Trennung: Was müssen Sie am Beziehungsende beachten?
Eine Trennung kann eine Erleichterung sein, aber auch unfreiwillig und schmerzhaft. Sind Kinder aus der Beziehung hervorgegangen, verkompliziert dies die Angelegenheit ganz beträchtlich. Sowohl emotional und psychisch als auch organisatorisch gibt es nun einiges zu erledigen. Was ist am Ende einer Ehe nach endgültiger Trennung zu beachten?
Das Wichtigste in Kürze: Trennung
- Nach der Trennung sind als Sofort-Maßnahmen das Sichern relevanter Unterlagen und ggf. die Suche nach einem Rechtsbeistand sinnvoll.
- Nach einer Trennung sollte unbedingt ein eigenes Konto existieren.
- Die Aufteilung des Hausrats und von Wertgegenständen ebenso wie der Verbleib der Wohnung müssen geregelt werden.
- Etwaige Kinder sollten zeitnah informiert werden. Der Kindesunterhalt kann sich zum Beispiel nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen.
- Verdient ein Partner mehr als der andere, besteht evtl. Anspruch auf Trennungsunterhalt.
- Wer Hilfe benötigt, kann sich an eine Familienberatung oder einen Psychologen wenden.
- Um die Trennung zu überwinden, sind Ablenkung und Bewegung sinnvoll.
- Nach sehr langer Ehedauer können gesonderte Unterhaltsansprüche entstehen.
Ausführliche Informationen zur Trennung erhalten Sie im Folgenden.
Trennung vom Partner: Was nun?
Inhaltsverzeichnis
Nach der Trennung: Erste Maßnahmen
Das Empfinden von Trauer nach der Trennung ist eine völlig normale Reaktion. Trotzdem sollte nicht in der Starre verharrt werden, denn gerade bei zerstrittenen Paaren, bei denen die Gefahr eines Rosenkrieges besteht, kann es wichtig sein, schnellstmöglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Trennung unbeschadet zu überstehen.
Unterlagen, Dokumente und Urkunden
Wer sich trennen will, sollte alle wichtigen Unterlagen sichern, sei es im Original oder als Kopie. Denn insbesondere die scheidungsrelevanten Dokumente sind wichtig, um die Trennung in letzter Konsequenz auch durchzuziehen. Außerdem sollten Getrennte einen Überblick über die eigenen Finanzen ebenso wie die finanziellen Verhältnisse des Partners haben. Dies kann beispielsweise für Unterhaltsansprüche oder das Scheidungsformular wichtig sein.
- Personalausweis und Pässe der Kinder
- Die eigene Geburtsurkunde sowie die der Kinder
- Heiratsurkunde
- Nachweise über Versicherungen
- Gehaltsbescheinigungen
- Rentenbescheinigungen
- Kontoauszüge
- Stammbuch
- Grundbuchauszüge und Mietverträge
- Nachweise über gemeinsame Geldanlagen wie Wertpapiere, Sparbücher, Unternehmensbeteiligungen, Aktienfonds, etc.
Check der Konten
Nach einer Trennung sollten außerdem die eigenen und gemeinsamen Konten kontrolliert werden. Wer kein eigenes Konto besitzt, sollte unbedingt eines eröffnen. Außerdem gilt es, Partnerkarten sperren zu lassen und Kontovollmachten des Partners zu widerrufen.
Daneben sollten nun alle eigenen Zahlungsaus- und -eingänge wie beispielsweise das Gehalt nicht mehr auf das gemeinsame, sondern das persönliche Konto geleitet werden. Denn getrennte Finanzen sind ein wichtiges Kriterium für den Beginn des Trennungsjahres.
Beauftragung eines Rechtsbeistands
Nicht zuletzt sollte nach einer Trennung auch ein Rechtsanwalt beauftragt werden, insbesondere wenn eine Scheidung ins Haus steht. Kann die Scheidung im Einvernehmen über die Bühne gehen, ist häufig auch ein Anwalt ausreichend.
Dass sich jeder Partner einen eigenen Rechtsanwalt nimmt, ist vor allem dann nötig, wenn
- die Scheidung streitig ist. Können sich die Ehegatten in Fragen des Unterhalts, Hausrats o. ä. nicht einigen und geben dies als Folgesache zur Verhandlung ans Gericht, ist ein eigener Rechtsbeistand nötig.
- die Gefahr der Benachteiligung besteht. Ist beispielsweise ein Partner wirtschaftlich unerfahren, während der andere viel finanzielles Wissen besitzt, sollte sich auch der unerfahrene Partner einen Anwalt nehmen.
Festlegung des Trennungsbeginns
Um später die Scheidung einreichen zu können, ist in den allermeisten Fällen ein Trennungsjahr einzuhalten. Dies kann auch in einer gemeinsamen Wohnung passieren. Dazu muss jedoch die „Trennung von Tisch und Bett“ vollzogen werden. Dazu zählt zum Beispiel:
- getrennte Finanzen
- getrennte Räumlichkeiten – nur Gemeinschaftsräume wie Küche und Wohnzimmer können zusammen genutzt werden
- getrenntes Wirtschaften – Einkaufen, Kochen, Waschen etc.
Um das genaue Datum der Trennung zu dokumentieren, kann es sinnvoll sein, einen Trennungsbrief zu schreiben.
Inventarliste, Hausrat und Wohnung
Um später die Aufteilung des Hausrats zu erleichtern, ist es sinnvoll, eine Inventarliste anzulegen. Auch die gemeinsame Wohnung behält in der Regel nur ein Partner, während der andere auszieht. Gegebenenfalls sollte in der Folge der Mietvertrag angepasst werden, ansonsten haftet auch derjenige Partner beispielsweise für Mietschulden, der ausgezogen ist, sofern er als Mieter im Vertrag auftaucht.
Trennung trotz Kind: Sorge- und Umgangsrecht
Die Trennung mit Kindern ist sicherlich eine besondere Herausforderung. Damit Kinder die Trennung verarbeiten und überwinden können, sollten sie zeitnah, aber kindgerecht über die bevorstehenden Veränderungen aufgeklärt werden. So können die Kinder die Trennung am besten verkraften.
In der Regel liegt das Sorgerecht bei einer Trennung oder einer Scheidung bei beiden Eltern gemeinsam. Da für viele getrennte Eltern ein echtes Wechselmodell bei der Kinderbetreuung nicht verwirklichbar ist, steht auch die Einigung über die Kinderbetreuung an.
Unterhalt nach der Trennung
Unter Umständen haben jedoch nicht nur die Kinder Anspruch auf Unterhalt bei einer Trennung, sondern auch einer der Ehegatten. Trennungsunterhalt kann jedoch nur verlangt werden, wenn der besser verdienende Partner grundsätzlich leistungsfähig ist.
Zudem ist der Kindesunterhalt vorrangig. Welcher Selbstbehalt dem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall noch verbleiben muss, kann ebenfalls der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden.
Schon in der Beziehung: Trennung absichern
Eine gute Möglichkeit, auch schon in der Beziehung eine mögliche Trennung zu bedenken, ist die Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung.
Notariell beurkundet können in ihr rechtlich abgesicherte Übereinkünfte zwischen den Partnern getroffen werden.
In einer Trennungsvereinbarung können beispielsweise Lösungen zu den folgenden Themen geklärt werden:
- Aufteilung des Hausrats
- Kinderbetreuung
- finanzielle Versorgung der Kinder
- Regelungen bzgl. des Umgangsrechts
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Verbleib des Hauses/der Wohnung
Hilfe bei Trennung
Was tun, wenn bei einer Trennung Hilfe nötig wird? Der Verlust des Partners kann eine traumatische Erfahrung sein. Depression, Einsamkeit, Trauerphasen – Trennung und Scheidung können all das auslösen.
In vielen Fällen können Menschen über eine Trennung hinwegkommen, ohne fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Manchmal ist die psychische Belastung jedoch zu groß.
Beratung durch die Familienhilfe
In den meisten größeren, aber auch vielen kleineren Städten gibt es Familienberatungsstellen, die kostenlose Familien-, Ehe- und Paarberatung anbieten. Hier kann Betroffenen geholfen werden, die Trennung zu akzeptieren.
Probleme, bei denen eine Familienberatung helfen kann, sind beispielsweise:
- Konflikte zwischen Kindern und Eltern
- Probleme der Kinder im schulischen Bereich
- Konflikte zwischen den Eltern
- Erziehungsfragen
- Trennung und Scheidung
Aber auch der umgekehrte Fall ist denkbar: Nimmt das Paar die Beratung gemeinsam in Anspruch, bietet dies die Chance, die Beziehung zu retten, auch noch nach einer Trennung. Um nach einer Trennung wieder zusammenfinden zu können, wird jedoch von beiden Parteien ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft verlangt.
Besonders im Sinne gemeinsamer Kinder kann es wertvoll sein, nach vollzogener Trennung wieder zusammen nach Lösungen zu suchen. Denn wenn sich die Eltern gut verstehen und zusammenarbeiten, fördert dies die Entwicklung ihrer Sprösslinge und deren Wohlbefinden.
Trennung verhindern: Ist das möglich?
Wenn sich der andere Partner wirklich trennen möchte, sollte dies akzeptiert werden, auch wenn der andere Partner die Trennung eventuell bereuen würde. Die rechtliche Scheidung kann maximal drei Jahre hinausgezögert werden: Spätestens nach Ablauf von drei Trennungsjahren kann die Ehe auch gegen den Willen des Antragsgegners geschieden werden.
Insofern ist es nicht möglich, die Scheidung zu verhindern. Denn eine neue Beziehung nach einer Trennung von einem Ex-Partner kann dem anderen nicht verwehrt werden. Besteht gar eine Schwangerschaft von einem neuen Partner, ist unter Umständen auch eine Härtefallscheidung möglich.
Die Trennung überwinden: Tipps
Die Überwindung einer Trennung ist oft nicht einfach, kann jedoch aktiv gefördert werden. Versuchen Sie, sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass es kein Zurück geben kann. Hilfreich ist zum Beispiel:
- Geduld haben: Es ist in Ordnung und völlig normal, um den Verlust zu trauern. Gestehen Sie sich diese Phase zu.
- Ablenkung: Unternehmen Sie etwas mit Freunden oder der Familie, vor allem solche Dinge, die mit dem Ex-Partner nicht möglich waren – etwa, weil dieser keine Lust darauf hatte.
- Bewegung: Bei der Verarbeitung negativer Gefühle kann körperliche Bewegung ein nicht zu unterschätzender Faktor sein. Gehen Sie unverändert Ihrem Sport nach oder probieren Sie eine neue Sportart aus.
- Aktive Verabschiedung: Vielleicht hilft es Ihnen, mit Freunden und Familie über den Verlust zu reden. Oder es ist mehr Ihr Fall, Ihrem Ex-Partner Briefe zu schreiben, die Sie nicht einmal abschicken müssen.
- Kontakt meiden: Auch wenn es möglicherweise schwerfällt – ein Kontaktverbot zum Ex-Partner hilft vielen, sich neu zu orientieren.
Trennung nach langjähriger Beziehung: Besonderheiten
Eine Trennung nach 10 Jahren ist bereits bitter. Eine Trennung nach 20, 30 Jahren stellt für viele Betroffene jedoch eine noch größere Herausforderung dar. Denn meist sind die Leben beider Partner eng miteinander verschmolzen und es ist äußerst mühsam, die Verbindungen zu lösen.
Mediation statt Rosenkrieg
Viele Anwälte und Richter haben die Erfahrung gemacht, dass besonders nach langen Ehen erbittert Rosenkrieg geführt wird. Die Gründe können vielfältig sein, aber viele Ehejahre sprechen auch für viele gemeinsame Besitztümer, Geldanlagen, finanzielle Vorsorgen usw., die Konfliktpotential mit sich bringen.
Vielleicht wäre zudem die Trennung schon viel früher vernünftig gewesen, sodass sich Verletzungen und negative Gefühle angestaut haben, die sich nun während der Trennungsphase Bahn brechen.
Paare, die befürchten, in einen Rosenkrieg geraten zu können, sollten frühzeitig die Notbremse ziehen. Ist der Streit erst einmal eskaliert, hilft oft auch professionelle Hilfe nicht weiter. In der Anfangsphase kann jedoch eine Mediation helfen, die Situation zu stabilisieren.
Zwar muss die Mediation in der Regel selbst bezahlt werden, gleichzeitig spart sie jedoch bei Erfolg viele unnötige Scheidungskosten ein. Achten Sie bei der Auswahl eines seriösen Mediators auf entsprechende Ausbildungen, Zertifizierungen und Mitgliedschaften in Berufsverbänden.
Unterhalt und andere finanzielle Aspekte
Insbesondere nach einer jahrzehntelangen Ehe gibt es außerdem einige Besonderheiten des Scheidungsrechts. Die sogenannten Unterhaltstatbestände können dazu führen, dass über die sonstigen Ansprüche hinaus Unterhalt gezahlt werden muss. Dazu gehört etwa
- Unterhalt aufgrund hohen Alters, wenn der Partner bei der Trennung bereits im fortgeschrittenen Lebensabschnitt weilt und daher keine Erwerbstätigkeit mehr annehmen kann.
- Unterhalt wegen Krankheit und Gebrechen, wenn beispielsweise eine Krankheit die Erwerbstätigkeit unmöglich macht.
- Unterhalt bei Erwerbslosigkeit, da der Berechtigte keine Arbeitsstelle findet, was insbesondere bei Frauen relevant ist, die sich in den Ehejahren hauptsächlich um die Kinder gekümmert und daher keine Ausbildung oder fehlende Berufserfahrung haben.
Versorgungsausgleich nach der Ehe
Lange Ehen haben außerdem zur Folge, dass nach einer Trennung dem Versorgungsausgleich besondere Bedeutung zukommt. Hat ein Ehepartner gearbeitet, während der andere keiner Erwerbstätigkeit nachging, da er beispielsweise die Kinder betreut hat, hat der arbeitende Partner Rentenansprüche erworben, der andere wiederum nicht.
Diese während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden ausgeglichen auf beide Partner verteilt. Faktisch ist der verdienende Ehepartner daher verpflichtet, einen Teil seiner Rente an den Ex-Partner abzutreten. Dies geschieht jedoch automatisch, sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde.
Zugewinnausgleich nach der Ehe
Auch der Zugewinnausgleich kann nach einer Trennung bzw. Scheidung mit langer Ehedauer eine besondere Herausforderung sein. Oft sind einige Besitztümer vorhanden, eventuell sind Geldanlagen oder Immobilien ein Thema.
Aber auch hier gilt: Einigkeit spart Zeit, Nerven und Geld. Denn wenn sich die Eheleute über die Aufteilung einigen können, bleibt der Verfahrenswert der Scheidung gering, nach dem sich Gerichts- und Anwaltskosten richten.
Hallo zusammen
Meine 2 Trennungsjahren (Schweiz) sind seit 07.2023 abgeschlossen. Bei dem scheidungsverfahren sind wir uns nicht einigt aufgrund nachehelichen Unterhalt gewesen und seitdem gibt es solch ein Ping-pong Spiel weil meine Partnerin alles verzögern möchte.
Ich brauche dringenst diese Scheidung um ein neues Leben anzufangen.
Warum fällt es so schwer, die Scheidung auszusprechen?
Es steht mir doch zu nach Trennungsjahren meine Scheidung zu bekommen oder nicht?
Gruss
Ich bin nach 20 Jahren Ehe geschieden und erziehe auch 4 Kinder ich habe es finanziell sehr schwierig und psychisch geht es mir auch nicht sehr gut weil ich die Scheidung sehr schwer aufgenommen habe ich bräuchte Finanzielle Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
S.