Schnelle Scheidung: Wie schnell geht die rechtliche Trennung?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Gestern verliebt, heute verheiratet, morgen geschieden. Manchmal stellt sich die Hochzeit als Fehler heraus, der schnellstens rückgängig gemacht werden sollte. Besonders schmerzhaft ist das für jene, die bereits sehr lange ein Paar waren oder aber bei Trennungen, die mit vielen Verletzungen einhergehen. Wie schnell kann man sich dann scheiden lassen? Gibt es eine besonders schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr?

Das Wichtigste in Kürze: Schnelle Scheidung

  • Eine Scheidung dauert in der Regel zwischen wenigen Monaten und einem Jahr. Streitige Scheidungen können jedoch auch mehrere Jahre dauern.
  • Im Idealfall sind sich die Eheleute über alle Folgesachen einig.
  • Wenn die Scheidung so schnell wie möglich beendet werden soll, kann diese beschleunigt werden, etwa durch den Rechtsmittelverzicht.

Ausführliche Informationen zum Thema „Blitzscheidung“ erhalten Sie im Folgenden.

Scheidung: Schnell und einfach in die Freiheit?

Wie schnell geht eine Scheidung vonstatten?

Scheidung nötig? Schnellster Weg ist meist die einvernehmliche Scheidung.
Scheidung nötig? Schnellster Weg ist meist die einvernehmliche Scheidung.

In der Regel braucht auch eine schnelle Scheidung ihre Zeit. Wer sich möglichst schnell scheiden lassen will, ist trotzdem an gewisse Fristen gebunden. Rechtlich muss eine Ehe zerrüttet sein und keine Aussicht auf Versöhnung bestehen, ehe die Scheidung eingeleitet werden kann.

Daher existiert das sogenannte Trennungsjahr. Mindestens seit einem Jahr müssen die Eheleute normalerweise bereits getrenntlebend sein, ehe der Scheidungsantrag durch das Gericht bearbeitet werden kann. Will gar ein Ehegatte verheiratet bleiben, sind sogar drei Trennungsjahre einzuhalten.

Die Scheidung schnellstmöglich zu erwirken, bedarf also grundsätzlicher Einigkeit über die Scheidungsabsicht. Hilfreich ist es zudem, wenn die Eheleute sich auch über Fragen

  • des Unterhalts,
  • des Sorge- und Umgangsrechts,
  • des Zugewinnausgleichs und etwa
  • der gemeinsamen Wohnung

grundsätzlich einig sind. Denn eine einvernehmliche Scheidung dauert etwa zwischen vier und neun Monaten, je nachdem, ob das Gericht über den Versorgungsausgleich entscheiden muss oder nicht.

Sind sich die Scheidungswilligen dagegen nicht einig, wie ihr Hausrat aufgeteilt werden soll oder wer die Kinder zukünftig betreut, so verlängert dies das Scheidungsverfahren erheblich – in drastischen Fällen sogar um Jahre. Eine schnelle Scheidung ist dann ausgeschlossen.

Scheidung im Schnellverfahren: Verkürzung der Dauer

Besonders schnell ist die Scheidung möglich, wenn die Kommunikation digital erfolgt.
Besonders schnell ist die Scheidung möglich, wenn die Kommunikation digital erfolgt.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Dauer einer Scheidung zu beeinflussen?

Scheidung per Internet

Die Scheidung schnell und unkompliziert über die Bühne zu bekommen, ist beispielsweise durch die Beauftragung eines Anwalts im Internet möglich. Zwar ist ein persönliches Erscheinen vor Gericht nicht zu vermeiden, der Rechtsanwalt muss jedoch nicht unbedingt aufgesucht werden.

Bei einer Online-Scheidung läuft die gesamte Kommunikation daher meist über Telefon und E-Mail, auch benötigte Unterlagen können beispielsweise als Scan eingereicht werden.

Das spart Zeit und Geld. In der Regel erfolgt bereits die erste Kontaktaufnahme für die schnelle Scheidung über ein entsprechendes Scheidungsformular des Rechtsanwalts.

Wie schnell kann ich mich scheiden lassen? Viele Faktoren ziehen das Verfahren in die Länge.
Wie schnell kann ich mich scheiden lassen? Viele Faktoren ziehen das Verfahren in die Länge.

Zahlung des Gerichtskostenvorschusses

Keine Scheidung ohne Gerichtskostenvorschuss. Wird für diesen nicht die Aufforderung des Gerichts abgewartet, sondern das Geld direkt mit Antragstellung überwiesen, spart das rund zwei Wochen.

Klärung des Versorgungsausgleichs

Die schnelle Scheidung wird häufig auch durch den Versorgungsausgleich behindert. Eilige sollten daher schon im Trennungsjahr entsprechende Anträge an die Versorgungsträger richten und um Kontenklärung bitten. Außerdem können die entsprechenden Gerichtsformulare bereits mit dem Scheidungsantrag zusammen abgegeben werden.

Verzicht auf Rechtsmittel

Normalerweise können gegen den Scheidungsbeschluss innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel eingelegt werden. Verzichten beide Parteien auf diese Möglichkeit, wird das Scheidungsurteil jedoch bereits am Tag des Schlusstermins rechtskräftig.

Was ist die Härtefallscheidung?

Sich schnell scheiden zu lassen ist nur in Härtefällen zulässig.
Sich schnell scheiden zu lassen ist nur in Härtefällen zulässig.

Eine Scheidung im Härtefall: Wie schnell diese vonstattengeht, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Der große Vorteil: Ein Trennungsjahr ist nicht nötig.

Gleichzeitig ist eine schnelle Scheidung aufgrund eines Härtefalls nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise kann eine Scheidung schneller durchgeführt werden wegen einer Schwangerschaft von einem anderen Mann als dem Ehemann (§ 1565 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch).

Antragsteller kann aber nur der betrogene Ehemann sein. Auch häusliche Gewalt über einen längeren Zeitraum oder ein Doppelleben können für eine schnelle Scheidung Gründe darstellen.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. monika k. sagt:

    Ich habe eine Frage? Wie schnell kann ich mich scheiden lassen? Mein Mann und ich leben seit 15jahren wie Freunde neben einander her.Ein eheleben findet seit 15jahren nicht mehr statt.Wir streiten auch viel.Von meiner Rente sehe ich wenn es hoch kommt,gerade mal 100-150 euro für den ganzen Monat.Diese Ehe ist total kaputt Können sie mir weiter helfen? Mit freundlichen grüßen Monika K.

  2. monika k. sagt:

    Wie ist das? Mein Mann und ich leben nur noch wie Freunde zusammen,da ich keine Wohnung finde.Ein Eheleben findet seit 15jahren nicht mehr statt,und ich will auch nicht mehr.Ich bin Rentnerin,und bekomme Grundrente.Von meinem Mann bekomme ich je nach dem was übrig bleibt,100-150

  3. josef sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bitte nur kurz um kostenlosen Hinweis, wir haben uns in der ehe leider auseinandergelebt…sowie sexuell sowie örtlich sowie in der Verbindung,

    Meine Frau hat beigetragen dass ich in grossen Schulden bin wo ich nicht mehr rauskommen, und liebt mich nicht mehr,

    da ich auch stark psychisch krank bin und prozente habe auf psychischer Basis, könnte ich die Ehe ohne größere Komplikationen annulieren, oder rauskommen ohne dass ein scheidungsprozes stattfindet, da ein starker härtefall vorliegt uns ich bestätigen kann dass ich bei dem Ja Wort nicht bei Sinnen war und psychisch krank…Vielen dank für ihre Antwort….mfg

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