Auge um Auge: Spielt die Schuldfrage bei der Scheidung eine Rolle?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 31. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Gründe für eine Scheidung sind zahlreich – Ehebruch, erkaltete Liebe oder einfach nur unüberbrückbare Differenzen. Lange Zeit spielte zumindest in der BRD das sogenannte Schuldprinzip eine wesentliche Rolle bei der Scheidung von Eheleuten. Welche Auswirkungen hatte – oder hat – die persönliche Schuld eines der Ehegatten?

Das Wichtigste in Kürze: Schuldfrage bei Scheidung

  • Bis 1977 konnte eine Ehe in der BRD nur dann geschieden werden, wenn sich einer der Ehegatten dem anderen gegenüber schuldhaft verhalten hat (Schuldprinzip).
  • Bis dato wurde etwa schuldig geschieden, wer Ehebruch beging – der Scheidungsgrund war wesentlich für die richterliche Entscheidung.
  • Seither jedoch ist einzig die Zerrüttetheit der Ehe, nicht aber deren Ursache, Voraussetzung für die Scheidung (Zerrüttungsprinzip) – in der DDR galt dies sogar bereits seit 1955.
  • Allerdings kann sich ein erhebliches schuldhaftes Verhalten gegenüber dem Ehegatten weiterhin indirekt auf mögliche Ansprüche im Zuge der Scheidung auswirken.

Weitere Informationen zur Rolle der Schuld bei der Eheauflösung erhalten Sie im Folgenden.

Bei Scheidung spielt die Schuldfrage nur noch eine untergeordnete Rolle

Verschuldensprinzip vs. Zerrüttungsprinzip

Die Schuldfrage bei einer Scheidung wird dem Zerrüttungsprinzip untergeordnet.
Die Schuldfrage bei einer Scheidung wird dem Zerrüttungsprinzip untergeordnet.

Die Klärung der Schuldfrage ist bei Scheidung mittlerweile nicht mehr Kern der Betrachtung. Bis zur Reform des Familienrechts im Jahre 1977 galt in der Bundesrepublik Deutschland noch das sogenannte Verschuldensprinzip.

Eine Ehe konnte demnach nur dann gerichtlich aufgelöst werden, wenn sich einer der Ehegatten dem anderen gegenüber schuldhaft verhielt. Das umfasste nicht nur den damals noch unter Strafe stehenden Ehebruch, sonder ggf. auch Gewaltdelikte, Vernachlässigung u. v. m.

Seither ist diese Regelung einer weit freizügigeren gewichen: Mittlerweile greift das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Nach diesem kann eine Ehe hierzulande geschieden werden, wenn diese als unweigerlich gescheitert – also zerrüttet – gelten kann.

Über diese Zerrüttetheit soll das sogenannte Trennungsjahr Aufschluss geben. Es dient gewissermaßen als Bedenkzeit, in der die Betroffenen sich der Konsequenzen der Scheidung bewusst werden können, und so Kurzschlusshandlungen vermeiden.

Seit Geltung des Zerrüttungsprinzips steht die Schuldfrage bei der Scheidung somit nicht mehr im Fokus – zumindest bei der objektiven Betrachtung. Im Übrigen galt in der ehemaligen DDR bereits seit dem Jahre 1955 das verschuldensunabhängige Prinzip im Scheidungsrecht.

Indirekter Einfluss auf die Scheidung besteht aber weiterhin

Die Schuldfrage hat Einfluss auf entstehende Ansprüche.
Die Schuldfrage hat Einfluss auf entstehende Ansprüche.

Bei einer Scheidung kann die Schuld des einen Ehegatten gegenüber dem anderen aber dennoch indirekte Auswirkungen auf das Verfahren haben – insbesondere bezüglich der entstehenden Ansprüche.

Gewalt in der Ehe, Ehebruch und die Zeugung unehelicher Kinder, schwerer Alkohol- und Drogenmissbrauch, Veruntreuung gemeinsamer Gelder und andere Aspekte, die ein schuldhaftes Verhalten erkennen ließen, können so etwa dazu führen, dass Ansprüche des „Schuldigen“ auf Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder Unterhalt eingeschränkt oder sogar ganz verwirkt sind.

Dies lässt sich jedoch nicht für jeden Fall pauschal festlegen.

Im Streitfalle muss im Zweifel durch eine gerichtliche Einzelfallbeurteilung die Gewichtung der Schuldfrage bei der Scheidung abgewogen werden. Wollen Sie wissen, ob in Ihrem Falle eine mögliche Schuld die Ansprüche Ihres Noch-Gatten einschränken können, wenden Sie sich an einen Scheidungsanwalt. Dieser kann Ihren Fall genauer betrachten und die Erfolgsaussichten entsprechender Forderungen einschätzen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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