Sorgerechtsstreit: Kosten & Ablauf gerichtlicher Verfahren zum Sorgerecht
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Bei einer Trennung mit gemeinsamen Kindern kommt es oftmals nicht nur zu Auseinandersetzungen zum Unterhalt. Auch Fragen zum Umgang und Sorgerecht sind regelmäßig zu klären. Lassen sich gütliche Einigungen nicht herbeiführen, kann es dann schon einmal zum Streit ums Sorgerecht kommen. Im Zweifel muss dann über den Sorgerechtsstreit ein Gericht entscheiden.
Das Wichtigste zu Sorgerechtsstreitigkeiten in Kürze
Nein, grundsätzlich erhalten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet waren. Bei unverheirateten Eltern kann der Vater vor dem Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen. Nur in letzter Instanz wird ein Familiengericht über den Sorgerechtsstreit entscheiden, sofern einer der Elternteile einen entsprechenden Antrag stellt.
Während die Gerichtskosten den Beteiligten zu gleichen Teilen aufzuerlegen sind, sind die Anwaltskosten von dem jeweiligen Auftraggeber (Mandanten) zu zahlen. Eine Kostenteilungsvereinbarung kann die finanzielle Last auf beide Eltern aufteilen. Dies kann sich insbesondere dann lohnen, wenn nur ein Anwalt als gerichtlicher Vertreter im Verfahren auftritt.
In der Regel bieten Rechtsschutzversicherungen nur selten Policen an, die auch Familienrechtsstreitigkeiten abdecken. Prüfen Sie ggf., welche Verfahren im Einzelfall von Ihrer Versicherung abgedeckt sind. Tritt die Rechtsschutzversicherung im Sorgerechtsstreit für die Kosten nicht ein und verfügen Sie selbst nicht über ausreichend Einkommen, um diese selbst zu tragen, können Sie ggf. auf staatliche Hilfen zurückgreifen (Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe).
Garantien gibt es keine. Ob nun das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden soll oder aber einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden soll: Am Ende muss das zuständige Gericht eine Entscheidung im jeweiligen Einzelfall treffen, die im Wesentlichen im Interesse des Kindes liegt. Dabei müssen oftmals zahlreiche Umstände berücksichtigt werden. Die Austragung eines Sorgerechtsstreits vor einem Familiengericht sollte jedoch der letzte Schritt sein. Zunächst sollten auch die Eltern versuchen, eine möglichst gütliche Einigung außergerichtlich zu erzielen.
Weiterführende Ratgeber rund ums Sorgerecht:
- Sorgerecht
- Gemeinsames Sorgerecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Unterschied zwischen Umgangs- und Sorgerecht
Streit um das Sorgerecht: Wer ist überhaupt wann sorgeberechtigt?
Die elterliche Sorge gestattet es dem sorgeberechtigten Elternteil, über sämtliche wichtige Fragen das Kind betreffend zu entscheiden. Teilen die Eltern sich das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind, sind mithin auch beide Eltern entscheidungsbefugt. Das erfordert nicht selten, einen gemeinsamen Konsens zu schaffen und miteinander im Gespräch zu bleiben.
Aber wann genau erhält der Vater das Sorgerecht? Wird ein Kind in eine bestehende Ehe geboren, dann haben automatisch beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Auch im Falle einer Scheidung ändert sich hieran zunächst nichts, sofern es keine Aberkennung des Sorgerechts gibt. Bei unverheirateten Eltern hingegen muss der Vater das Sorgerecht beim Jugendamt oder vor dem Familiengericht aktiv beantragen.
Ein Sorgerechtsstreit kann mithin in unterschiedliche Richtungen laufen: Entweder einer der Elternteile versucht, das gemeinsame Sorgerecht zu erstreiten oder aber es soll einem Elternteil aberkannt werden. Können die Eltern sich im Sorgerechtsstreit auch über einen vermittelnden Anwalt für Familienrecht nicht einigen, muss in letzter Instanz das Familiengericht auf Antrag über den Sorgerechtsstreit entscheiden. Eine solche Sorgerechtsklage kann nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld kosten. Einen Sorgerechtsstreit zu vermeiden, sollte zunächst also im Fokus der Problemlösung stehen.
Sollte es doch einmal keine gütliche Einigung geben, wenden Sie sich in einem Sorgerechtsstreit an einen Anwalt. Dieser kann prüfen, unter welchen Voraussetzungen das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden kann oder aber ein Sorgerechtsentzug möglich ist. Garantien, den Sorgerechtsstreit zu gewinnen, gibt es kaum. Im Familienrecht kommt es wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet stark auf die Umstände im Einzelfall an.
Sorgerechtsstreit: Ablauf & Dauer des Verfahrens
In einem ersten Schritt wird ein Anwalt zunächst prüfen, ob sich eine außergerichtliche Einigung bezüglich des Sorgerechts finden lässt. Dies ist nicht nur im Interesse der beteiligten Eltern, sondern dient vor allem auch dem Kindeswohl. Ein Sorgerechtsstreit kann nämlich eine starke Belastung für die Kinder darstellen. Häufig wird deshalb in einem Sorgerechtsstreit das Jugendamt als Interessenvertreter des Kindes einbezogen.
Ist eine Einigung im Sorgerechtsstreit nicht möglich, so kann der Anwalt einen Antrag auf Entscheidung im Sorgerechtsstreit vor dem zuständigen Familiengericht stellen – sofern er eine entsprechende Vollmacht von seinem Mandanten erhält. In dem Antrag sind dann u. a. auch Gründe dafür angeführt, warum das gemeinsame Sorgerecht zu erteilen oder dem anderen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen ist. Ggf. bedarf es hierfür entsprechender Belege und Nachweise.
Nach einer Bewertung des Sachverhalts und einer Befragung der Betroffenen vor dem Familiengericht kann dieses über den Sorgerechtsstreit entscheiden und unter Umständen auch das Sorgerecht entziehen. Dies geschieht jedoch in aller Regel nur in seltenen Ausnahmefällen, in denen das Kindeswohl durch den betroffenen Elternteil als erheblich gefährdet anzuerkennen ist. Die Hürden sind hier vergleichsweise hoch angesetzt. Am Ende wird ein Gericht stets versuchen, im Interesse des betroffenen Kindes zu entscheiden.
Wie lange es von den ersten Anwaltsgesprächen bis hin zu einer gerichtlichen Entscheidung dauert, lässt sich nicht festlegen. Sind die Fronten verhärtet, können sich Verfahren zu einem Sorgerechtsstreit auch schon einmal über mehrere Monate hinziehen. Dabei spielt u. a. auch die Auslastung des zuständigen Gerichts eine Rolle.
Welche Kosten entstehen für einen Sorgerechtsstreit?
Ob Gerichts- oder Anwaltskosten: In einem Sorgerechtsstreit wie auch in anderen Familienverfahren richten sich die jeweils entstehenden Gebühren maßgeblich nach dem Verfahrenswert. In einem Sorgerechtsverfahren beträgt dieser in der Regel
- 4.000 Euro (vgl. § 45 Abs. 1 FamGKG)
- ggf. je Kind 550 Euro, sofern ein Verfahrensbeistand hinzugezogen wird.
Grundlage für die Gebührenhöhe sind das Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnis (RVG). Insgesamt können bei einem gerichtlichen Sorgerechtsstreit Anwalts- und Gerichtskosten von zirka 1.000 Euro entstehen (bei nur einem Anwalt und inklusive Steuern). Wichtig ist: Ganz ohne Anwalt geht es nicht. Für Antragsteller besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Kommt es hingegen dank der Bemühungen des Rechtsanwalts zu einer außergerichtlichen Einigung, so entstehen lediglich Anwaltskosten.
Wer trägt die bei Sorgerechtsstreitigkeiten entstehenden Kosten? Die Gerichtskosten müssen sich Antragsteller und -gegner regelmäßig teilen. Die Anwaltskosten hingegen hat der jeweilige Auftraggeber zu zahlen, sofern in einer Kostenteilungsvereinbarung nichts anderes bestimmt wird. Können betroffene Eltern die Kosten für den Sorgerechtsstreit – ob nun gerichtlich oder außergerichtlich beigelegt – nicht selbst stemmen, können Sie ggf. auf Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe zurückgreifen.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in Familienverfahren hingegen in aller Regel nicht. Unter Umständen können aber zumindest die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt angerechnet werden. Prüfen Sie hierzu, welche Leistungen Ihre Rechtsschutzversicherung im Einzelnen abdeckt.