Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Header Schulden bei Scheidung

Müssen die Eheleute im Falle einer Scheidung alle Schulden teilen? Nein. Ähnlich wie bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats werden nach einer Trennung und anschließenden Scheidung nur gemeinsame Schulden einbezogen. Dies gilt gleichermaßen nur für während der Ehe entstandene Schulden. Hierzu bedarf es jedoch zuerst einmal einer Aufschlüsselung, wie gemeinsame Schulden nach einer Trennung definiert sind.

Das Wichtigste in Kürze: Schulden

  • Das Gericht unterscheidet zwischen gemeinsamen Schulden und Einzelschulden.
  • Bei der Scheidung ist dieser Unterschied wichtig für die Gütertrennung.
  • Alleinige Schulden können dem Ex-Partner nicht angelastet werden.

Was geschieht mit den Schulden bei einer Scheidung?

Scheidung – und Schulden aus der gemeinsamen Ehe?

Im Familienrecht wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Schulden, die beide Eheleute eingegangen sind und alleinigen Schulden eines Ehepartners. Die Bestimmung gemeinsamer Verbindlichkeiten ist im Grunde recht leicht.

Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.
Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.

Als gemeinsame Schulden können bei Trennung generell jene veranlagt werden, für die beide Ehegatten sich – während der Ehezeit – gegenüber dem Gläubiger mittels Unterschrift als Schuldner auswiesen. Dies gilt jedoch immer nur dann, wenn beide Partner den Vertrag unterzeichneten.

Hierzu gehören insbesondere auch bei einer Bank gemeinsam unterzeichnete Kreditverträge für gemeinsame Anschaffungen – zum Beispiel dem Kauf von einem Auto, den gemeinsamen Hausbau oder aber gemeinsame Ratenkaufverträge etwa für Unterhaltungselektronik.

Während der Ehezeit gemachte Schulden sind nicht automatisch gemeinsame Schulden.

Mietschulden sind in der Regel als gemeinsame Verpflichtung erfasst, sofern der Mietvertrag von beiden Ehegatten unterzeichnet wurde. Ausschlaggebend ist damit die Beurkundung: Nur, wenn beide Eheleute den Kredit-, Mietvertrag oder Ähnliches unterzeichnet haben, sind sie zu gleichen Teilen Schuldner. Auch Schulden auf einem Gemeinschaftskonto der Eheleute werden als gemeinsame Verbindlichkeit aufgefasst.

Hieraus lässt sich schließen, dass alle Schulden aus Kredit-, Ratenverträgen u.a., die nur von einem Partner unterschrieben worden sind, auch nur die Schulden derjenigen Partei sind.

Ausnahmen

Es gibt jedoch auch Verträge, bei denen beide Ehegatten als Vertragspartner angesehen werden, obwohl nur einer den Vertrag unterzeichnet hat. Hierzu zählen etwa Festnetzvertrag, Hausratsversicherung und Stromvertrag. Da diese Vertragsabschlüsse laut Paragraph 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der Abdeckung des alltäglichen Lebensbedarfs dienen, wird eine gemeinsame Verbindlichkeit der Eheleute angenommen. Beide Ehegatten üben während der Ehe die sogenannte Schlüsselgewalt aus.

Wie werden gemeinsame Schulden bei einer Scheidung aufgeteilt?

Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.
Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.

Sind die Eheleute während der Ehezeit gemeinsame Verbindlichkeiten eingegangen, wird in der Regel ein Ausgleich bei der Schuldentilgung angestrebt. Das bedeutet, dass beide Parteien die Schulden jeweils zur Hälfte tragen. Auszugehen ist jedoch von dem Güterstand einer Zugewinngemeinschaft (Zugewinnausgleich).

Der Gläubiger kann wählen, von welchem der beiden Vertragspartner er die Tilgung verlangt. In der Regel bietet sich während der Ehe die Tilgung über ein Gemeinschaftskonto an.

Wird mit der Trennung die Abzahlung der gemeinsamen Schulden nur von einem Partner geleistet, kann dieser vom anderen eine Ausgleichszahlung verlangen, die den jeweils hälftigen Ratenbetrag umfasst. Bei einer monatlichen Rate vom 300 Euro Kredittilgung kann vom anderen somit ein Ersatz verlangt werden.

Ausnahmen bei der hälftigen Ausgleichszahlung

Eine Pflicht, Ausgleichszahlungen für die alleinige Leistungen der gemeinsamen Schulden ist in folgenden Fällen nicht gegeben:

  • bei gemeinsamer Haushaltsführung: Leben die Eheleute noch nicht in getrennten Haushalten, kann die Ausgleichszahlung nicht verlangt werden. Angenommen wird hier, dass beide Eheleute nach wie vor einen Beitrag zur gemeinsamen – wenn auch nicht mehr ehelichen – Lebensführung leisten, der nicht aufgerechnet werden kann.
  • im Innenverhältnis bei Alleinnutzung: Nutzt A zum Beispiel ein Auto, für den ein gemeinsamer Kreditvertrag abgeschlossen wurde, ausschließlich allein, kann von B keine Ausgleichszahlung verlangt werden. Anders verhält es sich mit den Kreditraten selbst. Im Außenverhältnis zu den Gläubigern gilt, dass diese auch B in die Pflicht nehmen können, sollte A die Raten nicht bedienen.
  • Unterhalt: Wurden die Schulden bereits bei der Berechnung des Trennungsunterhalts, den A an B leistet, berücksichtigt, darf nicht noch zusätzlich eine Ausgleichszahlung von A verlangt werden.

Was geschieht mit den alleinigen Schulden des Ehegatten?

Hat ein Ehepartner während der Ehezeit einen Kreditvertrag abgeschlossen und allein unterzeichnet, ist er gegenüber dem Gläubiger auch alleiniger Schuldner. Ist der Ehepartner nicht in der Lage, seine Schulden eigenständig zu tilgen, ist der andere Ehegatte nicht verpflichtet, die Tilgung zu übernehmen. Die Gläubiger dürfen damit nicht den Ehepartner ihres Schuldners in die Pflicht nehmen.

Gibt es eine Haftung für die Schulden des Ehegatten? Sie haften grundsätzlich nicht für die alleinigen Schulden Ihres Ehepartners. Dabei ist es unerheblich, ob die Gütertrennung vereinbart wurde.

Aber Vorsicht: Tritt z. B. der Ehemann in einem Vertrag, den die Ehefrau allein unterzeichnet hat, als Bürge auf oder hat er eine Sicherheit gegeben, kann er von den Banken in Haftung genommen werden. Allerdings kann der Ehemann von seiner Frau die Befreiung von der Bürgschaft bzw. Sicherheit verlangen. Er ist nicht verpflichtet, über die Ehezeit hinaus als Bürge aufzutreten.

Beteiligung an den alleinigen Schulden des Ehegatten

Eine Beteiligung des Ehepartners kann vom Alleinschuldner nicht verlangt werden. Wie in den meisten Fällen finden sich auch hier wieder Ausnahmen.

Werden die Schulden einer Partei aufgenommen, die einem gemeinsamen überehelichen Zweck zu dienen (etwa für ein gemeinsames Geschäft), kann ab der Trennung eine Beteiligung an der Tilgung der Verbindlichkeit auch von dem anderen Ehepartner veranlagt sein.

Scheidung – und noch Schulden fürs Haus?

Ist bei einer Scheidung das Haus mit Schulden belastet, etwa durch Darlehensverträge, entbrennt nicht selten ein Streit. Wem gehört das Haus? Wer muss dafür bezahlen? Wer muss den Kredit bedienen?

Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.
Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.

Über die Eigentumsverhältnisse eines Hauses und/oder Grundstücks klärt der Auszug aus dem Grundbuch auf.

Befindet sich die Immobilie alleinig im Eigentum von A, kann von B keine Beteiligung an den Hauskreditraten verlangt werden. Bleiben jedoch beide Eheleute weiter in dem Haus wohnen, darf A eine Mietzahlung von B fordern.

Aber: Sind beide Ehegatten Hauseigentümer, muss die Tilgung eines Bankdarlehens für das Haus auch dann von beiden getragen werden, wenn nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet hat.

Anrechnung auf den Trennungsunterhalt: Eheprägende Schulden – gemeinsame bzw. einvernehmlich tolerierte Verbindlichkeiten – können beim Unterhalt angerechnet werden. Erklärt sich A zum Beispiel bereit, den gemeinsamen Kredit mit monatlichen Raten von 300 Euro allein abzuzahlen – können diese Zahlungsverpflichtungen vor der Unterhaltsberechnung zur Ermittlung des Einkommens herangezogen und vom Nettoverdienst abgezogen werden. So wird A in aller Regel einen geringeren Unterhalt an B zahlen müssen.

Benötigen Sie Hilfe, die Schulden nach einer Scheidung abzuzahlen, kann Ihnen auch eine Schuldnerberatung helfen. Wie genau erfahren Sie auf dem Portal schuldnerberatung.de.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Monika sagt:

    Hallo,
    mein Mann ist auf und davon zu seiner Jugendliebe
    Nun bekomme ich jeden Tag neue Mahnungen bzw. Mahnbescheide.
    Leider musste ich jetzt schmerzlich feststellen, dass Er viele Rechnungen trotz Mahnungen nicht bezahlt hat. Rechtsanwaltsschreiben und Inkasso’s lagen gut versteckt in den Schubladen.
    Was auf meinen Namen ausgestellt war, habe ich bereits bezahlt.
    Wie sieht es mit den Schreiben von Rechtsanwälten oder Inkassosbüros aus, die auf seinen Namen aus gestellt sind.
    Z.B. von Douglas oder was mir ganz wichtig wäre Sky. Hier sind mittlerweile Beträge in Höhe von fast 2.000€ fällig.
    Bargeld weg und Konto ist auch leer.
    Er hatte nur einen Minijobs und ich bin die Hauptverdienerin.
    Auf welche Kosten bleibe ich sitzen?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      sofern Sie nicht vertragliche Mitschuldnerin sind, können ggf. einige Geltendmachung gegenüber Ihnen entfallen. Schulden, die zum Wohl der ehelichen Gemeinschaft gemacht wurden können oft als gemeinsame Schulden betrachtet werden, auch wenn nur einer den Vertrag unterzeichnete. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Sachlage genau prüfen zu lassen und etwaige unzulässige Forderungen abzuwenden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Jackie sagt:

    Hallo,
    ich lebe bereits seit Dez. 2015 getrennt und seit Januar 2016 nutzt mein mann das im Dispo-kredit befindliche Gemeinschaftskonto allein. Leider führte kein Weg dahin, dass ich aus dem Konto komme und mein Mann hinterließ kürzlich das Konto über den Dispo überzogen und seiner ausgelasteten Kreditkarte. Nun war eine vorläufige Kontodeckung im Dispolimit mit Rücklastschriften möglich und die Kreditkarte wurde mit zusätzlichen Einzahlungen aus Resten seines Vermögens abgezahlt.
    Jetzt bekomme ich seine Forderungen aus den Rücklastschriften von Inkassounternehmen und sie teilen mir mit, dass ich aufgrund des Gemeinschaftskontos für seine Käufe hafte. Ist dem so?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jackie,

      als Miteigentümer haben zunächst auch Sie die Pflicht, die Deckung des Kontos zu gewährleisten. Da es sich jedoch vermutlich um Käufe Ihres Mannes handelt und dieser auch die Verträge abgeschlossenen hat, können diese Schulden auch dessen alleinige sein. Lassen Sie einen Anwalt die Ansprüche der Inkassosunternehmen gegen Sie prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Bella sagt:

    Hallo..

    Wir haben bei meinen Eltern dass Haus umgebaut, stehen beide im Grundbuch und haben uns einen Kredit über 80000€ aufgenommen..
    Ich gehe nur auf 450€ in die Arbeit da wir eine Tochter im Alter von 4 jahren haben.
    Das meiste vom Kredit bezahlt mein Mann..

    Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen was wird aus dem Haus schulden usw..

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bella,

      Miteigentum begründet grundsätzlich Ansprüche. Allerdings sind auch gemeinsame Schulden ggf. aufzuteilen und auf den Wert des Hauses anzurechnen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche im Scheidungsfall prüfen und sich über weitere Scheidungsfolgen aufklären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Bella sagt:

        Danke..
        Ich kann nördlich die kompletten schulden nicht alleine tragen.. 😔
        Dann werde das Haus versteigert werden und meine Eltern müssten auch ausziehen..
        und dass könnte ich ihnen nicht antun.

  4. Chris sagt:

    Hallo,
    während unsere Ehe habe ich für Schulden von meiner Frau ungefähr 60.000€ bezahlt. Das Geld wird jetzt ein Paar Jahre später bei unserer Scheidung nicht mitgerechnet. Kann ich das Geld irgendwie zurückverlangen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Chris,

      sofern ein Zugewinnausgleich erfolgt, wird dieses Geld berücksichtigt, schließlich mindern diese Ausgaben Ihren Zugewinn. Ob Sie das Geld allerdings unabhängig von der Scheidung zurückverlangen können, hängt davon ab, ob es Verträge darüber gibt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie hierzu beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Carmen sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich haben zusammen ein Haus gekauft und renovieren lassen.
    Im Grundbuch stehen wir Beide, genauso auf den ganzen Krediten/Darlehen zur Renovierung.
    Nun trennen wir uns. Es sind noch Schulden auf dem Haus. Ich werde ausziehen, er möchte im Haus bleiben. Die Frage ist, wie verhält es sich mit dem Haus und den Schulden? Würden wir das Haus verkaufen würden wir mittlerweile gut das Doppelte als den damaligen Kaufpreis erhalten.
    Könnten die Schulden damit tilgen und jeder hätte noch was über. Er will aber im Haus bleiben und ich muss mit den Kindern in eine Wohnung umziehen.
    Muss er mir meinen Teil, der beim Hauskauf über bleiben würde nach Tilgung der Kredite auszahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Carmen,

      ein Miteigentümer hat in der Regel einen Anspruch auf Ausgleich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche im Falle der Scheidung beziffern zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Bettina sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Haus wo ich auch alleine im Grundbuch stehe und den Kredit alleine tilge. Nun bin ich 3 Jahre verheiratet und nun kommt es zur Scheidung. Mein Mann hat für die Wertsteigerung des Hauses einen Gutachter beauftragt. Nun haben wir die Zahlen dafür bekommen. Er hat das letzte Jahr angefangen ein bisschen Miete zu zahlen davor aber immer nix. Nun sagt die Anwältin ihm steht von meiner getilgten Summe während der Ehe die Hälfte zu. Das verstehe ich nicht, warum er von meinen getilgten Schulden nun auch noch was abbekommen soll. Des Weiteren veranschlagt er bei der Auszahlung 7000€ für Arbeitsleistung. Ich habe ja auch im und am Haus gearbeitet. Darf er das?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bettina,

      Ihrem Mann steht die Hälfte des Zugewinns zu. Durch die Schuldentilgung ist rechnerisch auch ein Zugewinn entstanden, der nun ausgeglichen werden muss. Ob Ihr Mann eine Bezahlung für die Arbeitsleistung fordern kann, hängt von Ihren Vereinbarungen ab. Wenden Sie sich nochmals an die Anwältin und hinterfragen diese Forderung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Sandra sagt:

    Hallo, ich möchte jetzt nach 3 Trennungsjahren die Scheidung einreichen. Vor der Ehe stand ich bereits mit 1/3 ( die beiden anderen Drittel meine Brüder ) im Grundbuch des elterlichen Anwesens, meine Mutter hat Niessbrauch auf Lebenszeit. Ebenso hatte ich bereits vor der Ehe eine Lebensversicherung, die Beiträge wurden immer von meinem Konto abgebucht, es gab kein gemeinsames Konto. Mein Noch-Ehemann möchte jetzt Zugewinnausgleich beantragen. Es geht ihm jeweils um die Hälfte der Grundstückspreiserhöhung und die Wertsteigerung meiner Lebensversicherung. Da ich meine Mutter pflege habe ich zur Zeit kein allzu großes Einkommen und auch sonst kein Vermögen. Müsste ich einen Kredit aufnehmen, den ich aber eigentlich nicht abzahlen könnte, um den eventuellen Zugewinn bezahlen zu können?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres Mannes im Zugewinnausgleich überprüfen zu lassen. Ggf. können Sie für die geforderte Summe am Ende auch eine Stundung beantragen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Petra sagt:

    Hallo, mein Partner hatte mit seiner jetzigen Ex Frau gebaut in 2009. 2013 verließ sie ihn und die 2 erwachsenen Söhne lebten weiter bei ihrem Vater. Auf das Haus verzichtete die Ex Frau mit der Voraussetzung, niemals Unterhalt für die Kinder zahlen zu müssen. Es wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen bei dem Notar. Über die 160 000 Euro Schulden auf dieses Haus wurde nie gesprochen. Mein Partner zahlte alles alleine weiter, um später den Kindern das Haus zu überlassen. Da der jüngere Sohn (23Jahre alt) zur Schule geht und das Abitur nachholen möchte, ist er ja Unterhaltsberechtigt. Er hat bei seinem Vater freie Kost und kann Strom und Wasser verbrauchen wie er möchte und bekommt monatlich Geld von seinem Vater. Jetzt ist es so, dass er gerne bei seiner Mutter sein möchte und bleibt die meiste Zeit da. Die Ex Frau verlangt nun den Kompletten Unterhalt von meinem Partner. Er zahlt aber sehr viel Schulden für das Haus ab , muss sparsam leben. Der Sohn hat sein Zimmer bei ihm und er kann immer da wohnen. Kann man die Vereinbarung anfechten? Oder muss das Haus verkauft werden , damit der Unterhalt bezahlt werden kann . Umgekehrt hat die Ex Frau noch nie Unterhalt bezahlt. Steht ja auch so in der Vereinbarung. MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      grundsätzlich sind mit Volljährigkeit beide Elternteile unterhaltspflichtig. Der Bedarf des Kindes bemisst sich damit an dem Einkommen beider Eltern und entsprechend der Einkommensverhältnisse trägt jeder Elternteil einen Anteil am Bedarf. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann sich jedoch oft frei entscheiden, in welcher Form er seinen Unterhaltsanteil entrichtet (bar oder als Naturalunterhalt). Raten Sie Ihrem Partner zum Besuch bei einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Michael sagt:

    Hallo ich habe eine Frage meine Ex Frau und ich leben seit 2 Jahren getrennt. Das Trennungsjahr war vor einem Jahr vorrüber und geschieden sind wir seit ein paar Tagen. Während der Trennung hat sie sich nicht an den Kreditraten beteiligt da er bei der Unterhaltsberechnung mit einbezogen wurde. Zur Zeit ist sie nicht in der Lage sich an den Raten zu beteiligen da sie kein Einkommen hat. Wie verfahre ich jetzt am besten? Ich habe gehört das wenn sie nicht zahlt mein Anspruch auf Zahlungen ihrerseits erlischt. Bzw eine Verjährung tritt in kraft. Wie lang ist diese Verjährungsfrist und ab wann beginnt diese Frist? Ist es generell nicht möglich das man da irgendeine Einigung trifft ohne großen Briefverkehr meines Anwaltes? Wir beide sind uns ja einig und sie möchte zahlen wenn sie wieder einen Job hat. Lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      Sie können sich ggf. vertraglich zu den Schuldenlasten einigen. Wenn Sie beide auch weiterhin im Außenverhältnis als Gesamtschuldner auftreten, ist die Verjärhung der Ansprüche nicht ohne weiteres möglich. Sie haften beide in gleichem Maße für die volle Schuldenhöhe und können somit beide in Haftung genommen werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu klären, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall denkbar und zielführend sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. S. sagt:

    Meine Frau möchte die kosten für den immobilien Kredit alleine bezahlen . Kann man das notarielle beglaubigen lassen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      grundsätzlich kann entsprechendes in einer notariellen Vereinbarung festgehalten werden. Die Bank muss sich an diese Vorgaben aber nicht halten, da diese Vereinbarungen nur im Innenverhältnis wirksam sind. Wenden Sie sich an die kreditgebende Bank, um die Möglichkeit einer Vertragsentlassung zu prüfen. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Katharina sagt:

    Ich stehe gemeinsam mit meinem ex mann im Haus und gemeinsam in den Verträgen.mein ex mann hat mich inklusive der Kinder aus dem Haus geekelt. Bis letztes Jahr oktober bediente er auch die raten. Seit Oktober nicht mehr und das tut er mutwillig er reißt mich nun mit in die scheiße.Habe ich irgendwie eine Möglichkeit aus der ganzen Sache raus zukommen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katharina,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Gegenüber der Bank müssen Sie den Kredit bedienen, allerdings können Sie im Innenverhältnis Forderungen an Ihren Mann stellen, da Sie nicht mehr in dem Haus leben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Si Le sagt:

    Hallo, ich lebe in Trennung. Wir haben in 2005 geheiratet, in 2010 ein Bauspardarlehen gemeinsam aufgenommen, um in meinem Elternhaus eine gemeinsame Wohnung um-/auszubauen. Wir haben beide den Vertrag unterzeichnet. Es war so geregelt, dass er die Zinsen in einen Vertrag einzahlt und ich den anderen Part übernehme – die Kosten sind ungefähr die gleichen. In 2015 kam dann die Trennung, er ist ausgezogen, ich wohne noch in der Wohnung. Das Haus gehört meinen Eltern, wir haben seinerzeit keinen Mietvertrag erhalten, da meine Eltern sagten, das wäre mit dem Ausgleich des Bauspardarlehens erledigt. Nach wie vor zahlt jeder seinen Betrag. Nun verlangt er aber von mir die Übernahme seiner Zahlungen – ist das so korrekt? Ich glaube eher nicht, da wir ja beide den Vertrag unterzeichnet haben. Hinzukommt, dass sein Anteil eigentlich schon ausgelaufen sein müsste, sein Anwalt verneint dieses allerdings. Wenn sein Anteil ausläuft, dann müsste er doch den hälftigen Anteil von meiner Zahlung leisten, oder? Bitte um kurze Hilfe. Dankeschön.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Si Le,

      bei gemeinsamen Kreditverbindlichkeiten haften beide Kreditnehmer für die volle Kredithöhe, nicht nur für einen Teil. Ein Anspruch auf die Wohnung kann in der Regel nur bei im Grundbuch bestimmtem Miteigentum begründet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres Mannes prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Si Le sagt:

        Hallo liebes Scheidung.org-Team, auch wenn es sich um ein Bauspardarlehen zum Ausbau der Wohnung handelt?
        Ich sehe das Bauspardarlehen als „normalen“ Kredit – er leider nicht.
        Bitte auch hier nochmals um kurze Stellungnahme. Vielen Dank!

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Si Le,

          bitte wenden Sie sich für genaue Auskünfte an einen Anwalt. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

          Ihr Scheidung.org-Team

  13. Zeynep sagt:

    Hallo ich und mein ex Mann sind schon geschieden,
    In der Ehe haben wir gemeinsam privat Kredit aufgenommen. Er hat mir bis jetzt Hälfte des raten Kredit nach der Scheidung bezahlt jeden Monat. Jetzt zahlt mir mein ex Mann nicht, den Hälfte des raten Kredit. Es wird jeden Monat von mein Bankkonto abgezogen.
    Was kann ich machen.
    Soll ich auch nicht zahlen damit er auch schreiben hält von der Bank?
    Wie kann ich weiter gehen damit er das Hälfte des Kredit zahlt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Zeynep,

      grundsätzlich haften alle Kreditnehmer für die volle Höhe des Darlehens, nicht nur für einen Teil. Zahlt ein Beteiligter nicht mehr, kann damit der andere in Haftung genommen werden. Von der Nichtzahlung der Raten ist dringend abzuraten, da sich hieraus weitere Schuldverhältnisse ergeben können. Wenden Sie sich alsbald an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche gegenüber Ihrem Ex-Mann zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Marc H. sagt:

    Hallo…. Ich bin seid 2011 geschieden. Meine ex frau und ich hatten ein gemeinsames girokonto welches ein höheres soll hatte. Sie ging ca ein jahr nach scheidung in die privatinsolvenz… Die glaubiger des gemeinsamen girokontos kamen dann zu mir und wollten von mir alleine ihr geld zurück… Ich bin mit meiner umschuldung nun im jahre 2019 fertig und alle schulden sind getilgt… Kann ich dann den betrag x von dem girokonto ausgleich von meiner ex verlangen?
    Es wäre nett wenn man mir helfen konnte

    Vielen Dank im vor raus für ihre antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marc,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, inwieweit Rückforderungen gegenüber Ihrer Frau möglich sind. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. E. sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage. Ich bin geschieden. Aus der Ehe sind noch Schulden aus der Stromnutzung. Der Vertrag lief auf mich. Ich habe einen Mahnbescheid bekommen . Im Gericht wurde mir gesagt, dass ich der Vertragspartner bin und muss das bezahlen und wenn ich nicht kann. Wenn ich das bezahlt habe, kann ich erst meinen Ex klagen. Ich dachte, gemeinsame Schulden sind gemeinsame Schulden. Wie ist das jetzt richtig. Stehe ich da wirklich alleine? Vor allem bekomme ich noch nicht mal Kindesunterhalt für unsere Kinder.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      über das Schuldenverhältnis gibt der Vertrag Auskunft. Hat nur einer der Ehegatten den Vertrag unterzeichnet, so handelt es sich zunächst auch nur um dessen alleinige Schulden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Mandy sagt:

    Ich habe mal eine Frage bzgl. Kredite eigenes Haus.
    Im Jahr 2011 haben wir ein Haus gebaut. Sämtliche Abzahlungen sind von meinem privaten Konto bezahlt worden (bis heute). Mein Mann hatte keine Einnahmen weil er sich zu der Zeit selbstständig gemacht hatte. Wir waren beide berufstätig. Nun läuft die Scheidung seit 2014. Während seiner Selbstständigkeit war er nicht in der Lage sich an den Krediten zu beteiligen. D.h. ich habe seine Hälfte mit bezahlt, allerdings den Wertzuwachs und damit verbundene Vermögensbildung, steht ihm nun auch zu. Kann ich von ihm einen Ausgleich verlangen für die Beträge die ich hälftig für ihn übernommen hatte (noch während des Zusammenlebens)
    Alle Kreditverträge laufen auf beide Namen und Grundbuch auch.
    Besten Dank für eine Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mandy,

      eine Verrechnung der geleisteten Zahlung im Innenverhältnis ist durchaus möglich. Welche Varianten in Ihrem Fall genau denkbar sind, können Sie über die Beratung bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Nella S. sagt:

    Hallo ich habe mit mein Mann Haus gekauft 1999 jetzt kommt Trennung Haus hat Schulden noch ca 110tausend, aber auf zweite 10 jahre mein Mann trägt allein Schulden aber wir beide sind Eigentümmer wie wird es alles ausgerechnet. Danke.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nella,

      Miteigentümer können grundsätzlich einen Anspruch auf gemeinsamen Besitz erheben (entsprechend der Eigentumsverhältnisse). Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu klären, inwieweit Ihr Anspruch ggf. mit den auf dem Haus liegenden Verbindlichkeiten verrechnet werden könnte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Gabriele sagt:

    Hallo,
    Ich bin seit Mai 2013 nach 33 Jahren Ehe rechtskräftig geschieden.
    Damals wollte ich nur schnell weg und jetzt hab ich noch eine Frage. In der Ehe hatte ich drei Kreditkarten die ziemlich hoch belastet waren. Ca 11.000 € . Hab ich noch eine Möglichkeit, von meinem Ex anteilig Geld bekommen?
    Die Verträge liefen allerdings auf meinem Namen.
    Vielen dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gabi Reichel

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gabriele,

      sofern keine Gütergemeinschaft während der Ehe vereinbart wurde, bleiben alleinige Schulden auch alleinige Schulden. Der Ehegatte muss hierfür in aller Regel nicht eintreten. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Sina sagt:

    Hallo ich befinde mich in Trennung, habe aber mit meinem Ex einen gemeinsamen Kredit… Wir haben 2 kleine Kinder die bei mir bleiben…

    Ich habe einen Teilzeitjob und müsste Wohngeld oder ALG 2 beantragen
    Ich will meinen Ex nicht mit den Schulden alleine stehen lassen…
    Gibt es die Möglichkeit für eine außergerichtliche Einigung oder bekomme ich dann Probleme aufgrund meines Einkommens?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sina,

      grundsätzlich können Ehegatten sich auch einvernehmlich zu sämtlichen Scheidungsfolgen einigen (Scheidungsfolgenvereinbarung). Nur die Scheidung selbst und der Versorgungsausgleich werden automatisch vom Gericht verhandelt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Möglichkeit einer einvernehmlichen Vereinbarung mit Ihrem Ehemann zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Monika sagt:

    Hallo,
    Ich hatte 2 Kreditkarten in meinem Namen. Eine davon hat mein noch Ehemann Jahrelang missbraucht. Als er auszog half er mir nicht mehr die Raten zu zahlen. Mit 2 Kindern und einem Teilzeit Job konnte ich die Rechnungen nicht mehr gerecht werden und wurde in der Schufa eingetragen. Mittlerweile habe ich mit Hilfe einer Schuldenberaterin bis auf 7000 Euro alles gezahlt. Wir stehen jetzt endlich vor der Scheidung. Allerdings habe ich keinen Anwalt um die Kosten möglich gering zu halten. In den letzten Jahren habe ich mehr Verdient als er. Auch muss ich ihm von meinem Arbeitgeber zusatzrente. 5000 Euro geben. Ich bekomme von seiner nur 2000 Euro. Ich habe beim Gericht bis jetzt nichts angegeben wegen unseren gemeinsamen Schulden. Ich will eigentlich auch nichts von ihm….Es sei denn ich muss ihm nachher zusätzliches Zahlen. Das fände ich nicht fair, wenn ich uns aus den Schulden raus bringe. Ich habe den Kreditkarten Vertrag alleine unterschrieben. Was würden Sie mir raten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      sofern Sie sich nicht einvernehmlich scheiden lassen, benötigen Sie beide einen Anwalt. Sie kommen also um rechtlichen Beistand und die Kosten, die dabei entstehen, nicht herum. Ihn können Sie zudem fragen, wie Sie nun bestenfalls vorgehen sollten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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