Schnelle Scheidung: Wie schnell geht die rechtliche Trennung?
Gestern verliebt, heute verheiratet, morgen geschieden. Manchmal stellt sich die Hochzeit als Fehler heraus, der schnellstens rückgängig gemacht werden sollte. Besonders schmerzhaft ist das für jene, die bereits sehr lange ein Paar waren oder aber bei Trennungen, die mit vielen Verletzungen einhergehen. Wie schnell kann man sich dann scheiden lassen? Gibt es eine besonders schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr?
Das Wichtigste in Kürze: Schnelle Scheidung
- Eine Scheidung dauert in der Regel zwischen wenigen Monaten und einem Jahr. Streitige Scheidungen können jedoch auch mehrere Jahre dauern.
- Im Idealfall sind sich die Eheleute über alle Folgesachen einig.
- Wenn die Scheidung so schnell wie möglich beendet werden soll, kann diese beschleunigt werden, etwa durch den Rechtsmittelverzicht.
Ausführliche Informationen zum Thema „Blitzscheidung“ erhalten Sie im Folgenden.
Scheidung: Schnell und einfach in die Freiheit?
Inhaltsverzeichnis
Wie schnell geht eine Scheidung vonstatten?
In der Regel braucht auch eine schnelle Scheidung ihre Zeit. Wer sich möglichst schnell scheiden lassen will, ist trotzdem an gewisse Fristen gebunden. Rechtlich muss eine Ehe zerrüttet sein und keine Aussicht auf Versöhnung bestehen, ehe die Scheidung eingeleitet werden kann.
Daher existiert das sogenannte Trennungsjahr. Mindestens seit einem Jahr müssen die Eheleute normalerweise bereits getrenntlebend sein, ehe der Scheidungsantrag durch das Gericht bearbeitet werden kann. Will gar ein Ehegatte verheiratet bleiben, sind sogar drei Trennungsjahre einzuhalten.
Die Scheidung schnellstmöglich zu erwirken, bedarf also grundsätzlicher Einigkeit über die Scheidungsabsicht. Hilfreich ist es zudem, wenn die Eheleute sich auch über Fragen
- des Unterhalts,
- des Sorge- und Umgangsrechts,
- des Zugewinnausgleichs und etwa
- der gemeinsamen Wohnung
grundsätzlich einig sind. Denn eine einvernehmliche Scheidung dauert etwa zwischen vier und neun Monaten, je nachdem, ob das Gericht über den Versorgungsausgleich entscheiden muss oder nicht.
Scheidung im Schnellverfahren: Verkürzung der Dauer
Welche Möglichkeiten gibt es, die Dauer einer Scheidung zu beeinflussen?
Scheidung per Internet
Die Scheidung schnell und unkompliziert über die Bühne zu bekommen, ist beispielsweise durch die Beauftragung eines Anwalts im Internet möglich. Zwar ist ein persönliches Erscheinen vor Gericht nicht zu vermeiden, der Rechtsanwalt muss jedoch nicht unbedingt aufgesucht werden.
Bei einer Online-Scheidung läuft die gesamte Kommunikation daher meist über Telefon und E-Mail, auch benötigte Unterlagen können beispielsweise als Scan eingereicht werden.
Das spart Zeit und Geld. In der Regel erfolgt bereits die erste Kontaktaufnahme für die schnelle Scheidung über ein entsprechendes Scheidungsformular des Rechtsanwalts.
Zahlung des Gerichtskostenvorschusses
Keine Scheidung ohne Gerichtskostenvorschuss. Wird für diesen nicht die Aufforderung des Gerichts abgewartet, sondern das Geld direkt mit Antragstellung überwiesen, spart das rund zwei Wochen.
Klärung des Versorgungsausgleichs
Die schnelle Scheidung wird häufig auch durch den Versorgungsausgleich behindert. Eilige sollten daher schon im Trennungsjahr entsprechende Anträge an die Versorgungsträger richten und um Kontenklärung bitten. Außerdem können die entsprechenden Gerichtsformulare bereits mit dem Scheidungsantrag zusammen abgegeben werden.
Verzicht auf Rechtsmittel
Normalerweise können gegen den Scheidungsbeschluss innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel eingelegt werden. Verzichten beide Parteien auf diese Möglichkeit, wird das Scheidungsurteil jedoch bereits am Tag des Schlusstermins rechtskräftig.
Was ist die Härtefallscheidung?
Eine Scheidung im Härtefall: Wie schnell diese vonstattengeht, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Der große Vorteil: Ein Trennungsjahr ist nicht nötig.
Gleichzeitig ist eine schnelle Scheidung aufgrund eines Härtefalls nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise kann eine Scheidung schneller durchgeführt werden wegen einer Schwangerschaft von einem anderen Mann als dem Ehemann (§ 1565 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch).
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte nur kurz um kostenlosen Hinweis, wir haben uns in der ehe leider auseinandergelebt…sowie sexuell sowie örtlich sowie in der Verbindung,
Meine Frau hat beigetragen dass ich in grossen Schulden bin wo ich nicht mehr rauskommen, und liebt mich nicht mehr,
da ich auch stark psychisch krank bin und prozente habe auf psychischer Basis, könnte ich die Ehe ohne größere Komplikationen annulieren, oder rauskommen ohne dass ein scheidungsprozes stattfindet, da ein starker härtefall vorliegt uns ich bestätigen kann dass ich bei dem Ja Wort nicht bei Sinnen war und psychisch krank…Vielen dank für ihre Antwort….mfg