Rückforderung einer Schenkung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Geschenkt ist geschenkt – wiederholen ist gestohlen! Oder etwa doch nicht? Trennt sich ein Ehepaar sind zahlreiche finanzielle und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten. Darüber hinaus werden häufig geleistete Geschenke zurückgefordert. Doch wie genau verhält es sich mit einer Schenkung nach der Scheidung? Gibt es Unterscheidungen bei Schmuck- und Geldgeschenken? Was geschieht mit Geschenken von Dritten? Im Folgenden sollen diese Punkte Betrachtung finden.

Das Wichtigste in Kürze: Schenkung

  • Schenkungen können unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.
  • Eine Scheidung erfüllt diese Voraussetzungen nicht allein.
  • Schenkungsverträge können Bedingungen einer Schenkung festlegen.

Geschenke zurückfordern nach der Trennung

Scheidung: Dürfen Geschenke zurückgefordert werden?
Scheidung: Dürfen Geschenke zurückgefordert werden?

Was geschieht mit der Schenkung bei Scheidung?

Bei einer Ehescheidung kochen die Emotionen oftmals hoch. Dabei ist es dann auch nicht ungewöhnlich, dass ein während der Ehezeit geleistetes Geschenk vom Partner zurückgefordert wird.

Viele Ehepartner beziehen sich bei ihren Ansprüchen dann auf die Paragraphen 528 und 530 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

In diesen beiden Abschnitten sind die Varianten genannt, auf deren Grundlage Rückforderungsansprüche gestellt werden können: Verarmung des Schenkers und grober Undank.

§§ 528, 530 BGB:

  • § 528 Absatz 1 BGB – Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers: Kann der Schenker seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, darf er vom Beschenkten die Herausgabe eines Geschenks verlangen. Alternativ kann auch eine Ausgleichszahlung Veranlassung finden.
  • § 530 Absatz 1 BGB – Widerruf der Schenkung: Ein Partner darf dann ein Geschenk zurückfordern, wenn der andere sich „durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht“. Als grober Undank gelten etwa körperliche Misshandlungen, Bedrohung des Lebens, Verleumdung und (schwere) Beleidigungen.

Schenkung vom Ehegatten

Ein Rückforderungsanspruch des Schenkers ist nur dann als Recht anzuerkennen, wenn sich der Beschenkte des groben Undanks schuldig gemacht hat. Die Scheidung der Ehe reicht nicht aus, um die Rückforderung zu rechtfertigen. Besondere Umstände müssen in Beziehung gesetzt sein.

Untreue in der Ehe kann zumeist nur dann als grober Undank definiert sein, wenn dem Beschenkten nachzuweisen ist, dass er damit schwerwiegend und einzig das Scheitern der Ehe herbeiführte.

Schenkungen der Eltern an ihr verheiratetes Kind

Schenken die Eltern dem Sohn während dessen Ehezeit eine Immobilie, gilt dies als sogenannter privilegierter Erwerb. Der Wert der Schenkungen – oder auch des Erbes – fällt nicht in den Zugewinnausgleich; eine mögliche Wertsteigerung des Objekts hingegen schon.

Auch Geldgeschenke können als privilegierter Erwerb definiert sein, wenn das Vermögen übertragen und nicht zum sofortigen Verbauch angesetzt war. Geld kann also nicht in jedem Falle zurückgefordert werden.

Andere Einschätzung beim BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil auch folgende Auffassung geäußert: Als echte Schenkungen können lediglich die sogenannten Anstandsschenkungen (§ 534 BGB) gewertet werden. Hierzu zählen in der Regel Geschenke, die die Eheleute etwa zu Geburtstagen, Weinachten oder zum Hochzeitstag ausgetauscht haben. Eine größere Schenkung kann als sogenannte „ehebedingte Zuwendung“ betrachtet werden.

Eine größere Schenkung zurückfordern? Oftmals handelt es sich um Einzelfallentscheidungen.
Eine größere Schenkung zurückfordern? Oftmals handelt es sich um Einzelfallentscheidungen.

Ehebedingte Zuwendungen fallen nach Meinung des BGH nicht unter das Schenkungsrecht, da sie nicht als echte Schenkung gelten können. Sie sind daher im Zuge der Auseinandersetzung zur Gütertrennung (§ 373 BGB) zu behandeln.

Echte Schenkung oder ehebedingte Zuwendung?

In den meisten Fällen ist die Einordnung von geschenkten Gegenständen oder auch Geldschenkungen eine reine Ermessensfrage. Eine einheitliche Definition ist nicht gegeben, sodass die Gerichte in jedem Einzelfall eine neue Bewertung vornehmen und eine differente Entscheidung treffen können.

Generell können als ehebedingte Zuwendung gelten:

  • Übergabe von hochwertigem Familienschmuck
  • Übertragung eines Anteils an einem Haus
  • Übertragung eines Anteils an einem Unternehmen

Ausnahmeregelungen, die einen Anspruch auf Rückforderung ermöglichen, sind in der Rechtsprechung möglich.

Bei einer echten Schenkung findet die Übertragung an den Partner statt. Damit ändern sich die Eigentumsverhältnisse. Luxusgüter wie Schmuck zählen darüber hinaus in der Regel auch nicht in den Hausrat hinein. Sie können also oft nicht vom Schenker zurückgefordert werden.

Bei Haushaltsgegenständen, die Dritte den Ehepartnern geschenkt haben, gilt: Ist das Objekt nicht ausdrücklich nur einem der beiden Partner geschenkt worden, zählt es zum Hausrat. Im Zuge der Hausratsteilung entscheiden notfalls die Gerichte, wem was zugeteilt wird.

Schenkungsvertrag: Was geschieht mit Geschenken der Schwiegereltern?

Haben die Schwiegereltern Ihnen Geld geschenkt und fordern es nach der Ehescheidung zurück? Nicht immer können Sie einen Anspruch darauf erheben.

Eheleute können im Rahmen einer notariellen Vereinbarung – Ehevertrag oder einzelne Schenkungsverträge – festlegen, wie die Geschenke bei einer Scheidung möglicherweise aufgeteilt würden. Neben der Festlegung der Eigentumsverhältnisse können auch Auflagen an eine Schenkung geknüpft sein.

Auch während der Ehe und bei größeren Geschenken kann ein Schenkungsvertrag angebracht sein.
Auch während der Ehe und bei größeren Geschenken kann ein Schenkungsvertrag angebracht sein.

Der Schenker kann in einer Vertragsklausel festlegen lassen, dass eine Schenkung bei Scheidung zurückgefordert werden darf. Damit ist am Ende – sofern es tatsächlich zur Trennung kommt – unerheblich, wer den Antrag auf Ehescheidung einreicht.

Ein Schenkungsvertrag bietet sich auch dann an, wenn eine Schenkung an das Schwiegerkind erfolgt. Auch hier ist das Rückforderungsrecht sonst notfalls auf gerichtlichem Wege zu klären.

Schenken die Eltern ihrem verheirateten Kind ein Haus, können sie ebenfalls im Schenkungsvertrag festlegen, dass bei einer Scheidung oder Trennung die Immobilie zurück in ihren Besitz fällt. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Objekt volle Anrechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs finden kann, wenn es nicht explizit als Schenkung für nur einen Ehegatten festgesetzt wird. Ein generelles Rückforderungsrecht der Schwiegereltern existiert nicht. Durch eine schriftliche Vereinbarung aber ist dieses Recht gewahrt.

Durch einen Notar beglaubigte Verträge in dieser Form sind verbindlich und können bei einer streitigen Ehescheidung einige Konfliktpunkte aufheben.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Steffi sagt:

    Meine Eltern haben MIR zur Hochzeit ein sehr teures Haushaltsgerät geschenkt. Nun nach der Trennung verlangt mein Ex dass ich dieses Gerät verkaufe bzw. es in den aufzuteilenden Hausrat miteinrechne. Darf er das? Es handelt sich hierbei doch über eine persönliche Schenkung an mich und nicht an uns beide.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffi,

      Geschenke fallen in der Regel nicht in den gemeinsamen Hausrat. Es muss dabei ersichtlich sein, dass die Schenkung nur an einen Ehegatten ging und nicht an beide. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um dies klären zu lassen, da eine pauschale Antwort in diesem Fall nicht möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Benj sagt:

    Hallo
    Meine Ex Frau und ich sind ein Jahr verheiratet gewesen. In und vor der Ehe habe ich ihr mehrmals die Ferien bezahlt. Gibt es eine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Benj,

      sofern es über die Kostenteilung zugewiesener Summen eine vertragliche Regelung für den Fall der Scheidung gibt, kann eine Rückforderung unter deren Prämisse möglich sein. Wenden Sie sich für die Klärung bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Peggy sagt:

    Ich habe mich von meinemFreund getrennt und waren nicht verheiratet.Wir haben zwei gemeinsame Kinder ,die bei mir leben. Seine Eltern haben ihm/uns 10000 Euro geschenkt für eine neue Küche. Er ist ausgezogen und möchte nun das Geld wieder haben. wie ist da die Rechtslage.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peggy,

      in der Regel ist die Rückforderung bei entsprechender Regelung in einem Schenkungsvertrag für den Trennungsfall möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Forderung Ihres ehemaligen Partners prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Guido sagt:

    Meine ex Frau hatte von mir ein Auto in der ehe bekommen, zu der zeit hatte sie schon eine Affäre und hat sich kurz nach der Schenkung getrennt. Darf sie das Auto einfach behalten oder kann ich es einfach zurück verlangen oder muss es bei Scheidung durch zwei geteilt werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Guido,

      bei der Zuteilung eines Autos sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen: Handelte es sich um das gemeinsame Familienauto, so kann es in den gemeinsamen Hausrat hineinfallen. Ist dem nicht so, ist im Regelfall von Bedeutung, wer der Eigentümer des Wagens ist. Handelt es sich hingegen um eine Schenkung, kann diese häufig nicht von dem Schenker zurückgefordert werden, wenn für den Trennungsfall keine gesonderte Regelung getroffen wurde. Bitte wenden Sie sich für eine genaue rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. guido sagt:

        das auto wurde vor der trennung hautsächlich genutzt damit sie zur arbeit kommt.
        der fahrzeug brief ist auf meinen namen und ich kann auch nachweisen das ich das auto komplett bbezahlt habe.

        mfg

  5. Anton sagt:

    Meine Tochter hat mit Ihrer Schwester die Wohnung meiner verstorbenen Frau geerbt. Was passiert nach einer Scheidung. Muß sie ihrem mann was abgeben.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anton,

      in aller Regel handelt es sich bei Erbschaften um privilegierten Erwerb, der beim Zugewinnausgleich ausgeklammert wird. Ansprüche können sich jedoch ggf. ergeben, wenn z. B. gemäß Grundbuch ein Miteigentumsverhältnis seitens des Ehegatten besteht. Raten Sie Ihrer Tochter zum Besuch bei einem Anwalt, um sich über die Folgen einer Scheidung in Kenntnis setzen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Felicitas sagt:

    Hallo liebes Scheidung.org-Team,

    meine Patentante möchte ihren Kindern die Hälfte ihres dritten Haus schenken bevor es zur Scheidung (von meinem Patenonkel veranlasst) kommt. Laut ihrer Aussage ist es dann so, dass sie mit der Scheidung nochmals Zugriff auf die Hälfte ihres Mannes bekommt und ihm somit nur noch 1/4 vom ursprünglichen Wert des Hauses bleibt.
    Ist das so korrekt? Bzw.ist die Schenkung meiner Patentante noch von meinen Onkel anfechtbar?
    Mein Verstand sagt, dass sie nicht einfach so die Hälfte ihres gemeinsam erwirtschaften Hauses verschenken kann.

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Felicitas,

      bei einer Immobilie, die im Miteigentum zweier Parteien steht, bedarf es oftmals bei entsprechenden Übertragungen der Zustimmung beider Eigentümer. Raten Sie Ihrer Tante zum Besuch bei einem Anwalt, um sich hinsichtlich möglicher Rechtsfolgen genau beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Richard sagt:

    Hallo,

    Ich habe eine Bekannte mit folgendem Problem. Ihr Ex-Ehemann will bei der Scheidung eine Zahnbehandlung, die er für sie bezahlt hat, bei der Ausgleichszahlung gegen rechnen. Es war ja eigentlich ein Geschenk von dem Ex-Ehemann. Ist er im Recht?

    Danke, MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Richard,

      in aller Regel können Rückforderungen von Schenkungen oder übertragenen Geldwerten nur bei entsprechend schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen geltend gemacht werden, in denen auch die Behandlung im Trennungsfalle aufgegriffen wird. Raten Sie Ihrer Bekannten zum Besuch bei einem Anwalt, um den Sachverhalt im Einzelnen klären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Yvonne sagt:

    Hallo. Meine Mutter hat vor der Ehe von ihrem späteren Ehemann Geldgeschenke auf ihr Konto überwiesen bekommen als altersabsicherung. Nun lassen sie sich scheiden. Es gibt nichts schriftliches. Kann er es im Zuge der Scheidung zurückfordern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      sofern keine Vereinbarungen für den Trennungsfall geschlossen wurden, gestalten sich entsprechende Rückforderungen regelmäßig eher schwierig. Raten Sie Ihrer Mutter zum Besuch bei einem Anwalt, um die Ansprüche des Ehemannes prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. R. sagt:

    habe meiner frau ein Auto gekauft ,jetzt hat sie mich verlassen ,kann ich das Auto zurückfordern

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      entsprechende Ansprüche richten sich in der Regel nach den Eigentumsverhältnissen, die sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil II ergeben. Handelt es sich um das Familienfahrzeug, kann dies ggf. auch im Zuge der Hausratsteilung Berücksichtigung finden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Jan sagt:

    Hallo,

    meine Frau und ich haben in Kroatien 2016 ein kleines Haus gekauft und wir beide waren auch im Grundbuch eingetragen. Meine Frau möchte aber, dass sie alleine eingetragen ist. Man kann in Kroatien dann auch die Immobilie schenken, so dass keine Kosten wie Steuern entstehen. Nun habe ich aber die Befürchtung, dass sich meine Frau von mir trennen möchte.

    Wie sieht es dann mit dem gekauften Haus aus? Habe ich nach der Überschreibung auf meine Frau irgendwelche Rechte auf die Immobilie?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jan,

      Ausgleichszahlungen können in der Regel nur von Miteigentümern verlangt werden. Es besteht ggf. die Möglichkeit, die Übertragung im Schenkungsvertrag an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Sachlage prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Marius sagt:

    Meine Freundin (nicht verheiratet) und ich haben zusammen ein Haus gebaut, wir stehen beide im Grundbuch und der Grund wurde uns beiden von meinen Eltern gemeinsam überschrieben. Meine Eltern haben einen hohen 6-stelligen Betrag investiert (eigentlich mein Erbe), sie hingegen einen mittleren 5-stelligen. Aus Vertrauen und Gutgläubigkeit wurde leider nichts schriftlich festgehalten, natürlich ist aber genau belegbar welche Investitionen von wem gekommen sind. Kurz vor dem Einzug hat sie mich für einen anderen Mann verlassen. Ich möchte im Haus bleiben und übernehme den Kredit alleine. Nun fordert sie ihre gesamten Investitionen, inklusive Arbeitsleistung komplett zurück. Kann sie die Arbeitsleistung verlangen? Ich stand genau so viel auf der Baustelle und schließlich war es mal unser Traum, den sie zerstört hat. Können meine Eltern im Falle eines Verkaufes auf das übrig gebliebene Geld beharren, sofern vorab der Kredit abgedeckt wird? Schließlich hätten sie dann immer noch einen wesentlich größeren Verlust als meine Exfreundin und sehen natürlich nicht ein, dass sie sich jetzt einen finanziellen Vorteil dadurch verschafft dass sie die Beziehung beendet hat. Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marius,

      ausschlaggebend für die Abschlagszahlungen sind in der Regel die im Grundbuch festgehaltenen Eigentumsanteile. Sofern kein Schenkungsvertrag oder Partnerschaftsvertrag vorhanden ist, der die Aufteilung im Falle einer Trennung regelt, kann oft ein Anspruch in Eigentumsanteilshöhe gefordert werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um eine Berechnung der möglichen Ansprüche Ihrer Ex-Partnerin erstellen zu lassen und mögliche Verrechnungssummen zu ermitteln.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Stephan sagt:

    Hallo, meine Schwiegereltern haben einige Renovierungen im Haus getätigt jetzt lasse ich mich von meiner Frau scheiden. Meine Schwiegereltern fördern jetzt von mir das Geld zurück zB Fenster und Türen wurden erneuert dafür haben wir20000 Euro auf unser Konto von den Schwiegereltern bekommen meine Frau hat dann alles gekauft die Rechnungen laufen auf ihren Namen . bedeutet das wirklich das ich die Hälfte zurück zahlen muss wegen der angeblichen Schenkung ?Gruß Stephan

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stephan,

      ausschlaggebend ist, welche Vereinbarungen in einem vorhandenen Schenkungsvertrag getroffen wurden für den Fall der Trennung und Scheidung. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche gegen Sie prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Stephan sagt:

        hallo es gibt keinen Schenkungsvertrag

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Stephan,

          dann sollten Sie sich bei einem Anwalt erkundigen, ob Sie etwas zurückzahlen müssen.

          Ihr Scheidung.org-Team

  13. Thomas H. sagt:

    Guten Tag,
    In 2017 haben meine Schwester und ich jeweils eine Schenkung über 20000€ erhalten. Dieser Betrag sollte meiner Schwester zur Anschaffung eines Autos helfen. Im Rahmen der „Gleichbehandlung der Kinder“ wurde mir ebenfalls dieser Betrag überwiesen. Zu diesem Zeitpunkt war meine Ehe bereits 1 Monat geschlossen. Es gibt einen „Schenkungsvertrag“ der ausschließlich meine Schwester und mich begünstigt.
    Nun steht die Scheidung an und der Betrag soll mir nicht als Anfangsvermögen zugerechnet werden.
    Ist dies korrekt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      regelmäßig fallen solche Schenkungen ins Anfangsvermögen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihre Recht prüfen und ggf. durchsetzen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Saravanan sagt:

    I have a own house in asperg. I would like to know if i sell my house should i give money to my kids and xwife?

    1. scheidung.org sagt:

      Hello Saravanan,

      please contact a lawyer to get further information.

      your sincerely Scheidung.org-Team

  15. Isabell sagt:

    Hallo mein Noch Mann hat mir in der Ehe Geld zur Verfügung gestellt damit ich mir ein Auto kaufen konnte. Meine Frage er hat damals einen Kredit aufgenommen dafür den er alleine unterschrieben hat. ( alleiniger Kreditnehmer) Kann er es jetzt im Trennungsjahr von mir zurück verlangen? Es wurde nichts schriftliches damals festgehalten. ( im Kaufvertrag steh ich alleine als Käufer vom Auto)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Isabell,

      im Innenverhältnis kann Ihr Mann ggf. einen Anspruch erheben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. John H. sagt:

    Sehr geehrtes scheidung.org Team,
    im Rahmen einer Schenkung erhielt mein Ehepartner von seinen Eltern eine Wohnung in erbärmlichem Zustand geschenkt (es existiert ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag). Unter Verwendung meines Vorab-Erbes (hoher 5-stelliger Betrag) wurde die Wohnung sowohl saniert und renoviert. Die entstandenen Kosten wurden zu 100% aus dem Erbe beglichen.
    Ist es möglich diese Summe im Rahmen des Zugewinnausgleich (anteilsmäßig) einfließen zu lassen?
    Besten Dank
    John

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo John,

      ein Erbe gehört in aller Regel zum privilegierten Erwerb, der aus dem Zugewinnausgleich herausfällt. Je nach Einzelfall können geleistete Umlagerungen des Vermögens eine E>inbeziehung wiederum begründen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Möglichkeit der Anrechnung in Ihrem Fall prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Thomas sagt:

    Meine Ex-Frau brauchte während der Ehe nur knapp zwei Jahre vor dem Ende unserer Ehe eine neue Zahnprothese. Ich gewährte ihr ein zinsloses Darlehen iHv 5.000 Euro, welches ich selbst als Krediterweiterung iRe. Umschuldung aufnahm. Wir vereinbarten eine Rückzahlung von 60 Euro monatl. der sie unregelmäßig nachkam. Nach der Trennung behauptet sie nun, ich hätte ihr die Restschuld iHv. ca 4500 Euro erlassen. Über den Kredit gibt es nur einen mündlichen Vertrag, die 5000 Euro wurden mit Angabe eines Zwecks überwiesen, die gezahlten Raten ebenfalls (konkludentes Handeln).
    Wir hatten Gütertrennung vereinbart. Kann man hier von einer ehel. Zuwendung sprechen, die zurückgefordert werden könnte, falls sie mit ihrer Behauptung in einem Verfahren zur Beitreibung der Schuld durchkommt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt. Bei Ihrer Frage handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die wir nicht bewerten können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Cenchrix sagt:

    Folgenden Satz verstehe ich nicht:
    Schenken die Eltern ihrem verheirateten Kind ein Haus, können sie ebenfalls im Schenkungsvertrag festlegen, dass bei einer Scheidung oder Trennung die Immobilie zurück in ihren Besitz fällt. In diesem Falle sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das Objekt in diesem Falle volle Anrechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs findet. Ein generelles Rückforderungsrecht der Schwiegereltern existiert nicht. Durch eine schriftliche Vereinbarung aber ist dieses Recht gewahrt.

    Warum ist Anrechnung im Zugewinnausgleich erwünscht? Das erhöht den Zugewinn bei Scheidung und somit den Zugewinnausgleich der zu zahlen ist

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Cenchrix,

      wir haben diesen Umstand nun etwas deutlicher im Text erklärt. Das Haus geht nur zurück an die Eltern, wenn dies auch im Schenkungsvertrag geregelt wird. Ist es allerdings nicht als Schenkung zu erkennen, verbleibt es im Besitz des Beschenkten und findet dann entsprechend Beachtung im Zugewinnausgleich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. asbuse sagt:

    Mein Mann möchte mir auch sein Anteil unserer Eigentumswohnung übertragen also schenken, wir werden dies bei einem Notar beurkunden und im Grundbuch ändern lassen. Kann bei einer Scheidung mein Mann den Übertrag zurückverlangen oder kann man im Vertrag vermerken lassen, dass es auch bei einer Trennung bei dem Übertrag bleibt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      die Scheidung bzw. Trennung an sich gibt Ihrem Mann nicht das Recht, den Anteil zurückzuverlangen. Ob ein entsprechender Vertrag dies möglich macht, ist ebenfalls fragwürdig. Erfragen Sie dies beim Notar.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Mathias sagt:

    Hallo,
    vielen Dank für die Informationen hier.

    Unser Fall ist folgender, dass wir gemeinsam ein Haus gebaut haben und 100.000€ in das Haus gesteckt haben, die uns von Ihren Eltern überwiesen worden. Es gibt keinen Vertrag dazu, nur mündlich dass es für das Haus gedacht ist und nur dafür.

    Nun würde ich jedoch im Haus wohnen bleiben nach der Trennung und sie ausziehen.
    Wie verhält es sich mit den 120.000€, wie geht man damit um ? Können es die Eltern zurückfordern ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mathias,

      sofern keine Vereinbarung die Behandlung der Auszahlung für den Trennungsfall bestimmt, lassen sich derlei Summen häufig nicht zurückfordern. Letztlich entscheidet aber der jeweilige Einzelfall. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

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