Schweden versucht, wo er keinen Erfolg hatte und eine negative Antwort erhielt. Dann fand er eine neue Frau in Deutschland, mit der er versuchen wird, das Land zu verlassen.
    Namen dieser beiden sind
    [Namen von der Redaktion entfernt]

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo anonymous,

      bitte beachten Sie, dass wir keine öffentliche Stelle repräsentieren. Wir können daher an dieser Stelle keine Anzeigen entgegennehmen und haben die Namen der Betroffenen aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt. Bitte wenden Sie sich für eine Anzeige an die zuständigen Behörden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. L. sagt:

    Polnische Pflegekraft schafft es heimlich den 96-jährigen offensichtlich schon geistig eingeschränkten Pflegebefohlenen zu heiraten ohne dass die Familie etwas davon mitbekommt – der zuständige Standesbeamte hätte hier einschreiten müssen – hat er aber nicht. Wie zu erwarten ist der 96jährige 4 Monate später gestorben – 2 Wochen nachdem die Familie per Zufall davon erfahren hat – und jetzt stellt sie Erbansprüche die wohl leider auch rechtens sind. Das gibt es leider wohl auch häufiger. Für mich wäre das der Straftatbestand Mißbrauch Schutzbefohlener…..

  5. Gastleser sagt:

    Wer einmal bei einem Standesamt einer deutschen Großstadt gearbeitet hat, wird das wahrscheinlich kennen: Man hat offenkundige Fälle, recherchiert die aufwendig, bringt sie in Einzelfällen sogar aufwendig vor Gericht – und dann entscheidet der Richter einfach dennoch, dass es sich angeblich „um Liebe handelt“.
    In Folge unternimmt man dann nie wieder etwas.

    Man sieht es so oft. Auch bei den anderen Stadtverwaltungen. Ein Partner gerade erst aus dem EU-Ausland nach Deutschland gekommen, christlich, anderer Partner aus Nordafrika, Indien, oder ähnliches. Vor zwei Wochen in Dänemark geheiratet. Jetzt beziehen sie (angeblich gemeinsam) ein Zimmer in einer deutschen Großstadt.

    Es sind einem da die Hände gebunden….

    Und oft sind noch Begleitpersonen (Juristen?) dabei, und die Betroffenen wissen ganz genau, worauf es angeht, halten notfalls Händchen usw.

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