Streitige Scheidung – Höhere Kosten bei nicht einvernehmlichen Verfahren?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 7. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Nicht immer herrscht Einigkeit bezüglich des Wunsches, sich scheiden zu lassen. Ist nach Ablauf des ersten Trennungsjahres nicht sicher, ob der Antragsgegner in die Scheidung einwilligt, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine einfache streitige Scheidung möglich sein. Welche dies im einzelnen sind, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze: Streitige Scheidung

  • Eine streitige Scheidung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch dann möglich, wenn ein Partner dem Ansinnen nicht zustimmt.
  • In der Regel sind ein bis drei Trennungsjahre abzuwarten.
  • Die Kosten sind u. a. von der Anzahl der an das Gericht abgegebenen Folgesachen abhängig.

Ausführliche Informationen zur streitigen Scheidung erhalten Sie im Folgenden.

Scheidung möglich, wenn einer der Ehegatten nicht will?

Voraussetzungen für die erfolgreiche streitige Scheidung

Eine streitige Scheidung kann auch bereits nach dem ersten Trennungsjahr erfolgen.
Eine streitige Scheidung kann auch bereits nach dem ersten Trennungsjahr erfolgen.

Stimmt ein Ehegatte der Scheidung nicht zu, so kann in vielen Fällen frühestens nach Ablauf von drei Trennungsjahren eine Scheidung auch gegen dessen Willen stattfinden. Allerdings kann dies auch schon nach dem ersten abgeleisteten Trennungsjahr möglich sein, wenn die eheliche Gemeinschaft als unweigerlich zerrüttet anzusehen ist.

Eine streitige Scheidung bereits nach dem ersten Trennungsjahr ist z. B. in folgenden Fällen denkbar:

  1. Der Antragsteller hat die unumstößliche Absicht, sich scheiden zu lassen.
  2. Jedwede theoretische Möglichkeit einer Versöhnung muss durch den Antragsteller ausgeschlossen worden sein.
  3. Die Ehegatten kommunizieren nicht mehr miteinander und haben auch keinen geschlechtlichen Verkehr mehr.
  4. Antragsteller und/oder Antragsgegner haben leben bereits in einer neuen festen Partnerschaft.
  5. Die Charaktere, Lebenseinstellungen und Zukunftsplanungen der Ehegatten passen nachweislich nicht zueinander.

Wichtig: Das Gericht muss in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen ausreichen, um die strittige Scheidung bereits zu diesem Zeitpunkt zu ermöglichen ist. Pauschal lässt sich nicht bestimmen, dass jedes Familiengericht den oben genannten Argumentationen immer folgen wird. Stimmt es dem nicht zu, so wird der Scheidungsantrag in der Regel zunächst abgewiesen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit eine streitige Scheidung in Ihrem Fall denkbar wäre.

Strittige Scheidung: Ablauf des Familienverfahrens

Strittige Scheidung: Je mehr Folgesachen im Verbund verhandelt werden sollen, desto teurer die Scheidung.
Strittige Scheidung: Je mehr Folgesachen im Verbund verhandelt werden sollen, desto teurer die Scheidung.

Grundsätzlich kann auch eine streitige Scheidung ebenso unkompliziert vonstatten gehen, wie ein einvernehmliches Verfahren: Einreichung des Antrages, gerichtliche Prüfung, Auskunft zum Versorgungsausgleich, Scheidungstermin mit Anhörung der Betroffenen. Das Problem hierbei ist jedoch regelmäßig, dass die Ehegatten sich nicht im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung über sämtliche Folgesachen einvernehmlich einigen.

Das bedeutet, dass zu Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung usf. keine abschließende Entscheidung getroffen wird. Wollen die Ehegatten zu den einzelnen Folgesachen eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, so müssen sie für deren Aufnahme in das Scheidungsverbundverfahren jeweils einen gesonderten Antrag stellen.

Der Grund: Das Familiengericht behandelt lediglich die Hauptsache und den Versorgungsausgleich von Amts wegen. Zu allen anderen Folgesachen bedarf es nicht zwingend einer gerichtlichen Entscheidung.

Je mehr Folgesachen jedoch in den Scheidungsverbund aufgenommen werden, desto höher wird am Ende auch der Verfahrenswert. Da sich nach diesem die Anwalts- und Gerichtskosten richten, können die Kosten der beteiligten für die streitige Scheidung steigen. Hinzu kommt, dass auch der Antragsgegner ggf. einen eigenen Rechtsbeistand benötigt, wenn er selbst Anträge einbringen will, da hierbei Anwaltszwang besteht.

Die Kosten einer streitigen Scheidung können mithin von denen einer vergleichbaren einvernehmlichen Scheidung stark abweichen – müssen es aber nicht grundsätzlich. Dies ist abhängig davon, wie viele Folgesachen im einzelnen Verfahren gerichtlich entschieden werden sollen und ob beide Beteiligte einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. vera sagt:

    Welche wegen können eingeleitet werden, wenn die eine Partei sich nach dem trennungsjahr nicht scheiden lassen will und dafür zum scheidungstermin ein Attest zur unzurechnungsfahigkeit wegen Schmerzmittel etc ausstellen lassen hat. Die andere Partei aber schon lange in einer neuen Partnerschaft lebt und sich unbedingt scheiden lassen will?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Vera,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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