Scheidungskostenrechner – Welche Kosten kommen bei Scheidung auf Sie zu?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Lassen Sie sich mit unserem Scheidungsrechner Kosten für Scheidung und Unterhalt berechnen!

Im Zuge einer Scheidung müssen sich die betroffenen Ehegatten nicht nur mit zahlreichen Scheidungsfolgen auseinandersetzen, sondern darüber hinaus auch mit den für die Scheidung entstehenden Kosten. Doch wie hoch können die Scheidungskosten ausfallen? Unser Rechner kann Ihnen einen ersten Anhaltspunkt geben. Auch bei der Berechnung von Unterhaltsforderungen kann er behilflich sein.

So funktioniert unser Scheidungsrechner

  • Sie können im ersten Drop-Down-Menü den gewünschten Scheidungsrechner auswählen: „Scheidungskosten“, „Unterhalt Kinder“ oder „Unterhalt Partner“.
  • Füllen Sie hiernach die Felder in der Eingabemaske aus und tätigen Sie die entsprechenden Einstellungen.
  • Klicken Sie auf den Button „Ausrechnen“.
  • Im Anschluss wird Ihnen ein Ergebnis angezeigt, das als erste Orientierung bei den entstehenden Kosten dienen kann.

Beachten Sie bitte, dass unsere Unterhalts- und Scheidungskostenrechner nicht alle Aspekte des Einzelfalls mit einbeziehen können. Dadurch kann eine Abweichung zwischen den Ergebnissen und dem Realfall grundsätzlich möglich sein. Um genauere Ergebnisse zu erzielen, können Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag von einem spezialisierten Scheidungsanwalt erstellen lassen.

Wie teuer wird die Scheidung laut Online-Rechner?

Mit unserem Scheidungsrechner können Sie die ungefähren Kosten Ihrer Scheidung ermitteln.
Mit unserem Scheidungsrechner können Sie die ungefähren Kosten Ihrer Scheidung ermitteln.

In der ersten Einstellung können Sie die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung ermitteln. Zugrunde zu legen ist bei den Scheidungskosten der Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Quartalsnettoeinkommen beider Ehegatten ergibt. Aus diesem Grund bedarf es auch für die Nutzung von unserem Scheidungskostenrechner der Angabe der ungefähren monatlichen Nettoeinkünfte von Ihnen und Ihrem Ehegatten. Der Scheidungsrechner ermittelt hieraus dann das Quartalsnettoeinkommen.

Neben dem Einkommen kann das Gericht zudem auch Vermögenswerte auf den Verfahrenswert anrechnen. Aus diesem Grund können Sie in einem weiteren Feld die ungefähren Vermögenswerte angeben. Anrechenbar auf den Streitwert sind dabei in der Regel 5 % nach Abzug der Vermögensfreigrenze (zwischen 15.000 bis 30.000 Euro).

Einzelaspekte: Wie ermittelt unser Rechner die ungefähren Scheidungskosten?

Die Anzahl der Kinder ist für die Nutzung von unserem Kostenrechner bei Scheidung deshalb von Bedeutung, als je vorhandenem Kind vom Quartalsnettoeinkommen ein gewisser Grundfreibetrag abgezogen wird, um Unterhaltsleistungen nicht zu behindern. Die Summe beträgt dabei je Kind und Monat 250 Euro. Bei einem Kind also läge der Streitwert 750 Euro niedriger (250 Euro x 1 Kind x 3 Monate), bei zwei Kindern 1.500 Euro (250 Euro x 2 Kinder x 3 Monate) usf.

Bei den Kosten der Scheidung bezieht unser Rechner dies anhand der hier getätigten Eintragung mit ein und passt den Verfahrenswert entsprechend automatisch an.

Unser Scheidungskostenrechner bezieht darüber hinaus die Werte für den Versorgungsausgleich mit ein. Je auszugleichender Anwartschaft werden zusätzlich 10 % des Streitwertes zur Gesamtsumme addiert. Unser Scheidungsrechner kann dies online bereits vorab einbeziehen, jedoch nur für maximal zwei Rentenanwartschaften (gesetzlich sowie privat).

Die so von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten ergeben dann den zu vermutenden Wert, den das Scheidungsverbundverfahren in Ihrem Fall grundsätzlich haben kann. Diese nutzt unser Scheidungsrechner für die Ermittlung der ungefähren Kosten.

Beachten Sie dabei jedoch, dass mit jeder weiteren Scheidungsfolge, die im gerichtlichen Verfahren auf Antrag behandelt werden soll, der Verfahrenswert steigt. Das erhöht ggf. auch die für eine nicht einvernehmliche Scheidung anfallenden Kosten. Unser Rechner berücksichtigt nur das Hauptsacheverfahren und den Versorgungsausgleich.

Zweiter Rechner-Schritt: Scheidungskosten aus Wert ermitteln

Unser Scheidungskostenrechner ist vor allem für einvernehmliche Scheidungen geeignet.
Unser Scheidungskostenrechner ist vor allem für einvernehmliche Scheidungen geeignet.

In einem zweiten Schritt berechnet der Scheidungskostenrechner aus dem ermittelten Streitwert die möglichen Verfahrenskosten: Diese setzen sich zum einen aus den Gerichts-, zum anderen aus den Anwaltskosten zusammen. Berücksichtigt wird dabei nur ein Anwalt, da nur Antragsteller einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen müssen und bei einer einvernehmlichen Scheidung mithin nur ein Rechtsbeistand vonnöten ist. Eine stärker auf den jeweils vorliegenden Einzelfall ausgerichtete Berechnung können Sie bei einem spezialisierten Familienrechtsanwalt im Rahmen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags ermitteln lassen.

  1. Die Gerichtskosten betragen im Scheidungsverfahren regelmäßig 2,0 Gebühren. Die einfache Gebühr ergibt sich aus § 13 FamGKG in Verbindung mit dem Streitwert im Einzelfall.
  2. Die Kosten für den vertretenden Rechtsanwalt finden ihre Grundlage in § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), der die Staffelung der einfachen Gebühr bestimmt. Dabei kann ein Anwalt für das Verfahren gemäß Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 RVG) regelmäßig 1,3 Verfahrensgebühren sowie 1,2 Terminsgebühren geltend machen. Zusätzlich dazu kann er auch die Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG) sowie 19 % Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG) in Rechnung stellen.

Unser Scheidungskostenrechner berücksichtigt diese Aspekte und gibt neben dem Verfahrenswert die sich daraus ergebenden Gerichts- sowie Anwaltskosten an. Addiert ergeben sich hieraus dann die zu vermutenden Gesamtkosten.

Aber Vorsicht: Zwar können Sie mit unserem Scheidungsrechner kostenlos online eine unverbindliche Einschätzung zu den entstehenden Kosten erhalten, allerdings kann die Realrechnung letztlich abweichen. Folgende Aspekte sind u. a. bei unserer Berechnung nämlich nicht einbezogen:

 

  • Bei komplexen Verfahren kann die vom Scheidungsanwalt geltend gemachte Verfahrensgebühr auch höher liegen (mehr als 1,3 Gebührensätze).
  • War der Anwalt bereits vor der Antragerstellung für Sie tätig, können zusätzliche Geschäftsgebühren zu den Gesamtkosten des Rechtsbeistands hinzukommen.
  • Notarkosten für die Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind hier ausgeklammert. Diese kommen ggf. noch zu den Verfahrenskosten hinzu.
  • Handelt es sich um ein streitiges Scheidungsverfahren, in dem noch weitere Folgesachen einer gerichtlichen Entscheidung zugeführt werden sollen, erhöht sich der Verfahrenswert und mit ihm können auch die Kosten steigen. Unser Scheidungskostenrechner ist daher nur für eine einvernehmliche Scheidung eine relative Einschätzung abgeben.

Weitere Scheidungskostenrechner: Online den Unterhalt ermitteln

Unser Rechner kann neben Scheidungskosten  auch Unterhaltsansprüche ermitteln.
Unser Rechner kann neben Scheidungskosten auch Unterhaltsansprüche ermitteln.

Sie fragen sich aufgrund einer bevorstehenden Scheidung: „Was muss ich zahlen?“ Unser Rechner kann neben den eigentlichen Verfahrenskosten auch zwei weitere Funktionen bieten: Mit ihm können Sie sowohl den Ehegatten- sowie den denkbaren Kindesunterhalt ermitteln, der ungefähr anfallen kann.

Wählen Sie hierfür einfach in dem Reiter die Funktionen „Unterhalt Partner“ oder „Unterhalt Kinder“ aus.

Kindesunterhalt berechnen

Unser Scheidungsrechner ermöglicht die Betrachtung von bis zu zwei unterhaltsberechtigten Kindern. Sie können im ersten Feld eingeben, wie hoch das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners ungefähr ist. Danach fehlt noch die Angabe des Alters der Kinder oder nur eines Kindes. Aus den Daten ermittelt unser Scheidungskostenrechner nunmehr die Höhe des Unterhaltsbedarfs gemäß aktueller Düsseldorfer Tabelle (entsprechend der Altersgruppe).

Abgezogen hiervon wird bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld, bei volljährigen das komplette. Neben der gemäß Unterhaltstabelle vorgesehenen Unterhaltszahlung wird zudem der Selbstbehalt ausgewiesen, der dem Unterhaltspflichtigen zusteht.

Ehegattenunterhalt berechnen

Der Trennungs- oder nacheheliche Unterhalt wird mittels der Differenzmethode ermittelt. In der Maske sind die bereinigten Nettoeinkünfte beider Ehegatten einzutragen. Der Unterhaltsberechtigte hat dabei in der Regel einen Anspruch auf 3/7 der Einkommensdifferenz als Unterhalt. Auch hier wird neben dem Ergebnis der gewöhnliche Selbstbehalt angezeigt, der gegenüber Ehegatten greift.

Auch diese Berechnungen, die unser Scheidungskostenrechner tätigt, können nur als erster Orientierungspunkt betrachtet werden. Wollen Sie den Unterhalt für den Einzelfall genauer berechnen lassen, so wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Familienrecht.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Alois L. sagt:

    Hallo und guten Tag!
    Welchen Vermögenswert muss ich in den Scheidungsrechner eintragen?
    Beispiel:
    Mein Schwiegersohn hatte schon vor der Ehe (Heirat 2019) 2 Wohnungen,
    eine ganz schuldenfrei, die 2te zu 60% abbezahlt.
    Jetzt, 5 Jahre später, ist die 2te Wohnung zu 80% abbezahlt.
    Anhand dieses Beispiels:
    Welche Vermögensanteile gehen in den Vermögenswert ein?
    Der Verkehrswert der Wohnungen summiert (380 000 + 270 000 = 650 000 €)?
    Oder nur der 20% des Verkehrswerts der 2ten Wohnung (Zugewinnwert während der
    Ehe)

    Mit freundlichen Grüßen

    Lerato

  2. Dimitri sagt:

    Damit wären alle Fragen beantwortet: top

  3. Benedikt W. sagt:

    Hier ist wirklich an alles gedacht worden! Sogar ein toller Rechner. Danke.

  4. Lena sagt:

    Super Beitrag! Vielen Dank für die hilfreichen Infos!

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