Haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub bei Scheidung?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 31. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Header zum Ratgeber Sonderurlaub bei Scheidung

Die Festsetzung des Scheidungstermins kann je nach Auslastung der Gerichte oder der Beschaffung aller benötigten Nachweise auf sich warten lassen. Steht der Termin endlich, stellt sich gerade berufstätigen Betroffenen die Frage, ob sie für den Scheidungstermin Sonderurlaub gegenüber ihrem Arbeitgeber einfordern können. Ob Ihnen bei Scheidung Sonderurlaub zusteht oder nicht, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze: Sonderurlaub bei Scheidung

  • Beim Scheidungstermin besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten.
  • Hieraus ergibt sich, dass ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Gerichtstermin in der Regel auch dann besteht, wenn keine entsprechende tarifliche oder betriebliche Vereinbarung Sonderurlaub für die Scheidung gewährt.
  • Der Umfang der Freistellung richtet sich nach der im Einzelfall für die Wahrnehmung des Termins benötigten Dauer.

Nähere Informationen zum Sonderurlaub bei Scheidung erhalten Sie im Folgenden.

Gerichtstermin für die Scheidung verschieben oder Sonderurlaub beantragen?

Sonderurlaub für Termin zur Scheidung in der Regel möglich!

Steht Ihnen Sonderurlaub bei Scheidung zu?
Steht Ihnen Sonderurlaub bei Scheidung zu?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer dazu angehalten, sämtliche Termine so zu legen, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leidet. Dies ist bei einem gerichtlich festgesetzten Termin in der Regel nicht möglich. Hier müssen sich die Parteien dem Zeitplan der Gerichte unterwerfen. Doch ergibt sich daraus gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch auf bezahlte Freistellung?

In der Regel ist bezahlter Sonderurlaub nur dann möglich, wenn dies entweder gesetzlich bestimmt oder aber in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eindeutig festgeschrieben ist. In entsprechenden Vereinbarungen kann im Einzelfall sogar die Bezahlung bei Freistellung ausgeschlossen sein.

Bei einem gerichtlichen Termin in eigener Sache kann davon abweichend aber dennoch regelmäßig die bezahlte Freistellung verlangt werden. Dies allerdings nur, insofern die persönliche Anwesenheit des Betroffenen angeordnet ist (Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm.vom 02.12.2009, Aktenzeichen: 5 Sa 710/09).

Sonderurlaub wegen Anwesenheitspflicht: Gerichtstermin bei Scheidung muss persönlich wahrgenommen werden

Die Dauer vom Scheidungstermin beeinflusst den Sonderurlaub bezüglich dessen Umfangs.
Die Dauer vom Scheidungstermin beeinflusst den Sonderurlaub bezüglich dessen Umfangs.

Beim Scheidungstermin besteht persönliche Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist die begründete Abwesenheit eines oder beider Ehegatten möglich.

Da die Terminsverlegung ebenso nur im Falle eines triftigen Grundes denkbar ist und das Scheidungsverfahren zudem erheblich verzögern könnte, kann sich bei einem festgesetzten Scheidungtermin Anspruch auf Sonderurlaub ergeben.

Oftmals muss der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer Sonderurlaub bei Scheidung gewähren. Diese Freistellung ist zudem regelmäßig bezahlt. Der für den Scheidungstermin gewährte Urlaub beschränkt sich dabei jedoch auf die im Einzelfall benötigte Zeit.

Es gibt mithin keinen festgeschriebenen Anspruch auf Sonderurlaub bei Scheidung, sondern dieser richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand im Einzelfall. Die Dauer des Scheidungstermins variiert dabei, je nach Sachlage, und kann vereinzelt auch bei lediglich 15 Minuten liegen. Anfahrt und Rückweg sind dem sodann hinzuzurechnen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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