Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Header Schulden bei Scheidung

Müssen die Eheleute im Falle einer Scheidung alle Schulden teilen? Nein. Ähnlich wie bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats werden nach einer Trennung und anschließenden Scheidung nur gemeinsame Schulden einbezogen. Dies gilt gleichermaßen nur für während der Ehe entstandene Schulden. Hierzu bedarf es jedoch zuerst einmal einer Aufschlüsselung, wie gemeinsame Schulden nach einer Trennung definiert sind.

Das Wichtigste in Kürze: Schulden

  • Das Gericht unterscheidet zwischen gemeinsamen Schulden und Einzelschulden.
  • Bei der Scheidung ist dieser Unterschied wichtig für die Gütertrennung.
  • Alleinige Schulden können dem Ex-Partner nicht angelastet werden.

Was geschieht mit den Schulden bei einer Scheidung?

Scheidung – und Schulden aus der gemeinsamen Ehe?

Im Familienrecht wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Schulden, die beide Eheleute eingegangen sind und alleinigen Schulden eines Ehepartners. Die Bestimmung gemeinsamer Verbindlichkeiten ist im Grunde recht leicht.

Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.
Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.

Als gemeinsame Schulden können bei Trennung generell jene veranlagt werden, für die beide Ehegatten sich – während der Ehezeit – gegenüber dem Gläubiger mittels Unterschrift als Schuldner auswiesen. Dies gilt jedoch immer nur dann, wenn beide Partner den Vertrag unterzeichneten.

Hierzu gehören insbesondere auch bei einer Bank gemeinsam unterzeichnete Kreditverträge für gemeinsame Anschaffungen – zum Beispiel dem Kauf von einem Auto, den gemeinsamen Hausbau oder aber gemeinsame Ratenkaufverträge etwa für Unterhaltungselektronik.

Während der Ehezeit gemachte Schulden sind nicht automatisch gemeinsame Schulden.

Mietschulden sind in der Regel als gemeinsame Verpflichtung erfasst, sofern der Mietvertrag von beiden Ehegatten unterzeichnet wurde. Ausschlaggebend ist damit die Beurkundung: Nur, wenn beide Eheleute den Kredit-, Mietvertrag oder Ähnliches unterzeichnet haben, sind sie zu gleichen Teilen Schuldner. Auch Schulden auf einem Gemeinschaftskonto der Eheleute werden als gemeinsame Verbindlichkeit aufgefasst.

Hieraus lässt sich schließen, dass alle Schulden aus Kredit-, Ratenverträgen u.a., die nur von einem Partner unterschrieben worden sind, auch nur die Schulden derjenigen Partei sind.

Ausnahmen

Es gibt jedoch auch Verträge, bei denen beide Ehegatten als Vertragspartner angesehen werden, obwohl nur einer den Vertrag unterzeichnet hat. Hierzu zählen etwa Festnetzvertrag, Hausratsversicherung und Stromvertrag. Da diese Vertragsabschlüsse laut Paragraph 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der Abdeckung des alltäglichen Lebensbedarfs dienen, wird eine gemeinsame Verbindlichkeit der Eheleute angenommen. Beide Ehegatten üben während der Ehe die sogenannte Schlüsselgewalt aus.

Wie werden gemeinsame Schulden bei einer Scheidung aufgeteilt?

Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.
Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.

Sind die Eheleute während der Ehezeit gemeinsame Verbindlichkeiten eingegangen, wird in der Regel ein Ausgleich bei der Schuldentilgung angestrebt. Das bedeutet, dass beide Parteien die Schulden jeweils zur Hälfte tragen. Auszugehen ist jedoch von dem Güterstand einer Zugewinngemeinschaft (Zugewinnausgleich).

Der Gläubiger kann wählen, von welchem der beiden Vertragspartner er die Tilgung verlangt. In der Regel bietet sich während der Ehe die Tilgung über ein Gemeinschaftskonto an.

Wird mit der Trennung die Abzahlung der gemeinsamen Schulden nur von einem Partner geleistet, kann dieser vom anderen eine Ausgleichszahlung verlangen, die den jeweils hälftigen Ratenbetrag umfasst. Bei einer monatlichen Rate vom 300 Euro Kredittilgung kann vom anderen somit ein Ersatz verlangt werden.

Ausnahmen bei der hälftigen Ausgleichszahlung

Eine Pflicht, Ausgleichszahlungen für die alleinige Leistungen der gemeinsamen Schulden ist in folgenden Fällen nicht gegeben:

  • bei gemeinsamer Haushaltsführung: Leben die Eheleute noch nicht in getrennten Haushalten, kann die Ausgleichszahlung nicht verlangt werden. Angenommen wird hier, dass beide Eheleute nach wie vor einen Beitrag zur gemeinsamen – wenn auch nicht mehr ehelichen – Lebensführung leisten, der nicht aufgerechnet werden kann.
  • im Innenverhältnis bei Alleinnutzung: Nutzt A zum Beispiel ein Auto, für den ein gemeinsamer Kreditvertrag abgeschlossen wurde, ausschließlich allein, kann von B keine Ausgleichszahlung verlangt werden. Anders verhält es sich mit den Kreditraten selbst. Im Außenverhältnis zu den Gläubigern gilt, dass diese auch B in die Pflicht nehmen können, sollte A die Raten nicht bedienen.
  • Unterhalt: Wurden die Schulden bereits bei der Berechnung des Trennungsunterhalts, den A an B leistet, berücksichtigt, darf nicht noch zusätzlich eine Ausgleichszahlung von A verlangt werden.

Was geschieht mit den alleinigen Schulden des Ehegatten?

Hat ein Ehepartner während der Ehezeit einen Kreditvertrag abgeschlossen und allein unterzeichnet, ist er gegenüber dem Gläubiger auch alleiniger Schuldner. Ist der Ehepartner nicht in der Lage, seine Schulden eigenständig zu tilgen, ist der andere Ehegatte nicht verpflichtet, die Tilgung zu übernehmen. Die Gläubiger dürfen damit nicht den Ehepartner ihres Schuldners in die Pflicht nehmen.

Gibt es eine Haftung für die Schulden des Ehegatten? Sie haften grundsätzlich nicht für die alleinigen Schulden Ihres Ehepartners. Dabei ist es unerheblich, ob die Gütertrennung vereinbart wurde.

Aber Vorsicht: Tritt z. B. der Ehemann in einem Vertrag, den die Ehefrau allein unterzeichnet hat, als Bürge auf oder hat er eine Sicherheit gegeben, kann er von den Banken in Haftung genommen werden. Allerdings kann der Ehemann von seiner Frau die Befreiung von der Bürgschaft bzw. Sicherheit verlangen. Er ist nicht verpflichtet, über die Ehezeit hinaus als Bürge aufzutreten.

Beteiligung an den alleinigen Schulden des Ehegatten

Eine Beteiligung des Ehepartners kann vom Alleinschuldner nicht verlangt werden. Wie in den meisten Fällen finden sich auch hier wieder Ausnahmen.

Werden die Schulden einer Partei aufgenommen, die einem gemeinsamen überehelichen Zweck zu dienen (etwa für ein gemeinsames Geschäft), kann ab der Trennung eine Beteiligung an der Tilgung der Verbindlichkeit auch von dem anderen Ehepartner veranlagt sein.

Scheidung – und noch Schulden fürs Haus?

Ist bei einer Scheidung das Haus mit Schulden belastet, etwa durch Darlehensverträge, entbrennt nicht selten ein Streit. Wem gehört das Haus? Wer muss dafür bezahlen? Wer muss den Kredit bedienen?

Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.
Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.

Über die Eigentumsverhältnisse eines Hauses und/oder Grundstücks klärt der Auszug aus dem Grundbuch auf.

Befindet sich die Immobilie alleinig im Eigentum von A, kann von B keine Beteiligung an den Hauskreditraten verlangt werden. Bleiben jedoch beide Eheleute weiter in dem Haus wohnen, darf A eine Mietzahlung von B fordern.

Aber: Sind beide Ehegatten Hauseigentümer, muss die Tilgung eines Bankdarlehens für das Haus auch dann von beiden getragen werden, wenn nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet hat.

Anrechnung auf den Trennungsunterhalt: Eheprägende Schulden – gemeinsame bzw. einvernehmlich tolerierte Verbindlichkeiten – können beim Unterhalt angerechnet werden. Erklärt sich A zum Beispiel bereit, den gemeinsamen Kredit mit monatlichen Raten von 300 Euro allein abzuzahlen – können diese Zahlungsverpflichtungen vor der Unterhaltsberechnung zur Ermittlung des Einkommens herangezogen und vom Nettoverdienst abgezogen werden. So wird A in aller Regel einen geringeren Unterhalt an B zahlen müssen.

Benötigen Sie Hilfe, die Schulden nach einer Scheidung abzuzahlen, kann Ihnen auch eine Schuldnerberatung helfen. Wie genau erfahren Sie auf dem Portal schuldnerberatung.de.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Yvonne sagt:

    Hallo,
    Mein Nochehemann hat Schulden während der Ehe gemacht, mir nichts davon gesagt, ich hatte auf allen Konten nur eine Kontobevollmächtigung. Dispos wurden erhöht ohne mein Wissen etc.
    Jetzt haben wir uns getrennt, er hat mir direkt die Vollmachten gekündigt sodass ich nicht mehr an meine Gehälter kam die auch darauf überwiesen wurden. Muss ich für die Schulden die auf den Konten entstanden sind während der Ehe mithaften?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      für Schulden, die ein Ehepartner während der Ehe macht, haftet der Gatte prinzipiell nicht. Dies kann sich ändern, wenn Sie entsprechende Klauseln selbst unterschrieben haben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Steffi sagt:

    Hallo,

    mein Freund ist geschieden und aus der Ehe haben sich über die Jahre Schulden angehäuft (Auto, Hausumbau, Urlaub etc.).
    Bis vor ein paar Wochen hat er noch im Dachgeschoss des gemeinsamen Hauses gewohnt und bis zum heutigen Tag zahlt er komplett die Schulden alleine zurück (Kredit- bzw. Darlehnsverträge bei der Bank wurden von beiden unterzeichnet).
    Gibt es eine Möglichkeit, dass die bisher gezahlten Raten von meinem Freund angerechnet werden bzw. er jetzt weniger zahlen muss weil er ja nicht mehr im Haus wohnt (er hat ja nix mehr vom Hausumbau etc.)
    Vielen Dank für die Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffi,

      Die Eheleute sind gemeinsam Schuldner für die Darlehensverträge. Darüber hinaus ist die Bank nicht verpflichtet, einen der Ehegatten bei Trennung und Scheidung aus dem Kreditvertrag zu entlassen. Was die weiteren Schulden angeht, so kommt es darauf an, wer die Kaufverträge abgeschlossen hat und in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, wie Sie nun ab besten verfahren sollten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Harald sagt:

    Guten Abend ,
    Ich habe mich nach knapp 16 Jahren Ehe von meiner Frau letzten Dezember scheiden lassen. Sie lebt seitdem mit unseren gemeinsamen 3 Kindern ( 16/13/11) und ihrem neuen Ehemann zusammen. Ich bin auch wieder verheiratet und lebe mit meiner neuen Frau und ihren zwei Kindern zusammen in einem Haushalt.
    Ich habe am Anfang unserer Ehe vor 16 Jahren einen Kredit aufgenommen für gemeinsame Einkäufe wie Kinderzimmer , Auto etc…… Auch der Kredit meiner 1. Frau in Höhe von 22000 Euro wurde damit getilgt. Insgesamt hatten wir bei unserer Scheidung Verbindlichkeiten von Ca. 60000 Euro , wobei die Verträge fast ausschließlich ich unterzeichnet habe. Jetzt nach der Scheidung will meine Exfrau nix von den Schulden mehr wissen ……. Im Gegenzug fordert sie aber immer mehr Geld von mir für bestimmte Sachen die sie für unsere Kinder anschafft. Ich habe ein Nebengewerbe welches unseren Lebensunterhalt sichert. Das Haupteinkommen geht komplett für die Abzahlung der Schulden sowie für den Kindesunterhalt drauf.
    Kann es denn sein das man einen Nebenjob ausüben muss um überhaupt irgendwie geldlich auszukommen ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Harald,
      dem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt zu, welcher bei der Berechnung des Unterhalts beachtet und nicht unterschritten wird. Für bestimmte Anschaffungen und unter besonderen Voraussetzungen kann Ihre Exfrau Sonderbedarfe einfordern. Erkundigen Sie sich aber bei einem Anwalt, ob in diesen Fällen die Voraussetzungen erfüllt sind.
      Da Sie die Kreditverträge alleine unterschrieben, sind Sie auch der alleinige Schuldner und werden diese wohl alleine tilgen müssen.
      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Henry sagt:

    Hallo zusammen.
    folgende Sachlage
    Ehepaar ohne Kinder hat in der Ehe ein Haus gebaut.
    Die Schulden wurden gesplittet, sodass ein Teil gemeinsam unterschrieben wurde und ein Teil nur von einem Partner.
    Dieser ist nun ausgezogen und es geht um Scheidung.
    Wie sind die Tilgungsmodalitäten in Zukunft zu regeln?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Henry,

      Die Tilgungsmodalitäten sind entsprechend der Verträge mit der Bank zu regeln. Regelmäßig wird dabei der gemeinsam zu zahlende Betrag geteilt. Wenden Sie sich an Ihre Bank und besprechen Sie die Sachlage, diese kann Ihnen weiter helfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. B.L. sagt:

    Hallo, ich habe im Juni 2015 die Scheidung eingereicht. Leider hat die Rechtsanwältin nicht gut gearbeitet. Das heißt Sie hat den Scheidungsantrag aufgenommen, mir eine Abschrift gesendet, die zum Nochmann + zum Gericht gehen sollte. Jedoch ist dieses nicht passiert, sowie weiteres auch nicht. Im November 2015 habe ich dann Post von der Anwältin erhalten, das Sie den Fall geschlossen hat und mir eine Rechnung geschickt in Höhe von 900€. Sie hat keine Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe beantragt was Sie tun wollte. Es geschah nichts. Ich habe die Rechnung bezahlt und guut war. Seitdem habe ich mit meinem Nochmann nebeneinander hergelebt (getrennt). Jetzt hat er eine neue Freundin und ich möchte das die Scheidung durchgezogen wird. Meine Frage ist, ab wann sind wir nun getrennt, 2015 oder ab jetzt erst? Im November 2015 also nach der Scheidungseinreichung hat mein Nochmann einen Kredit für ein Auto aufgenommen. Er hat eine Anzahlung von 2000€ geleistet, sowie eine monatliche Kreditrate von 150€. Dieses Geld wurde komplett vom Gemeinschaftskonto bezahlt. Was kann ich tun, ist es so rechtens? Ich habe mit der Autofinanzierung nichts zu tun, da ich nicht mit drin stehe, auch nicht als Bürge. Kann ich die Hälfte des Geldes zurückfordern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo B.L.,

      Sie werden sich erneut an einen Anwalt wenden müssen. In diesem Rahmen ist sowohl die Haftung Ihrer ersten Anwältin wegen Pflichtverletzung zu klären, als auch Ihr Anspruch auf Entschädigung aufgrund des Kredites. Einigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner, wann die Trennung stattgefunden hat.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Maria sagt:

    Wir mussten vor acht Jahren unseren Kredit für den Hausbau umschulden. Es ging damals nur, das ich und unsere Tochter als Eigentümer eingetragen wurden, und wir zwei auch den Kreditvertrag unterzeichnet haben. Rechtlich wird mein Mann jetzt keine Verpflichtung haben. Da es zwischen uns nach Trennung auasieht, im Moment aber noch einigermaßen funktioniert, möchte ich wissen, ob wir einen rechtskräftigen Vertrag, intern, zwischen mir und meinem Mann machen können, indem er sich bereit erklärt die Hälfte der Schulden (die ja auch seine sind) zu übernehmen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maria,

      Abmachungen dieser Art können in einem Ehevertrag rechtlich verbindlich gemacht werden. Wenden Sie sich an einen Notar, um Näheres zu erfahren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Patrick sagt:

    Schönen Guten Tag,

    meine Noch-Ehefrau und ich haben einen kreidt für sonstige Ausgaben genommen. Nun stehe ich aber als Alleiniger Kreditnehmer.

    Meine Frage nun, wie kann ich nun, da der Kredit nicht unerheblich ist, die raten respektive Kredit auf meine Noch-Ehefrau übertragen ?

    Die Kreditbank macht ansich keine Teilung, weil der Kreidt eben nur von mir unterschirben wurde. Sie meinten telefonisch, das meine Noch-Ehefrau einen Kreidt über die Summe XXX aufnehmen soll und ich über die andere Hälfte. Da meine Noch-Ehefrau aber nicht Vollzeit arbeitet, wird Sie wohl kaum über die Summe XXX einen Kreidt bewiligt bekommen.

    Wie kann ich nun am besten Vorgehen, denn diesen Konsumkredit ja auch beide ausgegeben haben, der auch auf beide nach der Scheidung aufgeteilt wird ?

    Ab wann kann man sagen „überehelichen Zweck“ ? Wie haben uns nicht Selbstständig.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Patrick,

      Kreditschulden werden nach der Scheidung regelmäßig nicht aufgeteilt. Wenn ein Ehepartner einen Kreditvertrag unterschreibt, bleibt er auch nach der Scheidung der Ansprechpartner und Schuldner gegenüber der Bank. Besprechen Sie alles weitere mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Kiana sagt:

    Hallo,
    mein Mann hat ein Grundstück auf seinen Namen gekauft und ein ziemlich teures Haus darauf gebaut. Sämtliche Kredite laufen auf ihn. Meine Tochter und ich sind Ende letzten Jahres aus dem Haus gezogen und in einer Mietwohnung gezogen. Es besteht kein Ehevertrag. Wenn ich nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreiche, werden das Haus bzw. die Kredite auf uns zwei aufgeteilt??

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kiane,

      in der Regel sind Verträge, die ein Ehegatte während der Ehe schließt, auch nach der Scheidung nur für diesen gültig. Kredite werden also regelmäßig nicht unter Geschiedenen aufgeteilt, wenn nicht beide den Vertrag unterschrieben haben. Eine Immobilie kann jedoch in der Berechnung des Zugewinnausgleichs eine Rolle spielen. Besprechen Sie Ihre Situation bitte mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Lana sagt:

    Hallo haben während unserer Ehe Gegenstände auf Teilzahlung gekauft. Da mein man Schulden vor Ehe schon hatte würde alles auf meine Name gekauft. Jetzt bei Trennung sind die Sachen bei ihm in Wohnung geblieben – er will die nicht raus geben- aber ich muss die Schulden Zahlen. Was kann ich machen? Weitere Frage mein man hat Tank schulden- Benzin bei eine Tankstelle zum zahlen hat er meine Konto Nummer eingeben. Muss ich es in Falle einer Scheidung selber zahlen obwohl ich kein Führerschein oder Auto habe? Danke für eure Hilfe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lana,

      da es sich um Ihr Eigentum handelt, können Sie die Herausgabe verlangen. Hierzu müssen Sie die Eigentumsverhältnisse jedoch nachweisen können. Handelt es sich um gemeinsame Hausratsgegenstände, kann er auf die Hälfte Anspruch erheben. Da Sie auch bei den Tanschulden als Schuldner auftreten, kann die Bank im Außenverhältnis die Tilgung verlangen.

      Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Katja sagt:

    Guten Tag,
    mein Mann und ich wollen uns Scheiden lassen.
    Er hat während der Ehe eine Frima gegründet (Einzelunternehmen).
    Jetzt hat sich herausgestellt, dass er mit der Firma eine Menge Schulden gemacht hat. Und er möchte, dass ich die Hälfte davon zahle.
    Muss ich für die Schulden mit aufkommen?
    Ich habe soweit ich weiss nichts dafür unterschrieben.
    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katja,

      sofern Sie nicht ebenfalls Firmeninhaber/Teilinhaber sind, kann Ihr Mann die Schulden in der Regel nicht auf Sie übertragen. Es blieben dann seine alleinigen Schulden, wenn er auch im Außenverhältnis alleiniger Schuldner ist und Sie keine Kreditverträge mit unterzeichneten. Suchen Sie ggf. den Rat eines Rechtsanwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Andrea sagt:

    Wie sieht es aus wenn z.B. Nur die Ehefrau schulden hat, zwar gut verdient aber kein Haushaltsgeld bzw. Die Frau ist immer für den 3- Personen Haushalt aufgekommen.
    Lebensmittel, Schulausflüge, Kleidung für Kind und sich, eigener Autokauf, Taschengeld fürs Kind, Haushaltsgegenstände usw. sowie Haushaltsführung wurden nur von der Ehefrau ausgeführt.Der Mann sehr gut verdient hat, sein eigenes Haus ( vor der Ehe bekommen) renoviert und seine Schulden abbezahlt hat….
    sich nicht am Haushalt beteiligt hat und nur Strom,Gas, Wasser etc. übernommen hat. Sein Geld auf die hohe Kante gelegt hat, während Sie fast alle Kosten selbst getragen hat….
    Die Frau stellenweise Teilzeit gearbeitet hat und mit schlechteren Lohnklasse zurechtkommen musste, daher auch Schulden aufgenommen hat um die Familie über die Runden zu bringen.
    Wie verhält es sich da mit Zugewinn.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      im Zugewinnausgleich werden die Zugewinne beider Ehegatten gegenübergestellt. Der Anfangswert kann dabei auch negativ sein, sofern der betreffende Ehegatte zu Beginn der Ehe Schulden hatte. Hiernach wird die Differenz der beiden Zugewinne ermittelt. Der benachteiligte Ehegatte kann hierbei einen Anspruch auf die hälftige Differenz stellen. Das Haus kann nur hinsichtlich der Wertsteigerung während der Ehezeit Betrachtung finden.

      Such Sie im Zweifel stets den Rat eines Rechtsanwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Christopher sagt:

    Hallo und guten Tag,
    Ich hätte mal eine Frage zwecks Schulden während der Ehe.

    Mein Frau und ich sind zusammen in die USA gezogen und haben dort nach einer Zeit einen Kredit aufgenommen um die greencard für sie und unsere Tochter zu beantragen und den dazugehörigen Anwalt zu bezahlen. Auf dem Kredit stehe nur ich drauf. So getrennt und geschieden sind wir. Nur zahle ich hier die Rest Schulden vom Kredit ab. Wir beide bzw drei wohnen wieder hier in Deutschland und haben uns hier auch scheiden lassen. Kann ich von ihr verlangen zumindest den Betrag für die greencard an den Anwalt dafür mit abzutilgen? Und die Schulden an Fernsehe Anbieter und stromanbieter in der USA??

    Wäre schön wenn ihr mir da Informationen geben könntet.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christopher,

      Sie können versuchen, eine Einigung im Innenverhältnis herbeizuführen – entweder über Verrechnung mit Unterhaltsleistungen oder durch Ausgleichszahlungen. Im Außenverhältnis treten Sie weiterhin als Alleinschuldner auf. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Desire sagt:

    Unsere Scheidung ist durch. Wir haben ein gemeinsames Haus /Doppelhaus und eine Hypothek. Wir beschlossen in der Scheidungsfolgevereinbarung das Haus zu teilen und das jeder die Hypothek selbständig zu 50% bedient, das ist über ein Jahr her. Unterhalt zahlt keiner von uns an den anderen.
    Mein Mann hat jetzt eine Freundin und ist kaum noch in seiner Hälfte. Die Hypothekenbank hat jetzt eine Mahnung geschickt, dass er 5 Raten schon nicht bezahlt hat und will mich in die Haftung nehmen. Vor der Scheidung wollte die Bank nicht die Hypothek aufteilen. Was kann ich jetzt noch tun? Kann ich mich auf die Scheidungsfolgevereinbarung berufen und muss ich jetzt das Geld von meinem Ex einklagen? Wer zahlt die Anwaltskosten dann?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Desire,

      im Außenverhältnis bleiben Sie Schuldner gegenüber der Bank, sodass diese Sie bei Versäumnissen Ihres Mannes in Haftung nehmen kann. Sie können eine konkrete Regelung im Innenverhältnis anstreben oder das Geld von Ihrem Mann über den Klageweg zurückfordern. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Jens sagt:

    Was passiert wenn das Grundstück und das Haus auf den Namen meiner Frau laufen aber die Hypotheken auf beide Namen lauten? Kann ich bei Scheidung die bisher gezahlten Zinsen zur Hälft bei meiner Frau einfordern wie es mir ein Anwalt gesagt hat?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jens,

      da Sie sich finanziell nachweislich an dem Haus beteiligten, können Sie auch in einem solchen Fall zumeist Ansprüche auf Ausgleich erheben, obwohl Sie selbst nicht Eigentümer sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Andreas sagt:

    IIch bin geschieden und leiste Kindesunterhalt. Unser gemeinsam gebautes Haus bewohne ich und bezahle die Darlehnraten allein.
    Das Darlehn haben wir gemeinsam aufgenommen. Kann die Darlehnrate zur Ermittlung des „bereinigten Einkommens“ herangezogen werden?
    Wer geht zum Jugendamt zur Ermittlung der Unterhaltshöhe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      für die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens können in der Regel auch sämtliche Kreditlasten herangezogen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Adam sagt:

    Folgender Fall ist bei uns eingetreten:
    Wir waren 13 Jahre verheiratet und sind nun an der Scheidung. Erster Gerichtstermin blieb erfolglos, weil das gemeinsame Haus noch nicht verkauft ist und so keine Geldregelung stattfinden konnte.
    Zu unseren Personen: Ich , Adam arbeite 100% wohne seit einigen Monaten mit meiner neuen Partnerin zusammen in einer Wohnung zur Miete.
    Meine (Noch) Ehefrau, Eva, arbeitete seit wir zusammen sind nie. Wohnt mit unseren beiden Kindern 10 und 8 Jahre in unserem Haus das wir zusammen vor 4 Jahren gekauft haben. Mein Anteil ¾ und knapp ¼ hat Ihr verstorbniger Vater damals beigesteuert. Da Sie nie arbeitete, habe ich alles finanziert. Ich unterstützte Sie o ich nur konnte. Auch als Sie eine kuriose Psychologische Behandlung machte für totale 35‘000.-SFr. Da in dieser Zeit auch noch der Hauskauf und neue Möbel her mussten, haben wir seither Schulden, die ich seither am abzahlen bin. Da in der Psychophase unbedingt noch ein spezielles Bild gemalt werden musste zur Besserung ihrer Probleme, hat sie auch das Konto unseres Sohnes quasi leer gefegt. Als ich sie bat doch auch was zur Gemeinschaftskasse beizusteuern, erklärte Sie mir, dass ich doch mehr arbeiten könnte, Sie arbeite ja schon 24h und könne nicht mehr. Soweit so gut… Nun geht um die Scheidung… Hausverkauf…. Das Haus könnte Problemlos privat verkauf werden, da es so viele Interessenten gibt. Doch Sie will einem Makler. Sie hat einer ausgewählt der Ihr auch gleich eine Wohnung im gleichen Dorf sucht. Kassiert aber 3% vom Hausverkaufpreis. Ich habe einen Bekannten vorgeschlagen der einen Fixpreis verlangt der weit unter den 3% liegt. So käme ja das auch Ihr zu gute, da es mehr Gewinn geben würde. Sie weigert sich nun dieses zu wählen und beharrt auf dem, der Sie bestimmt hat.
    Weiter zu den Schulden… muss ich diese nun wirklich selber abzahlen? Ich kann ganz detailliert belegen, was, wann angeschafft worden ist und wer es nun braucht oder gebraucht hat. Auch wenn es mein Konto ist auf dem die Schulden sind, seht man genau wer Sie verbraucht hat für irgendwelche nötigen und unnötigen Behandlungen. Ich finde wenn schon meine Pensionkasse und mein Geld im Haus steckt sollte auch ich etwas mehr Enscheiden dürfen. Oder darf sich die Frau einfach alles leisten? Sogar Haushaltshilfe beantragen, REKA Ferein, Caritas, Winterhilfe, Kultur Vergünstigungkarte… Fährt Auto, wohnt im Haus ausserhalb der Stadt, geht regelmässig in Kurse, geht Ihren Freizeitbeschäftigungen nach ohne nur etwas fürs Geld zu tun. Ich zahle monatlich pro Kind 1350.- und Sie sagt ich müsse Ihr noch die Hälfte an eine neue Identiätskarte geben. Muss ich das auch noch? Ich lebe am berechneten Existenzminimum und möchte einfach nur gleichberechtigt behandelt werden.
    Ich hoffe Ihr könnt mir einwenig weiterhelfen. Auch ich habe eine Anwältin. Doch leider, sendet sie mir nur Eva’s Forderungen an mich weiter und sagt, das wir zuerst alles selber regeln müssen. Doch Eva sendent eifach die Forderungen an Ihren Kostenlosen Anwalt weiter. Ich bezahle auch noch für alle Gerichtskosten. Bereits mehrere Tausend Franken. Wenn ich einen neuen Anwalt nehme kostet der auch gleich wieder mehrere Hundert franken. Ich hab schon so viel dafür ausgegeben…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Adam,

      leider setzen wir uns an dieser Stelle lediglich mit dem deutschen Familienrecht auseinander. Daher ist uns hier nicht bekannt, wie hinsichtlich der einzelnen Punkte – Hausbesitz, Schulden usf. – im Zuge einer Scheidung in der Schweiz verfahren wird. In Deutschland kann die Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung auch Ehegatten- und Trennungsunterhalt begründen. Ein Anspruch auf ein haus besteht zumeist nur, wenn beide Ehegatten im Grundbuch eingetragen sind. An dieser Stell können wir Ihnen höchstens empfehlen, ggf. einen neuen Anwalt aufzusuchen, bei dem Sie sich besser aufgehoben und beraten fühlen oder fordern Sie soweit möglich die rechtliche Aufklärung von Ihrer derzeitigen Anwältin ein.

      Viel Erfolg und Geduld auf dem steinigen Weg der Ehescheidung,
      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Yildirim sagt:

    Hallo alle zusammen. Es geht um das Thema schulden in der Ehe!

    Folgendes Problem: Mann kommt in die Ehe mit schulden! Hat somit eine negative Bonität. Besitz kein Konto usw. Sein Gehalt geht jahrelang auf mein Konto, steht mit seinem Namen nirgendswo, es läuft alles über mich. So aufgrund der Lebensumstände musste ich einen dispo aufnehmen, den ich aufgrund der Summe/ Dispozinsen umgewandelt habe in einen Kredit. So Trennung+ Scheidung ist durch. Kann man ihn für die Schulden, die in der Ehe entstanden sind zur Rechenschaft ziehen oder nicht? Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht. Vielleicht hat jemand sogar ein Akz. auf das ich zugreifen könnte. Bin für jede Unterstützung/ Hinweis dankbar. Habe diesbezüglich zwei Anwälte gewechselt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yildirim,

      da Sie im Außenverhältnis als Alleinschuldner gelten, kann die Wiedergutmachung zumeist nur im Innenverhältnis veranschlagt werden – etwa über Verrechnung mit etwaigen Unterhaltsleistungen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Josef sagt:

    Hallo,
    1. Muß ich im „Fragebogen zum Versorgungsausgleich“ (V 10) auch meine von der BG gezahlte Unfallrente mit angeben? Beim Einkommensteuerjahresausgleich brauche ich diese Rente nicht anzugeben.
    2.Wegen Zahlungsunfähigkeit wurde das von mir beantragte Insolvenzverfahren vom Amtsgericht eröffnet. Wird das beim Versorgungsausgleich berücksichtigt?
    Ich bin Rentner und habe keinen Rechtsanwalt-
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Josef,

      1. im Versorgungsausgleich finden alle Rentenansprüche – ob private oder staatliche Vorsorge – Beachtung.
      2. Da die Rentenansprüche von dem Insolvenzverfahren unberührt bleiben sollten, ist hier nicht anzunehmen, dass dieses einen Einfluss auf den Versorgungsausgleich hat.

      Lassen Sie sich bei Fragen ggf. von einem Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Josef sagt:

        Danke für Ihre Hilfe

  19. Marc sagt:

    Hallo,

    im Jahr 2009 habe ich geheiratet und Anfang 2010 habe ich die Verbindlichkeiten meiner Frau mit unterschrieben (2. Kreditnehmer). Jetzt steht die Scheidung an und meine Frau zahlt die Raten nicht mehr ab. Wie verhalte ich mich richtig bzw. werden die Verbindlichkeiten bei der Scheidung berücksichtigt?

    LG

    Marc

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo MArc,

      im Außenverhältnis kann der Kreditgeber Sie in Haftung nehmen. Allerdings können Sie im Innenverhältnis die entstandenen zusätzlichen Kosten für die Ratentilgung gegenüber Ihrer Frau geltend machen und diese gegebenenfalls mit etwaigen Unterhaltsforderungen verrechnen lassen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Sabrina G. sagt:

    Hallo!
    Meine Eltern haben über sich einen Kredit aufgenommen den wir monatlich an sie anzahlen. Er wurde für den Ausbau einer Wohnung in meinem Elternhaus genutzt. Schriftlich wurde nichts festgehalten und auch die Wohnung wurde bisher nicht an mich überschrieben. Gibt es da trotzdem eine Regelung die mich nach der Scheidung nicht alleine mit der Rückzahlung da stehen lassen auch wenn der Kredit über meine Eltern läuft?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabrina G.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabrina,

      im Außenverhältnis treten Ihre Eltern als alleinige Schuldner gegenüber der Bank auf. Da keine vertragliche Vereinbarung über die Rückzahlung erfolgte und auch die Wohnung noch nicht Ihnen gehört, können die Banken Sie für den Kredit nicht in Haftung nehmen. Es wäre auch Ihren Eltern anzuraten, einen Vertrag im Innenverhältnis mit Ihnen aufzusetzen. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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