Schlussbestimmung im Ehevertrag: Was bedeutet die salvatorische Klausel?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 17. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Durch einen Vertragsabschluss gehen zwei oder mehrere Parteien gegenseitige Verpflichtungen ein. Umso ärgerlicher ist es, wenn bereits kleine Fehler diese Vereinbarungen am Ende null und nichtig machen. Um zu verhindern, dass die Unwirksamkeit eines Vertragspunktes die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge hat, wird regelmäßig eine geeignete Schlussbestimmung eingefügt. Dies gilt auch für Eheverträge.

Zusammengefasst: Schlussbestimmungen in einem Vertrag

  • Ist ein Bestandteil eines Vertrages nichtig oder wird er dies im Laufe der Jahre, kann das den gesamten Vertrag unwirksam machen.
  • Um sich hiervor zu schützen, ist es gebräuchlich, eine entsprechende Schlussbestimmung aufzunehmen.
  • Die sogenannte salvatorische Klausel soll verhindern, dass der Vertrag durch die Nichtigkeit einer einzelnen Klausel in seiner Gesamtheit unwirksam wird.

Unwirksame Rechtsgeschäfte vermeiden dank Schlussbestimmungen im Vertrag

Nach § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt für Verträge jeglicher Art:

„Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.“

Die salvatorische Schlussbestimmung verhindert, dass ein Ehevertrag nichtig ist.
Die salvatorische Schlussbestimmung verhindert, dass ein Ehevertrag nichtig ist.

Das bedeutet auch für Eheverträge: Sollte sich eine der hierin enthaltenen Klauseln als unwirksam erweisen (auch durch nachträgliche Gesetzesänderungen), kann dies schlimmstenfalls die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bedeuten. Um sich davor zu schützen, ist eine Schlussbestimmung in Verträgen gebräuchlich, die eben solche Fälle vermeiden soll: die sogenannte salvatorische Klausel (Schutzklausel; lateinisch salvator = Retter, Heiler).

Die salvatorische Schlussbestimmung soll verhindern, dass ein Ehevertrag nichtig ist, wenn eine einzelne getroffene Regel unwirksam ist oder wird. Für den Fall, dass dies geschieht, soll sich die Nichtigkeit nur auf die betreffende Klausel beziehen, nicht aber auf den Ehevertrag in seiner Gesamtheit.

Wie lautet die salvatorische Schlussbestimmung?

Die Schlussbestimmungen in einem Vertrag folgen in der Regel folgendem Muster:

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder im Nachgang werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame und durchführbare Regelung treten.

Eine Schlussbestimmung sollte in einem Ehevertrag nicht unangepasst übernommen werden.
Eine Schlussbestimmung sollte in einem Ehevertrag nicht unangepasst übernommen werden.

Diese Schlussbestimmung sollte auch in einem Ehevertrag nicht unangepasst übernommen werden. Gegebenenfalls bietet es sich sogar an, unter einzelne strittige Punkte jeweils eine eigene salvatorische Klausel zu setzen, die explizit auf den jeweiligen Fall ausgelegt ist.

Die salvatorische Schlussbestimmung ist jedoch kein Rundumschutz. Sittenwidrige Vereinbarungen können auch dann noch unwirksam sein, wenn entsprechende Schlussbestimmungen im Ehevertrag enthalten sind.

Wollen Sie einen wirksamen Ehevertrag aufsetzen, wenden Sie sich bestenfalls an einen Anwalt, der Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten, rechtliche Verbote und die Konsequenzen einzelner Vereinbarungen aufklären kann.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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